DE10001229C1 - Spritzgießwerkzeug zum Fertigen eines Kunststoffteils - Google Patents
Spritzgießwerkzeug zum Fertigen eines KunststoffteilsInfo
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Abstract
Bei einem Spritzgießwerkzeug zum Fertigen eines Kunststoffteils, das aufweist eine Kunststoffzuführungseinheit (18) für eine Kunststoffkomponente, die in der Matrizenformplatte (1) ausgebildet ist, und eine Tunnelkavität (20) die in der Formkernplatte (2) ausgebildet ist, wobei die Kunststoffzuführungseinheit (18) und die Tunnelkavität (20) derart angeordnet sind, daß vor dem Einspritzen der Kunststoffkomponente das in den Tauchkantenspalt (10) eingeklemmte Obermaterial (9) zwischen der Kunststoffzuführungseinheit (18) und der Tunnelkavität (20) liegt.
Description
Die Erfindung betrifft ein Spritzgießwerkzeug zum Fertigen eines Kunststoff
teils. Dabei kann entweder ein flexibles Obermaterial wie Stoff, Leder, Folie oder
dergleichen, mit einer Kunststoffkomponente hinterspritzt werden
oder ein weiteres Teil mit einer zweiten Kunststoffkomponente an ein schon
bestehendes hinterspritztes Kunststoff-Trägerteil angespritzt werden
(Zweikomponenten-Technik).
Es ist bekannt, flexible Obermaterialien mit Kunststoff zu hinterspritzen, so daß
ein zweilagiges Formteil aus Verbundmaterial entsteht. Es ist ebenfalls bekannt,
ein zweites Formelement (z. B. Gummidichtlippe) an ein Formteil aus Kunststoff
anzuspritzen. Derartige Verbundformteile finden vielfältigen Einsatz,
beispielsweise in der Automobilindustrie als innere Türseitenverkleidungen.
Das Hinterspritzen mit Kunststoff bietet den Vorteil, daß das flexible
Obermaterial fest mit einem formstabilen Trägermaterial verbunden wird, so daß
es auf einfache Weise an einer Unterkonstruktion befestigt werden kann. Ein
separates Bespannen und Festkleben des Obermaterials an einem
Trägermaterial erübrigt sich damit.
Das Anspritzen eines zweiten Formteils bietet den Vorteil, daß ein zweites
Formteil beispielsweise als Gummidichtlippe mit dem Trägermaterial fest
verbunden wird, so daß es auf einfache Weise eine Dichtfunktion an einer
Ankonstruktion übernehmen kann. Ein separates Festkleben oder Überstülpen
der Dichtlippe auf das Trägerteil erübrigt sich damit.
Beim Hinterspritzen muß darauf geachtet werden, daß die oft empfindlichen
Obermaterialien nicht beschädigt werden. Hierzu wird der Kunststoff mit
möglichst geringem Druck in den formgebenden Raum, der sogenannten
Kavität, eingespritzt, in der sich bereits das Obermaterial befindet.
Der eingespritzte Kunststoff drückt dabei das Obermaterial an die Kavitätswand.
Um zu vermeiden, daß der eingespritzte Kunststoff über den Randbereich der
Kavität austritt, ist bei bekannten Spritzgießwerkzeugen die Matrizenformplatte
mit einer sogenannten Tauchkante versehen, d. h. einer Verlängerung der die
Kavität begrenzenden Wand der Matrizenformplatte. Diese Tauchkante ist bei
bekannten Spritzgießwerkzeugen fester Bestandteil der Matrizenformplatte und
bildet zusammen mit einer gegenüberliegenden Tauchkante des Formkerns
einen Tauchkantenspalt, der mit einen Winkel von 0 bis 180 Grad zur
Werkzeugschließrichtung ausgebildet sein kann. Das vor dem Hinterspritzen in
die Kavität eingelegte Obermaterial erstreckt sich auch in den Tauchkantenspalt
hinein und wird beim vollständigen Schließen des Spritzgießwerkzeuges im
Tauchkantenspalt eingeklemmt.
Beim Anspritzen eines zweiten Formteils muß darauf geachtet werden, daß die
Haftung der ersten Kunststoffkomponente mit der zweiten
Kunststoffkomponente ausreichend ist sowie keine Überspritzungen
(ungewollte Materialaustritte der zweiten Kunststoffkomponente) entstehen.
