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Uber die Rollgangsebene hinaus heb-und unter diese absenkbare Hebebühne
in einem Zuführrollgang einer Walzenstraße, insbesondere in einer Block-oder Brammenstraße
Um die Leistungsfähigkeit von Block- oder Brammenstraßen zu erhöhen, ist man seit
einiger Zeit dazu übergegangen, in diesen Straßen die Tandemwalzung anzuwenden.
Diese Walzüng bedingt, daß die Rohblöcke oder Rohbrammen, die in der Regel durch
einen Blockwagen an den Aufgaberollgang übergeben werden, so umgeordnet werden müssen,
daß sie mit ihren Längsachsen achsgleich hintereinander auf dem Rollgang liegen,
durch den sie dem Walzwerk zugeführt werden.
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In vielen Fällen ist es außerdem aus walztechnischen Gründen erforderlich,
die Rohblöcke bzw. Rohbrammen entweder mit dem Kopf oder mit dem Fuß anzustechen.
Es muß also in dem Zuführrollgang eine Drehvorrichtung für das Walzgut vorhanden
sein.
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Des weiteren ist es oft erwünscht, das Gewicht des Einsatzgutes zu
ermitteln und zu notieren. Es müssen also Wiegeeinrichtungen vorgesehen werden.
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Alle diese erforderlichen Einrichtungen zum Umordnen, zum Umdrehen
und zum Wiegen der Blöcke oder Brammen erhöhen die Gesamtanlagekosten der Walzenstraßen
beachtlich.
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Um diese Umgruppierung der Blöcke oder der Brammen durchzuführen,
ist es beispielsweise bekannt, als Aufgaberollgang zwei oder mehrere getrennte und
nebeneinander angeordnete Rollgänge mit Einzelantrieb vorzusehen, hinter denen ein
verfahrbarer Rollgang angeordnet ist, der jeweils einen Block bzw. eine Bramme von
dem Aufgaberollgang übernimmt und seitlich in die Mitte Walzader verfährt. Statt
des seitlich verschiebbaren Spezialrollganges können aber auch Schrägrollgänge oder
Verschiebelineale in bekannter Ausführung verwendet werden.
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Ist nur eine Wiegevorrichtung vorhanden, so müssen die Blöcke bzw.
Brammen nacheinander in Einzelwägungen abgewogen werden. Dies stellt aber einen
ziemlichen Zeitverlust dar. Bei speziell für die Tandemwalzung ausgerüsteten Straßen
hat man deshalb zwei oder mehr unabhängig voneinander arbeitende Waagen nebeneinander
eingebaut, und zwar zweckdienlich in die schon vorhandenen, nebeneinander angeordneten
Einzelrollgänge für die Umgruppierung der Blöcke bzw. Brammen. Auf diese Weise wär
es möglich, die Wiegevorgänge, zeitlich gesehen, unabhängig voneinander vorzunehmen,
und im Anschluß an den Wiegevorgang konnte jeder Block bzw. jede Bramme einzeln
aus der Waage auslaufen.
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Zum Stande der Technik sei weiterhin bemerkt, daß es bekannt ist,
die Walzgutwaagen bzw. Rollgangsabschnitte so auszubilden, daß das Wägegut bzw.
Fördergut von zwischen den Rollgangsrollen hindurchgeführten Aushebe-gliedern bzw.
Rosten aus der Rollgangsebene heraushebbar ist.
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Um die vorstehend beschriebenen Bedingungen mit einfachen und kostensparenden
Mitteln erfüllen zu können, wird nach der Erfindung vorgeschlagen, die Roste so
auszubilden, daß der parallel zu den Rollenachsen verlaufende senkrechte Querschnitt
der Roste Stufen aufweist, wobei die Breite einer Stufe tnindestens der Breite einer
Auflagefläche eines Blockes bzw. einer Bramme entspricht.
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Hierdurch ist es möglich, zwei oder mehr mit ihren Längsachsen parallel
nebeneinanderliegende Blöcke oder Brammen einzeln nacheinander abzuheben und ebenso
wieder einzeln nacheinander auf die Rollgangsrollen aufzusetzen, so daß die Blöcke
oder Brammen einzeln und nacheinander über den gemeinsamen Rollgang auslaufen.
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Die Roste sind nach einem weiteren Merkmal der Erfindung mit in Walzrichtung
verlaufenden, an sich bekannten Leitplanken versehen, die an den Seiten und zwischen
den Stufen angeordnet sind und über die Rollgangsebene hinausragen.
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Die aus derartig ausgebildeten Rosten bestehende Hebebühne ist weiterhin
nach der Erfindung in der Höhe der Roststufen entsprechenden Teilhüben anheb- bzw.
absenkbar sowie um 180° drehbar. Auf diese Weise lassen sich die Blöcke oder Brammen
ohne Einbau einer sonstigen Drehvorrichtung sehr leicht umkehren, so daß wahlweise
mit Kopf oder Fuß angestochen werden kann.
