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Schutzbehälter zum Aufbewahren von Lochstreifen für Lochstreifenschreiber
Die Erfindung bezieht sich auf einen Schutzbehälter aus Kunststoff, Karton od. dgl.
zum Aufbewahren und karteiartigen Ordnen von Lochstreifen für Lochstreifenschreiber.
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Als Schutzbehälter für die zickzackförmiggefalteten Lochstreifen sind
bisher Fächer vorgesehen worden, die auf einer Tafel aus Kunststoff angeordnet werden.
Jede Tafel ist außerdem an den zueinander parallelen Seitenrändern mit Abstandshaltern
versehen und wird karteiartig, z. B. in einem Karteikasten, abgestellt, so daß mehrere
Tafeln ungestaffelt hintereinander stehen. Zwischen den die Abstandshalter aufweisenden
Seitenrändern sind als Fächer im gegenseitigen Abstand etwa einer Lochstreifenbreite
Rippen angeordnet, die zu den Seitenrändern parallel verlaufen und im Fußbereich
der Tafel durch eine transparente Kunststoffolie abgedeckt sein können. In diesem
Bereich sind mithin die Fächer mit Ausnahme einer Einstecköffnung allseitig geschlossen,
wogegen sie im Kopfbereich der Tafel lediglich durch diese selbst und jeweils zwei
Rippen begrenzt werden.
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Jeder in ein derartiges Fach eingeschobene, zickzackförmig gefaltete
Lochstreifen ist zwar an seinem dem Fußrand der Tafel zugekehrten Ende weitgehend
gegen Verschmutzen und Beschädigung geschützt. Das entgegengesetzte Ende kann jedoch
beim Aufschlagen der Tafeln durch Anfassen leicht verschmutzt und beschädigt werden.
Insbesondere erfordert das Einordnen der Lochstreifen in das jeweils zugeordnete
Fach eine gewisse Sorgfalt, obgleich jedes Fach am Kopfrand der; Tafel mit einer
Kennzeichnung versehen ist; denn der einzuordnende Lochstreifen kann leicht in ein
zufällig leeres Fach auch einer anderen Tafel abgelegt werden. Auch kann die Ablage
der Lochstreifen auf einer Tafel nur nach einer festgelegten Ordnung erfolgen, so
daß ein notwendiges Hinzufügen neuer Lochstreifen das Umstecken aller bereits auf
einer Tafel abgelegten Lochstreifen notwendig macht. Hierbei müssen unter Umständen
auch noch die abgelegten Lochstreifen der übrigen Tafeln umgesteckt werden. Es liegt
auf der Hand, daß die Ablage von Lochstreifen auf derartigen Tafeln nicht übersichtlich
sein kann, ganz abgesehen davon, daß auch das Aufnahmevermögen der Fächer begrenzt
ist. Wird dagegen eine solche Tafel so ausgelegt, daß auch Lochstreifen von größtmöglicher
Länge abgelegt werden können, so wird ihre Herstellung verhältnismäßig unwirtschaftlich,
weil dann sämtliche Fächer dieser Tafel die hierzu notwendige Höhe bzw. Dicke aufweisen
müssen. Dieses bedingt wiederum einen erhöhten Platzbedarf der Tafeln, welcher das
karteiartige Ablegen der Lochstreifen aufwenderisch macht.
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Es besteht daher die Aufgabe der Erfindung darin, die Schutzbehälter
mit den Merkmalen des eingangs erläuterten Gattungsbegriffes so weiterzubilden,
daß sie bei einem ausreichenden Schutz und einer guten Übersichtlichkeit der Lochstreifen
insbesondere eine beliebige Ordnungsfolge der Lochstreifen ohne Umstecken ermöglichen.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurchgelöst, daß jeder Schutzbehälter
von einem Streifen mit einer etwa dem aufzunehmenden Lochstreifen entsprechenden
Breite gebildet wird und eine etwa der Höhe einer gewählten Karteikarte entsprechende
Länge aufweist, und daß jedes Ende des Streifens mit einer flachen, über das zugeordnete
Ende des zusammengefalteten Lochstreifens greifenden Hülse versehen ist. Bei einer
bevorzugten Ausführungsform des Schutzbehälters sind die in Längsrichtung des Streifens
verlaufenden Schmalseiten der beiden Hülsen durch je einen Randstreifen miteinander
verbunden. Dadurch werden auch die Seitenkanten des zusammengefalteten und in einen
Schutzbehälter hineingesteckten Lochstreifens gegen Verschmutzen sowie insbesondere
gegen Einreißen geschützt. Die Kennzeichnung jedes einen bestimmten Lochstreifen
aufnehmendenSchutzbehälters erfolgt dadurch, daß die geschlossene Stirnseite einer
Hülse des Streifens zur Aufnahme von Kennzeichnungen, z. B. eines Beschriftungsstreifens,
als eine senkrechte oder schräg zum Streifen verlaufende Sichtfläche ausgebildet
ist. Zum erleichterten Einstecken oder Entnehmen eines Lochstreifens aus dem zugeordneten
Schutzbehälter können an den Längsseiten des Streifens Griffausschnitte vorgesehen
werden.
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Ein auf diese Weise ausgebildeter Schutzbehälter kann in einer beliebigen
Ordnungsfolge für sich allein oder an Stützwänden in einem Behälter aufbewahrt werden.
