DE10000924A1 - Ultraschallsensor - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Ultraschallsensor, insbesondere für eine Abstandsmeßeinrichtung an einem Kraftfahrzeug, mit einem Gehäuse (1), einem an dem Gehäuse ausgebildeten elektrischen Verbindungselement (2), einer innerhalb des Gehäuses angeordneten Elektronik und einem Membrananteil (3), das eine Membran und einen Resonanzkörper umfaßt. Um einen solchen Sensor mit optimalen Leistungseigenschaften auch an einem relativ wenig Platz bietenden, jedoch akustisch günstigen Einbauort montieren zu können, wird vorgeschlagen, das Membranteil (3) von dem Gehäuse (1) mit der Elektronik und dem elektrischen Verbindungselement (2) mechanisch zu trennen. Die Membran ist vorzugsweise über eine verdrillte und abgeschirmte elektrische Verbindungsleitung (4) mit dem Gehäuse verbunden.
Description
Die Erfindung betrifft einen Ultraschallsensor, insbesondere für eine
Abstandsmeßeinrichtung an einem Kraftfahrzeug, mit einem Gehäuse, einem an dem
Gehäuse ausgebildeten elektrischen Verbindungselement, einer innerhalb des Gehäuses
angeordneten Elektronik, einer Membran und einem Resonanzkörper.
Derartige Ultraschallsensoren sind beispielsweise aus der DE 34 41 684 A1 oder der
DE 197 55 729 A1 bekannt. Sie werden zur Realisierung elektronischer Einparkhilfen
verwendet, wobei sie entweder nur im Heckbereich oder im Heckbereich sowie im
Frontbereich des Kraftfahrzeuges montiert werden. Je nach der gewünschten Größe des
zu erfassenden Meßbereichs werden derzeit meist zwei bis sechs Sensoren im
Heckbereich bzw. im Frontbereich montiert. Aus akustischen Gründen liegt der optimale
bzw. akzeptable Einbaubereich der Sensoren meistens im Stoßfänger oder im
Spoilerbereich. Das geometrische Abbild der wirksamen Wellenfronten von abgestrahlter
und empfangener, d. h. von einem Hindernis reflektierter Schalleistung ist mit einer Keule
vergleichbar, deren Ursprung am Sensor liegt. Um störende Bodenechos zu vermeiden
und um den Erfassungsbereich in der Vertikalen groß genug zu halten, werden die
Sensoren meistens genau in horizontaler Ausrichtung oder mit einer Winkelanstellung
nach oben montiert.
Derzeit erhältliche Ultraschallsensoren haben ein relativ großes, für viele akustisch
günstige Einbauorte sogar viel zu großes Einbauvolumen. Man ist daher bemüht,
Ultraschallsensoren zu schaffen, die ein möglichst kleines Einbauvolumen aufweisen
(vgl. hierzu auch die in der DE 34 41 684 A1 und der DE 197 55 729 A1 angegebenen
Aufgabenstellungen).
Der aus der DE 197 55 729 A1 bekannte Ultraschallsensor ist in Fig. 3 der beiliegenden
Zeichnung schematisch dargestellt. Der Sensor besteht im wesentlichen aus einem
Sensorgehäuse 1 mit einer darin angeordneten Elektronik, die auf einer Leiterplatte
montiert ist, einer Steckverbindung 2 und einem Membranteil 3, bestehend aus der
akustisch wirksamen Membran und einem Resonanzkörper. Wenn ein solcher Sensor
bei tieferen Einbaulagen nach oben gekippt montiert werden muß, vergrößert sich das
notwendige Einbauvolumen meist noch zusätzlich. Auch kommt es häufig zu
unüberwindbaren Einbauschwierigkeitkeiten, wenn der Sensor aus akustischen Gründen
im Stoßfänger des Kraftfahrzeuges so plaziert werden muß, daß er im Bereich des
Trägers des Stoßfängers liegt. Es kann dann nur ein akustisch ungünstigerer Einbauort
mit entsprechenden Leistungseinbußen gewählt werden. Außerdem muß für die relativ
große Masse des Sensors ein massiver Halter realisiert werden, und zwar insbesondere
wegen der lageabhängigen Meßgenauigkeit des Sensors, da schon kleine
Abweichungen von der Soll-Lage zu Fehlmessungen führen.
Hiervon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen
Ultraschallsensor der eingangs genannten Art zu schaffen, der mit optimalen
Leistungseigenschaften auch an einem relativ wenig Platz bietenden, jedoch akustisch
günstigen Einbauort montierbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Membran mit dem
Resonanzkörper von dem Gehäuse mit der Elektronik und dem elektrischen
Verbindungselement mechanisch getrennt ist.
Die erfindungsgemäße Lösung schafft folgende Vorteile:
- - Das aus der Membran und dem Resonanzkörper bestehende Membranteil des erfindungsgemäßen Ultraschallsensors kann wegen seines kleinen Volumens und seiner geringen Masse mit einem einfachen und kostengünstigen Halter direkt am Stoßfängerhalter oder direkt an der Stoßfängerabdeckung montiert werden, gegebenenfalls auch zusammen mit einem sichtbaren Designteil auf der Stoßfängerabdeckung.
- - Das Membranteil kann wegen seines kleinen Volumens einfach und preiswert im akustisch günstigen Bereich, zum Beispiel zwischen Stoßfängerträger und Stoßfängerabdeckung, montiert werden, was bei der relativ großen, ungetrennten Bauform gemäß Fig. 3 der Zeichnung häufig gar nicht oder nur mit einem hohen mechanischen und finanziellen Aufwand für Stoßfänger und/oder Spoileränderungen sowie mit hohem Kosten- und Zeitaufwand für Werkzeugänderungen möglich wäre.
