DE1088517B - Verfahren zur Herstellung von Druckereierzeugnissen - Google Patents
Verfahren zur Herstellung von DruckereierzeugnissenInfo
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Classifications
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Description
- Verfahren zur Herstellung von Druckereierzeugnissen Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von. Druckereierzeugnissen und besteht darin, daß die als Ausgangsmaterial dienenden Papierbahnen mindestens während der gesamten Dauer ihrer Verarbeitung zu einer filmartigen Folie in einem festen Verband gehalten werden.
- Druckereierzeugnisse der vorliegenden Art werden in der Weise hergestellt, daß eine dünne, jedoch zähe und reißfeste Papierbahn beiderseitig mit farblosen oder pigmentierten Lacken, vorzugsweise solchen auf Ollack-, Kunstharz- -oder Nitrolackbasis überzogen wird, so daß das beschichtete Papier die wesentlichen Eigenschaften der aufgetragenen Lackschichten annimmt. Das fertige Erzeugnis stellt einen Lackfilm dar, welcher, ein- oder beiderseitig bedruckt, zur Beschriftung oder Dekorierung eines beliebigen Untergrundes dienen und gegebenenfalls nach Aufbringen eines ein- oder beiderseitigen Klebemittelüberzuges für eine dauerhafte Beklebung von Gegenständen verschiedener Art Verwendung finden kann.
- Die Weiterverarbeitung eines solchen Lackfilms z. B. durch Bedrucken, durch Oberflächenveredlung der Druckschicht oder beim Auftrag der Klebstoffschichten ist jedoch schwierig, weil der Lackfilm eine nachgiebige, wachstuchartige Beschaffenheit besitzt. Diese Schwierigkeit tritt vor allem bei der Verarbeitung derartigen Materials in großen Flächen auf.
- Durch die Erfindung werden diese Nachteile ausgeräumt. Bei der Ausübung des der Erfindung entsprechenden Verfahrens wird beispielsweise folgendermaßen vorgegangen: Beispiel I Zur Herstellung des Lackfilmes wird - in an sich bekannter Weise-als Ausgangsmaterial Seidenpapier in beliebigem Bogenformat und ein Schutzbogen aus standfestem, etwa 100 g/qm schwerem Papier gleichen Formates verwendet. Gemäß der Erfindung wird der Seidenpapier-bogen mittels eines zähen, klebenden Einfaßbandes mindestens an einer Bogenkante in deren gesamter Breite so befestigt, daß das Einfaßband je zur Hälfte auf das Seidenpapier und auf den Schutzbogen zu liegen kommt. Damit wird das Seidenpapier zunächst behelfsweise auf dem Schutzbogen fixiert.
- Nun wird auf die eine Seite des Seidenpapiers, wie üblich, der Lack aufgetragen. Sobald dieser getrocknet ist, wird der Seidenpapierbogen um die durch das Einfaßband gebildete Kante geschwenkt, so d@aß die lakkierte Seite, im Verband bleibend, auf den Schutzbogen zu liegen kommt. Hierauf wird die zweite Seite des Seidenpapiers mit Lack bestrichen.
- Das beiderseitig lackierte Seidenpapier verbleibt nun mittels des Einfaßbandes in fester Verbindung mit dem Schutzbogen, bis der Druck angebracht und gegebenenfalls die Oberflächenveredlung der Druckseite (farbloser Schutzlacküberzug od. dgl.) sowie die Klebeschicht aufgetragen (aufgestrichen, aufgewalzt) sind. , Nun kann der Seidenpapier-Lackfilm vom Schutzpapier getrennt werden. Dies geschieht, indem man die durch das Einfaßband gebildete Kante abschneidet. Soll das fertige Erzeugnis in kleinere Formate (z. B. durch Stanzen) aufgeteilt werden, so wird der Verband vorzugsweise noch während des Stanzvorganges beibehalten. In diesem Falle dient der Schutzbogen zugleich als Zwischenlagepapier (Lagerungsschutz). Beispiel II Eine aus einem etwa 100 g/qm schweren Naturpapier bestehende Bahn wird mit einer Seidenpapierbahn gegautscht derart, daß beide Papierbahnen eine Einheit darstellen, das Seidenpapier jedoch später wieder abgezogen (gestrippt) werden kann. Diese doppelschichtige Papierbahn wird zunächst auf der Seidenpapierseite mit der gewünschten Lackschicht versehen, bedruckt und mit Oberflächenschutz und gegebenenfalls einem Klebemittelauftrag bestrichen.
