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DE1085850B - Schutzbehaelter zum Aufbewahren von Lochstreifen fuer Lochstreifenschreiber - Google Patents

Schutzbehaelter zum Aufbewahren von Lochstreifen fuer Lochstreifenschreiber

Info

Publication number
DE1085850B
DE1085850B DEB42696A DEB0042696A DE1085850B DE 1085850 B DE1085850 B DE 1085850B DE B42696 A DEB42696 A DE B42696A DE B0042696 A DEB0042696 A DE B0042696A DE 1085850 B DE1085850 B DE 1085850B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
strip
protective container
punched tape
punched
pens
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEB42696A
Other languages
English (en)
Inventor
Rudolf Brinkmann To Broxten
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DEB42696A priority Critical patent/DE1085850B/de
Publication of DE1085850B publication Critical patent/DE1085850B/de
Pending legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
    • B42FSHEETS TEMPORARILY ATTACHED TOGETHER; FILING APPLIANCES; FILE CARDS; INDEXING
    • B42F7/00Filing appliances without fastening means
    • B42F7/14Boxes

Landscapes

  • Packages (AREA)

Description

  • Schutzbehälter zum Aufbewahren von Lochstreifen für Lochstreifenschreiber Die Erfindung bezieht sich auf einen Schutzbehälter aus Kunststoff, Karton od. dgl. zum Aufbewahren und karteiartigen Ordnen von Lochstreifen für Lochstreifenschreiber.
  • Als Schutzbehälter für die zickzackförmiggefalteten Lochstreifen sind bisher Fächer vorgesehen worden, die auf einer Tafel aus Kunststoff angeordnet werden. Jede Tafel ist außerdem an den zueinander parallelen Seitenrändern mit Abstandshaltern versehen und wird karteiartig, z. B. in einem Karteikasten, abgestellt, so daß mehrere Tafeln ungestaffelt hintereinander stehen. Zwischen den die Abstandshalter aufweisenden Seitenrändern sind als Fächer im gegenseitigen Abstand etwa einer Lochstreifenbreite Rippen angeordnet, die zu den Seitenrändern parallel verlaufen und im Fußbereich der Tafel durch eine transparente Kunststoffolie abgedeckt sein können. In diesem Bereich sind mithin die Fächer mit Ausnahme einer Einstecköffnung allseitig geschlossen, wogegen sie im Kopfbereich der Tafel lediglich durch diese selbst und jeweils zwei Rippen begrenzt werden.
  • Jeder in ein derartiges Fach eingeschobene, zickzackförmig gefaltete Lochstreifen ist zwar an seinem dem Fußrand der Tafel zugekehrten Ende weitgehend gegen Verschmutzen und Beschädigung geschützt. Das entgegengesetzte Ende kann jedoch beim Aufschlagen der Tafeln durch Anfassen leicht verschmutzt und beschädigt werden. Insbesondere erfordert das Einordnen der Lochstreifen in das jeweils zugeordnete Fach eine gewisse Sorgfalt, obgleich jedes Fach am Kopfrand der; Tafel mit einer Kennzeichnung versehen ist; denn der einzuordnende Lochstreifen kann leicht in ein zufällig leeres Fach auch einer anderen Tafel abgelegt werden. Auch kann die Ablage der Lochstreifen auf einer Tafel nur nach einer festgelegten Ordnung erfolgen, so daß ein notwendiges Hinzufügen neuer Lochstreifen das Umstecken aller bereits auf einer Tafel abgelegten Lochstreifen notwendig macht. Hierbei müssen unter Umständen auch noch die abgelegten Lochstreifen der übrigen Tafeln umgesteckt werden. Es liegt auf der Hand, daß die Ablage von Lochstreifen auf derartigen Tafeln nicht übersichtlich sein kann, ganz abgesehen davon, daß auch das Aufnahmevermögen der Fächer begrenzt ist. Wird dagegen eine solche Tafel so ausgelegt, daß auch Lochstreifen von größtmöglicher Länge abgelegt werden können, so wird ihre Herstellung verhältnismäßig unwirtschaftlich, weil dann sämtliche Fächer dieser Tafel die hierzu notwendige Höhe bzw. Dicke aufweisen müssen. Dieses bedingt wiederum einen erhöhten Platzbedarf der Tafeln, welcher das karteiartige Ablegen der Lochstreifen aufwenderisch macht.
  • Es besteht daher die Aufgabe der Erfindung darin, die Schutzbehälter mit den Merkmalen des eingangs erläuterten Gattungsbegriffes so weiterzubilden, daß sie bei einem ausreichenden Schutz und einer guten Übersichtlichkeit der Lochstreifen insbesondere eine beliebige Ordnungsfolge der Lochstreifen ohne Umstecken ermöglichen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurchgelöst, daß jeder Schutzbehälter von einem Streifen mit einer etwa dem aufzunehmenden Lochstreifen entsprechenden Breite gebildet wird und eine etwa der Höhe einer gewählten Karteikarte entsprechende Länge aufweist, und daß jedes Ende des Streifens mit einer flachen, über das zugeordnete Ende des zusammengefalteten Lochstreifens greifenden Hülse versehen ist. Bei einer bevorzugten Ausführungsform des Schutzbehälters sind die in Längsrichtung des Streifens verlaufenden Schmalseiten der beiden Hülsen durch je einen Randstreifen miteinander verbunden. Dadurch werden auch die Seitenkanten des zusammengefalteten und in einen Schutzbehälter hineingesteckten Lochstreifens gegen Verschmutzen sowie insbesondere gegen Einreißen geschützt. Die Kennzeichnung jedes einen bestimmten Lochstreifen aufnehmendenSchutzbehälters erfolgt dadurch, daß die geschlossene Stirnseite einer Hülse des Streifens zur Aufnahme von Kennzeichnungen, z. B. eines Beschriftungsstreifens, als eine senkrechte oder schräg zum Streifen verlaufende Sichtfläche ausgebildet ist. Zum erleichterten Einstecken oder Entnehmen eines Lochstreifens aus dem zugeordneten Schutzbehälter können an den Längsseiten des Streifens Griffausschnitte vorgesehen werden.
