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Kettenförderer Die Erfindung betrifft einen Kettenförderer, bestehend
aus einer kalibrierten, einen geschlossenen Kreis bildenden Gliederkette, die im
Innern einer die Last tragenden rohrförmigen Kettenführung mit einem Längsschlitz
im oberen Teil für den Durchgang von. Mituehmerfingern gleitet.
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Bei dieser bekannten Ausführung sind die Mit nehmerfinger fest an
der Kette angeordnet, so daß ein Einhängen von Lastenträgern im beliebigen Abstand
nicht möglich ist. Außerdem wird bei zufälligem Anhalten der Last die Kette mit
angehalten, wodurch Schäden am Antriebsmotor der Kette auftreten können. Die Lastenträger
werden unmittelbar auf dem Rohr liegend verschoben. Außerdem ist die Kettenführung
kreisförmig, so daß die Ketten bei Richtungsänderung nicht einwandfrei geführt sind,
was Verklemmen derselben im oberen Rohrschlitz verursachen kann.
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Bei einem anderen Kettenförderer wird die Last durch einen Haken
getragen, der an der Achse einer Rolle aufgehängt ist, die auf einer röhrenförmigen
festen Schiene läuft und die entsprechend dem Querschnitt des Rohres profiliert
ist, wobei der genannte Haken durch eine Kette gezogen wird, die unter der Schiene
angeordnet ist und die aufgehängt ist an einer Stange, die geführt wird in einer
Nut unterhalb der Schiene. Aber diese Kette wird selbst nicht in der hohlen Schiene
geführt, und sie ist befestigt zwischen den beiden Elementen des Hakens, der zweiteilig
ist.
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Im Falle des Anhaltens der Last an einem Hindernis ist die Kette blockiert,
und darüber hinaus kann die Rolle, an die der Haken angehängt ist, nicht aus der
Schiene herausgezogen oder wieder an ihrem Platz gebracht werden, außer mittels
der Demontage und Wiedermontage des Hakens.
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Diese Mängel sollen durch die Erfindung behoben werden. Dies wird
erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß die Kettenführung im Querschnitt eine solche
Form aufweist, daß die beiden Kettengliederreihen, etwa senkrecht zueinander stehend,
darin entlanglaufen können, während die Last von einer auf der Oberseite der Kettenführung
entlanglaufenden Katze getragen wird, die mittels eines Mitnehmerfingers von oben
her durch den Längsschlitz der Kettenführung hindurchreicht und in irgendein waagerechtes
Kettenglied eindringt.
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Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung bildet die Kettenführung
im Querschnitt ein hohles Viereck, dessen eine Diagonale etwa horizontal verläuft,
während die andere etwa senkrecht steht, wobei die V-förmig zueinander stehenden
Innenflächen des Querschnittes die Führung für die Kettenglieder bilden.
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Der besondere Vorteil der Erfindung gegenüber den bekannten Einrichtungen
besteht darin, daß die Transportwagen unabhängig sind, daß sie eingeführt werden.
können in den Kreislauf oder aus diesem herausgezogen werden können während des
Betriebes oder im Stillstand durch eine einfache manuelle Ope ration, ohne daß ein
Bedienungsmann Verbindungs-oder Verriegelungsarbei ten auszuführen hat. Die Kette
erfordert keine besondere Konstruktion. Der an jeder Laufkatze aufgehängte Mitnehmerfinger
läuft nach unten in ein abgerundetes Ende aus. Dieser Finger taucht in ein waagerechtes
Kettenglied ein, und zwar gerade ausreichend, um von der Kette mitgenommen zu werden
mit der betreffenden Laufkatze.
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Er ist aber dadurch in der Lage, sich mit der Laufkatze auszuheben
im Falle eines zufälligen Anhaltens der Last, indem er auf der oberen Rundung des
senkrechten Kettengliedes entlanggleitet und über die entgegengesetzte Rundung wieder
in das folgende waage rechte Kettenglied eingreift usw.
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Ein weiteres vorteilhaftes Kennzeichen der erfindungsgemäßen Einrichtung
liegt darin, daß sie ge räuschlos arbeitet und daß etwaige Schäden sowohl an der
Kette als auch an dem Transportwagen leicht be hoben werden können.
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Die Schmierung der Kette wird ausgeführt durch permanentes Eintauchen,
ohne daß daraus ein Tropfen
des Schmiermittels auf die transportierten
Produkte hervorgerufen werden kann. Ein anderer Vorzug der Unabhängigkeit der Laufkatzen
erlaubt, die Leistung für eine gegelme Geschwindigkeit zu variieren, denn man kann
die Lasten beliebig einander nähern oder voneinander entfernen. Im Falle der Übertragung
der Lasten auf einen zweiten Kreislauf kann man auf diesem eine andere Lastenverteilung
als die des Zuführungsltreislaufes erhalten. Bei den bekannten Vorrichtungen ist
das nicht möglich, denn die Versorgung des zweiten Kreislaufes erfolgt durch einen
Verteiler, dessen Teilung gleich der des ersten Kreislaufes ist.
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Die wfindungsgemäße Vorrichtung kann auch in der Form eines Rollkettenförderers
(tapis roulant), der über dem Boden läuft, zur Anwendung kommen.
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In den Zeichnungen ist das Ausführungsbeispiel der Erfindung wiedergegeben,
und zwar zeigt Fig. 1 eine Seitenansicht der Vorrichtung, Fig. 2 eine Schnittdarstellung
nach den Linien II-II durch Fig. 1 und Fig. 3 einen Schnitt durch ein Kettenzahnrad.
