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DE1088535B - Haltevorrichtung fuer die Schutzscheibe von Fernsehgeraeten - Google Patents

Haltevorrichtung fuer die Schutzscheibe von Fernsehgeraeten

Info

Publication number
DE1088535B
DE1088535B DES63018A DES0063018A DE1088535B DE 1088535 B DE1088535 B DE 1088535B DE S63018 A DES63018 A DE S63018A DE S0063018 A DES0063018 A DE S0063018A DE 1088535 B DE1088535 B DE 1088535B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
holding device
pressure pieces
housing
protective
screws
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DES63018A
Other languages
English (en)
Inventor
Hermann Bischkopf
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
SEG Hausgeraete GmbH
Original Assignee
Siemens Elektrogaerate GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Siemens Elektrogaerate GmbH filed Critical Siemens Elektrogaerate GmbH
Priority to DES63018A priority Critical patent/DE1088535B/de
Publication of DE1088535B publication Critical patent/DE1088535B/de
Pending legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04NPICTORIAL COMMUNICATION, e.g. TELEVISION
    • H04N5/00Details of television systems
    • H04N5/64Constructional details of receivers, e.g. cabinets or dust covers
    • H04N5/65Holding-devices for protective discs or for picture masks

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Multimedia (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Devices For Indicating Variable Information By Combining Individual Elements (AREA)

Description

Die Erfindung befaßt sich mit einer Haltevorrichtung für die Schutzscheibe von Fernsehgeräten. Die Schutzscheibe wird bei bekannten Geräten durch eine schlitzförmige Öffnung in der Gehäuseoberseite in durch den Frontrahmen oder Teile des Gehäuses gebildete Führungsnuten eingeschoben. Es ist auch bekannt, die Schutzscheibe von vorn in das Gehäuse oder einen zusammen mit der Bildmaske einstückig ausgebildeten Frontrahmen einzusetzen und mit Hilfe von Winkelschienen, Leisten oder in Schlitzen der Bildmaske gelagerten Sperrmitteln gegen Bewegungen senkrecht zur Ebene der Schutzscheibe zu sichern. Bei manchen Fersehgeräten wird die Schutzscheibe von einer im Gehäuse befestigten U-Schiene getragen. Der Raum zwischen der U-Schiene und dem Gehäuseboden ist durch eine Blende abgedeckt.
Bei einer anderen bekannten Empfängerkonstruktion mit von vorn einsetzbarer Schutzscheibe ist auf den gegenüberliegenden Gehäuseseiten zum Einsetzen der Scheibe je eine Nut vorgesehen, von denen die eine so tief ist, daß die Schutzscheibe zunächst in diese Nut so weit eingeschoben werden kann, bis das andere Ende in die gegenüberliegende Nut einsetzbar ist. Sodann wird die Schutzscheibe so weit in die gegenüberliegende Nut eingeschoben, bis diese vollständig ausgefüllt ist. In den durch das Verschieben der Schutzscheibe freigewordenen Raum der erstgenannten Nut wird ein Füllstreifen aus elastischem Material eingesetzt, der die Schutzscheibe in der nunmehr eingenommenen Lage sichert.
Die Erfindung geht von einer Haltevorrichtung für die Schutzscheibe eines Fernsehgerätes aus, bei der die Unterseite der Schutzscheibe von einem rinnenförmig ausgebildeten Bauteil aufgenommen wird, und besteht darin, daß die Schutzscheibe von sich am Gehäuseboden abstützenden Druckstücken getragen ist, deren Abstand vom Gehäuseboden veränderbar ist. Eine derartige Anordnung zeichnet sich durch einen besonders einfachen Einbau der Schutzscheibe in das Gehäuse aus, wobei keinerlei zusätzliche Mittel, wie Schienen od. dgl., zum Befestigen der Schutzscheibe erforderlich sind.
