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Elektrische Schaltvorrichtung an Kraftfahrzeugen mit mehreren Türen
Die Erfindung betrifft eine elektrische Schaltvorrichtung mit einem von Hand betätigbaren
Schalter für das wechselweise Ein- und Ausschalten von Elektromagneten zum Ver-
und Entriegeln von Türen, insbesondere an Kraftfahrzeugen, der mindestens in der
Schaltstellung, bei der die Türen verriegelt sind, durch ein Schloß gesichert werden
kann.
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Die Erfindung hat die einfache und billige Ausbildung eines Schalters
zum Zweck, der nach erfolgter Ver- und Entriegelung die Magnete selbsttätig wieder
abschaltet.
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Gemäß der Erfindung wird dies dadurch erreicht, daß der Schalter ein
längsverschiebbar gelagertes Betätigungsglied hat, mit dem ein auf ihm geführtes
Schaltglied über eine Schleppkupplung derart gekuppelt ist, daß es in beiden Verschieberichtungen
des Betätigungsgliedes jeweils entgegen einer Federkraft aus seiner Ausschaltstellung
in eine Einschaltstellung mitgenommen wird, aus welcher es durch die an ihm angreifende
Federkraft selbsttätig wieder in seine Ausschalt-Mittelstellung zurückgekehrt, sobald
das Betätigungsglied nach einer Verschiebung mindestens annähernd in seine Endlage
gelangt ist.
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Bei einer bekannten Türschließanlage für Kraftfahrzeuge ist eine der
Türen durch ein von Hand betätigbares mechanisches Schloß ver- und entriegelbar,
das mit einem Kontaktgeber für Elektromagnete an den übrigen Türen gekuppelt ist.
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Ein Nachteil dieser Anlage ist, daß die Elektromagnete während der
Schließ- und Öffnungszeit des mechanischen Schlosses dauernd eingeschaltet bleiben.
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Dieser Nachteil wird durch die Schaltvorrichtung gemäß der Erfindung
vermieden, weil bei ihr das Schaltglied des mit dem drehbaren Teil des mechanischen
Schlosses gekuppelten Kontaktgebers nach jeder Betätigung des Schlosses in beiden
Drehrichtungen in seine neutrale Stellung zurückgeführt wird, so daß die Elektromagnete
stromlos sind.
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Kontaktgeber mit einem zwischen zwei Federn auf einer Schubstange
beweglich angeordneten Schaltglied sind bekannt. Das Schaltglied wird bei diesen
Kontaktgebern über die eine der beiden Federn entgegen dem Druck der anderen Feder
in die eine von zwei Schaltstellungen gebracht, aus der das Schaltglied beim Loslassen
der Schubstange in die zweite Schaltstellung bewegt wird. Eine neutrale Mittelstellung
des Schaltgliedes, in welche dieses bei Betätigung in beiden Bewegungsrichtungen
zurückgeführt wird, ist bei diesen Kontaktgebern nicht vorhanden.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Gegenstandes der
Erfindung dargestellt. Es zeigt Fig. 1 einen Schubschalter im Längsschnitt, Fig.
2 einen Querschnitt nach der Linie II-II der Fig. 1, Fig. 3 und 4 Schnitte nach
den Linien III-III und IV-IV der Fig. 1 und Fig. 5 ein Schaltbild der Schaltvorrichtung
und Fig.6 ein Türschloß in Schaubildlicher, schematischer Darstellung.
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Der Schubschalter hat zu seiner Betätigung eine runde Stange 10, die
je in einer Bohrung der Schaltergrundplatte 11 und des Schaltergehäuses 12 geführt
ist. In dem Bereich zwischen der Grundplatte und dem Gehäuseboden hat die Stange
einen Bund 13. Auf der Stange 10 sitzt eine bewegliche Schaltbrücke 14, die im wesentlichen
aus einem metallischen Rahmen 15 mit zwei Kontaktstücken 16 und 17 sowie einem innerhalb
des Rahmens sitzenden Träger 18 aus Isolierstoff besteht. Der Rahmen ist aus zwei
Blechstücken 19, 20
zusammengesetzt, die an zwei gegenüberliegenden Seiten
durch die als Niete ausgebildeten Kontaktstücke zusammengehalten werden. Der Träger
besteht aus zwei halbkreisförmigen Ringsektoren 21 und 22, die durch einen um sie
herumgelegten Schraubenfederring 23 zusammengehalten werden. Der Innendurchmesser
des durch die aneinander anliegenden Sektoren gebildeten Ringes ist kleiner als
der Durchmesser des Bundes 13 der Stange 10, jedoch etwas größer als der
Durchmesser der übrigen Stangenabschnitte. Jeder der Sektoren hat auf jeder Stirnseite
je einen schalenartigen Ansatz 24 bzw. 25. Je ein sich gegenüberliegendes Paar dieser
Ansätze bildet eine Art Buchse, die durch eine Bohrung 26 bzw. 27 des auf der betreffenden
Stirnseite des Sektorenringes aufliegenden Blechstückes 19 bzw. 20 des Rahmens hindurchragt.
