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DE10000787C2 - Träger für Vorhangschienen - Google Patents

Träger für Vorhangschienen

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Publication number
DE10000787C2
DE10000787C2 DE2000100787 DE10000787A DE10000787C2 DE 10000787 C2 DE10000787 C2 DE 10000787C2 DE 2000100787 DE2000100787 DE 2000100787 DE 10000787 A DE10000787 A DE 10000787A DE 10000787 C2 DE10000787 C2 DE 10000787C2
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DE
Germany
Prior art keywords
rail
wall
carrier according
rail part
wall part
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE2000100787
Other languages
English (en)
Other versions
DE10000787A1 (de
Inventor
Martin Knaeple
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
GARDINIA HOME DECOR GMBH, 88316 ISNY, DE
Original Assignee
GARDINIA DECORATION GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by GARDINIA DECORATION GmbH filed Critical GARDINIA DECORATION GmbH
Priority to DE2000100787 priority Critical patent/DE10000787C2/de
Publication of DE10000787A1 publication Critical patent/DE10000787A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE10000787C2 publication Critical patent/DE10000787C2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47HFURNISHINGS FOR WINDOWS OR DOORS
    • A47H1/00Curtain suspension devices
    • A47H1/10Means for mounting curtain rods or rails
    • A47H1/14Brackets for supporting rods or rails
    • A47H1/144Brackets for supporting rods or rails for supporting rails
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47HFURNISHINGS FOR WINDOWS OR DOORS
    • A47H1/00Curtain suspension devices
    • A47H1/10Means for mounting curtain rods or rails
    • A47H1/104Means for mounting curtain rods or rails for mounting curtain rails

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  • Curtains And Furnishings For Windows Or Doors (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit einem Träger für Vorhangschienen nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Bisher bekannt sind Träger oder Aufnahmevorrichtungen für Vorhangschienen zur Montage an Decken und Wand. Nachteilig bei diesen Vorrichtungen und Aufnahmen ist, dass sie bei der Montage umständlich oder schwer an der Decke oder Wand zu befestigen sind, ohne Kratz- oder Schleifspuren an der Decke oder Wand zu hinterlassen.
Die meisten Träger sind einteilig ausgebildet und erschweren daher die Montage an der Wand, weil der Zugang für die Befestigungslöcher durch die Umbauung des Trägers oder Halters selbst meistens zum Großteil verdeckt sind, so dass die Befestigungsschrauben bei der Montage nur umständlich zugänlich sind. Dadurch ist die Montage der bisher bekannten Träger oder Halter für Vorhangschienen, besonders in Bereichen wie den Kanten zwischen der Wand und der Decke eines Raumes oder auch im Deckenbereich, meist umständlich, und damit verbunden ist oft die Gefahr, dass empfindliche Wand- oder Deckenoberflächen zerkratzt oder beschädigt werden. Die Beschädigung kann dabei sowohl mittels des Befestigungswerkzeuges als auch durch den Träger oder Halter verursacht werden. Bei exklusiven Raumausstattungen können dadurch rasch beträchtliche Schäden verursacht werden. Ebenfalls ist es schwierig, die bisher bekannten Träger an andere Trägersysteme zu adaptieren oder zu befestigen, da meist spezielle Aufnahmeadapter nötig sind.
Der Stand der Technik zeigt die CH 414 082 C und die DE 30 03 227 A1, die eine "Vorrichtung zum Aufhängen einer Vorhangschiene" und einen "Halter für die Befestigung von Tragschienen" beschreiben. Die Vorrichtung zum Aufhängen einer Vorhangschiene verwendet Montagestücke, die an die Wand montiert werden, auf die dann ein Befestigungsbügel für eine Vorhangschiene aufgeschoben werden kann. Auf den Befestigungsbügel selbst kann entweder vor oder nach dessen Montage die Vorhangschiene aufgesteckt werden. Bei der Montage der Montagestücke an der Wand besteht dabei das Problem, dass diese möglichst exakt befestigt werden müssen, da sie keine Möglichkeit für eine Verstellung aufweisen, so dass die Vorhangschiene schief montiert werden muss, wenn die Montagestücke ungleich hoch montiert sind.
Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass die Befestigungsbügel für die Vorhangschiene lediglich leicht klemmend in der Vorhangschiene verankert sind, so dass die Vorhangschiene anschließend noch verschoben werden kann, sonst könnte sie nicht nachträglich ausgerichtet werden.