Ein weiterer Vorteil der Haltevorrichtung gemäß der Erfindung besteht darin, daß durch die Veränderbarkeit des Abstandes der Druckstücke vom Gehäuseboden Fertigungstoleranzen in den Abmessungen der Schutzscheibe oder der sie umgebenden Gehäuseteile ohne weiteres ausgeglichen werden können und dadurch eine sichere und klirrfreie Halterung der Schutzscheibe gewährleistet ist. Da sich die Druckstücke am Gehäuseboden abstützen, wird das Gewicht der Schutzscheibe vom Gehäuseboden aufgenommen und hierdurch die Bildmaske entlastet; diese kann, da sie, ohne mechanischen Belastungen ausgesetzt zu Haltevorrichtung für die Schutzscheibe
von Fernsehgeräten
Anmelder:
Siemens-Electrogeräte Aktiengesellschaft,
Berlin und München,
!o München 2, Oskar-von-Miller-Ring 18
Hermann Bischkopf, Berlin-Hermsdorf,
ist als Erfinder genannt worden
sein, nur noch als Rahmen für die Begrenzung des Bildes und zur seitlichen Führung der Schutzscheibe dient, mit geringerer Wandstärke hergestellt werden als bei den bekannten Geräten, bei denen die Schutzscheibe von der Bildmaske getragen wird.
Die Veränderung des Abstandes der Druckstücke vom Gehäuseboden kann auf verschiedene Weise erfolgen. Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung stützen sich die Druckstücke federnd am Gehäuseboden ab. Das Einsetzen der Schutzscheibe erfolgt bei dieser Ausführungsform in der Weise, daß man die Schutzscheibe zunächst in den rinnenförmigen Bauteil einsetzt und dabei die die Druckstücke tragenden Federn so weit zusammendrückt, daß der gegenüberliegende Rand der Schutzscheibe in eine Nut od. dgl. eingeschoben werden kann. Die Kraft der die Druckstücke tragenden Federn drückt dann die Schutzscheibe in die für die gegenüberliegende Seite der Schutzscheibe vorgesehene Nut.
Eine andere Möglichkeit zum Verändern des Abstandes der Druckstücke vom Gehäuseboden ist gegeben, wenn der Abstand der die Schutzscheibe tragenden Druckstücke vom Gehäuseboden einstellbar ist. Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung erfolgt die Einstellung dieses Abstandes von der Gehäuseunterseite her. Hierzu werden die Druckstücke mittels Druekbolzen, Schrauben od. dgl. nach oben gedrückt. Die Druckstücke sind beispielsweise mit einem Gewinde versehen, in welches die Bolzen, Schrauben od. dgl. mehr oder weniger tief eingeschraubt werden können. Als Gegenlager für die Bolzen bzw. Schrauben dient der Gehäuseboden, in dem zum Verstellen der Bolzen, Schrauben od. dgl. von der Gehäuseunterseite her geeignete Ausnehmungen vorgesehen sind.
Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung sind die die Schutzscheibe tragenden Druckstücke
009 590/155
nicht mit einem Gewinde, sondern mit Ausnehmungen zur Aufnahme bzw. Führung der Bolzen, Schrauben od. dgl. versehen, die von einem im Gehäuseboden gelagerten Muttergewinde, z. B. einer Schraubbuchse, getragen und von der Gehäuseunterseite her einstellbar sind.
Die Druckstücke können auch durch keilförmig ausgebildete Einstellmittel verstellbar sein. Sie weisen zu diesem Zweck beispielsweise eine gegenüber der Ebene des Gehäusebodens geneigte Unterseite auf, die von einem Keil angehoben werden kann. Die Einstellmittel werden in Nuten oder durch Leisten geführt.
Die Druckstücke sind, sofern sie aus Metall bestehen, auf der die Schutzscheibe tragenden Seite zweckmäßig mit einer elastischen Auflage, z. B. Filz, Kunststoff od. dgl., versehen. Bei Verwendung von Druckstücken aus Kunststoff können Gewinde- oder Führungsbuchsen für die Bolzen, Schrauben od. dgl. in die Druckstücke bei der Herstellung mit eingegossen, eingespritzt oder eingepreßt werden.
