-
Raupenband für Fahrzeuge Die Erfindung bezieht sich auf ein Raupenband
für Fahrzeuge, insbesondere auf ein solches zur Umwandlung eines Radschleppers in
ein kaupenfahrzeug, das aus zwei endlosen, aus elastischem Material bestehenden
Bändern und einer Vielzahl von diese Bänder verbindenden Stegen zusammengesetzt
ist.
-
Es sind Raupenbänder für Fahrzeuge bekanntgeworden, die aus einzelnen
Gliedern bestehen. Diese Glieder sind durch Bolzen, Schrauben od. dgl. miteinander
verbunden. Derartige Ausführungen sind schwer und eignen sich ausschließlich für
große Raupenfahrzeuge mit entsprechenderAntriebsleistung. Für leichte Fahrzeuge
und in erster Linie für Radschlepper, die durch Überspannen der Laufräder jeder
Fahrzeugseite mit Raupenhändern in ein Raupenfahrzeug umgewandelt werden, kommen
derartige Raupen nicht in Betracht, da nicht nur der Leistungsverlust übermäßig
hoch, sondern auch der Schlupf zwischen der an sich glatten Oberfläche der
Reifen und den lediglich tangential anliegenden Teilstücken der Raupenkette bei
entsprechendem Reifenverschleiß groß ist.
-
Es ist auch bekannt, Raupenhänder durch endlose, aus elastischem Material
bestehende Bänder zu bilden, die mit einer Vielzahl von Stegen versehen sind. Diese
Stege sind mit Nieten oder Schrauben an den Bändern gehalten. Durch derartige Verbindungsmittel
wird der Faserverlauf des Bandes durchbrochen, wodurch Feuchtigkeit zwischen die
einzelnen Lagen des Bandes eindringen kann und den Verband löst. Diese Raupenbänder
haben deshalb lediglich eine kurze Lebensdauer.
-
Diese Nachteile zu vermeiden, ist Aufgabe der Erfindung. Sie besteht
darin, daß die Stege an den Bändern ausschließlich durch eine Klemmverhindung festgehalten
werden. Durch diese Befestigung wird weder die Oberfläche noch der Faserverlauf
des Bandes beschädigt, so daß die Lebensdauer des Raupenbandes wesentlich verlängert
wird. Außerdem besteht hierbei die Möglichkeit, den Ab-stand zwischen den Stegen
nach Bedarf festzulegen, ohne daß man hierbei an vorhandene Bohrungen bzw. Durchbrüche
in den Bändern gebunden wäre. Bei einer Befestigung der Stege an den Bändern durch
Schrauben oder Niete müssen, damit keine Feuchtigkeit zwischen die einzelnen Lagen
eindringt, die ein Lösen des Verbandes zur Folge hätte, derartige Durchbrechungen
zusätzlich vulkanisiert werden. Hierbei wäre dennoch keine Gewähr dafür gegeben,
daß bei den auftretenden Fahrbelastungen diese Vulkanisation nicht aufgebrochen
wird. Insbesondere bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen, die bei jeder Wetterlage
zum Einsatz kommen und die nicht fortlaufend geprüft und gepflegt werden können,
ist eine b#etriebssichere- und wartungsfreie Ausbildung eines Raupenbandes ein Gebot,
dem bei dieser Erfindung Rechnung getragen wurde. Zur Befestigung der Stege an den
Bändern weisen zweckmäßig die einzelnen Stege an beiden Enden an sich bekannte,
muldenförmig gestaltete Ausnehmungen od. dgl. auf, in denen die beiden Bänder der
Wirkung einer Klemmvorrichtung unterliegen. Diese Klemmvorrichtung besteht erfindungsgemäß
aus einem abgewinkelten Schraubenbolzen, dessen einer Schenkel sich in einer Öffnung
eines Flansches des Steges abstÜtzt und mittels einer Mutter an dem abgewinkelten
und durch den Steg hindurchgeführten Ende an letzterem gehalten wird. Zum Schutz
der Einspannstelle des Steges am Band ist vorteilhaft der Schraubenbolzen an der
dem Band abgewandten Seite mit einer Abdeckplatteversehen. Dadurch-,virdeinFestklernmen
von harten Gegenständen zwischen Bolzen und Band vermieden, das gegebenenfalls ein
Beschädigen des Bandes zur Folge hätte. Die Abdeckplatte ist zweckmäßig zum Führen
des Raupenbandes an den Fahrzeugreifen mit entsprechend ausgebildeten Anschlägen
versehen.