Beim Halter für die Befestigung von Tragschienen besteht ebenfalls die Notwendigkeit einer möglichst präzisen Befestigung an der Wand, da zur Befestigung der Tragschiene in dieser entsprechende Aufnahmelöcher ausgebildet sind, die nur dann ihre Funktion erfüllen können wenn der Halter exakt an der für ihn vorgesehenen Position montiert ist. Im weiteren ist es bei diesen Ausführungsformen nicht möglich die Vorhangschiene direkt in die Kante zwischen Mauer und Decke zu montieren.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt daher darin, einen Träger oder Halter für Vorhangschienen zu entwickeln, der es ermöglicht den Träger selbst an der Wand oder in der Kante zwischen Wand und Decke oder auch an der Decke sehr einfach zu montieren und demontieren, und zusätzlich dabei die Gefahr des Zerkratzens der Wand- oder Deckenoberfläche bei der Montage und Demontage zu minimieren.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Träger mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
Die Erfindung wird dadurch gekennzeichnet, dass der Träger zweiteilig ausgebildet ist und aus einem Wandteil und einem Schienenteil besteht, wobei das Wandteil als einzelnes Teil in der Form eines Grundkörpers an die Wand geschraubt wird und anschließend das Schienenteil an das Wandteil eingeklickt und verriegelt wird. Das Schienenteil wird dabei geführt so auf das Wandteil aufgeschoben, dass es frühestens zum Zeitpunkt der Arretierung mit dem Wandteil mit der Oberfläche der Decke in Berührung kommt. Diese Berührung erfolgt dann auch nur in Form von Andrücken der Berührfläche an der Decke und nicht durch verschieben entlang der Decke wie dies bisher nach dem Stand der Technik der Fall ist.
Durch die zweiteilige Ausführungsform, bestehend aus Wandteil und Schienenteil, ist es möglich den Träger einfach und problemlos direkt in die Kante unter die Decke an die Wand zu montieren. Dies erfolgt dahingehend, dass das Wandteil in die Kante unter der Decke an die Wand montiert wird, wobei bei der vorliegenden Erfindung der Vorteil besteht, dass das Wandteil so ausgebildet ist, dass ein dafür vorgesehenes Langloch einfach zugänglich ist, so dass die Befestigungsschraube problemlos zugänglich ist.
Bisher bestand der Nachteil, dass durch die einteilige Ausbildung der Träger der Zugang dieser Langlochbohrungen schwierig erreichbar war, da diese teilweise oder ganz durch Elementeinheiten des Träger verdeckt waren und es so schwierig war, mit dem Schraubendreher an den Kopf der Schraube zu kommen um diese festzuziehen.
Der Vorteil der vorliegenden Erfindung liegt also darin, dass der Träger wenigstens eine frei zugängliche, bei der Montage nicht verdeckte Öffnung für ein Befestigungsmittel zur Befestigung an Wand oder Decke aufweist, und der Träger bei der Montage an Decke oder Wand so befestigt werden kann, dass er nicht berührend verschoben werden muss.
Nachdem das Wandteil in der Kante an der Wand montiert ist, kann nun das Schienenteil entlang einer Führungsschräge am Wandteil nach oben entlang geführt, positioniert und abschließend in der Befestigungsposition mit seinem Schnappverschluss arretiert werden. Diese Verbindung ist form- und kraftschlüssig ausgebildet.
Ein zusätzlicher Vorteil der vorliegenden Erfindung liegt darin, dass diese Schnappverschlussarretierung nachfolgend bei der Anbringung und Verriegelung der Vorhangschiene zusätzlich durch eine Schnappverschlußverriegelung gegen unbeabsichtigtes Öffnen gesichert wird. Diese Sicherung erfolgt dahingehend, dass ein Knebel verdreht wird, an dem sich einerseits die Schnappverschlußverriegelung und andererseits die Schienenverriegelung befinden, die über zwei Achsenteile etwa im rechten Winkel mit dem Bedienhebel verbunden sind, welcher durch eine Drehbewegung über die beiden Achsenteile nach beiden Seiten hin um etwa 90° aus der Aufnahmeposition in die Befestigungsposition verdreht wird. Die Schnappverschlußverriegelung gewährleistet dabei, dass die Schnappverschlüsse im verriegelten Zustand nicht gelöst werden können. Die Schnappverschlußverriegelung ist etwa rechteckförmig mit ausreichender Materialstärke ausgebildet, und vorzugsweise an den beiden kürzeren Seiten abgerundet um Verkantungen zu vermeiden. Durch querstellen der Schnappverschlußverriegelung gewährleistet diese, dass der Schnappverschluss nicht aus seiner Verankerung gelöst werden kann. Dies ist erst wieder möglich wenn die Schnappverschlußverriegelung entriegelt ist.