- Hierauf strippt man das Seidenpapier und befestigt eis mittels eines klebenden Einfaßbandes an dem Mutterpapier, um dann auf der Rückseite des Seidenpapiers die Lackierung, die Bedruckung und den Klebstoffauftrag aufzubringen. Bei diesem Verfahren können besonders dünne Seidenpapiere Verwendung finden. Hierauf wird der Lackfilm, wie im Beispiel I beschrieben, von dem Schutzbogen abgetrennt.
- Beispiel III Eine dünne, aber zähe Papierbahn, die weiß oder gefärbt, lichtdurchlässig oder lichtundurchlässig sein kann, wird beiderseitig mit einer Lackschicht versehen. Hierauf wird auf das nunmehr filmartige Material einseitig eine selbstklebende Haftschicht aufgetragen, welche beispielsweise aus einem Kunstharzleim oder einem Kunstkautschukleim bestehen kann. Dann wird diese beleimte Schicht mit einer zweiten, z. B. aus einem einseitig mit Silikon beschichteten zähen Papier entsprechenden Stärke und Reißfestigkeit oder einer PVC-Folie bestehenden Bahn abgedeckt. Die genannten Materialien gehen eine oberflächliche Bindung mit der Lackschicht ein, ohne sich jedoch mit dieser fest zu verbinden. Durch das Abdeckpapier bzw. die Abdeckfolie erhält das nachgiebige, filmartige Ausgangsmaterial für die Dauer der Weiterverarbeitung eine Versteifung, welche die Verarbeitung auch in großen Bogen erleichtert.
- In diesem Falle verbleibt das Abdeckpapier bzw. die Abdeckfolie in Verbindung mit dem filmartigen Mate= rial über den Zeitpunkt der Bedruckung und Oberflächenveredlung hinaus bis zur endgültigen Ingebrauchnahme als selbstklebendes Druckereierzeugnis. Als Ausgangsmaterial kann statt Seidenpapier auch eine dünne, aber zähe, farblose und transparente Kunststoffolie verwendet werden.
- Das der Erfindung entsprechende Verfahren ist in jedem Fachbetrieb und von jedem Fachmann ohne weiteres durchführbar. Es lassen sich auch großformatige, witterungsbeständige Druckereierzeugnisse fertigen, die für Beschriftung, Dekorierung u. a. m. verwendet werden können. Durch die Verarbeitungsmöglichkeit im Großformat wird der Preis für das fertige Erzeugnis erheblich gesenkt, da Fehlarbeiten und Fertigungsausschuß in wesentlich geringerem Ausmaß als früher anfallen.
Claims (5)
- PATENTANSPRÜCHE: 1. Verfahren zur Herstellung von Druckereierzeugnissen, bei welchen eine verhältnismäßig dünne, jedoch zähe und reißfeste Papierbahn beiderseitig mit farblosen oder pigmentierten Lacken überzogen wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Papierbahn mindestens während zier gesamten Dauer ihrer Verarbeitung in großen Bogen zu einer filmartigen Folie in einem festen Verband gehalten wird.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Papierbahn mittels eines an einer Bogenkante in deren gesamter Breite befestigten, zähen Klebebandes mit einem Schutzbogen aus standfestem Papier vorübergehend verbunden wird.
- 3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Papierbahn nach Auftragen des Lackes einseitig mit einer klebenden Schicht versehen und auf diese eine versteifende Abdeckbahn lösbar aufgezogen wird.
- 4. Verfahren nach Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß-die Papierbahn um die durch das Einfaßbdnd gebildete Kante geschwenkt und mit der lackierten Seite auf den Schutzboden gebracht wird, um,dann auf der Gegenseite lackiert, bedruckt, oberflächenveredelt und mit Klebeschicht versehen werden zu können.
- 5. Verfahren nach Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein Seidenpapier mit seiner gestrippten Seite mit Hilfe des Einfaßbandes an dem Mutterpapier befestigt und dann die Rückseite des Seidenpapiers lackiert, bedruckt und mit Klebstoff versehen wird.
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