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Trommelanlage Die Erfindung betrifft eine Trommelanlage, insbesondere
zum Polieren oder Scheuern von Gegenständen.
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Bei Trommelanlagen zum Scheuern oder Polieren von Gegenständen ist
es bereits bekannt, eine oder mehrere durch je eine Tür verschließbare Trommeln
auf zwei parallelen, in einer horizontalen Ebene angeordneten, drehbaren Walzen
vorzusehen., von denen eine angetrieben ist. Die Trommeln ruhen dabei
jeweils mit zwei in axialem Abstand angeordneten Außenringen, auf den Walzen
und drehen sich, wenn sich die angetriebene Walze dreht. Diese Trommeln. haben häufig
bei einer Füllung mit spezifisch schweren Teilen ein sehr großes Gewicht. Um den
Inhalt der Trommeln auf seinen Zustand überprüfen zu können; und gegebenenfalls
auch, um den Trommeln ein. Behandlungsmaterial zuzugeben oder den. Inhalt zu spülen,
ist es erforderlich, die betreffende Trommel nach dem Anhalten der angetriebenen
Walze von Hand so weiterzudrehen, daß die Türe für die Bedienungsperson zugänglich
ist. Allein schon dieses Drehen erfordert eine erhebliche Kraft. In .den meisten
Fällen werden ferner die Trommeln außerhalb der Trommelanlage gefüllt und entleert,
und wenn, nun die Trommeln auf einer schiefen Ebene auf den Boden abgelassen werden,
so erfolgt zwar dieses Abrollen nach unten durch die eigene Schwerkraft, doch; erfordert
das, Aufrollen der schweren Trommeln in Aufwärtsrichtung auf der schiefen Ebene
eine erhebliche Kraft.
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Hier schafft die Erfindung bei Trommelanlagen, insbesondere zum Polieren
oder Scheuern von Gegenständen, mit einer durch eine Tür verschließbaren Trommel,
die zwei in axialem Abstand angeordnete Laufräder aufweist, mit denen die Trommel
auf drehbaren Walzen gelagert ist, dadurch Abhilfe, daß unmittelbar vor der Trommel
eine aus zwei im Abstand und quer zur Trommelachse angeordneten Schienen bestehende
Bedienungseinrichtung vorgesehen ist, auf die die Trommel mit an ihren Stirnseiten
axial angebrachten Zapfen aufrollbar, drehbar und abrollbar ist. Beim Aufrollen.
der Trommel auf die Schienen kann diese nun mit Leichtigkeit gedreht werden, da
die Reibungskräfte infolge der kleinen. Zapfendurchmesser gering sind. Dabei kann
die Trommel an der gleichen Stelle der Schienen mit gleitender Reibung gedreht oder
auch abgerollt werden, wobei sich die Lage der Trommel im letzteren Fall infolge
der kleinen Zapfen nur wenig ändert, falls etwa die Trommel um einen maximalen Winkel
von, 180° gedreht werden muß, um die Tür für die Bedienungsperson zugänglich zu
machen.
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Auch das Aufrollen der Trommel auf die Führungs-3chienen kann praktisch
ohne jede Kraftaufwendung furch die Bedienungsperson erfolgen. Wenn nämlich die
hintere der beiden Walzen angetrieben wird und die vordere leer mitläuft, so kann
zum Abnehmen der Trommel diese an ihren Laufringen von der Bedienungsperson angefaßt
und abgebremst werden. Durch dieses Abbremsen hebt sich die Trommel etwas von der
hinteren Walze ab, und wird dann durch die sich noch drehende vordere Walze nach
vorne zu mitgenommen. Bei dieser Bewegung kommt der Schwerpunkt der Trommel bis
über die vordere Walze hinweg, worauf dann die Zapfen auf die Stützschienen auftreffen.
Die Trommel hat dann üblicherweise noch einen derartigen Schwung, daß sie mit ihren
Zapfen auf den Stützschienen weiterläuft.
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Es ist nun zweckmäßig, wenn diese Stützschienen eine leichte Steigung
aufweisen, die ohne weiteres von der auflaufenden Trommel überwunden wird. Nach
einer bestimmten Wegstrecke kann dann die Trommel in einer vorbestimmten Stellung
auf den Schienen verriegelt werden, und bei Freigabe der Verriegelung rollt dann
die Trommel unter ihrer eigenen Schwerkraft entlang den Schienen auf die beiden
Walzen zu.
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Da Trommelanlagen häufig aus mehreren nebeneinanderliegenden Trommeln
bestehen, ist es zweckmäßig, wenn die Bedienungsanlage entlang diesen Trommeln verschiebbar
ist, und dies wird zweckmäßig dadurch erreicht, daß die Bedienungsanlage vorzugsweise
auf Rollen entlang einer Führungsschiene der Trommelanlage abrollen kann.