Bei diesem Vorgang wird die Schiene mittels der Schienenverriegelung am Schienenteil des Trägers angedrückt und befestigt. Die Befestigung erfolgt dabei so, dass die Schienenverriegelung, welche etwa rechteckförmig und mit entsprechender Materialstärke ausgebildet ist, in der Schiene verdreht wird und dabei in Aufnahmenasen der Schiene eingreift und diese in bekannter Weise festhält und arretiert. Die rechteckförmige Ausbildung kann dabei vorzugsweise an den beiden kürzeren Seiten abgerundet ausgebildet sein, so dass bei der Verdrehung keine Verkantung erfolgt.
Zusätzlich erfolgt bei der Befestigung der Schiene ein Anpressen an das Schienenteil, wodurch das Spiel, welches zur Aufnahme der Schiene an der Schienenverriegelung notwendig ist, eliminiert wird. Durch das Verdrehen des Knebels wird also die mit ihm über einen Achsenteil verbundene Schienenverriegelung verdreht, so dass die Schiene fest an das Schienenteil gepresst und damit befestigt und gesichert wird.
Die Befestigung und Sicherung des Schienenteiles am Wandteil ist so ausgebildet, dass das Wandteil zwei Schnappverschlüsse aufweist, die so ausgebildet sind, dass sie jeweils einen Arm aufweisen, an welchen an der körperabgewandten Seite jeweils eine von der Körpermitte nach außen ragende Nase ausgebildet ist, welche in die Nuten des Schienenteiles einrasten.
Als weiterer Vorteil sind die beiden Schnappverschlüsse dabei so ausgebildet, dass sie durch Zusammendrücken der Seitenwände des Gehäuses des Wandteiles ihren gegenseitigen Abstand soweit verringern, dass ein einfaches Aufschieben oder Aufstecken des Schienenteiles auf das Wandteil ermöglicht wird. Das aufschieben des Schienenteiles kann dabei wahlweise mit oder ohne zusammendrücken der Seitenwände erfolgen. Zum Lösen des Schienenteiles ist es jedoch erforderlich die beiden Seitenwände soweit zusammenzudrücken, dass die Arretierung der Schnappverschlüsse in den beiden Nuten aufgehoben wird.
Die beiden Nasen des Wandteiles sind zwecks Erleichterung beim Aufschieben des Schienenteiles auf das Wandteil an ihren äußeren, der jeweiligen Führungsschräge zugewandten Seite angephast oder abgerundet, so dass sie beim Zusammenführen des Schienenteiles mit dem Wandteil gezwungen gegeneinander gedrückt werden. Die Führungsschrägen des Schienenteiles sind an ihren körperinneren Seiten ebenfalls angephast, so dass sie ebenfalls diese Führungsfunktion unterstützen, und damit die Montage des Trägers erleichtern.
Die Biegungsfähigkeit der beiden Seitenwände des Wandteiles ist dabei so groß, dass zur Demontage des Trägers diese problemlos zusammengedrückt werden können, und zwar so weit, bis die Arretierung zwischen dem Schnappverschluss des Wandteiles und den Nuten des Schienenteiles gelöst ist.
Nach dem Aufschnappen des Schienenteiles am Wandteil sind die beiden formschlüssig miteinander verbunden. Das Schienenteil ist dabei so fest mit dem Wandteil verbunden, das es ohne weiteres seine tragende Funktion für die Aufnahme der Schiene gewährleistet. Zur Erhöhung der Befestigungsstabilität zwischen Wand- und Schienenteil sind an ihnen zusätzlich jeweils eine Aufnahmekante ausgebildet, die bei der Arretierung ineinandergreifen und das Schienenteil in einem zweiten Punkt fixieren. Als dritter Befestigungspunkt für das Kräftegleichgewicht dient die Berührstelle der sich berührenden Führungsschrägen an Wand- und Schienenteil. Somit wird ein geschlossenes Kräftedreieck für Befestigung des Schienenteiles am Wandteil gewährleistet.
Für den Fall, dass das Wandteil nicht in der Kante zwischen Wand und Decke montiert werden soll, sondern von der Decke beabstandet, dienen die beiden Aufnahmekanten als zusätzliche Montagehilfe. Das Schienenteil wird dabei nicht entlang der Führungsschrägen am Wandteil entlang aufgeschoben sondern kann nach belieben auch mit seiner Aufnahmekante mit der Aufnahmekante des Wandteiles verhakt und anschließend von oben nach unten auf das Wandteil aufgeklipst werden. Die Aufnahmekanten dienen in diesem Fall also auch als Führung bzw. als Montagehilfen.
Nach der Montage der notwendigen Träger an der Wand für die Aufnahme der Vorhangschiene wird diese an die entsprechenden Träger angesetzt und durch verdrehen eines Knebels um etwa 90° in eine der beiden möglichen Richtungen an die Träger angedrückt und an diesen befestigt.