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Aus den Zeichnungen ist erkennbar, daß die Vorrichtung im wesentlichen
aus einer Kette 1, einer Führungshülse 2, die die Kette 1 umschließt, und aus Transportwagen
3 besteht, die durch die Kette mitgenommen werden.
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Die Kette 1 ist eine kalibrierte, geschweißte Gliederkette, bei der
jedes Glied in einem rechten Winkel steht zu den beiden benachbarten Kettengliedern.
Die Kette bildet einen in sich geschlossenen Kreis und wird an einem bestimmten
Punkt seines Umlaufs durch ein gezahntes Kettenrad 4 angetrieben.
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Das Kettenrad 4, welches vorzugsweise horizontal angeordnet ist, greift
mit seinen Zähnen in die vertikalen Kettenglieder 1 a ein, während die horizontalen
Kettenglieder 1 b dazu dienen, die Transportwagen zu bewegen. Das Kettenrad kann
so angeordnet sein, daß es mit der Kette in Eingriff kommt, und zwar entweder mit
dem vorlaufenden Teil oder, wie es Fig. 3 zeigt, mit dem rücklaufenden Kettenteil.
Die Kette wird durch eine Führungshülse2 getragen und ge führt.
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Die genannte Führungshülse schließt die Kette auf ihrem ganzen Lauf
entlang des Transportweges völlig ein. Sie bildet im Querschnitt vorzugsweise etwa
ein Rhomboid oder ein Quadrat. Im Innern der Führungshülse bilden die aneinanderstoßenden
Begrenzungswände wieder ein Polygon A entsprechend der Umrißfiäche der die Ketten
bildenden Glieder, wobei die äußeren Abmessungen der Kettenglieder dem Diagonalmaß
der Führungshülse entsprechen. Auf diese Weise werden sowohl die vertikalen als
auch die horizontalen Kettenglieder in der Führungshülse geführt und getragen, wie
es ihrer Lage zueinander entspricht. Hierzu ist festzustellen, daß die Berührung
zwischen Kette und Führungshülsen nur an den zylindrischen Umrißlinien der Kettenglieder
stattfindet.
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Da die Berührungsflächen zwischen Kette und Führung sehr klein wird,
sind die Reibungsverluste gering.
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Auf einer ihrer Seiten, normalerweise der Oberseite, ist die Führungshülse
2 geöffnet. Sie bildet einen Schlitz 5, der in seiner Breite etwa dem Durchmesser
des die Kettenglieder bildenden Materials entspricht.
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Auf diese Weise vermag die Führungshülse die Kette auf allen Seiten
einzuschließen, um sie in der gewünschen Lage zu sichern. Auf der gegenüberliegenden
Seite des Schlitzes, d. h. auf der Unterseite, bildet die Führungshülse eine vertikale
Wand 6, die eine Versteifung darstellt und gleichzeitig zur Befestigung der
Führungshülse
auf geeigneten Konsolen oder Tragarmen 7 dient, wie dies üblich ist.
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Die beiden obenliegenden Außenflächen 8 der Führungshülse bilden
eine Führungsbahn für die Transportwagen 3, welche die Verbindung zwischen der Kette
und den zu transportierenden Lasten herstellen.
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Die Transportwagen 3 bestehen im wesentlichen aus U-förmig umgebogenen
Metallplatten, die an ihren nach unten gerichteten Schenkeln bei 9 a und 9 b durchbohrt
sind. Einer der beiden U-Schenkel ist so angeordnet, daß er unmittelbar in der Ebene
des Schlitzes 5 der Führungshülse 2 verläuft. Er ist an seinem unteren Rande mit
einem Mitnahmefinger 11 versehen, welcher durch den Schlitz 5 hindurchreicht und
zwischen zwei aufeinanderfolgenden senkrechten Kettengliedern in die oeffnung eines
horizontalen Kettengliedes einfaßt, so daß auf diese Weise der Transportwagen von
der Kette mitgenommen wird.
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Jeder Transportwagen 3 ist mit vier Laufrollen 12 versehen, die im
Querschnitt kegelig oder halbkugelförmig sind, so daß sie sich weitgehend dem Profil
der Rollbahn anpassen und in der Lage sind, allen Krümmungen der Bahn zu folgen.
Die Laufrollen 12 sitzen auf Achsen 13, welche die Schenkel der U-förmigen Metallplatten
des Transportwagens durchsetzen und an einer Seite einen Kopf 14 aufweisen. Die
Achsen 13 sind nach dem Hindurchführen durch die Lagerbohrungen und dem Aufsetzen
der Rollen 12 durch den Splint 15 gesichert.
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Im oberen Teil der U-Schenkel des Transportwagens 3 sind Bohrungen
1Oa und 10b vorgesehen, die in einer Linie liegen. Diese Bohrungen dienen der Einführung
der Zapfen 16s des Tragbügels 16, all welchem die zu transportierenden Lasten befestigt
sind. Die nicht benötigten Transportwagen können leicht abgenommen werden, so daß
die Vorrichtung nicht durch überflüssige Last beansprucht ist. Die Verbindung zwischen
den Transportwagen und der Kette ist leicht lösbar. Der an dem Transportwagen sitzende
Mitnehmer faßt leicht in die Kettenglieder ein und läßt sich auch leicht wieder
herausheben. Andererseits wird die gesamte zu transportierende Last von der Kettenführung
aufgenommen. Die Kette ist keiner wesentlichen von der angehängten Last herrührenden
Zugbeanspruchung unterworfen, so daß die Abmessungen und das Gewicht der Kette entsprechend
gering sein können. Schließlich läßt sich die Anordnung in wirtschaftlicher Weise
installieren, wobei die notwendige Antriebskraft für die Anlage gering ist.