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Mittels Zuggliedern an einem vertikal verschiebbaren Ausleger eines
verfahrbaren Hebezeuges aufgehängtes Traggestell für eine bettlägerige Person Verfahrbare
Hebezeuge mit einem vertikal verschiebbaren und durch ein Windwerk verstellbaren
Ausleger zum Anheben einer bettlägerigen Person sind bekannt.
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Hierbei ist ein mittels Zuggliedern am Ausleger aufgehängtes Traggestell
vorgesehen, welches zwei in einem Abstand nebeneinander liegende Hohlträger aufweist,
an denen die Zugglieder angreifen und zwischen denen selbsttragende Stützelemente
für die anzuhebende Person eingehängt sind. Zum Aufbringen der Person auf das Traggestell
werden vorerst die Stützelemente einzeln an den vorbestimmten Stellen unter die
im Bett auf dem Rücken liegende Person geschoben und alsdann die Hohlträger beiderseits
der Person auf das Bett gelegt und unter die Einhängemittel der Stützelemente geschoben.
Da jedoch, durch die Form und Nachgiebigkeit der Bettmatratze bedingt, nicht sämtliche
Stützelemente in gleicher Höhe liegen, bereitet dieses Einhängen der Stützelemente
Schwierigkeiten, die insbesondere bei empfindlichen anzuhebenden Personen äußerst
unerwünscht sind. Außerdem wird von einem Traggestell dieser Art verlangt, daß es
auf der einen Seite eine Stütze aufweist, z. B. eine Kopfstütze für die liegende
Person und eine Rückenstütze für eine sitzende Person. Bei den bekannten Traggestellen
der erwähnten Art ist es nicht möglich, ein Stützelement einfacher Art in einfacher
Weise derart anzubringen, daß es den beiden Anforderungen genügt und zugleich zuverlässig
mit den Hohlträgern verbunden ist.
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Die vorliegende Erfindung betrifft nun ein mittels Zuggliedern an
einem vertikal verschiebbaren Ausleger eines verfahrbaren Hebezeuges aufgehängtes
Traggestell der eingangs erwähnten Art, das gemäß der Erfindung dadurch gekennzeichnet
ist, daß an den Hohlträgern parallel zu diesen angeordnete, einander paarweise gegenüberliegende
Tragstäbe mittels Gehängen aufgehängt sind und zwischen den Tragstäben eines jeden
Paares je ein Stützelement lösbar eingehängt ist und daß die Hohlträger ferner am
einen Ende mit je einem teleskop artig ausziehbaren Verlängerungsstab versehen sind,
wobei zwischen diese Verlängerungsstäbe ein Fuß-Stützelement abnehmbar eingehängt
ist, wogegen an den entgegengesetzten Trägerenden mittels je eines in zwei verschiedene
Lagen umsteckbaren Halters ein wahlweise in steiler Lage als Rückenstütze dagegen
in flacher Lage als Kopfstütze dienendes Stützelement lösbar befestigt ist. Hierdurch
ist es möglich, die, wie vorangehend erwähnt, unter eine im Bett liegende Person
geschobenen Stützelemente im Bereich der beiden Hohlträger einzeln und unabhängig
voneinander in die betreffenden Tragstabpaare einzuhängen, wobei die einzelnen Tragstäbe
in unterschiedlicher Höhe liegen können und unterschiedliche Neigungswinkel gegenüber
der Waagerechten aufweisen können, ohne daß durch diese Unterschiedlichkeiten beim
Einhängen der Stützelemente in die Tragstäbe die anzuhebende Person Lageveränderungen
zu erfahren braucht. Ferner ist es durch die teleskopartig ausziehbaren Verlängerungsstäbe
möglich, das Traggestell nach Bedarf zu verkürzen bzw. zu verlängern, wenn die anzuhebende
Person mit herabhängenden Unterschenkeln oder aber mit gestreckten Unterschenkeln
auf das Traggestell aufgebracht werden soll.