Im selben Vorgang wird dabei der Schnappverschluss durch die Schnappverschlußverriegelung zusätzlich so gesichert, dass die beiden Schnappverschlüsse des Wandteiles, welche in den Nuten des Schienenteiles verrastet sind, gegen Auseinanderdrücken gesichert werden. Dadurch ist es gewährleistet, dass kein unbeabsichtigtes Zusammendrücken der Schnappverschlüsse möglich ist, wodurch die Schnappverschlüsse aus den zugeordneten Nuten im Schienenteil gelöst würden.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Schiene nur dann am Schienenteil befestigt werden kann, wenn das Schienenteil fest am Wandteil arretiert und eingeschnappt ist. Wenn nämlich das Schienenteil nicht fest am Wandteil eingeschnappt ist, ist es nicht möglich den Knebel entsprechend zu verdrehen und dadurch die Schiene zu befestigen. Dies begründet sich dadurch, dass die Schienenverriegelung auf einer Achse mit der Schnappverschlußverriegelung liegt und die Schienenverriegelung nur dann um etwa 90° verdreht werden kann, wenn die Schnappverschlußverriegelung frei im Wandteil verdreht werden kann, so dass die Schmalseiten der etwa rechteckförmigen Schienenverriegelung die beiden Schnappverschlüsse nach außen drücken und anschließend verriegeln.
Das Schienenteil weist dazu eine Aufnahmemaske für den Knauf mit dem daran ausgebildeten Bedienhebel auf, welche etwa schlitzförmig ausgebildet ist. Der Schlitz ist dabei so konstruiert, dass er an seinem inneren Ende eine Zentralbohrung aufweist, die durch zwei Nasen begrenzt wird. Nach außen hin ist nach diesen beiden Nasen ein herkömmlicher Schlitz ausgebildet, welcher an seinen äußeren Enden etwa abgerundet ist. In dieser Aufnahmemaske ist der Knebel eingeführt und in der Zentralbohrung drehbar gelagert und gesichert.
Der Bedienhebel des Knebels ist dabei in einem Zwischenraum im Schienenteil angeordnet, der ebenfalls schlitzförmig ausgebildet und etwa um 90° gegenüber der Aufnahmemaske verdreht und etwa parallel zur Stirnseite des Schienenteiles angeordnet ist. In diesem schlitzförmigen Zwischenraum kann der Bedienhebel nach beide Seiten hin bis zu seinem Anschlag frei verdreht werden. Die Verdrehung erfolgt dabei über die Achse, welche den Bedienhebel mit der Schienenverriegelung und der Schnappverschlußverriegelung verbindet. Die Achse des Knebels ist dabei in der Zentralbohrung des Schienenteiles gelagert.
Bei der Montage des Schieneteiles am Wandteil ist es vorgesehen das Schienenteil mit seiner Führungsschräge an der Führungsschräge des Wandteiles entlang zu führen und von schräg unten nach oben auf das Wandteil aufzuklipsen. Dabei ist es ebenfalls vorgesehen, dass die beiden Schnappverschlüsse, welche am Wandteil angeordnet sind, ebenfalls schräg nach vorne unten weisen. Dies hat den Vorteil, dass das Schienenteil einfacher und leichter über die Arme der Schnappverschlüsse des Wandteiles zu schieben ist und zum anderen eine einfachere Lösung des Schienenteiles vom Wandteil bei der Demontage ermöglicht.
Dadurch ergibt sich ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung, der darin liegt, dass bei Renovierungsarbeiten der Träger, welcher aus Wandteil und Schienenteil besteht, einfach demontiert werden kann und nach der Renovierung wieder montiert und zusammengeklipst werden kann.
Das Trennen des Schienenteiles vom Wandteil erfolgt dabei durch Aufdrehen des Knebels aus der Verriegelungsposition in die Aufnahmeposition, und anschließendes Zusammendrücken der beiden Seitenwände des Wandteiles und einfachem Abnehmen des Schienenteiles vom Wandteil. Nach entfernen des Schienenteiles vom Wandteil, kann das Wandteil problemlos von der Wand geschraubt werden.
Es können zwei oder mehrere Schienenteile hintereinander in entsprechendem Abstand angeordnet werden, so dass mehrere Vorhänge hintereinander aufgehängt werden können.
Es kann das Wandteil auch an Trägersystemen montiert werden, und zwar unabhängig vom Hersteller des Trägersystems oder der Ausfertigungsform des Trägers. Es ist lediglich notwendig, dass mittels einer Schraubverbindung das Wandteil an einer entsprechenden Befestigung angeordnet werden kann.
Die vorliegende Erfindung wird nun anhand der Beschreibung mehrerer Zeichnungen näher dargestellt.
