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Schaugestell zum Aufhängen von Kleidungsstücken Die Erfindung bezieht
sich auf ein Schaugestell zum Aufhängen von Kleidungsstücken, insbesondere von Röcken
und Hosen, bestehend aus :einem auf einem Fußstück angebrachten, aufwärts gerichteten
Ständer mit einem drehbaren Träger, der mit einer Anzahl an ihm befestigter Ausleger
in Form zweier winklig zueinander gerichteter, zusammenhängender Arme aus Federmetall
versehen ist, deren Enden derart winklig abgebogen sind, daß sie praktisch axial
gegeneinander gerichtete Achszapfen bilden. Es sind bereits Schaugestelle ähnlicher
Art bekannt, bei denen Aufhängeorgane an einem drehbaren, trommelförmigen Träger
befestigt sind. Zur Halterung der Aufhängeorgane sind kreisförmige Scheiben, zwischen
denen die Aufhängeorgane angeordnet sind, mit Hilfe von Schrauben an dem trommelförmigen
Träger befestigt. Diese bekannten Schaugestelle weisen deshalb den Nachteil auf,
daß zum Zerlegen des Gestells oder Entfernen eines Teils der Ausleger die Schrauben
gelöst werden müssen. Dies ist sehr umständlich und zeitraubend.
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein Schaugestell von sehr einfachem
Aufbau zu schaffen, an dem eine größere Anzahl zu zeigender Kleidungsstücke leicht
angeordnet werden kann und das dem Kunden einen bequemen Zugang zu den einzelnen
Kleidungsstücken ermöglicht.
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Ein wesentliches Merkmal der Erfindung besteht darin, daß die Ausleger
in der Drehebene des Trägers schwenkbar angeordnet und mittels der gegeneinander
gerichteten, durch die federnden Ausleger in Richtung zueinander drückenden Achszapfen
in an den Endstücken des drehbaren Trägers befindliche, axial gerichtete Löcher
durch Auseinanderbiegen der Auslegerarme einsetzbar bzw. von ihnen abnehmbar angebracht
sind. Kleidungsstücke, die an einem solchen Gestell aufgehängt sind, können auf
Grund der schwenkbaren Anordnung der Ausleger ohne Schwierigkeiten vorgezeigt werden.
Da das Gestell drehbar ist, kann es in einer Ecke des Raums aufgestellt sein und
erfordert deshalb nur wenig Platz. Da die erfindungsgemäß ausgebildeten Ausleger
durch einen einzigen Handgriff an dem drehbaren Träger angebracht bzw. von ihm entfernt
werden können, wird das Aufhängen von Kleidungsstücken, die mit Aufhängebändern
versehen sind, lediglich durch Aufstecken des Bands auf den waagerecht gerichteten
Arm des betreffenden Auslegers erheblich erleichtert.
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Weitere wesentliche Einzelheiten und Vorteile eines Schaugestells
gemäß der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung. In der Zeichnung ist die
Erfindung beispielsweise dargestellt, und zwar zeigt Fig.1 eine Seitenansicht des
Schaugestells, teilweise im Schnitt, Fig.2 eine Draufsicht auf den oberen Gestellteil
und Fig.3 einen der zahlreichen Ausleger des Gestells zum Aufhängen der Kleidungsstücke.
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In den Figuren bezeichnet 1 ein Fußstück beliebiger Form. Es kann
eine runde oder rechtwinklige Platte aus geeignetem Material sein, z. B. Holz. Auf
dem Fußstück 1 ist senkrecht ein Ständer 2, zweckmäßigerweise ebenfalls aus Holz,
angebracht. Der Ständer 2 ist mit einer aufwärts gerichteten Stange 3 aus Metall
versehen. Oberhalb des Ständers 2 ist ein Träger 4 um die Stange 3 drehbar angebracht.
Dieser Träger 4 kann aus einem massiven Holzzylinder mit zentraler Bohrung für die
Stange 3 bestehen, es kann aber auch ein zylindrischer Mantel verwendet werden,
an dessen Kanten kreisförmige Endstücke 5 und 6 befestigt sind. Der Träger 4 dient
als Halterung für eine Anzahl abnehmbar an ihm befestigter Ausleger 7 zum Aufhängen
von Kleidungsstücken. Die Ausleger 7 sind aus einem drahtförmigen- Metall hergestellt
und haben eine solche Form, daß sie einen sich vom Träger waagerecht oder praktisch
waagerecht fort erstreckenden Arm sowie einen damit verbundenen schräg abwärts nach
innen gegen den Träger gerichteten Arm bilden. Die Enden der Ausleger ? sind winklig
abgebogen, so daß sie gegeneinander gerichtete Achszapfen 8 und 9 bilden, die in
im Träger 4 vorgesehene Löcher gesteckt werden können.
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Der waagerechte Arm eines jeden Auslegers 7 ist zum Aufhängen der
Kleidungsstücke bestimmt, während
der schräg nach unten und innen
gerichtete Arm als Stütze .für den waagerechten Arm .dient. Die gegeneinander gerichteten
Achszapfen 8 und 9 der konsolenähnlichen Ausleger 7 ermöglichen ein Schwenken der
Ausleger in der Drehebene des Trägers 4. Die Ausleger 7 besitzen eine gewisse Federung,
wodurch ihre Achszapfen 8 und 9 in die Löcher des Trägers 4 leicht einzustecken
und von dort herauszunehmen sind. Die Stelle, an der der waagerechte und der schräge
Arm der Ausleger 7 ineinander übergehen, ist in Form einer Schlinge 10 ausgebildet,
die einerseits die Kleidungsstücke daran hindert, vom Ausleger 7 abzugleiten, und
andererseits die Federung des Auslegers steigert. Die Schlinge 10 kann verschieden
ausgeführt sein. An Stelle der in Fig.3 dargestellten Ausbiegung nach oben kann
die Schlinge auch, wie in Fig.1 bei 11 veranschaulicht, nach einer Seite gerichtet
sein.
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Zwischen dem Träger 4 und dem oberen Endteil des Ständers 2 ist ein
Axialkugellager 12 eingebaut, das das Drehen des Trägers mit den daran angebrachten
Auslegern 7 erleichtert. Zur Abdeckung der auf der Oberseite des Trägers 4 liegenden
Endteile der waagerechten Arme 7 mit den Achszapfen 8 ist eine Scheibe 13 aus geeignetem
Material vorgesehen.
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Der Ständer 2 ist mit Schrauben oder Stiften 14 abnehmbar an dem Fußstück
l befestigt. Die Stange 3, um die sich der Träger 4 dreht, kann fest oder abnehmbar
mit dem Ständer 2 verbunden sein..
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Röcke, die mit Aufhängebändern versehen sind, können in der Weise
leicht aufgehängt werden, daß der Ausleger 7 durch Spreizung der federnden Arme
vom Träger 4 gelöst wird und die Aufhängebänder auf den waagerechten Arm des Auslegers
gesteckt werden. Der Ausleger wird dann wieder an seinen Platz angebracht. Hosen
werden gewöhnlich so auf einem waagerechten Auslegerarm angebracht, daß die Hosenbeine
gegeneinander und über den Ausleger gelegt werden.