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Radiervorrichtung mit motorischem Antrieb Bei Büromaschinen, insbesondere
wenn sie Schreib-und Buchungszwecken dienen, besteht oftmals das Bedürfnis, einzelne
der mittels Drucktypen und Farbmittel auf Papier übertragenen Schriftzeichen schnell,
mühelos und sauber wieder zu entfernen, nach Möglichkeit, ohne dabei die Lage des
eingespannten Papiers in bezug auf die jeweilige Schreibposition verändern zu müssen.
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Zwar sind Radiervorrichtungen bekannt, aber in den meisten Fällen
erfordern diese zu ihrer Bedienung eine Reihe von Handgriffen, wobei hauptsächlich
die Geschicklichkeit der ausführenden Person ausschlaggebend ist für das erzielte
Resultat, meßbar in Zeit. Sauberkeit und Papierverbrauch.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diese Nachteile zu beseitigen.
Dies geschieht erfindungsgemäß dadurch, daß ein schlauchförmiges Radierelement fest,
jedoch verstellbar, auf einer mit einer Antriebsvorrichtung verbundenen drehbaren
Welle befestigt ist, so daß dieses in funktioneller Verbindung mit einer Begrenzungsschablone
steht, welche in einem gemeinsamen Gehäuse fest gelagert ist, das vermittels einer
Führungsvorrichtung so bewegt werden kann, daß eine Berührung des in Beschriftungsposition
befindlichen Schriftträgers stattfindet, Dadurch, daß man als Radierelement einen
Hohlzylinder verwendet, welcher um seine Längsachse rotiert und mit einer seiner
Stirnseiten gegen das zu radierende Schriftstück gedrückt wird, erreicht man eine
gut definierte, hohe lokale Flächenpressung bei gleichzeitiger Anpassung der Radierebene
an die wirkliche, immer etwas vertieft liegende Schriftzeichenebene, wodurch eine
allgemeine Schwächung des zu bearbeitenden Schriftstückes weitgehend vermieden wird.
Fernerhin wird durch die fest mit dem Gehäuse verbundene Begrenzungsschablone eine
genaue Lokalisierung der Radierzone auf ein Schriftzeichenfeld erreicht.
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In weiterer Ausbildung der Erfindung kann man die schwingbar in dem
Gehäuse gelagerte Antriebsvorrichtung durch elektrische, hydraulische, pneumatische
oder mechanische Energie betreiben und derart mit einem zu dessen Inbetriebsetzung
geeigneten druckknopfbetätigten Schaltelement koppeln, daß die Kraftrichtung der
Druckknopfbetätigung konzentrisch zur Achse der Antriebsvorrichtung verläuft. Hierdurch
wird erreicht, daß drei Einzelvorgänge, nämlich das Instellungbringen des Gehäuses,
das Betätigen des Schaltelements und die Erzeugung einer Schwingbewegung an der
Antriebsvorrichtung, von einem gemeinsamen Angriffspunkt kontrolliert werden.
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Weiterhin kann man die das Radierelement aufnehmende Welle teilweise
mit schraubenförmigen Rillen und einer gleichzeitig als Federteller dienenden Rändelhülse
versehen, wodurch es möglich ist, das durch Eigenspannung auf der Welle gehaltene
Radierelement durch gegenläufige Drehung in seiner Axialrichtung zu verstellen,
zum Zwecke des Ausgleichs der entstehenden Abnutzung.
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Ein zwischen Rändelhülse und Federteller befindliches Druckfederelement
hat die Aufgabe, die in axialer Richtung beschränkt bewegliche Welle samt Radierelement
mit einer bestimmten Kraft in Richtung der Begrenzungsschablone zu drücken. Dadurch
ist eine nahezu gleichbleibende und reproduzierbare Andrückkraft des Radierelements
an das Schriftstück gegeben. Diese Maßnahme verhindert eine ungebührlich hohe und
von der individuellen Geschicklichkeit abhängende Abnutzung des Radierelements und
die damit zusammenhängende Überlastung der Antriebsvorrichtung.
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Zweckmäßigerweise ist die mit dem Gehäuse verbundene Begrenzungsschablone
so beschaffen, daß die durch sie freigegebene Radierzone einer Fläche entspricht,
die wenig größer ist als die maximale Schriftzeichenbreite und Höhe, wobei die obere
und untere Begrenzungskante in einer zugeschärften Lippe auslaufen. Auf diese Weise
wird der Radiervorgang positiv nur auf das zu entfernende Schriftzeichen begrenzt.
Dabei ist das Radierelement in der Lage, die Schriftzeichenhöhe auf jeder Seite
so zu überlappen, daß das ganze Schriftzeichenfeld bestrichen wird.
