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Entwicklungsspule für Filmbänder Die Erfindung bezieht sich auf eine
Spule zur Aufnahme von Filmbändern für das Entwickeln u. dgl.
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Es sind bereits Spulen zur Halterung eines Filmbandes beim Entwickeln,
Fixieren u. dgl. bekannt, bei welchen zwei gleichachsig angeordnete, als Speichenräder
ausgebildete Scheiben' vorgesehen sind, zwischen welchen das Filmband in spiralförmigen
Nuten gehalten wird. Diese bekannten Vorrichtungen weisen den Nachteil auf, daß
der Kreislauf der Flüssigkeit um das Filmband herum in manchen Fällen ungenügend
ist, selbst wenn er durch in den Scheiben vorgesehene Öffnungen verbessert worden
ist. Außerdem bleibt immer ein Teil der Flüssigkeit in den Nuten zurück: Es empfiehlt
sich daher nicht, das Filmband zu trocknen, solange sich dieses in der Spule befindet,
da die Gefahr besteht, daß die Emulsionsschicht des Films beim Trocknen an der Nutwand
anklebt.
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Bei der Vorrichtung nach der Erfindung sind diese Nachteile vermieden.
Sie ermöglicht einen einwandfreien Flüssigkeitskreislauf um jeden Teil des auf die
Spule aufgewickelten Filmbandes. Wenn die Entwicklungsspule aus denn Entwicklungsbad
od. dgl. herausgenommen wird, läuft praktisch die gesamte Flüssigkeit ab, wenn die
Spule leicht geschüttelt wird. Ferner hat das Filmband mit der Entwicklungsspule
nur an sehr kleinen Flächen Berührung, was in Verbindung mit dem ausgezeichneten
Flüssigkeitsablauf ermöglicht, das Filmband, ohne daß dieses aus der Spule herausgenommen
werden muß, in dieser trocknen zu lassen.
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Die Vorrichtung nach der Erfindung weist eine Spule mit zwei gleichachsig
zueinander angeordneten und miteinander durch einen Mittelstift verbundenen, als
Speichenräder ausgebildeten Scheiben auf, die mit Elementen versehen sind, durch
welche das Filmband zwischen den Scheiben in Form einer Spirale mit in Abstand voneinander
befindlichen Windungen gehalten wird, und ist dadurch gekennzeichnet, daß die die
Kanten des Filmbandes tragenden Speichen der beiden Spulenscheiben je in Längsrichtung
eine Verzahnung an der dem Film zugekehrten Seite aufweisen, wobei die Verzahnungen
der aufeinanderfolgenden Speichen derart in radialer Richtung zueinander versetzt
angeordnet sind, daß die Zahnlücken spiralig verlaufende, unterbrochene Führungsnuten
für die Kantendes Filmbandes bilden.
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Es ist bereits eine Entwicklungsspule bekanntgeworden, bei der nur
die untere Spulenscheibe eine durchgehende Spiralnut aufweist, die obere Spulenscheibe
jedoch als ein an der Unterseite flaches Speichenrad ausgebildet ist. Bei dieser
Spule wird die Filmhalterung also vollständig von der unteren Spulenscbeibe übernommen,
deren Spiralnut aus diesem Grund verhältnismäßig tief und eng ausgeführt sein muß
und deshalb zu den öbenerwähnten Nachteilen in verstärktem Maße Anlaß gibt.
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Für das Aufwickeln des Films auf die Spule ist erfindungsgemäß ein
besonderes Filinführungsglied vorgesehen. Bekannte Filmaufwickelvorrichtungen weisen
vielfach ein Führungsglied auf, welches das Filmband quer gekrümmt hält, so daß
es zwischen die Scheiben der Spule eingeführt wird, ohne daß es mit den erwähnten
Nuten bis zu dem Augenblick, in dem es vom Führungsglied freigegeben wird, in Berührung
kommt, worauf es infolge seiner Eigenelastizität in Otterrichtung wieder eine ebene
Form annimmt und die Kanten in die jeweiligen Spiralnuten eintreten. Bei der Verwendung
solcher Führungsglieder kann die Filmspule senkrecht angeordnet sein, d. h. mit
einer waagerechten Drehachse in der Weise, daß das Führungsglied unter seinem Eigengewicht
auf der nächstvorangehenden Windung des Films ruht. Bei anderen Anordnungen ist
die Spule waagerecht gelagert, wobei die Stellung des Führungsgliedes durch denjenigen
Teil des Filmbandes gesteuert wird, der bereits in die Spiralnuten eingeführt worden
ist. Bei solchen Anordnungen besteht die einzige Aufgabe des Führungsgliedes darin,
den Film in Querrichtung zu krümmen, wobei durch das Filmband selbst dafür Sorge
getragen wird, daß das Führungsglied den Spiralnuten folgt.
