DE10000887A1 - Verfahren und Einrichtung zur Ermittlung vom Fremdkörpern mit radioaktiver Eigenstrahlung in einer zur kontrollierenden Materialschicht - Google Patents
Verfahren und Einrichtung zur Ermittlung vom Fremdkörpern mit radioaktiver Eigenstrahlung in einer zur kontrollierenden MaterialschichtInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Einrichtung zur Ermittlung von Fremdkörpern mit radioaktiver Eigenstrahlung in einem Schüttgutstrom auf Stetigförderern und die messtechnische Umsetzung im Zusammenwirken mit einer auf radioaktiver Basis arbeitenden Steinerkennungseinrichtung, mittels derer die Strahlungsverluste beim Durchdringen der Materialschicht ermittelt werden und so Rückschlüsse auf die Beschaffenheit der Materialbestandteile gezogen werden. DOLLAR A Bei einer solchen Steinerkennungseinrichtung werden die Messwerte verfälscht, sobald Materialbestandteile mit einer radioaktiven Eigenstrahlung unbekannter Größe auftreten. Das kann beispielsweise bei einem Schaufelradbagger auftreten, der zum Abtragen eines Deckgebirges eingesetzt wird, in dem vereinzelt Steine mit einer unterschiedlich großen radioaktiven Eigenstrahlung vorkommen. DOLLAR A Deshalb wird die tatsächliche Größe dieser Eigenstrahlung getrennt gemessen und dann zeitversetzt bei der Bewertung der Materialschicht berücksichtigt. Dadurch wird ein sicheres Erkennen von Fremdkörpern mit radioaktiver Eigenstrahlung in einer zur kontrollierenden Materialschicht erreicht.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Einrichtung zur Ermittlung von
Fremdkörpern mit radioaktiver Eigenstrahlung in einem Schüttgutstrom auf
Stetigförderern und die messtechnische Umsetzung im Zusammenwirken mit
einer auf radioaktiver Basis arbeitenden Steinerkennungseinrichtung gemäß
dem Oberbegriff des 1. Patentanspruchs für das Verfahren und des 2. Patent
anspruchs für die Einrichtung.
Zur Erkennung von Fremdkörpern in einem Fördergutstrom sind nach
DE 297 19 600 U1 und DE 197 52 686 A1 radiometrische Einrichtungen bekannt.
Sie bestehen aus einer auf das Fördergut gerichteten radioaktiven
Strahlungsquelle und auf der gegenüberliegenden Seite angeordneten
Strahlungsempfängern sog. Detektoren. Der bei der Durchdringung des
Fördergutes auftretenden Strahlungsverlust gibt auf Grund der unterschiedlichen
Dichte der Materialbestandteile Aufschlüsse über die Zusammensetzung. Es
werden so in der Bewegung Inhomogenitäten im Fördegutstrom erkannt. Eine
solche Inhomogenität kann beispielsweise ein Stein sein, der beim Abtragen eines
über einem Braunkohleflöz lagernden Deckgebirges zusammen mit Sand durch
einen Schaufelradbagger aufgenommen und weiter befördert wird.
Dieses Prinzip der Steinerkennung mit radioaktiver Strahlungsquelle bringt bei
den Fördermedien eine hohe Erkennungssicherheit, die keine oder eine
gleichmäßige radioaktive Eigenstrahlung aufweisen. Bei Fördermedien mit
unterschiedlicher Eigenstrahlung werden die Messergebnisse der bekannten
Einrichtungen zur Steinerkennung in der Weise verfälscht, das die zu
erkennenden Fremdkörper als zu klein ausgewertet werden.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, das Verfahren und die
Einrichtung zum Erkennen von Steinen in einem Fördergutstrom auf
radiometrischer Basis nach DE 197 52 686 A1 so zu ergänzen, dass auch
Fremdkörper mit unterschiedlich starker radioaktiver Eigenstrahlung in einem
Schüttgutstrom sicher erkannt werden. Diese Aufgabe wird durch eine
Ergänzung des Verfahrens nach den Merkmalen des 1. Patentanspruchs und eine
zusätzliche Einrichtung nach den Merkmalen des 2. Patentanspruchs gelöst.