Der die Unterseite der Schutzscheibe aufnehmende rinnenförmige Bauteil kann durch die Bildmaske, durch Teile des Gehäuses oder durch Zusammenwirken von Bildmaske und Gehäuse gebildet werden.. Auch die Druckstücke können rinnenförmig ausgebildete Teile aufweisen oder zusammen mit der Bildmaske, dem Gehäuse oder beiden eine Rinne zur Aufnahme der Schutzscheibe bilden. Zweckmäßig wird das Gewicht der Schutzscheibe auf mehrere Druckstücke verteilt, die gegebenenfalls durch eine Abdeckleiste od. dgl. mechanisch verbunden sind. Man kann auch ein einziges sich über nahezu die gesamte Breite der Schutzscheibe erstreckendes, vorzugsweise an mehreren Stellen sich am Gehäuseboden abstützendes Druckstück verwenden. Für eine elastische und klirrfreie Halterung der Schutzscheibe ist es von Vorteil, wenn sich die Druckstücke federnd am Gehäuseboden abstützen.
Einige Ausführungsbeispiele der Haltevorrichtung gemäß der Erfindung werden an Hand der Figuren erläutert.
Bei der in der Fig. la im Querschnitt und in Fig. Ib von vorn teilweise geschnitten dargestellten Ausführungsform wird die Schutzscheibe 1 von einem rinnenförmigen Teil 4 der Bildmaske 3 aufgenommen und von T-förmigen Druckstücken 2 getragen. Im Boden 5 der Rinne 4 befinden sich Ausnehmungen 6, durch die der Mittelsteg 7 der Druckstücke 2 hindurchragt und sich am Gehäuseboden 8 z. B. auf einem Blech 9 abstützt. Durch die Verwendung der Druckstücke 2 wird das Gewicht der Schutzscheibe 1 vom Gehäuseboden 8 getragen' und hierdurch die Bildmaske 3 entlastet. Die in der Bildmaske 3 vorgesehene Rinne 4 dient lediglich noch zur Führung der Schutzscheibe 1.
Die in Fig. 2 dargestellte Haltevorrichtung zeichnet sich dadurch aus, daß die Schutzscheibe 11 von Druckstücken 12 getragen wird, welche sich am Gehäuseboden 18 federnd abstützen. Zu diesem Zweck ist auf den Mittelsteg 17 des Druckstückes 12 die Druckfeder 19 aufgeschoben, die beim Einsetzen der Schutzscheibe 11 in den rinnenförmig ausgebildeten Teil 14 der Bildmaske 13 zusammengedrückt wird und das Gewicht der Schutzscheibe aufnimmt. Die Schraubenfedern 19 ragen durch öffnungen 16 im Boden 15 des rinnenförmigen Teils 14 der Bildmaske hindurch. Die Oberseite des Druckstückes 12 ist mit einer Filzauflage 20 versehen.
Die Fig. 3 bis 7 zeigen Haltevorrichtungen mit von der Gehäuseunterseite her einstellbarem Abstand zwischen den Druckstücken und dem Gehäuseboden. Zum Einsetzen der Schutzscheibe in den Fernsehempfänger werden die Druckstücke zunächst soweit wie möglich heruntergeschraubt. Sodann setzt man die Schutzscheibe in den rinnenförmigen Teil ein und schiebt die Scheibe durch Hochschrauben der Druckstücke in eine die Oberseite der Schutzscheibe aufnehmende Nut ein.