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Unter normalen Bedingungen arbeitet ein solches Führungsglied sehr
gut. Wenn jedoch im Filmband
Unregelmäßigkeiten auftreten, z. B.,
-wenn die Kante uneben oder schadhaft ist, kann es vorkommen, daß die Kanten des
Filmbandes in die falsche Spiralnut eintreten. Dies kann wiederum dazu führen, daß
zwei Windtangen . des Films in die gleiche Spiralnut zu liegen kommen, was bei dem
nachfolgenden - Entwicklungs- und Trocknungsv organg dazu führen kann, daß diese
Windungen zusammenkleben und dadurch der Film beschädigt wird.- -Die Gefahr, daß
das Filmband in eine falsche Nut eintritt, ist bei der Entwicklungsspule gemäß der
Erfindung, bei welcher die Spiralnuten keine ununterbrochenen Verbindungswände haben,
besonders groß, da in diesem Falle die Filmkanten zu früh von den unterbrochenen
Wandabschnitten .erfaßt und in die falsche Nut gezogen werden.
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Bei' der Filmwickelvorrichtung gemäß der Erfindung wird die Gefahr;
daß eine oder beide Kanten des Filmbandes in die falsche Nut eintreten, in einfacher
Weise vermieden. Die Vorrichtung gemäß der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet,
daß zur Führung des Filmbandes während des Einspulens einerseits eine mit einer
durchgehenden, den unterbrochenen Führungsnuten der Spulenscheiben entsprechenden
Spiralnut versehene und zusammen mit der Spule drehbare Führungsplatte und andererseits
ein um eine parallel zur Spulenachse stehende feste Achse schwenkbares Führungsglied
vorgesehen sind, wobei das Führungsglied einen in den Raum zwischen den Spulenscheiben
einschwenkbaren Filmführungskanal bildet und einen Führungsarm mit Abtastfinger
aufweist, welcher während des Einspulens mit der Spiralnut der Führungsplatte im
Eingriff ist.
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- Durch die vorstehend erwähnte bekannte Entwicklungsspule, deren
obere Scheibe eine flache Unterseite aufweist, ist zwar bekanntgeworden, ein Führungsglied
für den Film mit einem Abtastfinger zu versehen, der in der Filmaufnahmespirale
der unteren Spulenscheibe läuft. Das erfindungsgemäße Führungsglied unterscheidet
sich davon aber wesentlich dadurch, daß es nicht mittelbar oder unmittelbar von
einer Filmaufnahmespirale, sondern von einer von der Filmspule getrennten Führungsspirale
gesteuert wird und außerdem eine Querwölbung des einzuführenden Films zu bewirken
hat.
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Die Erfindung wird nachstehend in Verbindung mit der Zeichnung an
Hand einer beispielsweisen Ausführungsform näher beschrieben.
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Fig. 1 zeigt eine Draufsicht der erfindungsgemäßen Anordnung und Fig.
2 eine Ansicht im Schnitt nach der Linie II-II der Fig. 1.
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Die Vorrichtung weist einen Rahmen oder eine Grundplatte 1 auf, die
auf Füßen 2 angeordnet ist. Ein Stift oder eine Welle 3 ist fest auf dieser Grundplatte
befestigt. Unmittelbar oberhalb der Grundplatte 1 ist eine Führungsplatte 4 durch
ein Lager 5 um die Welle 3 drehbar angeordnet. Diese Führungsplatte ist auf der
Oberseite mit einer Spiralnut versehen, deren Aufgabe nachstehend näher erläutert
wird. Auf der Grundplatte 1 ist ferner ein Elektromotor 6 angeordnet. Die Motorwelle
ist mit einer Rolle 7 versehen, die z. B. aus Gummi bestehen kann. Diese Rolle liegt
an der Kante der Führungsplatte 4 an und treibt sie durch Reibung an.
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Auf der Welle 3 ist eine Entwicklungsspule 8 lösbar angeordnet. Diese
Spule besteht aus zwei kreisförmigen Scheiben 9 und 10 und einem Nabenteil 11. Die
Scheiben und der Nabenteil werden durch zwei Muttern 12 und 13 zusammengehalten.