Vor der eigentlichen Messung des Strahlungsverlustes, der beim Durchdringen
unterschiedlicher Fördergutbestandteile und unterschiedlicher Förderguthöhen
entsteht, wird die Eigenstrahlung des Fördergutes gemessen. Geht von den
Bestandteilen des Fördergutes keine Eigenstrahlung aus, erfolgt das dem
Meßverfahren nachgeschaltete Auswerteverfahren in dem nach dem aus der
Patentschrift nach DE 197 52 686 A1 bekannten Verfahren. Geht jedoch vom
Fördergut eine Eigenstrahlung aus, werden sowohl die Strahlungsintensität als
auch ihre örtliche Ausdehnung gemessen, die Lage der die Eigenstrahlung
aussendenden Fördergutbestandteile genau definiert und beim Erreichen des
Wirkbereiches der bekannten Messeinrichtung der Wert der Größe der
Eigenstrahlung mit dem für einen auszuhaltenden Stein bestimmten Messwert
verrechnet. So gilt für einen eine Eigenstrahlung aufweisenden Stein ein höherer
Grenzwert für seine Aussonderung als für einen Stein ohne Eigenstrahlung. Somit
eignet sich die Einrichtung besonders zum Erkennen von unhomogenen
Bestandteilen in einem ansonsten homogenen Fördergutstrom, wobei die
Unhomogenität sowohl die Größe als auch die radioaktive Eigenstrahlung der
Bestandteile betrifft.
Die Software für die Auswertung der Messergebnisse muss so abgestimmt
werden, dass bei der Berücksichtigung des Abstandes zwischen den Messstellen
für die Eigenstrahlung und des Strahlungsverlustes durch das Fördergut und der
Berücksichtigung der Bandgeschwindigkeit die beiden, für die gleichen
Fördergutbestandteile geltenden Messwerte miteinander verglichen werden.
Die Einrichtung zur Steinerkennung wird durch eine zusätzliche
Messeinrichtung, über oder unter dem Förderer angeordnete Detektoren,
erweitert, die die Eigenstrahlung des Fördergutes messen und diese an die
Auswerteeinheit der Steinerkennungsanlage meldet, welche diesen Messwert
über eine weiterentwickelte Software, die ebenfalls zum Erfindungsanspruch
gehört, auswertet und die Grundeinstellung der Anlage - die sog.
Erkennungsschwelle - verschiebt, so dass die erforderliche Genauigkeit zum
Erkennen von Fremdkörpern wieder hergestellt ist.
Diese zusätzliche Messeinrichtung wird in einem exakt festgelegten Abstand zu
der Messstelle "Steinerkennung" installiert, so dass mittels der mitgemessenen
Fördergeschwindigkeit die exakte Zeit bestimmt wird, so dass beide Messwerte
exakt übereinander liegen.
Weitere Einzelheiten und Vorteile des Erfindungsgegenstandes ergeben sich
aus der nachfolgenden Beschreibung, in der ein bevorzugtes Ausführungs
beispiel für ein Verfahren und eine Einrichtung zum Erkennen von Steinen im
Schüttgutstrom eines Stetigförderers dargestellt ist. Die dazugehörigen
Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 ein schematisch dargestelltes Förderband in einer Seitenansicht mit der
räumlichen Anordnung der Einrichtungen zum Messen der radioaktiven
Eigenstrahlung von Steinen und zum Erkennen dieser Steine in einem
Schüttgutstrom,
Fig. 2 den grundsätzlichen Aufbau der auf radiometrischer Basis arbeitenden
Einrichtung zur Steinerkennung und ihre Anordnung im Gerüst des
Stetigförderers in einem Schnitt und
Fig. 3 den grundsätzlichen Aufbau der Einrichtung zum Erkennen von Steinen
mit radioaktiver Eigenstrahlung und Messen der Strahlungsintensität dieser
Steine und die Anordnung dieser Einrichtung im Gerüst des Stetigförderers in
einem Schnitt.
