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Bügelverschluß für die Blindenden von Muff enrohren, insbesondere
an unterirdisch verlegten Kanalisationsleitungen Die Erfindung bezieht sich auf
einen Bügelverschluß für die Blindenden von Muffenrohren, insbesondere an unterirdisch
verlegten Kanalisationsleitungen, mit einem in oder auf der Rohrmuffe angeordneten
Verschlußdeckel und einem die Rohrriiuffe sowie den Verschlußdeckel übergreifenden,
seitlich aufschiebbaren Haltebügel.
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Bei der unterirdischen Verlegung von Kanalisationsrohrleitungen werden
meistens Abzweige für Zweigleitungen, Straßengullis, Hausanschlüsse od. dgl. vorgesehen,
an die die entsprechenden Zweigleitungen nach Fertigstellung der Hauptleitung angeschlossen
werden oder die vorläufig als Reserveabzweigstellen ohne Anschluß liegenbleiben.
Es ist aber oft notwendig, fertigverlegte Kanalisationsrohrleitungen einer Druckprobe
mit verhältnismäßig geringem Druck zu unterziehen. Bei einer derartigen Druckprobe
müssen auch die Enden der blinden Abzweige druckdicht verschlossen sein. Die bisher
übliche Verschlußart blinder Muffenrohrenden, nämlich in die Muffe eine Platte einzulegen
und diese am Rande zu vergießen, ist meist auch dann nicht für eine Druckprobe ausreichend,
wenn diese nur mit einem verhältnismäßig geringen Überdruck durchgeführt wird. Selbst
ein geringer Druck genügt schon, die in den Abzweigen vergossenen Platten herauszudrücken.
Aus diesem Grunde wurde eine Druckprobe in vielen Fällen entweder nur mangelhaft
oder auch überhaupt nicht durchgeführt. Andererseits ist eine wirkliche Druckprobe
umbedingt erforderlich, um den Beweis für ein einwandfreies Dichtsein der verlegten
Rohrleitung führen zu können.
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Um eine solche Druckprobe durchführen zu können, sind andere Verschlüsse
für Muffenrohrleitungen bekanntgeworden. Eine Ausführungsform sieht einen über die
Muffe aufschiebbaren Bügel vor, der mit einer Gewindebohrung für eine Druckschraube
versehen ist, um einen Deckel unter Zwischenlage eines Paßringes und eines Dichtungsringes
in das Rohrende dichtend einsetzen zu können. Ein derartiger Verschluß ist zwar
für die kurzfristige Verwendung während einer Druckprobe geeignet, kann aber nicht
als Blindverschluß eines Rohrendes für längere Zeit im Erdreich verbleiben, da infolge
der durch die Feuchtigkeit des umgebenden Erdreiches unvermeidlichen Korrosionen
bereits nach verhältnismäßig kurzer Zeit ein Lösen und Abnehmen des Verschlusses
ohne Schwierigkeiten oder Beschädigungen kaum mehr möglich ist. Eine andere bekannte
Ausführungsform weist an einer rohrartigen Führung radiale Arme und doppelarmige
Klauenhebel auf, die über einen Konus an einem Rohrflansch anzusetzen sind, während
zum Eindrücken einer Verschlußscheibe ein Gewindedorn innerhalb der rohrartigen
Führung verschiebbar vorgesehen ist. Eine solche Verschlußänordnung ist noch weniger
für einen längeren Verbleib im Erdreich geeignet als die zuerst erwähnte Ausführungsform,
da sie gegen die ungünstigen Einwirkungen vom Erdreich noch viel empfindlicher ist.
Das gleiche gilt für eine ähnliche weitere Ausführungsform, die ebenfalls an einem
Grundkörper angelenkte Spannhebel mit endseitig angebrachten Kordelscheiben und
Rollen aufweist und außerdem eine Gewindespindel zum Andrücken einer Verschlußscheibe
hat. Auch eine außerdem bekanntgewordene Verschlußeinrichtung an Zylindern von Schlammpumpen
vermag den Anforderungen nicht zu genügen., die an einen längere Zeit im Erdreich
verbleibenden Blindverschluß für Muffenrohre gestellt werden müssen, um denselben
auch nach langer Zeit in einfachster Weise entfernen zu können.
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Aufgabe der Erfindung ist es, die angeführten Mängel abzustellen und
einen einfachen Bügelverschluß für die Blindenden von Muffenrohren zu schaffen,
die insbesondere an unterirdisch verlegten Kanalisationsleitungen angeordnet sind.