Es zeigen:
Fig. 1 Einen Träger für eine Vorhangschiene bestehend aus Wandteil, Schienenteil und Knebel sowie einer zugeordneten Vorhangschiene
Fig. 2 Seitenansicht des Wandteiles des Trägers
Fig. 3 Vorderansicht (die dem Schienenteil zugewandte Seite) des Wandteiles nach Fig. 2
Fig. 4 Draufsicht auf die Darstellung nach Fig. 2
Fig. 5 Draufsicht auf das Schienenteil des Trägers
Fig. 6 Frontansicht (die schienenzugewandte Seite) des Schienenteils
Fig. 7 eine Schnittdarstellung der Seitenansicht des Schienenteils
Fig. 8 Seitenansicht eines Knebels
Fig. 9 eine um 90° gedrehte Seitenansicht nach Fig. 8
In der Darstellung nach Fig. 1 ist ein zweiteiliger Träger 4 für Vorhangschienen dargestellt, der aus einem Wandteil 1 und einem Schienenteil 2 besteht, wobei im Schienenteil 2 ein Knebel 3 angeordnet ist, an welchem eine Schiene 5 befestigt werden kann.
Das Wandteil 1 kann mittels eines Langloches 13 an eine Wand geschraubt werden, wonach anschließend ein Schienenteil 2 auf das Wandteil 1 aufgeklipst werden kann. Das Schienenteil 2 wird dabei mit seiner Führungsschräge 7 an der Führungsschräge 6 des Wandteiles 1 von schräg unten nach oben geführt. Dies hat den Vorteil, dass nach Montage des Wandteiles 1 an der Wand das Schienenteil 2 auf das Wandteil 1 aufgeschoben und aufgeklipst werden kann, ohne dass das Schienenteil 2 die darüber befindliche Decke verkratzt oder beschädigt.
Dieser Vorteil trifft dann zu, wenn die Montage so beabsichtigt oder vorgesehen ist, dass der Träger in die Kante zwischen Wand und Decke montiert werden soll, so dass der Vorhang direkt von der Decke herabhängen kann.
Es wird also dadurch der Vorteil erreicht, dass die bereits fertig gestrichene Decke, oder auch eine andere berührungsempfindliche Deckenfläche, nicht durch das Aufschieben des Schienenteiles am Wandteil beschädigt oder verunstaltet wird.
Im weiteren besteht der Vorteil darin, dass auch bei der Demontage keine Kratzspuren oder Schleifspuren an der Decke verursacht werden, da durch die beiden Führungsschrägen 6 und 7 an den Wandteilen 1 und 2 eine Abnahme des Schienenteiles vom Wandteil schräg nach unten sicher gestellt ist, wodurch die Beschädigung der Decke vermieden wird. Zur Arretierung des Schienenteiles 2 am Wandteil 1 dienen dabei die beiden ineinandergreifenden Aufnahmekanten 29 und 30. Durch diese beiden Aufnahmekanten 29 wird das Schienenteil 2 am Herausrutschen aus der Schnappverbindung zwischen Schnappverschlüssen 8 und den zugeordneten Nuten 9 entlang der beiden Führungsschrägen 6 und 7 gehindert.
Im Schienenteil 2 ist dabei der Knebel 3 so angeordnet, dass er drehbar um eine Achse, die aus den beiden Achsenteilen 19 und 20 besteht, gelagert ist. An diesen beiden Achsenteilen 19 und 20 sind jeweils die Schienenverriegelung 11 und die Schnappverschlußverriegelung 12 angeordnet.
Die Schienenverriegelung 11 ist dabei etwa parallel und im rechten Winkel gedreht gegenüber dem Bedienhebel 10 ausgebildet.
Die Schnappverschlußverriegelung 12 weist parallel die selbe Ausrichtung auf wie der Bedienhebel 10 und ist dadurch ebenfalls etwa in 90° gegenüber der Schienenverriegelung 11 gedreht auf der selben Achslinie ausgebildet. Die Schienenverriegelung steht dabei vom Schienenteil nach außen gerichtet ab und dient zur Aufnahme und Befestigung der Vorhangschiene. Die Schnappverschlußverriegelung 12 ist auf der selben Achslinie in die entgegengesetzte Richtung nach innen hin angeordnet und dient zur Verspreizung und damit zur Sicherung der Schnappverschlüsse 8 im Wandteil 1.