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Analog ist durch die umsteckbaren Halter in einfacher und zuverlässiger
Weise die Möglichkeit geschaffen, wahlweise ein und dasselbe Stützelement als Rückenstütze
bzw. als Kopfstütze für die sitzende bzw. liegende Person zu verwenden. Es ist nicht
nur vorteilhaft, dieHalter und das an ihnen sitzende Stützelement, weil diese Teile
in jeder Lage der Person Verwendung finden, stets am Traggestell belassen zu können,
sondern es ist dies auch geboten, wenn das Traggestell am Lastgehänge einer im Ausleger
angeordneten Waage aufgehängt ist, weil dann immer die gleiche Tara vorhanden ist.
Außerdem sind der Halter und das betreffende Stützelement ständig bei der Hand und
können nicht verlegf oder verloren werden, wie dies bei getrennten Teilen einerseifs
für die Rückenstütze und andererseits für die Kopfstütze der FaII ist, da je nur
eine Garnitur gebraucht und die andere in Reserve gehalten wird.
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Die Zeichnung zeigt ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes.
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Fig. 1 zeigt eine perspektivische Darstellung; Fig. 2 zeigt einen
Querschnitt nach der Linie 11-11 in Fig.1;
Fig. 3 zeigt eine perspektivische
Darstellung eines Halters; Fig.4 zeigt in Seitenansicht den Kopfendteil des Traggestelles;
Fig. 5 zeigt ein Zugglied in Ansicht; Fig. 6 zeigt eine Seitenansicht hierzu.
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Gemäß Fig. 1 weist das Traggestell zwei Hohlträger 1 auf, von denen
der besseren Anschaulichkeit wegen nur einer dargestellt ist. An den beiden Endteilen
2 bzw. 3 eines jeden Hohlträgers 1 greift je ein Zugglied 4 an, und zwar mittels
einer diese Endteile umgreifenden Schlaufe 5. Wie aus den Fig. 5 und 6 hervorgeht,
ist das Zugglied 4 mit dem oberen Ende um einen rohrförmigen Arm 6 des nicht dargestellten,
vertikal verschiebbaren Auslegers herumgeschlungen und mittels eines am Ende befestigten
Ringes 7 in einen Haken 8 des Zuggliedes eingehängt. Das Zugglied 4 besteht aus
zwei Strängen 9 bzw. 10. Der Strang9 ist, wie erläutert, mit seinem oberen Ende
am Auslegerarm 6 verankert und weist unterhalb des Hakens 8 einen nach oben offenen
weiteren Haken 11 auf, in den das obere mit einem Ring 12 versehene Ende des Stranges
10 eingehängt ist. Der Strang9 weist am unteren Ende einen weiteren, nach oben offenen
Haken 13 auf, der zum wahlweisen Einhängen des Ringes 12 vorgesehen ist. Am unteren
Ende des Stranges ist ein Füh rungsring 14 befestigt, durch welchen der Strang 10
hindurchgeführt ist Der Strang 10 weist am unteren Ende die Schlaufen auf, in welcher
der Hohlträger 1 gelagert ist.
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Durch Einhängen des Ringes 12 in den Haken 13 wird das Zugglied um
die Differenz in der Höhenlage des Hakens 13 vom Haken verlängert. Dieser Abstand
entspricht mindestens angenähert der normalen Sitzhöhe eines gewöhnlichen-Stuhles
bzw. Bettes.
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Wie aus Fig. 1 hervorgeht, sind am Hohlträgerl mittels als Doppelschlaufenbänder
ausgebildeten Gehängen 15 zwei zum Hohlträger parallele Tragstäbe 16 bzw. 17 aufgehängt.
Die Tragstäbe 16, 17 liegen unmittelbar, d. h. mit nur geringem axialem Abstand,
in einer Linie hintereinander. An den Enden sind die Stäbe 16, 17 in nicht dargestellter
Weise gegen Ausschlüpfen der Gehänge 15 gesichert, welche an den Stangenendteilen
angreifen. Zwischen den Gehängen 15 eines--jeden Stabes 16, 17 ist die eine Seite
eines Stützelementes 18 bzw. 19 eingehängt. Die Stützelemente weisen, wie aus Fig.