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Um die einzeln und nacheinander auslaufenden Blöcke oder Brammen in
eine Linie bringen zu können, wird außerdem nach derErfindung vorgeschlagen,
hinter
dem Rollgangsabschnitt der Hebebühne einen Schrägrollgang, vorzugsweise mit in Rollgangsmitte
geteilten und fischgrätenartig angeordneten Rollen vorzusehen.
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Ein Hauptvorteil der erfindungsgemäßen Hebebühne zum Umordnen von
nebeneinanderliegenden Blöcken oder Brammen in eine Linie hintereinander liegt darin,
daß die Hebebühne gleichzeitig auch als Wiegekorb einer Block- oder Brammenwaage
verwendet werden kann. Auf diese Weise ist es nämlich möglich, schon in den Aufgaberollgängen
einer Walzenstraße eine erhebliche Zeitersparnis herbeizuführen; denn bei einem
langsamen Anheben der Hebebühne, vorzugsweise in der Stufenhöhe entsprechenden Teilhüben,
können alle nebeneinanderliegenden Blöcke oder Brammen sozusagen einzeln in einem
Gesamthub der Hebebühne gewogen werden. Auf jeden Fall läßt sich auf Grund
der Gewichtsdifferenz zwischen den einzelnen Wägungen das Einzelgewicht jedes Blockes
oder jeder Bramme ermitteln.
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An Hand der Zeichnung, die eine beispielsweise Ausführungsform der
Erfindung schematisch wiedergibt, sind deren Einzelheiten nachstehend näher erläutert.
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Um die Zeichnungen übersichtlich- zu halten, wurden nur die zum Verständnis
der Erfindung wichtigen Teile wiedergegeben, während alle anderen als bekannt vorauszusetzenden
Teile und Einrichtungen fortgelassen wurden. Im einzelnen zeigt Fig. 1 die Zuordnung
der Rollgänge und der Hebebühne für die Blöcke oder Braminen zu einem Walzwerk,
Fig.2 einen Querschnitt durch einen Rollgang mit der stufenförmig ausgebildeten
Hebebühne, Fig.3 die gleiche Anordnung, jedoch im Längsschnitt durch einen Rollgang,
Fig.4 bis 9 schematische Darstellungen zu dein Anhebe- und Ablaufvorgang der Blöcke
bzw. Brammen.
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Die Hebebühne, die gleichzeitig auch als Wiegekorb einer Block- oder
Brammenwaage verwendet werden kann, ist aus den Rosten 1 gebildet, die zwei seitliche
Begrenzungsplanken 2 und eine mittlere Leitplanke 3 tragen. Die Roste sind in der
Mitte unterhalb der Leitplanke 3 stufenförmig abgesetzt, so daß eine obere Auflagefläche
1a und eine tieferliegende Auflagefläche1b vorhanden ist. Die Hebebühne selbst ist
derart in dem Rollgang angeordnet, daß die Roste 1 zwischen den Rollgangsrollen
4 liegen und daß sich bei abgesenkter Hebebühne die oberen Auflageflächen 1a knapp
unterhalb der Lauffläche der Rollgangsrollen 4 befinden.
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Durch die stufenförmige Anordnung der Roste 1 ist es möglich, von
zwei auf dem Rollgang befindlichen Blöcken oder Brammen durch die Fläche 1 a nur
einen Block von den Rollen abzuheben, während der andere Block auf den Rollgangsrollen
durchlaufen kann. Durch Absenken der Hebebühne kann auch der angehobene Block wieder
auf die Rollgangsrollen gesetzt werden und dem ersten Block nachlaufen. Die beiden
Rohblöcke bzw. Rohbrammen liegen nun in Walzrichtung hintereinander, jedoch seitlich
versetzt und können beim Einlaufen in die Walzenstraße mittels Verschiebelineale
oder aber auch durch einen zwischengeordneten Schrägrollgang so bewegt werden, daß
sie mit ihren Längsachsen achsgleich auf dem Rollgang zu liegen kommen.
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Sollen aber die auf den Aufgaberollgang aufgegebenen Blöcke oder Brammen
mit dem Fuß gestochen werden, so ist ein Umdrehen der Blöcke bzw. Brammen erforderlich.
Die beiden Blöcke bzw. Brammen werden dann über der Hebebühne durch Anhalten des
Rollganges festgehalten, und die Hebebühne, die bei ihrem Hub beide Blöcke auf ihren
Auflageflächen la bzw. 1 b aufnimmt, wird so weit angehoben, bis die Roste 1 sich
frei über den kollgangsrollen befinden. Durch Drehen der Hebebühne um 180° werden
die Blöcke bzw. Brammen umgedreht, und durch anschließendes Absenken der Hebebühne
werden die Blöcke bzw. Brammen wieder auf den Rollgang gesetzt.