Der Bedienhebel 10 kann nur dann verdreht werden, wenn das Schienenteil 2 im Wandteil 1 fest verriegelt ist. D. h. es muss also der Schnappverschluss 8 in der Nut 9 eingerastet sein, so dass die Schnappverschlußverriegelung 12 so verdreht werden kann, dass deren Enden jeweils links und rechts an der Innenseite des Schnappverschlusses anliegen. Wenn die Schnappverschlüsse 8 nicht in den Nuten 9 eingerastet sind ist es auch nicht möglich, den Bedienhebel 10 des Knebels 3 zu verdrehen und damit die Schiene 5 an das Schienenteil 2 heranzuziehen und zu befestigen, da die Arme der Schnappverschlüsse 8 in den Innenraum des Schienenteil 2 hineinragen und die Schnappverschlussverriegelung 12 blockieren.
Ein wesentlicher Vorteil der Erfindung liegt also darin, dass zugleich mit der Arretierung der Vorhangschiene 5 eine zusätzliche Sicherung des Schienenteiles 2 am Wandteil 1 gewährleistet ist. Dies erfolgt dadurch, dass die Schnappverschlüsse 8 daran gehindert werden aus den Nuten 9 herauszutreten und dadurch die Verbindung zwischen dem Wandteil 1 und dem Schienenteil 2 zu lösen. Die Schnappverschlüsse 8 können erst dann aus den Nuten heraustreten, wenn die Schnappverschlußverriegelung 12 so ausgerichtet ist, dass ihre rechteckförmige Ausbildung senkrecht im Schienenteil 2 angeordnet ist und damit Platz für die Schnappverschlüsse besteht, um diese nach innen zu biegen, so dass diese aus den Nuten ausrasten können.
Zum trennen des Schienenteiles 2 vom Wandteil 1 ist es daher erforderlich, den Knebel 3 an seinem Bedienhebel 10 so zu verdrehen, dass der Bedienhebel etwa senkrecht nach unten steht und damit die Schnappverschlußverriegelung 12 die Sicherung der Schnappverschlüsse 8 aufhebt. Anschließend können die Seitenwände 23 und 24 des Wandteiles 1 in die Pfeilrichtungen 21 und 22 zusammengedrückt werden, so dass die Schnappverschlüsse 8 aus den Nuten 9 heraustreten und das Schienenteil 2 vom Wandteil 1 abnehmbar wird.
Fig. 2 zeigt eine Seitenansicht eines Wandteiles 1. An dem Wandteil 1 sind Seitenwände 23 und 24 angeordnet, wobei in der Darstellung nach Fig. 2 lediglich die Seitenwand 23 erkennbar ist.
Die Seitenwand 23 weist eine schräg nach unten verlaufende Führungsschräge 6 auf, die dazu dient, dass das Schienenteil 2 mit der entsprechenden Führungsschräge 7 an dieser Führungsschräge 6 entlang geführt werden kann.
Der Schnappverschluss 8 ist dabei so angeordnet, dass er ebenfalls schräg nach unten weist, wodurch eine einfachere Aufnahme des Schienenteiles 2 ermöglicht wird. Zusätzlich wird durch diese Ausführungsform die Demontage des Schienenteiles 2 einfacher und leichter ermöglicht.
Fig. 3 zeigt eine um 90° gedrehte Seitenansicht bzw. Vorderansicht des Wandteiles 1, in dem ein Langloch 13 angeordnet ist, welches zur Befestigung an der Wand dient. Im weiteren ist noch die Frontansicht der beiden Schnappverschlüsse 8 zu erkennen, ebenso wie die beiden Seitenwände 23 und 24. An den beiden Seitenwänden 23 und 24 sind die beiden Führungsschrägen 6 erkennbar.
In den Fig. 1, 2 und 3 ist im übrigen noch die Aufnahmekante 29 erkennbar, welche zusammen mit der Aufnahmekante 30 des Schienenteiles 2 dazu dient, zusammen mit den Schnappverschlüssen 8 und den Nuten 9 das Wandteil 1 mit dem Schienenteil 2 fest miteinander zu verankern. Die Funktion der beiden Aufnahmekanten 29 und 30 ist dabei zu verhindern, dass das Schienenteil 2 vom Wandteil 1 abrutscht oder wegknickt wenn das Schienenteil 2 belastet wird, so lange nicht die Arretierung der Schnappverschlußverriegelung 12 zwischen den beiden Schnappverschlüssen 8 angeordnet und verdreht ist.
Es handelt sich also bei den beiden Aufnahmekanten 29 und 30 um eine erfindungswesentliche mechanische Verbindung zwischen dem Wandteil 1 und dem Schienenteil 2, welches dazu dient, im Zusammenspiel mit dem Schnappverschluss 8 und der Nut 9 das Schienenteil 2 am Wandteil 1 zu befestigen.
In der Darstellung nach Fig. 4 ist die Draufsichtansicht auf das Wandteil des erfindungsgemäßen Trägers dargestellt. Dabei sind die beiden Seitenwände 23 und 24 sowie auch die beiden Schnappverschlüsse 8 erkennbar.