2 hervorgeht, ein durch gehen des, nach unten gewölbtes Tragblech 20 auf, das beiderends
nach unten umgebördelte Randteile 21 aufweist mittels deren sie in den betreffenden
Tragstab 16 bzw. 17 eingehängt sind.
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Den in Fig. 1 dargestellten-Stäben liegen analog und in gleicher
Höhe angeordnete, identische Stäbe auf der anderen Seite gegenüber, die mittels
analogen Gehängen wie diejenigen 15 an den nicht dargestellten, dem Hohlträger 1
entsprechenden und symmetrisch zu ihm liegenden Hohlträger aufgehängt sind.
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Das- Tragblech20 gestaltet jedes Stützelement selbsttragend. Atlf
dem Tragblech befindet sich gemäß Fig. 2, unter Zwischenschalten einer Zwischenlage
22, ein Kissen23, welches zweckmäßig einen wasserdichten und waschbaren Überzug
aufweist und auf dem die anzuhebende Person zu liegen kommt.
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Die Stützelemente 18, 19 sind so angeordnet und bemessen, daß sie
zusammen zur Abstützung des Rumpfes einer liegenden Person ausreichen, wobei das
Stützelement 18 in der Gesäßgegend und das Stützelement 19 in der Rücken- und Schultergegend
sitzt.
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Fußseitig weisen die Hohlträger 1, wie in Fig. l für den dargestellten
Hohlträger gezeigt ist, einenteleskop-
artig ausziehbaren Verlängerungsstab24 auf,
der in ausgezogenem Zustand dargestellt ist und am freien Endteil ein Fuß stützelement
25 trägt. Dieses ist analog, nur schmäler ausgebildet, wie die Stützelemente 18,
19 und wieder selbsttragend, wobei das Tragblech an den Enden entsprechend höher
hinaufgeführt ist, um die Oberseite des Stützkissens ungefähr in gleicher Höhe anordnen
zu können, wie bei den Stützelementen 18,19.
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Die Stützelemente 18, 19, 25 sind ohne weiteres nach oben abhebbar
eingehängt.
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Kopfseitig ist an den beiden Hohlträgernl. mittels je eines Halters
26, von denen wieder nur einer dargestellt ist, ein Stützelement 27 befestigt, und
zwar gemäß Fig. 1 in einer Lage, in welcher es eine Rückenstütze für eine auf den
Stützelementen 18, 19,25 sitzende Person bildet. Wie aus Fig. 3 hervorgeht, besteht
jeder Halter aus je einem zweiarmigen Hebel mit den Hebelarmen 28 bzw. 29. Das freie
Ende des Hebelarmes 29 ist mit einer Gabel 30 versehen, deren Schenkel eine koaxiale
Bohrung 31 aufweisen. An jeder Seite des Stützelementes 27 befindet sich ein Lagerauge32,
welches in die Gabel 30 des betreffenden Halters 26 einschiebbar und alsdann durch
Hindurchstecken eines nicht dargestellten Gelenkbolzens durch die Bohrung 31 hindurch
mit der Gabel 30 kuppelbar ist, so daß der betreffende Halter auf diese Weise gelenkig
und lösbar mit dem Stützelement 27 verbunden ist.
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Das freie Ende des Hebelarmes 28 und der mittlere Hebelteil 33 sind
mit je einem nach der gleichen Seite vorspringenden Lappen 34 bzw. 35 versehen.
Diese Lappen sind mindestens angenähert zur Achse der Bohrung 31 parallel und weisen
unter sich einen stumpfen Winkels auf. Sie sind ferner mit je einem nach den einander
zugekehrten Seiten offenen Schlitz 36 versehen. Die Abmessungen der Lappen34,35
und der Schlitze 36 sind an sich genau dieselben, und zwar derart, daß der Hebel
26 wahlweise auf den entsprechend geformten Endteil 3 des Hohlträgers 1 aufsteckbar
ist, wobei der Hebel in dem in Fig. 1 dargestellten Falle derart mittels des Lappens
35 auf den Trägerendteil 3 aufgesteckt ist, daß der Hebelarm 29 nach oben vorspringt,
wogegen beim Aufstecken des Hebels 26 mittels des Lappens 34 die in Fig. 4 in strichpunktierten
Linien dargestellte Lage26' mit nach unten vorspringendem Arm 29 entsteht, bei welcher
das Stützelement27' die Lage einer flach geneigten Kopfstütze aufweist, im Gegensatz
zu der steilen Lage des Stützelementes 27 im Falle der Rückenstütze gemäß Fig. 1
und der ausgezogenen Lage in Fig.4.