- - Das Sensorgehäuse mit der darin befindlichen Elektronik kann an einem günstigen Einbauort montiert werden, zum Beispiel im eigentlichen Stoßfängerträger. Der Halter für das relativ schwere, die Elektronik und die Steckverbindung umfassende Sensorgehäuse kann im nicht sichtbaren Bereich einfach und ohne Bauteil-Mehrkosten im Stoßfängerhalter integriert werden, und zwar ohne daß hierfür ein separater Halter benötigt wird.
- - Durch den vereinfachten Sensoreinbau, der aus dem reduzierten "kritischen" Einbauvolumen sowie der insoweit verringerten Masse resultiert, kann die durch die derzeitige Bauform gemäß Fig. 3 der Zeichnung bedingte Variantenzahl der Stoßfänger und/oder Spoiler in der Kraftfahrzeug-Serienfertigung reduziert werden. Dies führt zu signifikanten Einsparungen im Werkzeug- und Logistikbereich.
Eine bevorzugte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Ultraschallsensors besteht
darin, daß die Membran über eine verdrillte und/oder abgeschirmte elektrische
Verbindungsleitung mit dem Gehäuse verbunden ist. Hierdurch wird eine Erhöhung der
elektrischen Störfestigkeit des Sensors erreicht.
Eine andere bevorzugte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Ultraschallsensors
besteht darin, daß an der innerhalb des Gehäuses angeordneten Elektronik mehrere,
jeweils aus einer Membran und einem Resonanzkörper gebildete Membranteile
angeschlossen sind. Somit lassen sich zum Beispiel zur Kostenreduzierung je nach
Einbausituation zwei oder mehr Membranteile auf eine gemeinsame Elektronik im
Sensorgehäuse führen.
Weitere bevorzugte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
Zwei Ausführungsbeispiele eines erfindungsgemäßen Ultraschallsensors sind in den
Fig. 1 und 2 der Zeichnung schematisch dargestellt.
Der in Fig. 1 dargestellte Ultraschallsensor besteht im wesentlichen aus einem Gehäuse
1, einem an dem Gehäuse ausgebildeten elektrischen Verbindungselement 2, bei dem
es sich um einen Steckverbinder oder eine elektrische Verbindung in
Kabelschwanzausführung handelt, einer innerhalb des Gehäuses 1 angeordneten
Elektronik (nicht gezeigt) und einem Membranteil 3, das eine akustisch wirksame
Membran und einen Resonanzkörper umfaßt. Das Membranteil 3 ist vom Rest des
Sensors mechanisch getrennt. Das Membranteil 3 kann dabei mit einem kleinen Halter
(nicht gezeigt) und mit oder ohne einer Designabdeckung (nicht gezeigt) im Sichtbereich,
zum Beispiel dem Außenbereich eines Stoßfängers, montiert werden. Das
Sensorgehäuse 1 und die Membran des Membranteils 3 sind mittels einer zweiadrigen
elektrischen Leitung 4 verbunden. Zur Erhöhung der elektrischen Störfestigkeit ist die
elektrische Verbindungsleitung 4 zwischen Membranteil 3 und Sensorelektronik
vorzugsweise als verdrillte und gegebenenfalls zusätzlich abgeschirmte Leitung
ausgeführt.
Das in Fig. 2 dargestellte Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von dem
Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 dadurch, daß zwei Membranteile 3, 3' über
elektrische Verbindungsleitungen 4, 4' an der im Sensorgehäuse 1 angeordneten
Elektronik angeschlossen sind.
Claims (6)
1. Ultraschallsensor, insbesondere für eine Abstandsmeßeinrichtung an einem
Kraftfahrzeug, mit einem Gehäuse, einem an dem Gehäuse ausgebildeten
elektrischen Verbindungselement, einer innerhalb des Gehäuses angeordneten
Elektronik, einer Membran und einem Resonanzkörper,
dadurch gekennzeichnet, daß die Membran mit dem Resonanzkörper von dem
Gehäuse (1) mit der Elektronik und dem elektrischen Verbindungselement (2)
mechanisch getrennt ist.
2. Ultraschallsensor nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Membran über eine verdrillte elektrische
Verbindungsleitung (4, 4') mit dem Gehäuse (1) verbunden ist.
3. Ultraschallsensor nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Membran über eine abgeschirmte elektrische
Verbindungsleitung (4, 4') mit dem Gehäuse (1) verbunden ist.
4. Ultraschallsensor nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Membran mit dem Resonanzkörper an einem
am Stoßfänger eines Kraftfahrzeuges montierbaren Halter angebracht ist.
5. Ultraschallsensor nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Membran mit einer sichtbaren
Designabdeckung versehen ist.
6. Ultraschallsensor nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß an der innerhalb des Gehäuses (1) angeordneten
Elektronik mehrere, jeweils aus einer Membran und einem Resonanzkörper
gebildete Membranteile (3, 3') angeschlossen sind.
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|---|---|---|---|
| DE2000100924 DE10000924B4 (de) | 2000-01-12 | 2000-01-12 | Ultraschallsensor |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE10000924A1 true DE10000924A1 (de) | 2001-07-19 |
| DE10000924B4 DE10000924B4 (de) | 2011-11-24 |
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ID=7627252
Family Applications (1)
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Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10000924B4 (de) |
Citations (7)
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- 2000-01-12 DE DE2000100924 patent/DE10000924B4/de not_active Expired - Fee Related
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE10000924B4 (de) | 2011-11-24 |
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