An der Schaltergrundplatte und ebenso am Gehäuseboden ist auf der Innenseite konzentrisch
zur Schaltstange 10 je eine zylindrische Kapsel 28 bzw. 29 befestigt, in der eine
Druckfeder 30 bzw. 31 sitzt. Diese Druckfedern stützen sich einerseits an der Grundplatte
bzw. dem Gehäuseboden, andererseits an einer Ringscheibe 32 bzw. 33 ab und sind
bestrebt, die Ringscheiben gegen den eingebogenen Rand der zugehörigen
Kapsel
zu drücken: In der in Fig. 1 gezeichneten Ausschaltstellung der Schaltbrücke stoßen
die Enden der aus den Ansätzen 24 und 25 gebildeten Buchsen an den Ringscheiben
32 bzw. 33 an. Auf der in Fig.1 rechts von der Schaltstange 10 liegenden Seite der
Grundplatte sind an dieser isoliert gegeneinander zwei Tragbügel 34 und 35 befestigt
(s. Fig.4). Das eine Ende jedes dieser Bügel ist durch die Grundplatte hindurchgeführt
und trägt je eine Anschlußklemme 36 bzw. 37. Am anderen Ende trägt jeder der Bügel
34 und 35 einen Kontakt 38 bzw. 39. Die beiden Bügel sind so geformt, daß die Kontakte
38 und 39 sich in einem bestimmten Abstand gegenüberstehen und daß die Verbindungslinie
der beiden Kontakte den zwischen ihnen liegenden Kontakt 16 der Schaltbrücke schneidet.
Auf der in Fig.1 links von der Schaltstange liegenden Seite der Grundplatte sind
zwei Bügel 40 und 41 gemeinsam befestigt, die ebenfalls so geformt sind, daß die
von ihnen getragenen Kontakte 42- und 43 sich im gleichen Abstand wie die Kontakte
38 und 39 gegenüberstehen und überdies auf einer Linie mit dem Kontakt 17 der Schaltbrücke
liegen.
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Der Bügel 40 hat ein durch die Grundplatte hindurchgeführtes Ende,
das eine Anschlußklemme 44 trägt.
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Die Anwendung des beschriebenen Schalters läßt das Schaltbild nach
Fig.5 bei einer Schließanlage erkennen, die für ein Kraftfahrzeug mit vier Türen
A, B, C, D bestimmt ist. Bei dieser Anlage ist auf der Außenseite der in
Fig.6 mit 45 bezeichneten Wand der Tür A ein Zylinderschloß 46 mit einem dreh- und
längsbewegbaren Schloßkörper 47 angebaut, der mittels eines in seinen beiden Endstellungen
abziehbaren Schlüssels 48 verdreht werden kann. Der Schloßkörper trägt an seinem
inneren Ende einen Flachstift 49, dessen freies Ende in einen Schlitz 50 einer Scheibe
51 hineinsticht, die in der Tür drehbar gelagert ist. An einer auf der Innenseite
der Tür befestigten, nicht dargestellten Schloßplatte ist ein zweiarmiger Hebel
52 bei 53 schwenkbar gelagert. Mit ihm ist ein zweiter, bei 54 ebenfalls an der
Schloßplatte schwenkbar gelagerter Hebel 55 gelenkig verbunden. Dieser hat eine
Nase 56, die in eine Nut 57 der Scheibe 51 eingreift. Das eine Ende des Hebels 55
ist rechtwinklig abgebogen und trägt eine an ihm schwenkbar gelagerte Schiene 58,
deren eines umgebogenes Ende 58' den Schlitz 50 der Scheibe 51 überdeckt. Das andere
Ende der Schiene 58 liegt an einer quer zu ihr liegenden Stange 59 an, die an einem
Arm 60 einer an der Schloßplatte gelagerten Welle 61 sitzt, die an ihrem einen Ende
einen Türriegel 62 trägt. An dem Riegel greift eine Zugfeder 63 an, welche ihn in
seiner Sperrlage zu halten bestrebt ist. Am anderen Ende der Welle ist ein zweiter
Arm 64 befestigt, auf den ein an der Innenseite der Tür vorgesehener nicht dargestellter
Türgriff über einen Hebel 65 einzuwirken vermag.