  • Ein auf diese Weise ausgebildeter Schutzbehälter kann in einer beliebigen Ordnungsfolge für sich allein oder an Stützwänden in einem Behälter aufbewahrt werden. Die Ordnungsfolge kann beliebig geändert «=erden, ohne daß hierzu der Lochstreifen aus seinem Schutzbehälter entnommen werden muß. Da der Lochstreifen stets zusammen mit seinem Schutzbehälter aus dem Aufbewahrungsbehälter entnommen wird, so kann er nach erfolgter Bearbeitung praktisch nicht mehr vertauscht werden; denn der mit einer Kennzeichnung versehene Schutzbehälter bleibt stets im Bereich des in Bearbeitung befindlichen Lochstreifens, und dieser wird zusammen mit dem Schutzbehälter sofort wieder an seinen Aufbewahrungsort zurückgebracht, sobald der Lochstreifen zum Schreiben in einem Lochstreifenschreiber nicht mehr notwendig ist.
  • In der Zeichnung sind mehrere Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes dargestellt. Es zeigt in jeweils schaubildlicher Ansicht Abb. 1 einen Schutzbehälter aus einem Streifen mit je einer Hülse an jedem Ende, Abb.2 den Schutzbehälter nach Abb. 1 mit einem eingesteckten Lochstreifen, Abb.3 einen der Abb.1 entsprechenden Schutzbehälter eines zweiten Ausführungsbeispieles, Abb.4 den Schutzbehälter nach Abb.3 mit eingestecktem Lochstreifen, Abb. 5 je ein als Sichtfläche ausgebildetes Ende einer Hülse der Schutzbehälter nach den Abb. 1 und 3.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel nach den Abb. 1 und 2 wird jeder Schutzbehälter von einem Streifen 1 aus einem beliebigen Werkstoff, vorzugsweise jedoch aus einem transparenten Kunststoff gebildet. An jedem Ende dieses Streifens 1 ist eine vorzugsweise aus dem gleichen Werkstoff bestehende Hülse 2 a bzw. 2 b angeordnet. Jede Hülse 2a bzw. 2 bist an drei Seiten geschlossen. Die offenen Seiten 3 a und 3 b sind einander zugekehrt. Der Streifen 1 und die beiden Hülsen 2a und 2 b können z. B. durch Spritzen hergestellt und z. B. durch Kleben, Schweißen od. dgl. mit dem Streifen 1 verbunden werden. Die Länge jeder Hülse wird hierbei so groß gewählt, daß ein auf die Länge des Streifens 1 zickzackförmig zusammengefalteter Lochstreifen 5 im Bereich seiner Enden auf eine gewisse Länge abgedeckt und dadurch gegen Verschmutzen und Beschädigen gesichert ist, vgl. Abb. 2.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel nach den Abb. 3 und 4 wird der Schutzbehälter dadurch hergestellt, daß die Enden eines entsprechend lang gewählten Streifens 1 zweimal zueinander senkrecht auf den Streifen zurückgebogen werden. Dadurch entsteht an jedem Ende des Streifens 1 je ein senkrecht zu ihm stehender kurzer sowie eine Stirnfläche bildender Schenkel 6 a und 6 b, an dem je ein zum Streifen 1 parallel verlaufender Schenkel 7a bzw. 7b von einer vorbestimmten Länge angeschlossen ist. Die Ausbildung ist so durchgeführt, daß die Parallelschenkel 7a und 7b federnd über einen auf den Streifen 1 aufgelegten Lochstreifen 5 greifen und diesen an den Streifen 1 andrücken. Um ein seitliches Verschieben des Lochstreifens 5 zu verhindern, können die Längsränder des entsprechend breiter ausgebildeten Streifens 1 als Randstreifen 8 senkrecht hochgebogen und erforderlichenfalls mit den Längskanten der kurzen Schenkel 6 a bzw. 6 b und bzw. oder mit den der Parallelschenkel 7 d und 7 b verbunden werden. Die Randstreifen 8 können ebenfalls an den Längskanten der Lochstreifen 5 federnd anliegen. Eine Verbindung ist jedoch nicht unbedingt notwendig, so daß ein in den Schutzbehälter eingelegter Lochstreifen 5 lediglich durch Anheben der Parallelschenkel 7a bzw. 7 b entnommen werden kann, die alsdann elastisch in ihre Ausgangslage zurückfedern.
  • Die Lochstreifen 5 weisen selbst keine Beschriftung aus Klarschrift auf. Deshalb wird bei jedem Schutzbehälter die Stirnfläche einer der Hülsen 2 a bzw. 2 b oder der je eine Stirnfläche bildenden kurzen Schenkel 6 a bzw. 6 b als Sichtfläche zur Aufnahme eines Beschriftungsstreifens 9 a bzw. 9 b ausgebildet. Die Sichtfläche kann hierbei senkrecht oder schräg einwärts zum Streifen 1 angeordnet werden. In einfachster Weise wird jeder Beschriftungsstreifen durch Einklemmen zwischen dem Streifen 1 und dem zu diesen parallel verlaufenden, auf den Lochstreifen übergreifenden Schenkel unter Andrücken an die Innenseite der betreffenden Stirnfläche befestigt, vgl. Abb. 5. Der Beschriftungsstreifen 9 a bzw. 9 b kann auch außen auf die Sichtfläche aufgeklebt oder in entsprechende Führungen eingeschoben werden.
  • Um das Herausnehmen des Lochstreifens aus einem der Schutzbehälter nach den Abb. 1 bzw. 3 zu erleichtern, können an den Längsseiten des Streifens 1, und zwarvorzugsweise symmetrisch zuseinerLängsmitte4, Griffausschnitte vorgesehen werden.

