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Kombinierte Injektions-und Saugvorrichtung für die Behandlung von
Zahnhöhlungen Die Erfindung betrifft eine vorwiegend zum Gebrauch in der Zahnheilkunde
bestimmte Vorrichtung zur gründlichen Reinigung und völligen Asepsis von Zahnhöhlungen,
die sich in den Zähnen und ihren Wurzeln infolge von Karies od. dgl. bilden, und
zur Verwendung beim Zahnbohren.
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Bekanntlich muß vor dem Füllen oder Plombieren von schlechten Zähnen
eine äußerst sorgfältige Reinigung und Desinfektion der zu schließenden und plombierenden
Zahuhöhlung vorgenommen werden.
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Eine nicht ganz gründlich durchgeführte Reinigung kann der Anlaß zu
späteren Infektionsvorgängen und anderen krankhaften und schmerzhaften Zuständen
werden, die eine Wiederholung der Bohr- und Fültoperation, wenn nicht gar eine Extraktion
des Zahns erforderlich machen können, abgesehen von anderen sich auf den Organismus
im allgemeinen störend auswirkenden Folgen.
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Im allgemeinen erfolgt in der Praxis die Reinigung der Zahnböhlungen
durch einfache Injektion eines Luftstrahls mit nachfolgendem Mundspülen, das von
dem Patienten selbst vorgenommen wird. Diese Mittel garantieren nicht eine rigorose
Reinigung und Asepsis, und mit einer gewissen Häufigkeit treten Infektionskomplikationen
auf.
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Es ist auch eine Vorrichtung zur Reinigung der Zähne oder zur Massage
der Mundschleimhaut usw. bekannt, die aus einer Reibungsfläche mit düsenähnlichen
Öffnungen für den Zu- und Abfluß von Reinigungsflüssigkeit besteht. An dem Reinigungsgerät
sind eine Zufluß- und eine Absaugleitung für die Flüssigkeit angeschlossen.
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Weiter ist eine kombinierte Saug- und Spülvorrichtung für dentale
Zwecke bekannt, die eine Sprühdüse zur Abgabe eines feinen Strahls zerstäubter Flüssigkeit
aufweist und die, über die Sprühdüse hinwegragend, eine Saugdüse besitzt.
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Mit den bekannten Saug- und Spülvorrichtungen kann kein Flüssigkeitsstrahl
in eine kleine Zahnkavität oder einen Wurzelkanal injiziert werden. Die Wurzelkanäle
sind- äußerst feine Löcher, die bis zum äußersten Ende mit flüssigen Substanzen
vollsfändig und kräftig ausgespült werden müssen, damit aus ihnen alle Mikrofremdkörper
entfernt werden, die Infektionserscheinungen verursachen könnten. Daher muß die
Flüssigkeit bis zum äußersten Punkt dieser kleinen Kanäle injiziert und vor dem
Entfernen aus der Zahnkavität abgesaugt werden, wobei möglichst vermieden werden
muß, daß die verwendeten Flüssigkeiten, im allgemeinen sehr starkeDesinfektionsmittel,
aus dem Zahn in die verschiedenen Mundpartien gelangen und mit der Zunge oder dem
Gaumen in Berührung kommen.
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Eine solche Saug- und Spülvorrichtung muß wenigstens die folgenden
Merkmale aufweisen: 1. Eine feine gebogene Injektionskanüle, deren Ende in die kleinen
Wurzelkanäle eindringen kann; 2. eine ziemlich feine Absaugkanüle, die jedoch etwas
stärker als die Injektipnskanüle und beträchtlich kürzer als diese ist; 3. diese
Kanülen müssen von der Vorrichtung abnehmbar sein und durch andere nach oben oder
nach unten gebogene Kanüle von verschiedener Länge und Form ersetzt werden können,
um die Vorrichtung für die Behandlung der verschiedenen oberen und unteren Zähne
verwenden zu können.
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Im übrigen ist es von wesentlicher Bedeutung, daß die Vorrichtung
auch die folgenden Merkmale aufweist: Sie muß mit Mitteln versehen sein, um die
desinfizierende Flüssigkeit mit den in ihr enthaltenen Fremdpartikeln nach dem Absaugen
aus der Zahnkavität abzusondern und zu sammeln, um zu verhindern, daß diese Stoffe
in die Saugpumpe oder in die mechanischen Teile des mit der Vorrichtung verbundenen
Saugers gelangen. Sie muß rnit einem Behälter für die in die Zahnkavität zu injizierende
desinfizierende Flüssigkeit versehen sein. Diese Flüssigkeit kann nicht oder zumindest
darf nicht durch Gummiröhrchen od. dgl. in die Vorrichtung eingeführt werden, sowohl
aus dem Grunde, weil dabei kleine Mengen der sehr teuren Flüssigkeit verlorengehen,
als auch deshalb,
weil die Flüssigkeit nur mit vollkommen sterilisierbaren
Teilen in Berührung kommen darf, wie dem Glaskörper und den Metallnadeln der erfindungsgemäßen
Vorrichtung.
