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Schuh mit Sohle auf Gummi oder Kunststoffgrundlage und Vorrichtung
zu seiner Herstellung Die bisher übliche Form zur Herstellung von Schuhwerk mit
anvulkanisierter Sohle und anvulkanisiertem Absatz besteht aus einer der Sohlenunterseite
entsprechend geformten Bodenplatte und einem auf diese aufgelegten Rahmen. Der Rahmen
hat an seiner Innenfläche die Form der Seitenflächen von Sohle und Absatz, während
seine Unterseite der Form der Bodenplatte angepaßt ist. Nach oben zu werden der
Rahrnen und die Bodenplatte durch den aufgesetzten Leisten abgeschlossen, über welchen
der Schaft mit der Decksohle gezogen ist. Die Laufsohle und die Zwischensohlenmischung
werden vor dem Absenken des Leistens in die Sohlenform eingebracht.
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Mit den bisher üblichen Formen dieser Art werden Schuhe mit einer
anvulkanisierten Laufsohle hergestellt, die durchgehend von der Sohlenspitze über
das Gelenk bis zum Absatz verläuft. Dabei kann zwischen Schaft und Laufsohle eine
ebenfalls durchlaufende Zwischensohle vorgesehen sein.
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Schuhe dieser Art werden auf den bekannten Vulkanisationsformen mit
einer nur geringen Gelenksprengung, d. h. einer Absatzhöhe zwischen 15 lund 35 mm,
hergestellt. Man kann mit solchen bekannten Formen auch Schuhe herstellen, die keine
polsternde Zwischensohlfe aufweisen, sondern bei denen Sohle und Absatz aus einer
einheitlichen Vollgummimischung vulkanisiert werden.
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Gelenk und Absatz wirken bei derartigen bekannten Schuhen wegen der
niedrigen Absatzsprengung unschön und plump. Die Absatzform muß sehr breit gewählt
werden, was sich nicht vermeiden läßt, weil eine breite Auftrittsfläche geschaffen
werden muß, um die nötige Standfestigkeit im Hinblick darauf zu erhalten, daß der
Absatz aus weichem Werkstoff besteht. Zwar wird zur Erhöhung der Standfestigkeit
und zur Gewichtsersparnis vielfach eine Innenfültung aus Holz od. ä. Werkstoff in
den Absätzen vorgesehen, indessen muß zur Schaffung der nötigen Schichtstärke für
den Schwammgummi oder die feste Mischlung noch eine genügende Wandstärke verbleiben,
so daß sich auch aus diesem Grunde breite und plumpe Absätze ergeben.
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Ziel der Erfindung ist es, einen Schuh zu schaffen, bei dem ein aus
anderem Werkstoff bestehender Absatz, wie bei Leder-Straßenschuhen, nachträglich
angearbeitet werden kann. Es soll also nicht mehr ein Gummiabsatz mit Füllung verwendet
werden, der mit der Sohle aus einem Stück geformt ist, sondern es soll z. B. ein
starrer und fester Holzabsatz nachträglich mit dem Schuh verbunden werden, der in
bekannter Weise z. B mit Textil- oder Kunststoffen, Leder od. dgl. überzogen ist
und an der Unterseite einen Lauffleck aufweist.
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Gemäß der Erfindung wird dieses Ziel erreicht, in-
dem man den bekannten
Schuh mit Sohle auf Gummi-oder Kunststoffgrundlage, bei welchem Schaft und Decksohle
einerseits und Lauf- und Zwischensohle andererseits miteinander z. B. durch Vulkanisation
oder bei Kunststoffen durch Erwärmung verbunden sind, in der Weise abändert, daß
die Zwischensohle in ihrem rückwärtigen Teil, d. h. vom Gelenk ab bis zum Absatzbereich
in der Stärke allmählich abnimmt, daß eine an sich bekannte widerstandsfähige und
federnde, im Hackenteil mit Durchbrechungen versehene Gdenkeinlage mit hoher Sprengung,
z. B. aus Pappe mit einer Stahlfeder, angeordnet ist, daß die Laufsohle in an sich
bekannter Weise im Absatzteil schmaler gehalten ist, als der Absatz und daß schließlich
der Absatz in ebenfalls bekannter Weise an seiner Oberseite eine der Form des schmalen
Sohlenendes entsprechende Aushöhlung aufweist. Der vorstehensd erwähnte starre Absatz
ist in an sich bekannter Weise, z. B. durch Nägel oder Schrauben, vom Schuhinneren
her mit der Sohle verbunden.