-
Bei einem Raupenband, das aus einem oder rnehreren endlosen Bändern
und an ihnen befestigten Stegen besteht und bei dem die Enden der Bänder durch ein
Schloß verbunden sind, weist erfindungsgemäß das einen Teil eines Steges bildende
Schloß Öffnungen zur Aufnahme von Bolzen auf, die zwischen die in dem Schloß gelagerten
Enden des Bandes eingeführt werden. Dadurch werden ebenfalls, wie bei der Befestigung
der Stege, an den Bändern diese bei ihrer Verbindung zu einem endlosen Band nicht
beschädigt, so daß ihre Lebensdauer wesentlich verlängert wird. Für die Montage
und Demontage eines derartigen Bandes sind keine besonderen Werkzeuge oder Vorrichtungen
notwendig, so daß Reparaturarbeiten unabhängig von Werkstätten ausgeführt werden
können. Die Innenflächen des Schlosses sind vorteilhaft
wellenförmig
ausgebildet und die Bolzen weisen eine zwecl<mäßig elliptische Querschnittsform
auf, so daß bei Zugbeansprachungen des Bandes die Bolzen um ihre eigene Achse verdreht
werden, die Enden derBänder gegen dieInnenflächen desSchlosses drücken und so in
der vorgesehenen Lage halten. Die Griffigkeit der elliptischen Bolzen wird erfindungsgemäß
durch am Bolzen vorgesehene Längsrillen erhöht.
-
In der Zeichnung ist die Erfindung an Hand eines Ausführungsbeispiels
dargestellt. Es zeigt Fig. 1 die Draufsicht auf einen Teil eines Raupenbandes
gemäß der Erfindung, Fig. 2 den Schnitt nach der Linie II-II der Fig.
1,
Fig. 3 den Schnitt nach der Linie III-III der Fig. 2, in größerem
Maßstab, Fig. 4 einen Längsschnitt durch ein Schloß für ein Band und Fig.
5 den Schnitt nach der Linie V-V der Fig. 4. Das in der Zeichnung dargestellte
kaupenhand ist derart ausgebildet, daß es sich für die Anbringung an den Rädern
eines Radschleppers eignet, der damit in einRaupenfahrzeug umgewandelt wird. Dieses
Raupenband, das in bekannter Weise als endloses Band über die Reifen der Vorder-
und Hinterräder des Fahrzeuges gespannt wird, besteht aus einer Vielzahl von Stegen
1, die an ihren beiden Enden jeweils an einem endlosen Band 2 und
3 im Abstand voneinander befestigt sind. Diese Bänder 2 und 3 bestehen
aus Gummi oder technisch gleichwertigem Material, das zur Verstärkung mit Gewebeeinlagen
versehen sein kann. Die Stege 1 weisen an ihrer Außenseite, d. h.
an der Seite, die sich am Boden abwälzt, Greiferstege 4 und 5 auf, die in
Ansicht kurvenförmig gebogen sind und in der Mitte des Steges 1 sich mit
Abstand überlappen.
-
Die Stege 1 werden an den Bändern 2 und 3 mittels einer
Klemmvorrichtung befestigt, die aus einem abgewinkelten Schraubenbolzen
6 besteht. Hierzu weist außerdem der Steg 1 jeweils eine muldenförmige
Ausliehmung 7 im Bereich der Befestigung auf.