Auch der Grundkörper des Wandteiles 1 ist entsprechend erkennbar. Dieser verbindet die beiden Seitenwände 23 und 24 werkstoffeinstückig.
In der Fig. 5 ist das Schienenteil 2 in der Draufsicht dargestellt. Erkennbar sind dabei das Langloch 14, welches bei eventueller Deckenmontage zur Befestigung des Schienenteiles 2 verwendet werden kann, und die beiden Schienenführungen 27 und 28. Den beiden Schienenführungen 27 gegenüberliegend angeordnet ist die Aufnahmekanten 30 sichtbar.
Ebenfalls erkennbar sind dabei die Nuten 9, welche zur Aufnahme der Schnappverschlüsse 8 dienen. Im weiteren ist in gestrichelter Darstellung der Zwischenraum 18 erkennbar, welcher zur Aufnahme des Bedienhebels 10 des Knebels 3 dient.
In Fig. 7 ist eine Schnittdarstellung I-I nach Fig. 5 dargestellt. Dabei sind im wesentlichen die Zentralbohrung 16 mit den anschließenden Nasen 25 und dem nachfolgenden Schlitz dargestellt. Ebenfalls erkennbar ist die Führungsschräge 7 und die Nut 9, in welche der Schnappverschluss 8 einrastet.
In der Figur nach der Darstellung 6 ist die Vorderansicht dargestellt, auf welcher die Schiene montiert wird. Zentral ist dabei die Zentralbohrung 16 erkennbar, an welche die beiden Nasen 25 und 26 nach außen hin anschließen, die die Sicherung für die beiden Achsen 19 und 20 des Knebels 3 darstellen. Anschließend an die beiden Nasen 25 und 26 ist ein Schlitz ausgebildet, welcher an seinen äußeren Kanten angephast oder abgerundet ausgebildet ist.
Im weiteren sind die beiden Schienenführungen 27 und 28 mit Ihren Stirnflächen erkennbar. Diese dienen zur Aufnahme bzw. zur Führung und Fixierung der Vorhangschienen 5.
Die beiden Schienenführungen 27 und 28 sind im übrigen auch in der Darstellung nach Fig. 7 erkennbar.
Nach der Darstellung in Fig. 8 ist der Knebel erkennbar, welcher als Grundkörper den Bedienhebel 10 mit den daran angeordneten Achsen 19 und 20 aufweist. An die beiden Achsen 19 und 20 sind jeweils die Schienenverriegelung 11 und die Schnappverschlußverriegelung 12 angeordnet.
Die Schienenverriegelung 11 ist dabei mit der kürzeren, abgerundeten Seite seines etwa rechteckförmigen Körpers dargestellt. Die Schnappverschlußverriegelung 12 ist dagegen mit der Längsseite ihrer rechteckförmigen Ausbildung dargestellt. Die beiden Achsen 19 und 20 dienen zur Verschwenkung des Knebels in der Zentralbohrung 25. Verschwenkt wird der Knebel anhand des Bedienhebels 10, wie bereits zuvor beschrieben.
In der Ausführung nach Fig. 9 ist die Darstellung nach Fig. 8 um 90° gedreht dargestellt.
Zuvorderst ist dabei die Schnappverschlußverriegelung 12 erkennbar, hinter welcher der Bedienhebel 10 angeordnet ist. Hinter dem Bedienhebel 10 ist die Schienenverriegelung 11 erkennbar, welche etwa um 90° gegenüber dem Bedienhebel 10 und der Schnappverschlußverriegelung 12 ausgerichtet ist.
Zeichnungslegende
1
Wandteil
2
Schienenteil
3
Knebel
4
Träger
5
Vorhangschiene
6
Führungsschräge
7
Führungsschräge
8
Schnappverschluss
9
Nuten
10
Bedienhebel
11
Schienenverriegelung
12
Schnappverschlußverriegelung
13
Langloch
14
Langloch
15
Aufnahmemaske
16
Zentralbohrung
17
Führung
18
Zwischenraum
19
Achse
20
Achse
21
Pfeilrichtung
22
Pfeilrichtung
23
Seitenwand
24
Seitenwand
25
Nase
26
Nase
27
Schienenführung
28
Schienenführung
29
Aufnahmekante
30
Aufnahmekante
31
Seitenwand
32
Seitenwand

Claims (19)

1. Träger für Vorhangschienen, zur Befestigung an einer Wand oder an einer Decke, wobei der Träger (4) wenigstens eine frei zugängliche, bei der Montage nicht verdeckte Öffnung (13, 14) für ein Befestigungsmittel an der Wand oder der Decke aufweist, und der Träger bei der Montage an der Decke oder der Wand so befestigt werden kann, dass er nicht berührend verschoben werden muss, und aus einem Wandteil (1) und einem auf ihm aufsteckbaren, mit ihm verrastbarem Schienenteil (2) besteht, und an dem Schienenteil (2) eine schwenkbare Schienenverriegelung (11) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Schienenteil (2) mittels Schnappverschluss (8) und Nuten (9) mit dem Wandteil (1) form- und kraftschlüssig verbunden wird.