Hierzu wird nach dem Erstarren der noch heißen ersten Kunststoffkomponente
eine Zusatzkavität durch einen Sperrschieber geöffnet und in zeitlicher
Abhängigkeit die zweite Kunststoffkomponente eingespritzt. Da sich während
dem Erstarren des Trägerteils ein Schrumpfprozeß einstellt, muß in der Regel
das Schrumpfmaß der o. g. Sperrschieber bzw. ein zusätzlicher Hubeinsatz
ausgleichen.
Aus der Druckschrift DE 44 31 797 C2 ist ein Werkzeug mit einem Niederhalter
zum Halten eines Textilzuschnittes beim teilweisen Hinterspritzen bekannt.
Aus der Druckschrift US 6004497 A ist bekannt, daß durch den Druck des
eingespritzten Kunststoffes das zu hinterspritzende Material aufplatzt.
Nachteilig ist, daß bei den bekannten Werkzeugen nur entweder das
Hinterspritzen oder die Zwei-Komponententechnik möglich ist.
Eine Kombination beider Verfahren führt zu erheblichen Mehraufwand, da sich
das Obermaterial beim Hinterspritzen über das Teilende zwischen den
Dichtflächen (Tauchkantenspalt) erstreckt und somit das Einspritzen der zweiten
Kunststoffkomponente in die Zusatzkavität behindert.
Bei herkömmlichen Spritzgießwerkzeugen (ohne Obermaterial) kann die
Teilfüllung (Anspritzung) auf der Teilaußenseite, Teilinnenseite oder an den
Teilenden je nach Aufgabenstellung ausgeführt werden.
Bei Hinterspritzwerkzeugen (mit Obermaterial), kann in der Regel nur mit
aufwendigen Heißkanalsystemen auf der Teilinnenseite angespritzt werden, da
das Obermaterial andere Anspritzpositionen verdeckt und somit verhindert.
Ein weiterer Nachtteil ist, daß die Heißkanalsysteme das Umgebungsfeld
aufheizen, was sich negativ auf die Teilequalität auswirkt. Um diesen Mangel
entgegen zu wirken, müssen die betroffenen Formelemente intensiv und
aufwendig gekühlt werden.
Bei komplexen Teilegeometrien kommt es deshalb oft zu Platzproblemen, da die
Heißkanaldüsen in Verbindung mit der intensiven Kühlung mit den
Schiebermechaniken kollidieren.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Spritzgießwerkzeug gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1 zu schaffen, bei dem ein Einspritzen einer
Kunststoffkomponente, auch dann kostengünstig und mit geringen Aufwand
möglich ist, wenn sich ein hinterspritztes Obermaterial über das Teilende
zwischen den Dichtflächen (Tauchkantenspalt) erstreckt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1
gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den weiteren
Ansprüchen beschrieben.
Bei dem erfindungsgemäßen Spritzgießwerkzeug ist in die Matrizenformplatte
eine Kunststoffzuführungseinheit für eine Kunststoffkomponente eingearbeitet,
die sich als Tunnelkavität in der Formkernplatte fortsetzt. Dabei sind die
Kunststoffzuführungseinheit und die Tunnelkavität derart angeordnet, daß vor
dem Einspritzen der Kunststoffkomponente das in den Tauchkantenspalt
eingeklemmte Obermaterial zwischen der Kunststoffzuführungseinheit und der
Tunnelkavität liegt.
Während des Füllvorganges fließt die eingespritzte Kunststoffkomponente in der
Kunststoffzuführungseinheit bis zur Tauchkante, durchtrennt das zwischen den
Tauchkanten eingeklemmte Obermaterial und füllt über die Tunnelkavität eine
Kavität. In der Regel liegt die Fließgeschwindigkeit und die Massetemperatur
der Kunststoffkomponente weit über dem notwendigen Grenzwert, der für die
Durchschlagskraft des absperrenden Obermaterials nötig ist.
Auf die aufwendigen Heißkanalsysteme und deren bereits beschriebenen
Nachteilen kann somit verzichtet werden, was einen enormen Prozeß und
Kostenvorteil entspricht.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführung ist ein Teilbereich der Matrizenformplatte,
der die matrizenseitige Tauchkante bildet, als Tauchkantenschieber ausgebildet
und die Kunststoffzuführungseinheit in dem Tauchkantenschieber ausgebildet.