Claims (4)

  1. PATENTANSPRÜCHE: 1. Schutzbehälter aus Kunststoff, Karton od. dgl. zum Aufbewahren und karteiartigen Ordnen von Lochstreifen für Lochstreifenschreiber, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Schutzbehälter von einem Streifen (1) mit einer etwa dem aufzunehmenden Lochstreifen (5) entsprechenden Breite gebildet ist und eine etwa der Höhe einer gewählten Karteikarte entsprechende Länge aufweist, und daß jedes Ende des Streifens mit einer flachen, über das zugeordnete Ende des Lochstreifens greifenden Hülse (2 a bzw. 2 b) versehen ist.
  2. 2. Schutzbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die in Längsrichtung des Streifens (1) verlaufenden Schmalseiten der Hülsen (2a und 2b) durch je einen Randstreifen (8) miteinander verbunden sind.
  3. 3. Schutzbehälter nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die geschlossene Stirnseite einer Hülse (2a bzw. 2b) des Streifens (1) zur Aufnahme von Kennzeichnungen, z. B. eines Beschriftungsstreifens (9 a bzw. 9 b) als eine senkrechte oder schräg zum Streifen verlaufende Sichtfläche ausgebildet ist.
  4. 4. Schutzbehälter nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß an den Längsseiten des Streifens (1) Griffausschnitte vorgesehen sind.
DEB42696A 1956-12-01 1956-12-01 Schutzbehaelter zum Aufbewahren von Lochstreifen fuer Lochstreifenschreiber Pending DE1085850B (de)

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