2. Träger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Schienenteil (2) eine schwenkbare Schnappverschlussverriegelung (12) angeordnet ist.
3. Träger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schnappverschlussverriegelung (12) und die Schienenverriegelung (11) gleichzeitig mittels dem Bedienhebel (10) arretiert bzw. gelöst werden.
4. Träger nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schnappverschlussverriegelung (12) in Verriegelungsstellung die beiden Arme des Schnappverschlusses (8) so blockiert, dass diese nicht aus den zugeordneten Nuten (9) ausrastbar sind.
5. Träger nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schnappverschlussverriegelung (12) axial mit dem Bedienhebel (10) und der Schienenverriegelung (11) des Knebels (3) verbunden ist.
6. Träger nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretierung der beiden Verriegelungen (11, 12) durch drehen des Knaufes (3) mittels des Bedienhebels (10) um die beiden Achsen (19, 20) in der Zentralbohrung (16) erfolgt.
7. Träger nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, dass das Schienenteil (2) bei der Montage so auf das Wandteil (1) aufgeschoben wird, dass das Schienenteil frühestens im Augenblick der gegenseitigen Verrastung mit dem Wandteil mit der Decke in Berührung kommt.
8. Träger nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, dass das Schienenteil (2) Führungsschrägen (7) und das Wandteil (3) Führungsschrägen (6) aufweisen, die zur Führung des Schienenteiles (2) am Wandteil (3) bei der Montage dienen.
9. Träger nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, dass das Schienenteil (2) und das Wandteil (1) Aufnahmekanten (29, 30) zur gegenseitigen Verriegelung aufweisen.
10. Träger nach einem der Ansprüche 1-9, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmekanten (29, 30) beim Zusammenfügen von Schienenteil (2) und Wandteil (1) form- und kraftschlüssig ineinandergreifen.
11. Träger nach einem der Ansprüche 1-10, dadurch gekennzeichnet, dass der Schnappverschluss (8) aus zwei schräg von der deckenseitigen Befestigungsfläche wegweisenden Armen mit daran angeordneten, nach außen weisenden Haken besteht.
12. Träger nach einem der Ansprüche 1-11, dadurch gekennzeichnet, dass der Schnappverschluss (8) mit seinen Haken in jeweils zugeordnete Nuten (9) in der Seitenwand (31, 32) des Schienenteils (2) eingreift.
13. Träger nach einem der Ansprüche 1-12, dadurch gekennzeichnet, dass die Arme des Schnappverschlusses (8) an der Innenseite der Seitenwand (23, 24) des Wandteiles (1) angeformt sind.
14. Träger nach einem der Ansprüche 1-13, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwände (23, 24) des Wandteiles (1) so elastisch ausgebildet sind, dass sie so weit zusammengedrückt werden können, dass der daran angeformte Schnappverschluss aus seiner Arretierung in den Nuten (9) des Schienenteiles (2) entriegelt werden können.
15. Träger nach einem der Ansprüche 1-14, dadurch gekennzeichnet, dass der Knebel (3) der Schnappverschlussverriegelung (12) mit seinem Bedienhebel (10) in einem Zwischenraum (18) angeordnet und geführt ist.
16. Träger nach einem der Ansprüche 1-15, dadurch gekennzeichnet, dass der Knebel (3) mit seinen Achsen (19, 20) in der Zentralbohrung (16) der Aufnahmemaske (15) angeordnet und geführt ist.
17. Träger nach einem der Ansprüche 1-16, dadurch gekennzeichnet, dass die Zentralbohrung (16) durch zwei Nasen (25, 26) definiert begrenzt wird, und anschließend an einen nach außen hin geöffneten Schlitz angrenzt.
18. Träger nach einem der Ansprüche 1-17, dadurch gekennzeichnet, dass die Zentralbohrung (16) und der angrenzende Schlitz etwa rechtwinkelig zum Zwischenraum (18) angeordnet sind.
19. Träger nach einem der Ansprüche 1-18, dadurch gekennzeichnet, dass die Zentralbohrung (16) und der angrenzende Schlitz in den, den Zwischenraum (18) bildenden Wandteilen des Schienenteiles (2) ausgebildet sind.
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