Der Tauchkantenschieber verpresst das Obermaterial erst kurz vor Abschluß
der Schließbewegung des Spritzgießwerkzeuges gegen die kernseitige
Tauchkante und ermöglicht eine höhere Obermaterialverpressung ohne das
Obermaterial zu beschädigen.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführung weist die Tunnelkavität eine Stufe auf,
die als Aufnahmeraum für das aufgeplatzte Obermaterial vorgesehen ist.
Eine Querschnittverengung und ein daraus resultierender negativer Druckverlust
wird somit vermieden. Ein geringer Fülldruck erhöht die Prozeßsicherheit der
Kavitätsfüllung in dem die Überspritzungsgefahr verringert wird.
Wird die Kunststoffkomponente mit Hilfe des erfindungsgemäßen
Spritzgießwerkzeuges in eine Zusatzkavität eingespritzt, um ein zweites
Formelement an ein bestehendes hinterspritztes Kunststoff-Trägerteil
anzuspritzen (hinterspritzter Zweikomponentenartikel) ist vorteilhaft ein
Dichtrand an der Formkernplatte neben der Zusatzkavität ausgebildet. Dieser
Dichtrand wird bei dem Hinterspritzprozeß der ersten Kunststoffkomponente
umschlossen. Während des Schwundprozeßes bleiben die zur
Schwundrichtung parallelliegenden oder hinterschnittigen Seitenflächen des
Dichtrandes mit der ersten Komponente in Kontakt und verhindern somit ein
Überlaufen der zweiten Komponente auf die Innenseite des Obermaterials.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnungen beispielhaft näher
erläutert. In diesen zeigen
Fig. 1 eine schematische Darstellung eines Spritzgießwerkzeuges zum
Hinterspritzen eines flexiblen Obermaterials,
Fig. 2 eine vergrößerte Detaildarstellung des erfindungsgemäßen
Spritzgießwerkzeuges, im Bereich der Tunnelkavität, und
Fig. 3 eine vergrößerte Detaildarstellung des erfindungsgemäßen
Spritzgießwerkzeuges, wobei der Sperrschieber eingefahren ist,
und
Fig. 4 eine Darstellung gemäß Fig. 3, wobei der Sperrschieber
ausgefahren ist und der zweite Füllvorgang beendet ist, und
Fig. 5 eine Darstellung gemäß Fig. 3, wobei sich die Kunststoff
zuführungseinheit in einem Tauchkantenschieber befindet, und
Fig. 6 eine vergrößerte Detaildarstellung einer weiteren Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Spritzgießwerkzeuges im Bereich der
Tunnelkavität, und
Wie aus Fig. 1 ersichtlich, weist das erfindungsgemäße Spritzgießwerkzeug
eine Matrizenformplatte 1 und eine Formkernplatte 2 auf. In der
Matrizenformplatte 1 ist eine Aussparung 3 mit einer bestimmten
dreidimensionalen Form vorgesehen. Die Formkernplatte 2 weist an ihrem
vorderen Ende einen Formkern 4 auf, dessen äußere Formgebung an die Form
der Aussparung 3 angepaßt ist. Durch ein Verfahren der Matrizenformplatte 1
relativ zur Formkernplatte 2 in Richtung des Pfeils 5 wird der Formkern 4 in die
Aussparung 3 eingeführt oder aus dieser entfernt. Der Formkern 4 stellt einen
Teilbereich der Formkernplatte 2 dar und kann sowohl einteilig mit der
Formkernplatte 2 ausgeführt sein, als auch als eigenständige Komponente auf
die Formkernplatte 2 montiert sein.
Auch in vollkommen geschlossenem Zustand, der in Fig. 1 gezeigt ist, weist
die Begrenzungswand 6 der Aussparung 3 zur äußeren Begrenzungswand 7
des Formkerns 4 einen vorbestimmten Abstand auf, wodurch eine Kavität 8
gebildet wird. Die Form der Kavität 8 bestimmt die Form des mittels eines
Hinterspritzvorgangs herzustellenden Endprodukts.
In der Kavität 8 ist ein Obermaterial 9 aus einem flexiblen Material,
beispielsweise Stoff, Leder oder Folie, angeordnet. Dieses Obermaterial 9 liegt
an der matrizenseitigen Begrenzungswand 6 an und erstreckt sich über den
Randbereich der Kavität 8 hinaus in einen Tauchkantenspalt 10 hinein.
