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Leitkartenstaffel Die Erfindung bezieht sich auf eine Leitkartenstaffel
für solche Steilkarteien, bei denen die Leitkarten seitlich gegeneinander versetzt
sind und mittels Vorsprüngen ihres Fußrandes zwischen die Stege eines rostartigen
Staffelträgers greifen.
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Karteien dieser Art werden bekanntlich so benutzt, daß zwischen die
Leitkarten entweder Kontenkarten oder andere in bestimmter Weise zu ordnende Unterlagen
frei eingelegt werden. Um eine derartige Kartei ordnungsgemäß handhaben zu können,
müssen die Leitkarten zwei Bedingungen erfüllen, die erfahrungsgemäß schwer miteinander
zu vereinbaren sind. Einerseits müssen nämlich, diese Leitkarten leicht auswechselbar
und umstellbar sein, um Änderungen in der Anordnung und Sortierung des Karteninhaltes
berücksichtigen zu können. Andererseits aber müssen die Leitkarten während des Arbeitens
mit der Kartei sicher in ihrer ordnungsgemäßen Lage verharren. Die Art nun, wie
die bekannten Steilkarteien mit seitlich gestaffelten Leitkarten ausgebildet sind,
vermag die vorgenannten Bedingungen nur unbefriedigend zu erfüllen. Beispielsweise
sind die seitlich gestaffelten Leitkarten hierzu am Fußrand mit einer Zahnung versehen
und mit dieser auf den genannten, rostartig gestalteten Staffelträger gestellt.
Eine derartig lose Verbindung zwischen Leitkarten und Staffelträger gestattet zwar
ein schnelles Umsetzen der Leitkarten, welche jedoch infolge der losen Verbindung
mit dem Staffelträger beim Schwenken und Arbeiten nach oben klettern und leicht
in Unordnung geraten können. Dies ist um so mehr der Fall, als die Leitkarten notwendigerweise
sehr schmal sein müssen, wenn eine genügende Anzahl von ihnen auf dem Staffelträger
untergebracht werden soll. Die geringe Breite der Leitkarten begünstigt aber erfahrungsgemäß
ein Umkippen derselben.
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Bekannt ist sodann, die Leitkarten im Bereich ihres Fußrandes mit
ovalen Löchern zu versehen und durch diese eine Verriegelungsschiene zu führen.
Hier entsteht die Schwierigkeit, daß das Auswechseln der Leitkarten ersichtlich
umständlich und mühevoll ist.
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Eine weitere bekannte Anordnung sieht vor, daß die zur Abstandhaltung
der Leitkarten dienenden Roste ähnlich der Mechanik eines Briefordners teilbar ausgebildet
sind. Abgesehen von der Vielteiligkeit einer solchen Einrichtung bleibt das Hindernis,
daß nach dem Öffnen des Staffelhalters die Leitkarten nicht einzeln entfernt oder
in beliebigen Gruppen umgesetzt werden können.
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Gemäß der Erfindung wird die Leitkartenstaffel einer mit seitlich
versetzten Leitkarten ausgestalteten Steilkartei so gestaltet, daß dem rostartigen
Staffelträger auf der den Leitkarten abgekehrten Unterseite eine Verriegelungsvorrichtung
zum Eingriff mit den an den Leitkarten angeordneten Vorsprüngen vorgesehen ist.
Auf diese Weise sind die einzelnen Leitkarten im Betrieb sicher am Staffelträger
verankert und behalten demgemäß stets ihre ordnungsgemäße Lage bei. Sobald aber,
was mit einem Griff geschehen kann, die V erriegelungsvorrichtung außer Eingriff
gebracht wird, können die Leitkarten nach Belieben einzeln oder zu mehreren aus
der Kartei entfernt oder in derselben umgesetzt werden. Die Ausbildung ist hierbei
so durchgeführt, daß zum Eingriff der Verriegelungsvorrichtung jeder Vorsprung einer
Leitkarte eine Sperrnase aufweist.
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Es sind zwar schon Trennkarten für Karteien bereits bekanntgeworden,
die zur Aufnahme der zugeordneten und seitlich gestaffelten Karteikarten eine Rinne
aufweisen, in welcher die Karteikarten durch eine Sperrschiene verriegelbar sind.
Für die von der Erfindung zu lösende Aufgabe ist jedoch diese Ausbildung nicht brauchbar,
weil hierbei die Karteikarten nicht ohne weiteres herausnehmbar sind, wie dies erforderlich
ist, um beispielsweise Eintragungen auf den Karteikarten vorzunehmen.
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Schließlich ist es auch bekannt, bei Steilkarteien, bei denen ein
Karteikasten durch schwenkbare Platten in Fächer unterteilt wird, diese Platten
am Fußende lösbar mit dem Karteikastenboden zu verriegeln. Es liegt auf der Hand,
daß auch diese Ausbildung kein Vorbild dafür sein kann, wie schmale, seitlich gestaffelte
Leitkarten einer Steilkartei im Betrieb fest verankert, im Bedarfsfall jedoch auch
wieder leicht gelöst werden können.