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Gemäß der Erfindung wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß der Haltebügel
eine biegesteife C-Form hat und aus einem verwitterungsbeständigen keramischen Material
oder Beton besteht, wobei die Verspannung zwischen dem Haltebügel und dem Verschlußdeckel
in an sich bekannter Weise durch einen Keil oder einen Doppelkeil erfolgt. Weiterhin
ist vorgesehen, daß auch der oder die Keile aus einem verwitterungsbeständigen keramischen
Material oder aus Beton bestehen.
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Der Gegenstand der Erfindung wird an Hand der Zeichnung in einem Ausführungsbeispiel
näher beschrieben und die erzielbaren Vorteile erläutert. Es zeigt Fig. 1 einen
Schnitt durch einen erfindungsgemäßen Bügelverschluß,
Fig. 2 einen
Schnitt- durch -eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Bügelverschlusses,
Fig.3 eine Draufsicht auf einen Haltebügel gemäß Fig.1 oder 2.
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Nach Fig.1 ist der Abzweig 1 eines Muffenrohres mit @einem-Deckel
2 verschlossen, der auf dem äußeren Umfangsrand der Muffe aufliegt, wobei er mit
einem abgesetzten Teil in die Muffe eingreift. Nach Fig.2 ist in die Muffe des Abzweiges
3 ein Deckel 4 eingelegt, so daß er am Grund der Muffe aufliegt. In beiden Fällen
ist zwischen dem Deckel 2 hzw. 4 und seiner Auflagefläche an der Muffe ein Dichtring
5 eingelegt. Zum Andrücken des )Deckels ist gemäß Erfindung in beiden Fällen ein
schmaler Haltebügel 6 über die Muffe des Abzweiges 1 bzw. 3 aufgeschoben, so daß
er die Muffe symmetrisch übergreift. Der Haltebügel 6 ist aus einem verwitterungsbeständigen
keramischen Material oder aus Beton hergestellt, um eine gegebenenfalls auf Jahre
hinaus haltbare Abdichtung eines Abzweiges sicherzustellen, wenn dieser nicht sofort
nach Fertigstellung der Rohrleitung zum Anschluß einer Zweigleitung verwendet wird.
Der Haltebügel 6 weist eine biegesteife Ohr- oder C-Form auf. Die Endflächen des
Haltebügels 6 sind entsprechend der äußeren Form der Abzweigmuffe so abgeschrägt;
daß beim Aufschieben des Haltebügels 6 auf die Muffe des Abzweiges 1 bzw. 3 genügend
Luft zwischen .beiden Teilen vorhanden ist, damit das Aufschieben und Ausrichten
leicht vonstatten geht. Zum Verspannen des Haltebügels 6 ist bei der Ausführungsform
nach Fig. 1 ein einfacher Keil vorgesehen, der einerseits an der ebenen Innenseite
des Haltebügels 6 und andererseits auf der Oberseite des Deckels 2 anliegt und durch
leichtes Anziehen eine ausreichende Spannwirkung ergibt. Bei der Ausführungsform
nach Fig.2 ist zwischen den Deckel 4 und den Keil ? ein Zwischenstück 8 eingesetzt,
so daß das Anziehen des Keiles 7 wie bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 erfolgen
kann. Statt eines einzelnen Keiles 7 können auch zwei Keile Verwendung finden, die
als Doppelkeil gegeneinander angezogen werden. Auch die Keile können aus verwitterungssicherem
Material hergestellt sein, um ihre Wirksamkeit und leichte Lösbarkeit über einen
längeren Zeitraum zu sichern. Auf diese Weise ist es möglich, den zum Virschluß
des Abzweiges dienenden Deckel druckdicht an die Muffe anzupressen, so daß ohne
weiteres eine Druckprobe vorgenommen werden kann und der Abzweig, nötigenfalls für
lange Zeit, dicht verschlossen bleibt. Dabei ist es aber auch leicht möglich, den
Verschlüß"eines Abzweiges jederzeit zu entfernen, sobald an diesem Abzweig eine
Zweigleitung angeschlossen werden soll. Der Verschluß läßt sich ohne weiteres lösen,
da seine Teile weder einer Korrosion noch einer Quellung unterliegen.
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Neben der guten Korrosionsbeständigkeit liegen weitere Vorteile des
erfindungsgemäßen Bügelverschlusses in seiner leichten Handhabung sowie in der einfachen
und billigen Herstellbarkeit seiner -Teile. Der Haltebügel 6 kann z. B. durch Strangpressen
hergestellt werden. Durch entsprechende Bemessung können die Teile des Verschlusses
an die verschiedenen Nennweiten der zu verschließenden Muffenenden angepaßt werden.