Wie aus den Fig. 2 bis 6 erkennbar, begrenzen eine matrizenseitige
Tauchkante 13 und die kernseitige Tauchkante 14 den Tauchkantenspalt 10.
Der Tauchkantenspalt 10 verläuft in dem an die Kavität 8 angrenzenden Bereich
zunächst weiter und biegt dann mit einem Winkel von beispielsweise 100°
seitlich nach außen ab. Die matrizenseitige Tauchkante 13 kann auch an einem
verschiebbar gehalterten Tauchkantenschieber 28 (Fig. 5) ausgebildet sein. In
der Matrizenformplatte 1 ist eine Kunststoffzuführungseinheit 18 mit einen
Dichtabstand 25 zum Teilende eingearbeitet, die sich als Tunnelkavität 20 in
der Formkernplatte 2 fortsetzt. Eine Ausführungart einer
Kunststoffzuführungseinheit ist beispielsweise eine Spritzdüse anbindend auf
einen Angußkanal 18a, wie in den Zeichnungen dargestellt. Die
Kunststoffzuführungseinheit kann aber auch als eine Spritzdüse die direkt an
die Tunnelkavität 20 anbindet, ausgeführt sein. Die Ausführungsform der
Tunnelkavität ist auch in allen bekannten Anbindungsarten wie beispielsweise
einen Bogenanguß oder Sichelanguß etc. möglich.
Vorteilhaft ist ein Teilbereich der Formkernplatte 2 als Kontureinsatz 12
ausgebildet und die Tunnelkavität 20 in diesem Kontureinsatz 12 angeordnet.
Der Kontureinsatz 12 erleichtert die Fertigung der Zusatzkavität 16 sowie die
Ausbildung der Tunnelkavität 20 und des Dichtrandes 22.
Bei Verschleiß des Kontureinsatzes 12 kann dieser kostengünstig
ausgewechselt werden, ohne die komplette Formkernplatte 2 erneuern zu
müssen.
Mit Hilfe eines Sperrschiebers 11 kann eine Zusatzkavität 16 ausgebildet
werden, dabei bilden eine Begrenzungswand 16b des ausgefahrenen
Sperrschiebers 11 und eine gegenüberliegende Konturwand 16a der
Formkernplatte 2 oder des Kontureinsatzes 12 die Zusatzkavität 16.
Das Obermaterial 9 das in dem Tauchkantenspalt 10 eingeklemmt ist, liegt vor
dem Einspritzen der Kunststoffkomponente in die Zusatzkavität 16 zwischen der
Kunststoffzuführungseinheit 18 und der Tunnelkavität 20. An der Tunnelkavität
20 ist vorteilhaft eine Stufe 21 gebildet. Ein Dichtrand 22 ausgeführt mit einer
hinterschnittigen Dichtwand 23 und aufgesetzt an der Formkernplatte 2, ragt
ausgehend von der oberen Begrenzungswand 26 in die Kavität 8.
Unter einem hinterschnittigen Dichtrand 22 ist eine trapezförmige Ausbildung zu
verstehen, bei dem das Breitenmaß zunimmt, je tiefer der Dichtrand 22 in die
Kavität 8 hinein ragt.
Nachfolgend wird die Fertigung eines hinterspritzten Zwei-Komponentenartikels
mittels der erfindungsgemäßen Spritzgießvorrichtung näher beschrieben.
Bei geöffneter Spritzgießvorrichtung befindet sich der Formkern 4 zunächst
außerhalb der matrizenseitigen Aussparung 3. Der Sperrschieber 11 befindet
sich in eingefahrener Position, d. h. im dargestellten Ausführungsbeispiel ganz
rechts.
Das Obermaterial 9 wird nun in die Aussparung 3 eingelegt, wobei die
Randbereiche des Obermaterials 9 über die matrizenseitige Tauchkante 13
gezogen und weiter außen beispielsweise mittels Stiften fixiert werden. Die
Matrizenformplatte 1 wird anschließend in Richtung der Formkernplatte 2
verfahren, so daß der Formkern 4 in die Aussparung 3 eintaucht.