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Im einzelnen kann die Leitkartenstaffel gemäß der Erfindung beispielsweise
so gestaltet werden, daß als Verriegelungsvorrichtung eine Sperrschiene vorgesehen
wird, die als ein der Staffelteilung entsprechender und in der Verriegelungsstellung
über die Sperrnasen greifender Rost ausgebildet ist. Dabei
kann
jede Leitkarte im Bedarfsfalle zwei im Abstand der Staffelteilung angeordnete Vorsprünge
aufweisen, die mit den zugeordneten Sperrnasen zu einem einzigen auf der Leitkarte
anbringbaren Abstandhalter zusammengefaßt sind.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes
schematisch dargestellt. Es zeigt Fig. 1 die Vorderansicht einer aus mehreren Leitkarten
bestehenden Leitkartenstaffel, Fig. 2 eine Seitenansicht hierzu, Fig.3 einen Längsschnitt
durch den Staffelträger der Leitkartenstaffel mit einer eingestellten unverriegelten
Leitkarte, Fig. 4 den der Fig. 3 entsprechenden Längsschnitt, jedoch mit verriegelter
Leitkarte.
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Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Leitkarten 5, 6
usw. einer Steilkartei in regelmäßiger seitlicher Staffelung auf einem Staffelträger
9 angeordnet und am Kopfrand jeweils mit einem Schrägsichtstreifen 8 versehen. Zur
Staffelung der Leitkarten ist der Boden des Staffelträgers 9 als Rost ausgebildet,
an dem gegenüber der Bedienungsseite eine feste, als Stützwand dienende Rückwand
10 und vorn eine verschwenkbare Vorderwand 11 angeschlossen ist, so daß die
gesamte Leitkartenstaffel aus dem Staffelträger 9, der v erschwenkbaren Vorderwand
10, der Rückwand 11 und den Leitkarten 5, 6 usw. besteht und eine in sich
geschlossene Baueinheit bildet, die nach Belieben in ein Karteigerät eingesetzt
oder aus diesem entnom-3nen werden kann (vgl. Fig. 1 und 2).
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Aus Fig.3 geht hervor, daß jede einzelne Leitkarte 5, 6 usw. einen
über die Fußkante herausragenden Vorsprung 12 aufweist. Dieser Vorsprung besteht
hier aus einem gefalteten dünnen Blechstück, welches die Leitkarte 5 auf beiden
Seiten übergreift. Die auf jeder Kartenseite befindliche Blechhälfte hat eine abgeschrägte
Ecke 13 und endigt oben in einer Befestigungszunge 14, die durch einen Schlitz
der Leitkarte geschoben und in Richtung zur Leitkartenfußkante umgefalzt wird. Durch
eine derartige Ausbildung wird erreicht, daß sich den zwischen die Leitkarten einzufügenden
Kontenkarten durch die Vorsprünge 12 kein Hindernis darbietet, an welchem die Kontokarte
sich irgendwie verfangen kann.
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Jeder Vorsprung ist an seinem freien Ende mit einer zur Leitkartenfußkante
parallelen Sperrnase 15 bzw. 16 versehen. jede der Leitkarten 5, 6 usw. kann mit
zwei im Abstand der Staffelteilung der Leitkarten angeordneten Vorsprünge versehen
sein, die mit den zugeordneten Sperrnasen zu einem einzigen auf jeder Leitkarte
anbringbaren Abstandhalter zusammengeschlossen werden kann. Dabei kann jeder Vorsprung
12 natürlich auch mehr als zwei Sperrnasen aufweisen. Letztere wieder können auch
eine andere als die zeichnerisch dargestellte Form haben, sofern sie nur eine zur
Leitkartenfußkante parallele Fläche aufweisen.
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Der Staffelträger 9, der zum seitlichen Staffeln der Leitkarten dient,
kann beispielsweise aus einem Stück Blech hergestellt werden. In dieses Blech werden
regelmäßig in der Staffelteilung verteilte Öffnungen 17 eingestanzt. Natürlich kann
der Rost des Staffelträgers auch aus anderem Werkstoff und in anderer Bauart hergestellt
werden, etwa derart, daß er von einzelnen parallel zueinander angeordneten Stäben
gebildet wird. Die Gesamtbreite des Rostes ist, wie aus Fig. 2 ersichtlich ist,
so gewählt, daß alle Leitkarten einer bestimmten Gruppe unter Freilassung entsprechender
Zwischenräume unter Beibehaltung ihrer seitlichen Staffelung hintereinander auf
dem Rost Platz haben. Durch die Öffnungen 17 des Rostes hindurch greifen nun die
Vorsprünge 12 mit den Sperrnasen 15, 16 der Leitkarten, sobald diese auf den Rost
gestellt werden, und zwar mit den Vorsprüngen 12 nach unten, wobei die Einteilung
der Öffnungen 17 und der gegenseitige Abstand der Vorsprünge 12 bzw. der Sperrnasen
15 und 16 selbstverständlich gleichgewählt werden muß.