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Während das bisher bekannte Verfahren der Verbindung von Gummi- oder
Runststoffsohlen im Vulkanisations- oder Schweißverfahren mit vorbereiteten Schäften
nur auf Hausschuhe oder Sportschuhe mit niedrigem und breitem Absatz angewandt werden
konnte, ist es nunmehr mölgltich, auch modischen Straßenschuhwerk unter Anwendung
der gleichen bekannten Verfahren herzustellen. Das Gummischuhwerk bekommt dadurch
den Charakter von Lederschuhen; es ist indessen unter Umständen leichter als Lederschuhwerk
und weist vor allem eine vollkommen biegsame, weiche Gummilaufsohle auf, einschließlich
der 5 chwammgummifüllung und dem festen Sohl enrand.
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Das Gehen in einem erfindungsgemäßen Schuh mit hoher Sprengung wird
wesentlich angenehmer als in
gleichartigem Lederschuhwerk, da bei
einem Schuh mit hohem Absatz der ,gesamte Druck des Fußes zum Fußballen gelenkt
wird und dieser bei dem bekannten Ledersfraßenschuhwerk in der Regel eine harte
Sohle vorfindet, während sich bei dem erfindungsgemäßen Schuhwerk unter dem Ballen
eine weiche Innenpolsterung aus einer besonderen Polsterzwischensohle aus Schwammgummi
od. dgl. befindet.
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Die Aufnahme des schmäleren, hinteren Sohlenendes in einer Ausnehmung
im Absatz ist übrigens besonders günstig, wenn der Absatz aus Stoffen besteht bzw.
mit diesen umkleidet ist, die dem Schaft entsprechen, weil dann der Übergang zwischen
Absatz und Schaft nicht mehr durch die stofffremde Sohle getrennt wird, sondern
beide Teile unmittelbar aneinanderstoßen.
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Eine Variation der erfindungsgemäßen Ausführung des Schuhes läßt
sich dadurch herbeiführen, daß der Absatz nicht ausschließlich durch Nageln oder
Schrauben vom Schuhinnern, sondern zusätzlich durch Vulkanisieren oder Schweißen
an der Sohle befestigt ist.
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Der erfindungsgemäße Schuh kann an Stelle einer Zwischensohle aus
Zellengummi bzw. -kunststoff und einer Laufsohle aus Vollgummi bzw. massivem Kunststoff
auch mit nur einer Sohle aus iuassivem Gummi bzw. Kunststoff versehen sein.
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Es ist an sich schon bekannt, eine Kautschuksohle in einer besonderen
Sohlenform so herzustellen, daß ihre Stärke nach hinten zu abnimmt. Die Erfindung
zielt jedoch nicht auf die dem Anvulkanisiervorgang vorausgehende Vulkanisationsherstellung
einer derartigen Sohle, sondern lehrt, daß die Sohle diese an sich bekannte Form
unmittelbar bei der Herstellung des Schuhes annehmen soll un;d daß vor allen Dingen
die Verjüngung nach hinten zu in Verbindung mit einer Gelenkstütze dazu dient, um
eine zuverlässige Befestigung zwischen Absatz und Sohle zu erzielen.