Der in Fig. 1 schematisch dargestellte Abschnitt eines Gurtbandförders zeigt
die Tragrollen 1, den Fördergurt 2 und die Bandantriebstrommel 3. Die
Förderrichtung ist durch einen Pfeil gekennzeichnet. Zwischen zwei in
Förderrichtung hintereinander angeordneten Tragrollen 1 befindet sich die auf
radiometrischer Basis arbeitende Steinerkennungseinrichtung 4. Sie besteht
nach Fig. 2, wie in der Patentanmeldung nach DE 197 52 686 A1 ausführlicher
beschrieben, aus einer am Gerüst 5 angeordneten oberen, auf das Fördergut 6
gerichteten radioaktiven Strahlungsquelle 4.1 und mehreren, unter dem
Obertrum des Fördergurtes 2 über die gesamte Gurtbreite angeordnete und
auf die Strahlungsquelle 4.1 ausgerichtete Strahlungsempfänger 4.2. Parallel
zur Strahlungsquelle 4.1 für die Dichtemessung ist noch eine zweite
Messeinrichtung, ein Laserscanner 4.3 zur Ermittlung der Fördergutoberfläche
im Bereich der Strahlungsquelle 4.1, auf der Zeichnung hinter dieser,
angeordnet. Strahlungsquelle 4.1, Strahlungsempfänger 4.2 und Laserscanner
4.3 stehen mit einer elektronischen Auswerte- und Steuereinheit 7 in
Verbindung. Diese Auswerte- und Steuereinheit 7 kann durch die
Strahlungsminderung beim Durchdringen des Gutes in Abhängigkeit von der
Guthöhe und dessen Oberflächengestalt an Hand der Materialdichte zwischen
den Fördergutbestandteilen Schüttgut 6a und Steinen 6b unterscheiden und
die Größe der Steine 6b feststellen. Überschreitet ein so festgestellter Stein 6b
eine vorgegebene Größe, wird dies dem Bedienpersonal angezeigt oder es
werden selbsttätig Schaltbefehle ausgelöst, die im Zusammenhang mit der
Gerätetechnik dessen Aussonderung bewirken.
Weist das Fördergut ein konstante radioaktive Eigenstrahlung auf, werden die
Messergebnisse von der Einrichtung zur Steinerkennung 4 in der Weise
verfälscht, dass mit zunehmender Eigenstrahlung die zu erkennenden
Fremdkörper als kleiner ausgewiesen werden, als sie tatsächlich sind. In
diesem Fall muss der untere Grenzwert für einen Stein 6b, der ausgesondert
werden soll, um diesen Wert der Eigenstrahlung erhöht werden.
Ist jedoch im Fördergutstrom mit Gutbestandteilen zu rechnen, von denen
teilweise eine unterschiedlich große und teilweise keine radioaktive
Eigenstrahlung ausgeht, liefert die Einrichtung zur Steinerkennung 4 keine
ausreichend genauen Messergebnisse. Es muss die tatsächliche
Eigenstrahlung der Fördergutbestandteile erfasst und bei der Auswertung der
Messdaten berücksichtigt werden. Deshalb wird die Einrichtung zur
Steinerkennung 4 durch eine weitere Messeinrichtung 8 für die Messung der
radioaktiven Eigenstrahlung des Fördergutes 6 ergänzt. Sie befindet sich nach
Fig. 1 in Förderrichtung in einem definierten Abstand a zu der Messstelle zur
Steinerkennung 4. Diese Messeinrichtung 8 besteht aus den mit der Auswerte-
und Steuereinheit 7 verbundenen Detektoren 8.1. In der Zeichnung nach Fig. 3
sind zwei dieser Detektoren 8.1 dargestellt. Sie sind unter dem Obertrum des
Fördergurtes 2 wie die Strahlungsempfänger 4.2 der Einrichtung zur Steiner
kennung 4 nebeneinander liegend angeordnet. Durch diese gleiche räumliche
Anordnung werden für die Auswerte- und Steuereinheit 7 miteinander
vergleichbare Werte der Eigenstrahlung des Fördergutes 6 und der von der
radioaktiven Strahlungsquelle 4.1 ausgesandten und von den Strahlungs
empfängern 4.2 aufgenommenen Strahlungsintensität bereitgestellt. Gelangt
nun ein Stein 6b mit einer radioaktiven Eigenstrahlung unbekannter Größe über
das Gutaufnahmeorgan eines Baggers auf das 1. Förderband nach der
Aufnahme wird dessen Strahlungsintensität gemessen und ihr Wert als Größe
der elektronischen Auswerte- und Steuereinheit 7 zugeführt. Um diesen
Messwert wird die Grundeinstellung der Einrichtung - die Erkennungsschwelle
für einen an einer bestimmten Stelle im Fördergutstrom enthaltenen
Fremdkörper - erhöht, so dass die erforderliche Genauigkeit zum Erkennen von
unerwünschten Fremdkörpern nach dem in der Patentschrift
DE 197 52 686 A1 offenbarten Verfahren wieder hergestellt ist.