-
Zur Befestigung des Steges 1 an dem Band 2 wird dieser auf
das Band gelegt, das Ende des längeren Schenkels 8 des Schraubenbolzens
6 in eine Öffnung 9
eines Flansches 10 eingeführt und das andere
Ende gegen den Steg 1 verschwenkt, bis es durch eine öffnung 11 des
Steges 1 hindurchreicht. Danach werden eine Unterlegscheibe 12 sowie eine
Mutter 13 auf den Schraubenbälzen aufgesetzt. Beim Anziehen der Mutter
13 wird das Band 2 durch den Schraubenbolzen 6 in die muldenförmige
Ausnehmung 7 des Steges 1 gepreßt und unter Spannung gehalten, wodurch
der Steg 1 festliegt. Ein Herausgleiten des Schenkels 8 des Bolzens
6 aus der Öffnung 9 des Flansches 10 vom Steg 1 wird
durch die Unterlegscheibe 12 verhindert, da diese in ihrer radialen Richtung von
einer Wand 14 des Steges 1 gehalten wird.
-
Der Schraubenbo,1zen 6 ist an der dem Band 2 abgewandten Seite
mit einer Abdeckplatte 15 versehen, die ein Einklemmen von harten Gegenständen,
beispielsweise Steinen, zwischen dem Bolzen 6 und dem Band 2 und damit die
Möglichkeit einer Beschädigung des Bandes verhindert.
-
Zum Führen des Raupenbandes an den Fahrzeugreifen ist bei jedem Steg
1 in der Mitte eine Ausbuchtung 16 für die Lauffläche, des am vorderen
Rad angebrachten Reifens 17 vorgesehen, und für die breiteren Reifen
18 der Hinterräder ist eine Führung an den Außenrändern der Stege in Form
einer Abwinkelung bzw. einer Schulter 19 vorgesehen, die durch entsprechende
Ausbildung der Abdeckung 15
des Schraubenbolzens 6 gebildet wird. Um
dies zu veranschaulichen, ist in der linken Hälfte der Fig. 2 ein Reifen eines Hinterrades
und in der rechten Hälfte der Fig. 2 ein Reifen eines Vorderrades strichpunktiert
angedeutet.
-
Da die für die Herstellung des Raupenbandes verwendeten Bänder nach
Maß von einem langen Strang abgetrennt werden, ist weiter vorgesehen, daß auch beim
Verbinden der Enden eines Bandes durch ein einfach aufgebautes Schloß das Band nicht
beschädigt wird.
-
Das Schloß 20, das einen Teil eines Steges bildet, ist als ein Hohlkörper
ausgebildet der in Längsrichtung bzw. in der Abwälzrichtung des Steges beiderseits
offen ist. Die vollwandig ausgebildeten gegenüberliegenden Seiten 21 und 22 des
Hohlkörpers sind mit fluchtenden Bohrungen 23 und 24 versehen, die in einer
Waagerechten in der Mitte des Hohlkörpers liegen.
-
Zum Verhinden der beiden Enden 25 und 26 des Bandes
werden diese von beiden Seiten in den Hohlkörper eingeführt und anschließend Bolzen
27 oder Stifte durch die Bohrungen 23 und zwischen die Enden 25 und
26 des Bandes getrieben. Diese Bolzen sind so lang ausgehildet, daß sie durch
die Bohrungen 24 über die Wand 21 des Schlosses nach außen vorstehen. Die Bolzen
27 haben eine elliptische Querschnittsform und sind außerdem mit Längsrillen
28
versehen. Weiter sind die Innenflächen 29 und 30 des Schlosses
wellenförmig ausgebildet.
-
Wird das Band auf Zug belastet, so sind die Enden 25 und
26 bestrebt, gegenläufig aus dem Schloß zu gleiten. Da sie jedoch durch die
Bolzen unter Spannung gehalten werden, werden hierbei die Bolzen zwangläufig um
die eigene Achse verdreht, was durch die Längsrillen 28 vorteilhaft begünstigt
wird. Die Bänder werden gegen die wellenförmigen Innenflächen 29 und
30 des Schlosses 20 gepreßt und auf diese Weise festgehalten.
-
Zum Lösen der Enden 25 und 26 des Bandes werden die
über die Wand 21 vorstehenden Enden der Bolzen 27 zurückgeschlagen, wobei
das mit einem Kopf 31 versehene andere Ende des Bolzens 27 sich von
der Wand 21 des Schlosses abhebt. Danach wird dieser Kopf mit einem Werkzeug untergriffen
und der Bolzen vollends hinausgezogen.