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Diese Aufgaben werden durch eine kombinierte Injektions- und Saugvorrichtung
für die Behandlung von Zahnhöhlungen, insbesondere zum Reinigen und Desimfizieren
mit medikamentösen Flüssigkeiten erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß sie zwei Kammern
aufweist, von denen die eine Kammer an eine Druckluft- und die andere Kammer an
eine Unterdruckquelle angeschlossen ist und mit den Kammern an ihren freien Enden
miteinander verbundene, austauschbare, gebogene Hohlnadeln über Verbindungsstücke
angeschlossen sind und die hohle Saugnadel um ein geringeres kürzer ist als die
die medikamentöse Flüssigkeit einführende hohle Injektionsnadel, wobei die eine
Kammer mit einer das Einführen der medikamentösen Flüssigkeit gestattenden und von
der Bedienungsperson verschließbaren Offnung versehen ist und die andere Kammer
mit einem Behälter verbunden ist, in dem sich die abgesaugten flüssigen oder festen
Substanzen sammeln können, so daß die medikamentöse Flüssigkeit durch die eine Hohlnadel
in die Zahnhöhlung befördert und durch die andere Hohlnadel wieder zurückgesaugt
und in dem Behälter gesammelt wird.
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Die Einzelheiten einer weiteren Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung sind aus der nachstehenden ausführlichen Beschreibung einer bevorzugten
Ausführungsform und an Hand der Zeichnung ersichtlich. In der Zeichnung ist Fig.
1 eine Seitenansicht der gebrauchsfertigen Vorrichtung, Fig. 2 eine Draufsicht auf
die Vorrichtung und Fig. 3 ein Querschnitt durch die Vorrichtung nach der Linie
3-3 in Fig. 1 und 2.
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In der Zeichnung dargestellten Ausführungsform hesteht die vorzugsweise
aus Glas-hçrgestellte Vorrichtung aus einem profilierten Körper, der zwei seitlich
benachbarte Druck- bzw. Saugkammern 10 und 11 aufweist. Diese Kammern stehen an
ihren Enden mittels Ansätze 12, 13 bzw. 14, 15 mit Mündungsstutzen 16 und 17 (Fig.
2), die in Röhrchen 18 und 19 (Fig. 1) aus Gummi und Kunststoff eingeführt werden
können, und mit patrizenkegelartigen Verbindungsstücken 20 und 21 in Verbindung,
auf die in bekannter Weise gebogene rohrförmige Nadeln 24 bzw. 25 tragende Endstutzen
22 bzw. 23 aufgesetzt werden.
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Diese Nadeln konvergieren in der Weise, daß sie zuerst parallel verlaufen
und an ihren Enden zusammentreffen. Die mit der Kammer 11 in Verbindung stehende
Nadel 25 ist von etwas größerem Querschnitt als die Nadel 24 und etwas kürzer als
diese, wie aus Fig. 1 zu ersehen ist. Für den Gebrauch ist die Vorrichtung mit verschiedenen
Paaren von auf die Verbindungsstücke 20 und 21 aufsetzbaren Nadeln ausgestattet,
die entsprechend dem jeweiligen Verwendungsgweçk verschiedene Längen und Krümmungen
aufweisen. Die in Fig. 1 dargestellten, nach unten gekrümmten Nadeln sind für die
Spülung, Reinigung und Desinfizierung der Höhlungen der unteren Zähne bestimmt,
während für den gleichen Zweck in der oberen Zahnreihe gleichartige, jedoch nach
oben gehogene Nadeln verwendet werden.
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Die Kammer 10 ist mit einer in einem nach oben gerichteten kleinen
Stutzen 27 vorgesehenen Öffnung 26 versehen, während die Kammer 11 mit einem normalerweise
geschlossenen unteren Ansatz 28 in Verbindung steht, der durch Abnehmen eines beispicls-
weise
aus Gummi bestehenden kleinen Verschlußzapfens 29 (Fig. 1) von seinem perforierten
Ansatz 30 geöffnet werden kann.
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Im Gebrauch wird die Kammer 10 mittels des Röhrchens 18 an den Ausgangsstutzen
eines nicht dargestellten an sich bekannten kleinen Kompressorsaugers, vorzugsweise
eines Apparats zur Erzeugung von Aerosol für medizinische oder therapeutische Zwecke,
angeschlossen, während die Kammer 11 mittels des Röhrchens 19 an den Eingangs- oder
Saugstutzen des gleichen Kompressorsaugers angeschlossen wird.
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Die in die zu behandelnde Zahnhöhlung zu injizierende medikamentöse
Flüssigkeit wird durch die Öffnung 26 in die Kammer 10 eingeführt. Bei Betätigung
des nicht dargestellten Kompressorsaugers wird die komprimierte Luft in die Kammer
10 gedrückt, aus der sie durch die Öffnung 26 frei entweichen kann, während in der
Kammer 11 ein Unterdruck erzeugt wird, der eine Saugwirkung an Ende der rohrförmigen
Nadel 25 bewirkt. Soll nun die medikamentöse Flüssigkeit in die Zahnhöhe befördert
werden, so schließt die Bedienungsperson, die die Vorrichtung an ihrem verdickten
Mittelteil und an dem Ansatz 28 mit einer Hand umfaßt, mit einem Finger vorübergehend
für einen oder mehrere Augenblicke die Öffnung 2&, so daß durch den sich in
der Kammer 1Q bildenden Druck eine oder mehrere geringe Mengen der medikamentösen
Flüssigkeit durch die gebogene rohrförmige Nadel 24 injiziert werden.
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Durch die an dem Ende der gebogenen Nadel 25 erzeugte Saugwirkung
wird die in die Zahnhöhlung beförderte Flüssigkeit zusammen mit den sich in der
Zahnhsihle möglicherweise noch befindenden Fremdpartikelchen in die Kammer 11 zurückgeführt,
von der sie in den unteren größeren Ansatz 28 fällt, in dem sie sich sammelt und
aus dem sie von Zeit zu Zeit durch Abnehmen des kleinen Verscblußzapfens 29 entfernt
werden kann.