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Zur Verriegelung der Leitkarten am Rost des Staffelträgers 9 dient
eine Verriegelungsvorrichtung, die beim Ausführungsbeispiel als eine unterhalb des
Rostes parallel zu diesem verlaufende Sperrschiene 18 ausgebildet ist. Diese Sperrschiene
18 ist längsverschiebbar ausgebildet, wozu sie beispielsweise in einem sich an den
Rost des Staffelträgers 9 anschließenden Rahmen 19 gelagert ist. Mittels Handgriffen
20 und 21 läßt sich die Sperrschiene 18 um ein geringes Maß verschieben, wie das
aus Fig.4 ersichtlich ist. Die Sperrschiene 18 ist dazu bestimmt, mit den Sperrnasen
15 und 16 der Vorsprünge 12 an den Leitkarten in Eingriff zu kommen. Zu diesem Zweck
ist die Sperrschiene 18 ebenfalls mit Durchbrechungen 22 versehen, und zwar in einer
Einteilung, die derjenigen der Öffnung 17 im Rost des Staffelträgers 9 entspricht.
Die Stege 23, die zwischen den Durchbrechungen 22 stehenbleiben, liegen in der entriegelten
Stellung der Verriegelungsvorrichtung unmittelbar unterhalb der zwischen den Öffnungen
17 des Rostes verbleibenden Stege 24 (vgl. Fig. 3). Demgemäß müssen die Vorsprünge
12 mit den Sperrnasen 415 und 16 entsprechend lang bemessen sein, damit sie
sowohl durch die Öffnungen 17 als durch die Durchbrechungen 22 hindurchreichen.
Wird die Sperrschiene 18 in Längsrichtung in der aus Fig.4 ersichtlichen Weise verschoben,
so greifen ihre Stege 23 über die Sperrnasen 15 und 16 der Vorsprünge und verhindern
hierdurch das Herausziehen der Leitkarten aus dem Rost des Staffelträgers.
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Durch diese Ausbildung des Staffelträgers können die Leitkarten bequem
und ungehindert in der gewünschten Staffelung auf den Rost aufgesetzt oder von diesem
abgenommen werden. Sobald aber die Sperrschiene 18 in die Verriegelungsstellung
gebracht ist, was ohne jede Mühe geschehen kann, sind sämtliche Leitkarten zuverlässig
verriegelt und können daher durch Unachtsamkeit beim Arbeiten mit der Leitkartenstaffel
nicht vom Rost abgehoben oder auch nur gekippt werden.
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Naturgemäß lassen sich sowohl die Vorsprünge an den Leitkarten und
die an diesen befindlichen Sperrnasen als auch der Rost des Staffelträgers und die
Sperrschiene anders als im Ausführungsbeispiel gestalten bzw. anordnen. Auch die
Bewegung der Sperrschiene kann anders erfolgen, z. B. etwa senkrecht zur Ebene der
Leitkarten. Ferner ist es nicht notwendig, daß die Sperrschiene jeder einzelne Sperrnase
der an den Leitkarten befindlichen Vorsprünge erfaßt. Es kann auch genügen, jeweils
nur eine der beiden an der Leitkarte vorgesehenen Sperrnasen zu verriegeln. Für
das Verschieben der Sperrschiene sind verschiedenartige Möglichkeiten gegeben, beispielsweise
auch in der Art, daß ein Übertragungsgestänge bis an die Oberkante des Staffelträgers
geführt ist.
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Im übrigen kann der Staffelträger 9 mit der Sperrschiene 18 sowohl
für mehrere Leitkartenstaffeln zusammen oder auch nur für jede einzelne Leitkartenstaffel
verwendet werden. Ebenso ist es denkbar, daß dem Rost des Staffelträgers nicht eine
einzelne, auf die ganze Rostlänge wirksame Sperrschiene zugeordnet wird, sondern
daß mehrere solche Sperrschienen verwendet werden, die beispielsweise bestimmten
Kartengruppen
der Leitkartenstaffel zugeordnet sind. Die erfindungsgemäß
ausgebildete Leitkartenstaffel läßt sich in jedes normale Karteigerät einstellen,
so daß es möglich wird, vorhandene Karteien durch Einfügen von Leitkarteristaffeln
in Sichtkarteien umzuwandeln.
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Anspruch 1 schützt ausschließlich die Gesamtkombination der in ihm
enthaltenen Merkmale. Die Unteransprüche gelten nur in Verbindung mit Anspruch 1.