Der rinnenförmige Teil zur Aufnahme der Schutz-Scheibenunterseite wird bei der Haltevorrichtung gemäß Fig. 3 a durch die Bildmaske 23 und die zum Gehäuse gehörige Leiste 25 gebildet. Der Abstand des Druckstückes 22 vom Gehäuseboden 28 kann mit Hilfe der in der Schraubbuchse 29 verstellbaren Schraube 27 verändert werden. Die durch die Bildmaske 23 und die Gehäuseleiste 25 gebildete Rinne dient gleichzeitig zur Führung der Druckstücke 22 und verhindert ein Verdrehen des Druckstückes beim Verstellen. Die Einstellschraube 27 ragt mit ihrem oberen Ende in eine Ausnehmung 26 (s. Fig. 3 b) des Druckstückes 22 hinein.
Bei der Haltevorrichtung gemäß Fig. 4 a ruht die
Schutzscheibe 31 auf dem Druckstück 32, welches auf
. seiner Unterseite (s. Fig. 4b) eine Ansenkung40 zum Einsetzen der Schraube 37 aufweist. Die Schraube 37 läßt sich in der in den Gehäuseboden 38 eingesetzten Gewindebuchse 39 verstellen, wodurch die Schutzscheibe 31 gehoben und gesenkt werden kann. Der Gehäuseboden 38 weist Ausnehmungen 30 auf, deren Tiefe der erforderlichen Höhenverstellbarkeit der Schraube 37 angepaßt ist. Die Schraube 37 ragt mit ihrem oberen, in das Druckstück 32 eingreifenden Ende durch Ausnehmungen 36 im Boden 35 der in der Bildmaske 33 vorgesehenen Rinne 34.
Wurden zur Montage der Haltevorrichtung gemäß Fig. 4 die Schrauben 37 von unten und die Druckstücke 32 von oben eingesetzt, so werden bei der Anordnung gemäß Fig. 5 sowohl die Druckstücke 42 als auch die Schrauben 47 von oben in die in der BiIdmaske 43 vorgesehene Rinne 44 eingelegt. Die Ausnehmungen 46 im Boden 45 der Rinne 44 sind so groß, daß auch der Schraubenkopf von oben durchgesteckt werden kann. Dieser stützt sich dann in einer Ausnehmung der in den Gehäuseboden 48 eingesetzten Buchse 49 ab. Die Schraube 47 ist in das im Mittelsteg 50 des Druckstückes 42 vorgesehene Gewinde mehr oder weniger tief einschraubbar, wodurch der Abstand des Druckstückes 42 vom Gehäusebodeff einstellbar ist. Durch die flach rechteckförmige Ausbildung des Druckstückes 42 wird dieses in der Rinne 44 geführt und gegen Verdrehen beim Verstellen der Schraube 47 gesichert.
In den Fig. 6 und 7 sind Ausführungsbeispiele der Haltevorrichtung gemäß der Erfindung dargestellt, bei denen die einzelnen Druckstücke durch eine Abdeckleiste miteinander mechanisch verbunden sind.
Der rinnenförmige Teil zur Aufnahme der Unterseite der Schutzscheibe 51 wird bei der Ausführungsform gemäß den Fig. 6 a bis 6 c -durch die Bildmaske 53 und die mit den Druckstücken 52 aus einem Stück bestehende Abdeckleiste 55 gebildet. In die Druckstücke 52 sind Schraubbuchsen 60 zur Höhenverstellung der Druckstücke mit Hilfe der Schrauben 57 eingebettet. Die Druckstücke 52 und die Abdeckleiste 55 sind beispielsweise einstückig aus Kunststoff gespritzt. Die Buchsen 60 werden zweckmäßig in die Spritzform eingelegt und auf diese Weise mit eingespritzt. Der Schraubenkopf der Schraube 57 ist in der Ausnehmung 59 des Gehäusebodens 58 drehbar gelagert, so daß durch Drehen der Schrauben 57 die Druck-
stücke 52 gehoben und gesenkt werden können. Wie die Fig. 6a und 6 b zeigen, ruht die Schutzscheibe 51 auf den Druckstücken 52, während die Kunststoffleiste 55 den Raum zwischen den Druckstücken und der Gehäuseleiste 54 abdeckt.