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Schließlich ist es auch bekannt, im Bereiche des Absatzes die Sohle
in der Breite zu verschmälern und diesen Sohlenteil in einer Ausnehmung des Absatzes
aufzunehmen, indessen dient diese Ausführungsform gerade dazu, die Befestigung zwischen
Absatz und Schaft in dem äußeren Randteil des Absatzes vorzunehmen, an welchem diese
Teile sich-lberühren, nicht aber, wie bei . der Erfindung, die Befestoigung aus
schließlich zwischen Sohle und Schaft an dem innen gelegenen Teil durchzuführen.
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Die Erfindung sei an Hand eines Beispieles und von Zeichnungen erläutert.
Es zeigt Abb. 1 einen Längsschnitt durch eine Form mit einem Schuh gemäß der Erfindung,
Abb. 2 einen Schnitt gemäß Linie II-II der Abb. 1 und Abb. 3 eine Aufsicht auf den
hinteren Teil der Form mit eingelegter Laufsohle, in Richtung des Pfeiles II1 gesehen.
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Die :Bodenplatte 5 der Vulkanisationsform ist an ihrer der Schuhunterseite
zugewandten Oberfläche 6 so ausgebildet, wie dies der sehr hohen Sprengung des Schuhes
7 entspricht. Dabei ist die Grundplatte zur Ersparnis von zu ihrer Herstellung benötigtem
Werkstoff in an sich bekannter Weise so gestaltet, daß der Hackenteil 8 im wesentlichen
waagerecht verläuft, während das Gelenk 9 und der eigentliche Laufteil 10 etwa unter
dem gleichen Winkel zur Waagerechten stehen. Die Laufsohle 11 ist auf die Grundplatte
5 aufgelegt. Sie steht während der Herstellung des Schuhes in der Form gegenüber
dem Rand der Zwischensohle 13 auf ihrem gesamten Umfang vor und dichtet die Fuge
zwischen Grundplatte 5 und Rahmen 14 der Vul-
kanisationsform ab. Auf sie wird -
zusammen mit der Zwischensohlenmischung - eine durch eine Stahlfeder verstärkte
Gelenkeinlage 15 aus Pappe gelegt, deren Form der Sprengung des Schuhes entspricht
und die im Hackenteil mit Durchbrechungen versehen ist.
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Der Rahmen 14 ist der Oberfläche 6 der Bodenplatte5 entsprechend ausgebildet
und formt den Rand der Zwischensohle 13. Der Innenflansch des Rahmens weist im Bereich
der Schuhspitze eine Stärke 16 auf, welche der Stärke 16' der Zwischen und Brandsohle
entspricht. Die Stärke des Rahmenfiansches und damit auch der Zwischensohle 13 nimmt,
etwa im Gelenk beginnend, gemäß der Erfindung nach hinten, d. h. nach dem Absatz
zu, allmählich ab. Die Laufsohle 11 nimmt nur im Hackenteil an Stärke ab und läuft
an ihrem Ende spitz aus. Der Absatz 17, der in Abb. 1 gestrichelt gezeichnet ist,
wird normalerweise erst nach Fertigstellung des Schuhes von innen her durch Nägel
am Hackenteil befestigt.
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Abb. 2 zeigt die Bodenplatte 5 mit einem Wulst 18.
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Wie Abb. 3 zeigt, ist -die Laufsohle 11 in ihrem hinteren Teil 19
so ausgestanzt, daß sie dort innerhalb des Wulstes 18 Aufnahme findet. Der Rahmen
14 ist, wie aus Abb. 1 ersichtlich, im vorderen Teil mit 14' und im rückwärtigen
Teil mit 14" bezeichnet. Der vordere Rahmenteil 14' überdeckt den verbreiterten-
Teil der Laufsohle 11, die in diesem Teil der Form als Dichtung zwischen Bodenplatte
und Rahmen dient, während im rückwärtigen Teil der Laufsohle die Abdichtung durch
den etwa der Abs atz rundung angepaßten, hufeisenförmigen Wulst 18 der Bodenplatte
5 in Verbindung mit dem Innenflansch des Formrahmens 14" und dem Fersenteil des
Schaftes erfolgt.