Nachdem die Spritzgießvorrichtung vollständig geschlossen ist, wird die erste
Kunststoffkomponente 19 über eine nicht gezeigte, innerhalb des Formkerns 4
liegende Spritzdüse zugeführt. Der eingespritzte Kunststoff drückt das
Obermaterial 9 an die matrizenseitige Begrenzungswand 6 und verteilt sich von
einem mittigen Bereich nach außen zu den Randbereichen der Kavität 8. Die
matrizenseitige Tauchkante 13 und die kernseitige Tauchkante 14 klemmen das
Obermaterial 9 an den Randbereichen der Kavität 8 und verhindern somit ein
unerwünschtes Austreten des Kunststoffes. Das Klemmen des Obermaterials 9
zwischen der matrizenseitigen Tauchkante 13 und der kernseitigen Tauchkante
14 wird durch einen an der Matrizenformplatte 1 verschiebbar gehalterten
Tauchkantenschieber 28, der das Obermaterial 9 erst kurz (ca. 1 mm) vor
Schließende der Spritzgießvorrichtung gegen die kernseitige Tauchkante 14
preßt, verstärkt.
Nach Beendigung des Hinterspritzvorgangs und einer gewissen Verfestigung
der ersten Kunststoffkomponente 19 schwindet die erste Kunststoffkomponente
19 von seinen Randbereichen weg und es entsteht ein Hohlraum 17, der beim
Einspritzen in eine Zusatzkavität 16 zu ungewollten Überspritzungen in Richtung
des Obermaterials 9 führen würde. Der umspritzte Dichtrand 22 gleicht den
Hohlraum 17 aus, in dem sich die schwindende Kunststoffwand 24 an der
hinterschnittigen Dichtwand 23 verpresst. Nun wird der Sperrschieber 11 seitlich
nach links gezogen, wie in Fig. 4 gezeigt ist. Das Verschieben des
Sperrschiebers 11 erfolgt so weit, bis die Zusatzkavität 16 ihr Sollmaß erreicht
hat. Nun wird in die Zusatzkavität 16 eine zweite Kunststoffkomponente 27,
beispielsweise Gummi, eingespritzt. Die zweite Kunststoffkomponente 27 wird
hierbei über eine Kunststoffzuführungseinheit 18 zugeführt, die sich im
Ausführungsbeispiel aus einer nicht gezeigten, außerhalb der Kavität 8, in der
Matrizenformplatte 1 liegenden Spritzdüse und dem Angußkanal 18a
zusammensetzt. Die eingespritzte zweite Kunststoffkomponente 27 fließt in der
Kunststoffzuführungseinheit 18, durchtrennt das eingeklemmte Obermaterial 9
und füllt über die Tunnelkavität 20 die Zusatzkavität 16. Dabei liegt die
Fließgeschwindigkeit und die Massetemperatur der zweiten
Kunststoffkomponente 27 weit über dem notwendigen Grenzwert, der für die
Durchschlagskraft des absperrenden Obermaterials nötig ist. Hierbei wird die
erste Kunststoffkomponente 19 im Randbereich teilweise aufgeschmolzen, so
daß sich die zweite Kunststoffkomponente 27 fest mit der ersten
Kunststoffkomponente 19 verbindet. Das aufgeplatzte Obermaterial 15 wird
durch den Massefluß in die Stufe 21 geschoben. Die Stufe 21 verhindert somit
eine Querschnittverengung und den daraus resultierenden negativen
Druckverlust. Anschließend wird die Spritzgießvorrichtung vollständig geöffnet
und das fertige Endprodukt mittels nicht gezeigter Auswurfeinrichtungen vom
Formkern 4 entfernt.
Wird das erfindungsgemäße Spritzgießwerkzeug zum einfachen Hinterspritzen
eines flexiblen Obermaterials verwendet, dann wird eine Kunststoffkomponte
über eine Kunststoffzuführungseinheit 18 zugeführt, die sich im
Ausführungsbeispiel aus einer nicht gezeigten, außerhalb der Kavität 8 in der
Matrizenformplatte 1 liegenden Spritzdüse und dem Angußkanal 18a
zusammensetzt. Die eingespritzte erste Kunststoffkomponente 19 fließt in der
Kunststoffzuführungseinheit 18, durchtrennt das eingeklemmte Obermaterial 9
und füllt über die Tunnelkavität 20 (Fig. 6) die Kavität 8.