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Für eine Ausgestaltung der Hebebühne als Drehvorrichtung ist natürlich
vorausgesetzt, daß die Hebebühne, insbesondere aber die Roste 1 symmetrisch angeordnet
sind und daß sich. die gesamte Hebebühne zentrisch drehen läßt. Ob die Hubvorrichtung
für die Hebebühne, die pneumatisch, hydraulisch oder auch mechanisch arbeiten kann,
unterhalb oder oberhalb des Rollganges angeordnet ist, ist eine Frage der Betriebsverhältnisse.
Für Hebebühnen, deren Antrieb unterhalb des Rollganges gdlagert ist, ist eine an
dem mittleren Rost 1 angebrachte Spindel oder ein Kolben 5 vorgesehen, während bei
oberhalb des Rollganges befindlichem Antrieb ein einen rechteckigen Korb bildendes
Gestänge 6 vorgesehen ist.
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Soll die Hebebühne gleichzeitig als Wiegekorb einer Block- oder Brammenwaage
verwendet werden, so ist es ebenfalls für den Erfindungsgedanken gleichgültig, ob
die eigentliche Wiegevorrichtung sich oberhalb des Rollganges befindet oder unterhalb
des Rollganges angeordnet ist. Durch die stufenförmige Anordnung der Roste 1 ist
es aber möglich, von zwei oder mehreren mit ihren Längsachsen parallel nebeneinanderliegenden
Blöcken oder Brammen zunächst nur einen Block bzw. eine Bramme von dem Rollgang
abzuheben und das entsprechende Gewicht in einem ersten Wiegevorgang zu ermitteln
und zu registrieren. Durch weiteres Anheben der Hebebühne bzw. des Wiegekorbes wird
auch der zweite Block bzw. die zweite Bramme von den Rollgangsrollen abgehoben,
und in einem zweiten Wiegevorgang wird das Gewicht der beiden jetzt auf den Rosten
1 liegenden Blöcke bzw. Brammen festgestellt. Auf Grund der Gewichtsdifferenzen
zwischen beiden Wägungen kann über ein Subtraktionsrechenwerk leicht und rasch das
Einzelgewicht des zweiten Blockes angezeigt werden.
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An Hand der Fig. 1 und 4 bis 9 sei der Arbeitslauf, der sich bei der
erfindungsgemäßen Einrichtung ergibt, noch einmal im Zusammenhang erläutert. Bei
diesem Ausführungsbeispiel sei angenommen, daß die Hebebühne gleichzeitig als Wiegekorb
einer Block- oder Brammenwaage verwandt wird.
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Von einem Blockwagen 10 werden zwei Blöcke bzw. Brammen I und II auf
den Aufgaberbllgang 11 aufgelegt. Von dem Aufgaberollgang 11 laufen beide Blöcke
gleichzeitig und parallel zueinander in den Waagenrollgang 12 ein, dessen Rollgangsrollen
angehalten werden, sobald sich beide Blöcke über der Hebebühne bzw. dem Wiegekorb
befinden (Fig.4). Der Wiegekorb wird sodann um seinen ersten Teilhub angehoben,
wodurch Block I von den Rollgangsrollen abgehoben wird. In einem ersten Wiegevorgang
kann das Gewicht des Blockes I nunmehr festbestellt werden (Fig.5). Im Anschluß
an diesen Wiegevorgang wird der Korb um eine Stufenhöhe höher angehoben, so daß
auch der Block bzw. die Bramme II von den Rollgangsrollen abgehoben wird (Fig.6).
In einem anschließenden Wiegevorgang wird das Gewicht beider Blöcke I und II ermittelt,
und durch ein in der Wiegevorrichtung eingebautes Rechenwerk kann auf Grund der
Gewichtsdifferenz zwischen der ersten und der
zweiten Wägung das
Einzelgewicht des Blockes bzw. der Bramme I1 angezeigt werden.
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Sofern die Blöcke I und II gewendet werden müssen, wird die Hebebühne
bzw. der Wiegekorb aus dem Rollgang herausgehoben und um 180° gedreht (Fig. 7).
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Die Rollgangsrollen des Rollganges 12 (Fig. 1) werden jetzt wieder
in Betrieb gesetzt, und beim Senken des Wiegekorbes wird der auf der unteren Auflagefläche
1 b befindliche Block II zuerst auf die Rollgangsrollen abgelegt und kann aus dem
Rollgang 12 auslaufen (Fig. 8). Sobald der Block II den Waagenrollgang 12 verlassen
hat, wird der Wiegekorb abgesenkt, so daß auch Block I die Rollgangsrollen berührt
und hinter Block II ausläuft (Fig.9). Durch den Schrägrollgang 13 werden die durchlaufenden
Blöcke in die Mitte der Walzenstraße bewegt, so daß beide Blöcke, Block II und Bock
I, mit ihrer Längsachse in Linie hintereinander auf das Walzgerüst 15 zulaufen.
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Die Breite der Hebebühne und die Stufenzahl der Roste kann erhöht
werden, um nicht nur zwei Blöcke aufzunehmen, sondern drei, vier oder sogar fünf.