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Eine besonders günstige Konstruktion für die Bedienungsanlage ergibt
sich, wenn mehrere Reihen von Trommeln übereinander angeordnet sind. In diesem Fall
ist je Trommelreihe eine besondere Bedienungsanlage vorgesehen, und diese werden
zweckmäßig durch starre Glieder miteinander zu einer gemeinsamen, verschiebbaren
Bedienungsanlage verbunden. Diese Anordnung hat den Vorteil, daß insgesamt zwei
Führungsschienen
zum Abrollen der Bedienungsanlage vorgesehen werden können, und durch: geeignete
Ausbildung der Führungsbahnen der Trommelanlage oder der Laufrollen der Bedienungsanlage
oder beider kann die ganze Bedienungsanlage in der richtigen Stellung ohne weitere
Unterstützung gehalten werden.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt.
Es zeigt Fig. 1 eine Vorderansicht einer Trörnmelanlage, Fig. 2 einen Schnitt nach
Linie 2-2 der Fig. 1, Fig. 3 eine Draufsicht nach Fig. 1 und 2.
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In der Zeichnung ist die eigentliche Trommelanlage mit A und die Bedienungsanlage
mit B bezeichnet.
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Die Trommelanlage weist ein Gestell 10 auf, das . insgesamt
vier Eckenstützen 11 besitzt, die durch Querstreben 12 und 13, Längsstreben 14 und,
15- und Führungsschienen 16 und 17 miteinander verbunden sind. Mit 18 ist ein Anschlagstück
bezeichnet, auf dessen Zweck weiter unten eingegangen wird.
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Mit 19 und 20 ist je ein Walzenpaar bezeichnet, auf denen je zwei
Trommeln 21 angeordnet sind. Die Trommeln selbst weisen je zwei seitliche Laufräder
23 und 24 auf, zwischen denen der eigentliche Trommelkasten 25 angeordnet ist, der
eine (Fig. 1) sichtbare Tür 26 besitzt. In der Mitte der beiden Laufräder 23 und
24 sind äußere Drehzapfen 27 und 28 angeordnet, und im Betrieb dienen diese Zapfen
zur axialen Festlegung der Trommeln, und zwar dadurch, daß zwischen den Trommeln
die Zapfen gegeneinander anschlagen, während die äußeren Zapfen gegen die obenerwähnten
Anschlagstücke 18 des Gestelles 10 anliegen.
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Zum Drehen: der Trommeln wird mindestens eines der Walzenpaare 19
und 20 angetrieben. Dieser Antrieb ist an sich bekannt und bildet keinen Teil der
Erfindung. Er wurde zur Vereinfachung der Zeichnung deshalb weggelassen.
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Die Bedienungsanlage besteht aus zwei Bedienungseinrichtungen, und
zwar einer oberen 29 und einer unteren 30.
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Im folgenden sind die Teile der beiden Bedienungseinrichtungen mit
gleichen Ziffern bezeichnet, und es soll nur eine einzige näher beschrieben werden.
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Die Bedienungseinrichtung 29 weist zwei Rollen 31 auf, an deren
Achsen ein Haltestück 32 angeordnet ist. Wie aus .Fig. 2 deutlich erkennbar, übergreifen
die Laufrollen 31 mit seitlichen Flanschen 33, die Führungsschienen 16 und sind
so in Längsrichtung #geführt, ohne sich in Querrichtung bewegen zu können. Die vorgenannten
Haltestücke 32 sind durch eine Trägerschiene 34 miteinander verbunden, auf der ein
Paar Querschienen 35 angeordnet sind, die durch Streben 36 unterstützt sind. Auf
den Querschienen 35 sind Stützen 37 und 38 befestigt, zwischen denen Rollschienen
39 vorgesehen sind. Bei 40 sind Riegel erkennbar, die bei 41 drehbar auf Böcken
42 angeordnet ; sind und keilförmige Nasen. 43 und Rasten 44 aufweisen. -Mit 47
ist ein Entleerungskasten bezeichnet, in den das entleerte Gut einfallen kann. Die
beiden Bedienungseinrichtungen sind durch Streben 45. und 46 miteinander zu der
mit B bezeichneten Bedienungsanlage verbunden.
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Die Betätigung der Trommelanlage geht nun wie folgt vor sich. Nach
Beendigung der Behandlung des Gutes in der Trommel wird diese, ohne den Antrieb
abzustellen, auf die Bedienungseinrichtung gebracht. Nach einem bestimmten Weg treffen
die Drehzapfen 27 und 28 auf die Rollschienen 39 auf, und es kann nun die Trommel
als Ganzes auf diesen Rollschienen der Bedienungsperson zu mit leichter Mühe gerollt
werden. In der Endstellung, wie sie in Fig. 2 dargestellt ist, schnappen die Drehzapfen
in die Rasten 44 der Riegel 40 ein, und es wird so die Trommel in dieser Endstellung
festgehalten. Nunmehr kann die Trommel ohne große Kraftanwendung so weit gedreht
werden, daß die Tür zum Beschicken oder Entleeren des Gutes an der richtigen Stelle
ist.