Daher können die Scheiben auf Naben von verschiedener jeweils der Breite des Films
entsprechender Länge angeordnet werden.
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Jede der Scheiben 9 und 10 besteht aus einem Mittelteil 14 und einer
Anzahl Rippen 15, die einen rechteckigen Querschnitt haben und sich vom Mittelteil
in Abstand voneinander radial nach außen erstrecken. Diese Rippen - werden durch
zwei kreisförmige Außenringe 16 und 17 zusammengehalten. Jede Rippe 15 ist
auf der der anderen Scheibe zugekehrten Kante mit einer Verzahnung versehen. Die
Verzahnung ist in der Weise ausgebildet, daß die Lücken zwischen den Zähnen spiralig
liegen, wobei die Verzahnung vorzugsweise auf einer Drehbank dadurch hergestellt
wird, daß in die Scheibe, nachdem diese zusammengebaut worden ist, eine Spiralnut
eingedreht wird.
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Die Zähne 18, 19 haben einen dreieckigen Querschnitt, wobei die Kante
18, die dem Umfang der Scheibe zugekehrt ist, zu dieser senkrecht verläuft.
Die Nuten der Scheiben 8 und 9 haben die gleiche Teilung wie die Nut
der Führungsplatte 4.
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Auf der Führungsplatte 4 ist in der Nähe ihres Mittelpunktes ein Stift
36 angeordnet. Eine Aussparung, die dem Stift 36 entspricht, ist im Mittelteil der
unteren Scheibe 10 angeordnet. Nach dem Aufstecken der Entwicklungsspule 8 auf die
Welle 3 wird diese so lange gedreht, bis der Stift 36 in die erwähnte Aussparung
eingreift, worauf die Spule 8 und die Platte 4 nicht mehr gegeneinander verdreht
werden können.
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Das Filmband wird in die Entwicklungsspule mittels eines Führungsgliedes
eingeführt, das mit 21 bezeichnet ist und aus zwei Platten 22 und 23 besteht, die
durch die senkrechte, gegen die Leisten 25 und 26 verschraubte Stoßplatte 37 fest
miteinander verbunden sind. Die Platten 22 und 23 sind auf einem Stift 24 drehbar
angeordnet, der senkrecht auf der Grundplatte 1 befestigt ist. Die Platten 22, 23
werden von der Stoßplatte 37 in solcher Entfernung voneinander gehalten, daß sie
zwischen den Scheiben 9 und 10 der Entwicklungsspule verschwenkt werden können.
Aus diesem Grund wird ein zwischen den Platten 22, 23 eingeführtes Filmband 34 in
Querrichtung gebogen, wie aus Fig. 2 ersichtlich. Um dabei die Kanten des Filmbandes
mit Sicherheit gegen die Stoßplatte 37 zu halten, sind auf jeder der Platten 22,
23 zwei Rollen 28, 29 angeordnet, die um einen Mittelstift drehbar sind und einen
kegelförmigen Querschnitt haben. Diese Rollen bilden mit der Stoßplatte 37 Führungen
für die Filmränder. Ferner ist am Ende des Führungsgliedes 21 eine Rolle 27 angeordnet,
die an der Außenseite des Filmbandes, d. h. an seiner konvexen Seite, anliegt. Bei
der dargestellten Ausführungsform ist die Rolle mit einem konkaven Querschnitt ausgebildet,
welcher im wesentlichen der gekrümmten Form des Filmbandes, daß zwischen den Platten
22 und 23 geführt wird, entspricht.
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Wenn sich die Entwicklungsspule dreht, wird das Führungsglied 21 zwangläufig
durch die Führungsplatte 4 geführt. Am Führungsglied 21 ist zu diesem Zweck ein
Arm 30 befestigt, der sich zwischen der unteren Scheibe 10 der Entwicklungsspule
und der Führungsplatte 4 erstreckt. Der Arm 30 ist an seinem einen Ende mit einem
Finger 31 versehen, der in die Nut der Oberseite der Führungsplatte 4 eingreift.
Der Finger 31 ist vorzugsweise senkrecht unterhalb der Stoßplatte 37 des Führungsgliedes
angeordnet. Der den Finger tragende Arm 30 ist vorzugsweise am Führungsglied 21
so befestigt, daß er seitlich verstellt
werden kann und der Rand
des Filmbandes 34 beim Austritt aus dem Führungsglied 21 genau gegenüber
einer Nut in den Scheiben 9 -und 10 zu liegen kommt.