Die Software für die so erweiterte Steinerkennungseinrichtung wird
dahingehend ergänzt, dass der definierte Abstand a zwischen der
Messeinrichtung 8 und der Einrichtung zur Steinerkennung 4 in Abhängigkeit
von der Bandgeschwindigkeit erfasst wird und die Verrechnung des
Messwertes der für einzelne Gutbestandteile ermittelte radioaktiven
Eigenstrahlung zur Erkennungsschwelle ohne radioaktive Eigenstrahlung
zeitversetzt dann erfolgt, wenn der im Fördergut 6 enthaltene Körper mit
Eigenstrahlung die Einrichtung zur Steinerkennung 4 erreicht hat.
Zur Erfassung der Bandgeschwindigkeit werden die relevanten Daten von der
Antriebstrommel 3 der Auswerte- und Steuereinheit 7 zugeführt.
Der Vorteil der Ergänzung dieser der Einrichtung zur Steinerkennung 4 durch
die Messeinrichtung 8 für die radioaktive Eigenstrahlung von
Fördergutbestandteilen besteht darin, dass beim Vorkommen von Steinen 6b
mit einer radioaktiven Eigenstrahlung eine höhere Genauigkeit ihrer
Größenermittlung erreicht wird.
Claims (2)
1. Verfahren zum Erkennen vom Fremdkörpern hoher Dichte mit
radioaktiver Eigenstrahlung in einer zur kontrollierenden Materialschicht
geringerer Dichte im Fördergutstrom eines Stetigförderers und zur Ermittlung
ihrer dreidimensionalen Größe mittels eines radiometrischen Meßsystems, bei
dem die höhere Dichte im Fördergutaufkommen gegenüber der Materialschicht
geringerer Dichte durch die mit dem Durchdringen des Fördergutes
einhergehende Verringerung der Strahlung als Fremdkörper (6b) in seiner
höhenmäßigen Ausdehnung, dessen Breite durch in Streifen erfasste
Empfangssignale und dessen Länge durch die Zeitdauer Verminderung der
Intensität der Empfangssignale erkannt wird und die so ermittelten Messwerte
in Zeitintervallen hinsichtlich der Dicke und der Dichte der Materialschicht
ausgewertet werden und beim Erreichen eines die Größe eines Fremdkörpers
hoher Dichte charakterisierenden Grenzwertes ein Signal erzeugt wird,
dadurch gekennzeichnet, dass für die Bewertung des mit der Durchdringung
der Materialschicht einhergehenden Strahlungsverlustes zeitversetzt zu der
radiometrischen Messung des Strahlungsverlustes die tatsächliche radioaktive
Eigenstrahlung des Fördergutes (6) gemessen wird und der Wert dieser
Eigenstrahlung mit dem Messwert verrechnet wird, der aus der Strahlung der
radioaktiven Strahlungsquelle (4.1) und der von den Strahlungsempfängern
(4.2) gemessenen Strahlung berechnet wird, wobei in Abhängigkeit vom
zurückgelegten Förderweg und der Fördergeschwindigkeit immer die gleichen
Bestandteile des Fördergutes (6) miteinander verglichen werden.
2. Einrichtung zur Anwendung des Verfahrens nach Anspruch 1. zum
Erkennen vom Fremdkörpern mit radioaktiver Eigenstrahlung in einer auf
einem Stetigförderer liegenden Materialschicht, bestehend aus einem
radiometrisches Messsystem mit einer auf der einen Seite der Materialschicht
angeordneten radioaktiven Strahlungsquelle (4.1) und auf der gegenüber
liegenden Seite angeordneten Strahlungsempfängern (4.2), und das
radiometrischen Meßsystem mit einer elektronischen Auswerte- und
Steuereinheit (7) in Verbindung steht, gekennzeichnet dadurch, dass in
Förderrichtung in einem definierten Abstand zu der Einrichtung zum Erkennen
von Steinen (4) ein oder mehrere Detektoren (8.1) zur Messung der
radioaktiven Eigenstrahlung der Fördergutbestandteile der Materialschicht
angeordnet sind, die mit der elektronischen Auswerte- und Steuereinheit (7) in
Verbindung stehen und zwischen der Antriebstrommel (3) und der
elektronischen Auswerte- und Steuereinheit (7) eine Übertragungsleitung für
die Drehgeschwindigkeit der Antriebstrommel (3) vorgesehen ist.
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