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In der gezeichneten Stellung des Türschlosses wird durch Eindrücken
des Schloßkörpers 47 die Schiene 58 über den Stift 49 im Sinn des Pfeiles F geschwenkt
und dadurch die Klinke 62 angehoben. Wenn der Schloßkörper 47 mittels des Schlüssels
im Sinn des Pfeiles G gedreht wird, nimmt der Flachstift 49 die Scheibe 51 mit,
die ihrerseits den Hebel 55 samt der daran angelenkten Schiene 58 so verschwenkt,
daß das Ende 58' der Schiene aus dem Bereich des Stiftes 49 kommt, so daß ein Anheben
der Klinke 62 durch Eindrücken des Schloßkörpers 47 unmöglich ist, die Tür also
von außen nicht geöffnet werden kann.
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An der Innenseite der Tür A ist eine von Hand betätigbare Zug- und
Druckstange 66 angeordnet, die - an dem Hebel- 52 angelenkt ist, der seinerseits
über den Hebel 55 mit der Scheibe 51 des Zylinderschlosses gekuppelt ist.
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Das Schloß der anderen Türen unterscheidet sich von demjenigen der
Tür A nur dadurch, daß sein Schloßkörper kein Schlüsselloch hat und daß die Nase
56 wegfällt, und daher ein Entriegeln dieser Türen von außen nicht möglich ist.
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An dem Hebel 52 der Tür A ist die Stange 10 des eingangs beschriebenen
Schub- und Zugschalters befestigt, dessen Anschlußklemme 44 mit dem einen Pol einer
Batterie verbunden ist, deren anderer Pol an Masse liegt. Der Hebel 52 jeder
Tür ist jeweils mit dem Kern 67 eines Elektromagneten 68. verbunden. Jeder Magnet
hat zwei Spulen 69 und 70. Alle Spulen 69 sind unter sich parallel geschaltet, desgleichen
auch die Spule 70. Das eine Ende jeder Spule liegt an Masse. Das andere Ende der
Spulen 69 ist mit der Anschlußklernme 36 und das der Spulen 70 mit der Anschlußklemme
37 verbunden.
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Die Schaltvorrichtung wirkt in folgender Weise: Um alle Türen zu verriegeln,
wird der Hebel 52 der Tür A entweder durch Ziehen an der Stange 66 oder - bei zugeschlagener
Tür - von außen mittels des Zylinderschlosses im Uhrzeigersinn geschwenkt. Dabei
wird die Stange 10 des Schubschalters aus ihrer in Fig. 1 gezeichneten Stellung
nach oben gezogen, wobei ihr Bund 13 die Schaltbrücke 14 entgegen dem Druck der
Feder 30 so lange mitnimmt, bis die Brückenkontakte 16, 17 an ihren Gegenkontakten
38, 42 anschlagen, so daß die Schaltbrücke der Weiterbewegung der Schaltstange in
der angegebenen Richtung nicht zu folgen vermag. Bei dieser Weiterbewegung drückt
der Bund 13 die von der Ringfeder 23 zusammengehaltenen Ringsektoren 21 und 22 der
Schaltbrücke zunächst auseinander und gleitet dann zwischen ihnen hindurch. Sobald
dabei der Bund 13 aus der Innenbohrung der Ringsektoren auftaucht, vermag die Druckfeder
30 die Schaltbrücke in ihre in Fig. 1 gezeichnete Ausschaltstellung zurückzuführen.
Bei der vorhergegangenen Kontaktgabe der Brücke sind die Spulen 69 der Elektromagnete
an Spannung gelegt und die Magnete so erregt worden, daß die Hebel 52 und damit
auch die übrigen Schloßteile aller Türen in ihre Verriegelungsstellung gelangen.
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Die Schwenkbewegung des mit der Stange 10 verbundenen Hebels 52 der
Tür A ist so bemessen, daß der Bund 13 der Stange 10 aus der Ausgangsstellung in
Fig. 1 auf die entgegengesetzte Seite der Schaltbrücke gelangt. In dieser Stellung
ist die Schaltbrücke nicht mehr mit der Stange 10 gekuppelt. Sie wird daher durch
die Feder 30 in ihre Ausschaltstellung zurückgeführt und schaltet die Magnete ab.
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Um die Türen wieder zu entriegeln, muß der Hebel 52 der Tür A entweder
durch Niederdrücken der Stange 66 bzw. entsprechendes Drehen des Schloßkörpers 47
in entgegengesetztem Sinn geschwenkt werden, wobei die Schaltbrücke die Kontakte
39 und 43 verbindet und die Magnetwicklungen 70 einschaltet und die Hebel 52 aller
Türen in die Entriegelungsstellung bewegt werden. Die Vorgänge indem Schubschalter
spielen sich dabei in der oben beschriebenen Weise ab.