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Das andere Ende des Armes 30 ist mit einem Handgriff 32 versehen,
durch welchen er senkrecht so betätigt werden kann, daß der Finger 31 gehoben
werden kann und dadurch außer Eingriff mit der Spiralnut in der Führungsplatte 4
kommt. Das Führungsglied 21 kann dann zwischen den Scheiben 9 und
10
der Entwicklungsspule ohne Behinderung durch die Führungsplatte 4 nach
innen und außen verschwenkt werden.
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Um zu verhindern, daß der Finger 31 oder der Eintrittsabschnitt der
Nut in der Führungsplatte, d. h. derjenige Abschnitt der Nut, der der Welle 3 unmittelbar
benachbart ist, beim Beginn des Wickelvorgangs beschädigt wird, kann die Platte
4 unmittelbar neben der Welle 3 mit einer Ausnehmung versehen sein, deren Boden
mit dem Grund der in der Platte 4 vorgesehenen Spiralnut bündig ist. In dieser Ausnehmung
kann eine Blattfeder angeordnet sein, so daß der Finger 31 selbsttätig in das innere
Ende der Spiralnut eingeführt wird, wenn sich die Platte 4 in der richtigen Richtung
dreht, während, wenn sich die Platte 4 in der falschen Richtung dreht, sich der
Finger 31 infolge der Wirkung der Blattfeder frei vorbeibewegen kann.
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Wenn ein Film auf die Entwicklungsspule aufgewickelt werden soll,
wird die Filmrolle auf den Stift 33 gesteckt, der auf der Grundplatte 1 befestigt
ist. Das freie Ende des Filmbandes wird zwischen den Rollen 29, 28 und der Stoßplatte
37 in das Führungsglied 21 eingeführt, das dann in seine innerste Stellung bewegt
wird. Das Wickeln kann jedoch auch an irgendeiner Windung der Spiralnut begonnen
werden. Das Filmband, das in Querrichtung gekrümmt ist, wenn es sich zwischen den
Platten 22 und 23 befindet, streckt sich infolge seiner Eigenelastizität, wenn es
das Führungsglied verläßt, und rastet zwischen denjenigen Zähnen der Rippen 15 ein,
welche die entsprechenden Windungen der Spiralnuten in den Scheiben 9 und 10 bilden.
Wenn das Ende des Filmbandes so weit von Hand eingeführt worden ist, daß es z. B.
einen Halbkreis auf der Entwicklungsspule beschreibt, wird im allgemeinen die Reibung
zwischen der Spule und dem Band so groß sein, daß der Motor 6 in Gang gesetzt werden
kann, worauf der Wickelvorgang selbsttätig seinen Fortgang nimmt. Um eine sichere
Befestigung des Filmbandendes in der Spule zu erzielen, kann dieses Ende so gefaltet
werden, daß das gefaltete Ende 35 an einem Zahn jeder der Scheiben 9 und 10 anliegt,
wodurch eine sichere Befestigung gewährleistet ist. Beim weiteren Aufwickeln bewegt
sich das Führungsglied 21 unter der Wirkung der Führungsplatte 4 nach außen, so
daß das aus den Führungskanälen austretende Filmband in die richtige Windung der
Nuten eingeführt wird.
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Wenn das ganze Filmband auf die Spule aufgewickelt worden ist, wird
das Führungsglied nach außen verschwenkt, so daß es die Spule 8 freigibt und die
letztere von der Welle 3 abgenommen werden kann, worauf die Spule mit dem Filmband
der gewünschten Behandlung unterzogen, z. B. in ein Entwicklungsbad eingetaucht
werden kann. Nach Abschluß der Behandlung des Films wird der größte Teil der anhaftenden
Flüssigkeit durch Schütteln entfernt, worauf man den immer noch auf der Spul befindlichen
Film trocknen lassen kann.
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Um das Haften zwischen dem Film und den Rippen 15 auf ein Mindestmaß
herabzusetzen, sollen die Rippen, soweit es mit Rücksicht auf die Festigkeit des
Materials durchführbar ist, so schmal als möglich gehalten werden. Es wurde z. B.
festgestellt, daß für Spulen mit einem Durchmesser von 200 bis 300 mm eine Breite
bis zu 2 bis 3 mm für die Rippen zweckmäßig ist. Wenn gewünscht, kann die am Filmband
anliegende Kante schmäler als die übrige Rippe gemacht werden.