Die Fig. 7 a bis 7 c zeigen eine Ausführungsform der Haltevorrichtung gemäß der Neuerung, die ebenfalls mehrere, vorzugsweise zwei, durch eine Abdeckleiste 65 miteinander verbundene Druckstücke 62 aufweist. Die Unterseite der Schutzscheibe 61 wird von dem durch die Vorderleiste 65 und die Rückleiste 66 gebildeten rinnenförmigen Teil aufgenommen. Die Leisten 65 und 66 bestehen mit den Druckstücken 62 aus einem Preß-, Guß- oder Spritzstück. Zur Aufnahme und Führung der zum Verstellen der Druckstücke dienenden Schrauben 67 weisen die Druckstücke 62 Bohrungen 70 auf. Die Führung der Druckstücke und der diese verbindenden Abdeckleiste 65 erfolgt durch die vordere Gehäuseleiste 64 und die Bildmaske 63. Die zum Verstellen der Schrauben 67 in den Gehäuseboden 68 eingelassenen Schraubbuchsen 69 sind von unten her durch entsprechende Ausnehmungen im Gehäuseboden zugängig, so daß bei der Montage der Haltevorrichtung die Druckstücke von oben in die durch die Leiste 64 und die Bildmaske 63 gebildete Führungsrinne eingesetzt werden können, während die Schrauben 67 entweder von oben oder von unten in die Buchse 69 einschraubbar sind. Das Verstellen der Druckstücke und damit das Anheben oder Absenken der Schutzscheibe erfolgt von der Gehäuseunterseite her.
Ein Ausführungsbeispiel der Haltevorrichtung gemäß der Erfindung, bei dem die Druckstücke durch keilförmig ausgebildete Einstellmittel verstellbar sind, ist in den Fig. 8 a und 8b dargestellt. Die Schutzscheibe 71 wird von den Druckstücken 72 getragen, deren Unterseite gegenüber der Ebene des Gehäusebodens 78 geneigt ist und durch Verschieben der Keile 77 parallel zur Unterkante der Schutzscheibe angehoben bzw. abgesenkt werden kann. Die Unterseite der Druckstücke kann selbstverständlich auch derart gegenüber dem Gehäuseboden geneigt sein, daß zum Anheben- der Schutzscheibe ein Keil von hinten unter das Druckstück geschoben werden kann. Die Druckstücke 72 werden beim Verstellen durch den rinnenförmig ausgebildeten Teil 74 der * Bildmaske geführt, in dessen Boden 75 Ausnehmungen
76 vorgesehen sind, durch die der sich auf dem Keil
77 abstützende Mittelsteg der Druckstücke 72 hindurchragt. Der Keil 77 ist in einer Nut 79 des Gehäusebodens 78 verschiebbar. Sobald die Schutzscheibe die gewünschte Lage einnimmt, wird die Stellung der Keile 77 durch Haftlack, Klebstoff od. dgl. gesichert.
Eine besonders zweckmäßige Ausführungsform der Haltevorrichtung ergibt sich, wenn die einzelnen, durch keilförmige Einstellmittel verstellbaren Druckstücke z. B. durch eine Abdeckleiste mechanisch verbunden sind. Eine solche Abdeckleiste nimmt dann die beim Verschieben der Keile auf die Druckstücke wirkenden Komponenten parallel zur Schutzscheibenunterseite auf, so· daß die Druckstücke nicht verkanten oder zu stark gegen die Wände der sie führenden Ausnehmungen gedrückt werden können.

Claims (27)

65 Patentansprüche:
1. Haltevorrichtung für die Schutzscheibe eines Fernsehgerätes, bei der die Unterseite der Schutzscheibe von einem rinnenförmig ausgebildeten Bauteil aufgenommen wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzscheibe von sich am Gehäuseboden abstützenden Druckstücken getragen ist, deren Abstand vom Gehäuseboden veränderbar ist.
2. Haltevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Druckstücke am Gehäuseboden federnd abstützen.
3. Haltevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der die Schutzscheibe tragenden Druckstücke vom Gehäuseboden einstellbar ist.
4. Haltevorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Einstellung der Druckstücke von der Gehäuseunterseite her erfolgt.
5. Haltevorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckstücke beim Verstellen von Teilen der Bildmaske und/oder des Gehäuses geführt werden.
6. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckstücke durch Bolzen, Schrauben od. dgl. nach oben gedrückt werden.
7. Haltevorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckstücke mit einem Gewinde versehen sind, in welches die Bolzen, Schrauben od. dgl. mehr oder weniger tief einschraubbar sind.
8. Haltevorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Bolzen, Schrauben od. dgl. mit einem Ansatz, z. B. einem Schraubenkopf, versehen sind, der sich in einer entsprechenden Ausnehmung des Gehäusebodens, vorzugsweise in einer in den Gehäuseboden eingesetzten Buchse, abstützt.
9. Haltevorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckstücke mit Ausneh-
• mungen zur Aufnahme bzw. Führung der Bolzen, Schrauben od. dgl. versehen sind.
10. Haltevorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Bolzen, Schrauben od. dgl. von einem im Gehäuseboden vorgesehenen Muttergewinde, vorzugsweise einer Schraubbuchse, getragen sind.
11. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckstücke mit Hilfe von keilförmig ausgebildeten Einstellmitteln verstellbar sind.
12. Haltevorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckstücke eine gegenüber der Ebene des Gehäusebodens geneigte Unterseite aufweisen.
13. Haltevorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Einstellmittel in Nuten oder durch Leisten geführt sind.
14. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckstücke aus Metall bestehen.
15. Haltevorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckstücke auf der die Schutzscheibe tragenden Seite mit einer elastischen Auflage, z. B. Filz, Kunststoff od. dgl., versehen sind.
16. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckstücke aus Kunststoff bestehen.
17. Haltevorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß in die Druckstücke Gewinde- oder Führungsbuchsen für die Bolzen, Schrauben od. dgl. eingegossen, eingespritzt oder eingepreßt sind.
18. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der rinnenförmige Teil durch die Bildmaske gebildet wird.
19. Haltevorrichtung nach einem der An-Sprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckstücke rinnenförmig ausgebildete Teile aufweisen.
20. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der rinnenförmige Teil durch die Bildmaske und die Druckstücke gemeinsam gebildet wird.
21. Haltevorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden und die eine Wand des rinnenförmigen Teils durch die Druckstücke und die andere Wand durch die Bildmaske gebildet wird.
22. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse einen rinnenförmig ausgebildeten Teil aufweist.
23. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der rinnenförmige Teil durch das Gehäuse, die Druckstücke und die Bildmaske gemeinsam gebildet wird.
24. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der rinnenförmige Teil durch die Druckstücke und das Gehäuse gemeinsam gebildet wird.
25. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 24, gekennzeichnet durch die Verwendung· mehrerer über die Breite der Schutzscheibe verteilter Druckstücke.
26. Haltevorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckstücke durch eine Abdeckleiste od. dgl. mechanisch verbunden sind.
27. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 24, gekennzeichnet durch die Verwendung eines sich über nahezu die gesamte Breite der Schutzscheibe erstreckenden, vorzugsweise an mehreren Stellen sich am. Gehäuseboden abstützenden Druckstückes.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Französische Patentschrift Nr. 1 176 555;
britische Patentschrift Nr. 792 478;
USA.-Patentschriften Nr. 2 706 139, 2 674 016;
deutsche Gebrauchsmuster Nr. 1 779 448, 1 783 763, 699 004.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
© 009 590/155 8.60
DES63018A 1959-05-15 1959-05-15 Haltevorrichtung fuer die Schutzscheibe von Fernsehgeraeten Pending DE1088535B (de)

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