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Weiterhin befindet sich am Gehäuse unterhalb der Begrenzungsschablone
ein Führungssteg mit Höhenbegrenzung. In Betriebsstellung ist der Steg in dem Schlitz
der Schriftzeichentypenführung gelagert und durch die Höhenbegrenzung in Vertikalrichtung
arretiert. Hierdurch wird eine genaue, sichere und reproduzierbare Zentrierung der
Begrenzungsschablone gegenüber einem Schriftzeichenfeld gewährleistet.
Das
Gehäuse ist mit einer Führungsvorrichtung leicht lösbar verbunden. Diese ist finit
ihrem feststehenden Teil an der Büromaschine verankert, so daß sich der bewegliche
Teil in einer normal zur Schreibebene und in Richtung der Typenführung liegenden
Linie bewegen läßt und durch ein Federelement in seiner Ruhestellung gehalten wird.
Durch diese Maßnahmen wird erreicht, daß die Radiervorrichtung bei Nichtbenutzung
in einer neutralen, weder Sicht noch Arbeitsweise störenden Ruhestellung verharrt,
aus der sie durch einfache Druckknopfbetätigung in Betriebsposition gebracht wird.
Ferner erlaubt die lösbare Verbindung zwischen Gehäuse und Führungsvorrichtung eine
Abnahme der Radiervorrichtung zwecks manueller, nicht ortsgebundener Benutzung sowie
zur Entleerung der im unteren Gehäuseteil aufgefangenen Radierspäne.
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Im folgenden ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung unter Bezugnahme
auf die konstruktive Darstellung näher beschrieben.
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In einem Gehäuse 1 ist eine mit Druckknopfschalter 2 versehene Antriebsvorrichtung
3 schwingbar um Achse 4 gelagert. Eine mit der Antriebsvorrichtung 3 fest verbundene
Welle 5 ist mit einer Rändelhülse6 verbunden sowie mitSchraubenrillen 7 versehen
und trägt an ihrem freien Ende ein Radierelement B. Zwischen Rändelhülse 6 und frei
drehbarem Federteller 9 befindet sich Druckfederelement 10. Eine Begrenzungsschablone
11 und ein Führungssteg 12 sind fest, jedoch individuell auswechselbar, mit dem
Gehäuse 1 verbunden. Der Führungssteg 12 ist mit einer Höhenbegrenzung 13 ausgestattet,
der gegenüber eine Feder 14 angebracht ist. Das Gehäuse 1 ist mittels Verbindungselement
15 auf der Grundplatte 16 befestigt. Ein Zugfederelement 17 ist zwischen Montageplatte
18 und der darauf leicht verschiebbaren Grundplatte 16 angeordnet.
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Die Wirkungsweise der beschriebenen Vorrichtung ist folgende: Sobald
ein Fingerdruck auf den Druckknopfschalter 2 ausgeübt wird, tritt zunächst über
Antriebsvorrichtung 3, Achse 4 und Gehäuse 1 eine Bewegung der Grundplatte 16 ein
bei gleichzeitiger Spannung des Zugfederelements 17. Danach erfolgt nacheinander
die Aufnahme des Führungssteges 12 in der Typenführung 19 sowie die Anpressung des
Radierelements 8 und der Begrenzungsschablone 11 an das zu bearbeitende Schriftstück
20. Eine weitere leichte Steigerung des Betätigungsdruckes auf den Druckknopfschalter
2 löst den Energiefluß zur Antriebsvorrichtung 3 aus, wodurch die `Felle 5 mit dem
Radierelement 8 in rotierende Bewegung versetzt wird. Dabei erzeugt das zwischen
Federteller 9 und Rändelhülse 6 gelagerte Druckfederelement 10 einen bestimmten
Anpreßdruck des Radierelements 8 gegen das Schriftstück 20. Die so entstehende mechanische
Reibung zwischen Radierelement 8 und Schriftstück 20 ruft einen Radiereffekt
hervor, dessen Wirkungsbereich durch die Begrenzungsschablone 11 festgelegt ist.
Durch eine gleichzeitig ausgeführte Pendelbewegung am Druckknopfhalter 2 wird über
den Drehpunkt der Achse 4 eine oszillierende Bewegung des Radierelements 8 in Richtung
der Schriftzeichenhöhe erzeugt. Nach Aufhebung des Betätigungsdruckes auf den Druckknopfschalter
2 tritt eine Umkehrung der Sequenz ein, bis sich die Grundplatte 16 wieder in ihrer
rückwärtigen Endlage befindet. Ein Nachstellen oder Auswechseln des Radierelements
8 wird durch Drehung desselben über die Schraubenrillen 7 bei gleichzeitigem Festhalten
der Rändelhülse 8 vorgenommen.