Die Ordnungsfolge kann beliebig geändert
«=erden, ohne daß hierzu
der Lochstreifen aus seinem Schutzbehälter entnommen werden muß. Da der Lochstreifen
stets zusammen mit seinem Schutzbehälter aus dem Aufbewahrungsbehälter entnommen
wird, so kann er nach erfolgter Bearbeitung praktisch nicht mehr vertauscht werden;
denn der mit einer Kennzeichnung versehene Schutzbehälter bleibt stets im Bereich
des in Bearbeitung befindlichen Lochstreifens, und dieser wird zusammen mit dem
Schutzbehälter sofort wieder an seinen Aufbewahrungsort zurückgebracht, sobald der
Lochstreifen zum Schreiben in einem Lochstreifenschreiber nicht mehr notwendig ist.
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In der Zeichnung sind mehrere Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes
dargestellt. Es zeigt in jeweils schaubildlicher Ansicht Abb. 1 einen Schutzbehälter
aus einem Streifen mit je einer Hülse an jedem Ende, Abb.2 den Schutzbehälter nach
Abb. 1 mit einem eingesteckten Lochstreifen, Abb.3 einen der Abb.1 entsprechenden
Schutzbehälter eines zweiten Ausführungsbeispieles, Abb.4 den Schutzbehälter nach
Abb.3 mit eingestecktem Lochstreifen, Abb. 5 je ein als Sichtfläche ausgebildetes
Ende einer Hülse der Schutzbehälter nach den Abb. 1 und 3.
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Bei dem Ausführungsbeispiel nach den Abb. 1 und 2 wird jeder Schutzbehälter
von einem Streifen 1 aus einem beliebigen Werkstoff, vorzugsweise jedoch aus einem
transparenten Kunststoff gebildet. An jedem Ende dieses Streifens 1 ist eine vorzugsweise
aus dem gleichen Werkstoff bestehende Hülse 2 a bzw. 2 b angeordnet.
Jede Hülse 2a bzw. 2 bist an drei Seiten geschlossen. Die offenen
Seiten 3 a und 3 b sind einander zugekehrt. Der Streifen 1 und die beiden Hülsen
2a und 2 b können z. B. durch Spritzen hergestellt und z. B. durch Kleben, Schweißen
od. dgl. mit dem Streifen 1 verbunden werden. Die Länge jeder Hülse wird hierbei
so groß gewählt, daß ein auf die Länge des Streifens 1 zickzackförmig zusammengefalteter
Lochstreifen 5 im Bereich seiner Enden auf eine gewisse Länge abgedeckt und dadurch
gegen Verschmutzen und Beschädigen gesichert ist, vgl. Abb. 2.
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Bei dem Ausführungsbeispiel nach den Abb. 3 und 4 wird der Schutzbehälter
dadurch hergestellt, daß die Enden eines entsprechend lang gewählten Streifens 1
zweimal zueinander senkrecht auf den Streifen zurückgebogen werden. Dadurch entsteht
an jedem Ende des Streifens 1 je ein senkrecht zu ihm stehender kurzer sowie eine
Stirnfläche bildender Schenkel 6 a und 6 b, an dem je ein zum Streifen 1 parallel
verlaufender Schenkel 7a bzw. 7b von einer vorbestimmten Länge angeschlossen ist.
Die Ausbildung ist so durchgeführt, daß die Parallelschenkel 7a und 7b federnd
über einen auf den Streifen 1 aufgelegten Lochstreifen 5 greifen und diesen an den
Streifen 1 andrücken. Um ein seitliches Verschieben des Lochstreifens 5 zu
verhindern, können die Längsränder des entsprechend breiter ausgebildeten Streifens
1 als Randstreifen 8 senkrecht hochgebogen und erforderlichenfalls mit den Längskanten
der kurzen Schenkel 6 a bzw. 6 b und bzw. oder mit den der Parallelschenkel 7 d
und 7 b verbunden werden. Die Randstreifen 8 können ebenfalls an den Längskanten
der Lochstreifen 5 federnd anliegen. Eine Verbindung ist jedoch nicht unbedingt
notwendig, so daß ein in den Schutzbehälter eingelegter Lochstreifen 5 lediglich
durch Anheben der Parallelschenkel 7a bzw. 7 b entnommen werden kann, die alsdann
elastisch in ihre Ausgangslage zurückfedern.
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Die Lochstreifen 5 weisen selbst keine Beschriftung aus Klarschrift
auf. Deshalb wird bei jedem Schutzbehälter die Stirnfläche einer der Hülsen
2 a bzw. 2 b
oder der je eine Stirnfläche bildenden kurzen Schenkel
6 a bzw. 6 b als Sichtfläche zur Aufnahme eines Beschriftungsstreifens 9 a bzw.
9 b ausgebildet. Die Sichtfläche kann hierbei senkrecht oder schräg einwärts zum
Streifen 1 angeordnet werden. In einfachster Weise wird jeder Beschriftungsstreifen
durch Einklemmen zwischen dem Streifen 1 und dem zu diesen parallel verlaufenden,
auf den Lochstreifen übergreifenden Schenkel unter Andrücken an die Innenseite der
betreffenden Stirnfläche befestigt, vgl. Abb. 5. Der Beschriftungsstreifen 9 a bzw.
9 b kann auch außen auf die Sichtfläche aufgeklebt oder in entsprechende Führungen
eingeschoben werden.
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Um das Herausnehmen des Lochstreifens aus einem der Schutzbehälter
nach den Abb. 1 bzw. 3 zu erleichtern, können an den Längsseiten des Streifens 1,
und zwarvorzugsweise symmetrisch zuseinerLängsmitte4, Griffausschnitte vorgesehen
werden.