1
Matrizenformplatte
2
Formkernplatte
3
Aussparung
4
Formkern
5
Pfeil
6
Begrenzungswand
7
äußeren Begrenzungswand
8
Kavität
9
Obermaterial
10
Tauchkantenspalt
11
Sperrschieber
12
Kontureinsatz
13
matrizenseitige Tauchkante
14
kernseitige Tauchkante
15
aufgeplatzte Obermaterial
16
Zusatzkavität
16
a Konturwand
16
b Begrenzungswand
17
Hohlraum
18
Kunststoffzuführungseinheit
18
a Angußkanal
19
erste Kunststoffkomponente
20
Tunnelkavität
21
Stufe
22
Dichtrand
23
Dichtwand
24
schwindende Kunststoffwand
25
Dichtabstand
26
Begrenzungswand
27
zweite Kunststoffkomponente
28
Tauchkantenschieber
Claims (7)
1. Spritzgießwerkzeug zum Fertigen eines Kunststoffteils, das aufweist
- - eine Matrizenformplatte (1) und eine Formkernplatte (2) zwischen denen eine Kavität (8) ausgebildet ist,
- - eine matrizenseitige Tauchkante(13) und eine kernseitige Tauchkante (14), die einen an die Kavität (8) anschließenden Tauchkantenspalt (10) begrenzen, in den sich ein in der Kavität (8) angeordnetes flexibles Obermaterial (9) hineinstreckt,
- - eine Kunststoffzuführungseinheit (18) für eine Kunststoffkomponente, die in der Matrizenformplatte (1) ausgebildet ist, und
- - eine Tunnelkavität (20) die in der Formkernplatte (2) ausgebildet ist,
2. Spritzgießwerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein
Teilbereich der Matrizenformplatte (1) als Tauchkantenschieber (28)
ausgebildet ist
und die Kunststoffzuführungseinheit (18) in dem Tauchkantenschieber (28)
ausgebildet ist.
3. Spritzgießwerkzeug nach einen der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Tunnelkavität (20) eine Stufe (21) aufweist, die als
Aufnahmeraum für das aufgeplatzte Obermaterial (15) vorgesehen ist.
4. Spritzgießwerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß es eine Zusatzkavität (16) aufweist, wobei mit Hilfe der
Kunststoffzuführungseinheit (18) die Kunststoffkomponente über die
Tunnelkavität (20) in die Zusatzkavität (16) eingespritzt wird.
5. Spritzgießwerkzeug nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß ein
Dichtrand (22) an der Formkernplatte (2) ausgebildet ist.
6. Spritzgießwerkzeug nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der
Dichtrand (22) eine hinterschnittige Dichtwand (23) aufweist.
7. Verfahren zum Herstellen eines Verbundformteils bei dem ein flexibles
Obermaterial (9), insbesondere Dekormaterial wie Stoff, Leder, Folie oder
dergleichen, innerhalb einer Kavität (8), die zwischen einer Matrizenformplatte
(1) und einer Formkernplatte (2) ausgebildet ist, mit Kunststoff hinterspritzt wird,
wobei sich das Obermaterial (9) in einen an die Kavität (8) anschließenden
Tauchkantenspalt (10) hineinstreckt, der durch eine matrizenseitige Tauchkante
(13) und eine formkernseitige Tauchkante (14) begrenzt wird, dadurch
gekennzeichnet, dass eine Kunststoffkomponente über eine
Kunststoffzuführungseinheit (18) in eine Tunnelkavität (20) eingespritzt wird,
wobei das in den Tauchkantenspalt (10) eingeklemmte Obermaterial (9)
durchtrennt wird.
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| Country | Link |
|---|---|
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| DE4431797C2 (de) * | 1993-09-25 | 1995-12-07 | Gerhardi & Cie Gmbh & Co Kg | Verfahren zur Herstellung eines textilkaschierten Thermoplastformteils, Werkzeug zur Durchführung des Verfahrens sowie nach dem Verfahren hergestelltes Formteil |
| US6004497A (en) * | 1996-05-10 | 1999-12-21 | Allibert Industrie (Societe En Nom Collectif) | Process for covering a plastics part with a foil cut during the process |
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2000
- 2000-01-13 DE DE2000101229 patent/DE10001229C1/de not_active Expired - Fee Related
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