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Der Hebel 26 weist im mittleren Teil 33 und der am Stützelement 27
angelenkte Hebelarm 29 in seinem mittleren Teil je einen Knick im gleichen Richtungssinne
auf.
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Zum Aufbringen einer im Bett liegenden Person auf das Traggestell
werden in üblicher Weise bei Rückenlage der Person die beiden Stützelemente 18,
19 einzeln an der vorbestimmten Stelle unter die Person geschoben. Alsdann werden
beiderseits der Person die beiden Hohlträger-Tragstabaggregate auf das Bett gelegt,
und zwar parallel zur Person, wobei die Stäbe 16 bzw. 17 eines jeden Stabpaares
einander zugekehrt sind.
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Alsdann werden die Stäbe 16 bzw. 17 einzeln unter die betreffenden
Tragblechrandteile 21 geschoben; ferner wird, falls das Fußstützelement 25 gebraucht
wird, dieses für sich unter die Füße gebracht und in den Verlängerungsstäben 24
eingehängt. Das Stützelement 27 wird an der in Fig. 4 dargestellten Lage im Sinne
einer Kopfstütze mittels der Halter 26 an den Hohlträgern 1 befestigt. Alsdann kann
das Anheben des Traggestelles durch Betätigen des Windwerkes des Hebezeuges erfolgen,
wobei
sich etwaige Unterschiede in der Höhenlage der Stützelemente 18,19 sowie in der
Neigung derselben in jeder Richtung ausgleichen, wogegen diese Differenzen beim
erläuterten Aufbringen der Person auf das Traggestell keine Rolle spielen.
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Soll eine auf dem Fußboden stehende Person auf das Stützelement 18
aufgebracht werden, dann werden die Zuggliederstränge 10 durch Aushängen der Ringe
12 aus den Haken 11 (Fig. 5, 6) ausgehängt und in die unteren Haken 13 eingehängt.
Dadurch gelangt das ganze Traggestell ungefähr in Fußbodenhöhe, so daß die anzuhebende
Person auf das Stützelementl8 hinüberschreiten kann. Am Hebezeugausleger sind zweckmäßig
passende Handgriffe auf jeder Seite angeordnet. an welchen die Person sich mit den
Händen festhalten kann. Alsdann kann durch Betätigen des Windwerkes das Anheben
des Traggestelles mit der stehenden Person erfolgen.
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PATENTANSPRtJCHE: 1. Mittels Zuggliedern an einem vertikal verschiebbaren
Ausleger eines verfahrbaren Hebezuges aufgehängtes Traggestell für eine bettlägerige
Person, welches zwei in einem Abstand nebeneinander liegende Hohlträger aufweist,
an denen die Zugglieder angreifen und zwischen denen selbsttragende Stützelemente
für die anzuhebende Person eingehängt sind, dadurch gekennzeichnet, daß an den Hohlträgern
(1) parallel zu diesen angeordnete, einander paarweise gegenüberliegende Tragstäbe
(16, 17) mittels Gehängen (15) aufgehängt sind und zwischen. den Tragstäben (16,
17) eines jeden Paares je ein Stützelement (18, 19) lösbar eingehängt ist und daß
die Hohlträger (1) ferner am einen Ende (2) mit je einem teleskopartig ausziehbaren
Verlängerungsstab (24) versehen sind, wobei zwischen diese Verlängerungsstäbe (24)
ein Fuß-Stützelement (25) abnehmbar eingehängt ist, wogegen an den entgegengesetzten
Trägerenden (3) mittels je eines in zwei verschiedene Lagen umsteckbaren Halters
(26) ein wahlweise in steiler Lage als Rückenstütze, dagegen in flacher Lage als
Kopfstütze dienendes Stützelement (27) lösbar befestigt ist.