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Bergefalleitung Die Erfindung betrifft Bergefalleitungen, welche insbesondere
der untertägigen Seigerförderung von Versatzgut dienen und aus einem oder mehreren
Leitungsabsehnitten bestehen. Sie bezieht sich auf eine solche Bergefalleitung,
die aus einem oder mehreren Rohrabschnitten besteht, deren Gewicht an einer oder
mehreren Stellen der Leitungslänge im Schacht abgefangen wird.
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Bei den bekannten Anordnungen stützen sich die Leitung bzw. deren
Abschnitte auf an den Schachteinbauten befestigten Tragkonsolen oder besonderen
in die Schachtwandung eingemauerten Trägern al>.
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Bei Ausbau der Schächte mit Tübbings wird die Leitung vielfach auch
mittelbar oder unmittelbar an diesen befestigt. Um einem Ausknicken der Fallleitung
und dem damit verbundenen einseitigen Verschleiß zu begegnen, sind in vielen Fällen
zwischen den Befestigungspunkten, welche meist etwa 30 bis 40m voneinander entfernt
sind, zusätzliche Abstützungen für die Leitung vorgesehen.
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Bei einer solchen Anordnung der Falleitung besteht eine enge Verbindung
derselben mit der Schachtsäule, sei es nun. der Schachtwandung oder den Schachteinbauten.
Dies ist insbesondere dann von Nachteil, wenn der Schacht in unmittelbarer Nähe
eines umgehenden Abbaues steht und starken Gebirgsbewegungen ausgesetzt ist, welche
in zahlreichen Fällen zu Verschiebungen, teilweise auch zu Beschädigungen der Schachteinbauten,
gegebenenfalls aber auch einer Veränderung der Schachtachse führen. Eine mit den
Schachteiementen starr verbundene Falleitung folgt diesen Bewegungen. Zur Vermeidung
von Beschädigungen müssen in die Falleitung Ausgleichsstücke eingebaut werden. Jede
Abweichung der Fallleitung von der Lotrechten ist außerdem mit einem erhöhten einseitigen
Verschleiß verbunden, dem auch nicht durch regelmäßiges Drehen der gesamten Rohrleitung
oder ihrer einzelnen Abschnitte zu begegnen ist.
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Ein nachträglicher Ausgleich der durch Gebirgsbewegungen hervorgerufenen
Lageänderungen der Bergefalleitung in einem Schacht ist mit erheblichen Schwierigkeiten
und Kosten verbunden, zumal wenn das Richten der Falleitung in verhältnismäßig kurzen
Zeitabständen wiederholt werden muß. Schließlich ist mit derartigen Arbeiten eine
erhebliche Gefahr für die Bedienung verbunden, so daß besondere Sicherheitsvorkehrungen
zu treffen sind.
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Andererseits ist ein nachträglicher Einbau von Bergefalleitungen
oft schwierig oder sogar unmöglich, wenn die Schachteinbauten (z. B. bei in Holz
stehenden Blindschächten) nur eine ungenügende Tragfähigkeit aufweisen oder der
Zustand des Schachtausbaues die Einbringung von Verstärkungen oder eigens der Aufnahme
der Falleitung dienenden Trägern verbietet.
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Gegenstand der Erfindung ist eine Bergefalleitung, deren Einbau weitgehend
unabhängig von der Schachtsäule oder deren Einbauten ist und außerdem mit bedeutend
geringerem Aufwand erfolgen kann. Gemäß der Erfindung wird dies dadurch erreicht,
daß die Falleitung bzw. ihre Leitungsabsehnitte an mindestens zwei Tragseilen angeschlagen
werden, welche die Leitung zwischen sich aufnehmen und, in den Schacht eingehängt,
oberhalb der Eintrittsöffnung der Leitung in dem Schacht verankert'sind.
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Bei der erfindungsgemäßen Anordnung hängt die Falleitung infolge
ihres Eigengewichts auch ohne Anwendung zusätzlicher Abstützungen ständig lotrecht
im Schacht, so daß Abknickungen od. dgl. und der dadurch bedingte ungleichmäßige
Verschleiß der Leitungsabschnitte ausgeschlossen sind. Es erübrigt sich das nachträgliche
Richten, selbst wenn der Schacht durch Abbaueinwirkungen bzw. Gebirgsbewegungen
in Mitleidenschaft gezogen worden ist.
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Es ist zwar bekannt, bei den auf mit dem Schachtausbau oder mit den
Schachteinbauten verbundenen Konsolen gelagerten Bergefalleitungen Seile anzuordnen.
Diese dienen jedoch nur der gleichmäßigen Verspannung, um ein Ausknicken zu verhindern,
oder einer zusätzlichen Sicherung; sie haben jedoch im Normalfall keinerlei Tragfunktion.
Es ist weiter bekannt, eine Falltreppe über gefederte Laschenketten im Schachtinnern
an den Schachtausbau anzuhängen, doch wird hier wiederum der Schachtausbau mit den
oben geschilderten ungünstigen Folgen beansprucht.
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Bei ihrer Länge und infolge der besonderen VerhäItnisse im Schacht
können Bergefalleitungen auch nicht ohne weiteres mit üblichen senkrechten Bunkerauslaufrohren
verglichen werden, deren Aufhängung an Seilen am Bunkerauslauf bekannt ist.
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Zweckmäßig sind die die Leitung haltenden Tragseile an ihrem oberen
Ende in einem drehbaren Träger befestigt, der seinerseits an dem Schachtstuhl oder
im Gebirge selbst verankert ist. Hierdurch wird eine Drehung der gesamten Bergefalleitung
um ihre eigene
Achse ermöglicht, ohne daß hierzu besondere, komplizierte
Vorkehrungen getroffen werden müßten. Die Verankerung des Trägers im Gebirge oder
am Schachtgerüst kann in der im untertägigen Grubenausbau an sich bekannten Weise
erfolgen.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung werden die Tragseile an ihrem
unteren Ende in Kauschen eingebunden und in einem gegebenenfalls drehbaren Spannbock
verankert oder, bei einer anderen Ausführungsform, über Rollen zu einem Haspel geführt,
wobei die Seile gegebenenfalls unter Zwischenschaltung eines oder mehrerer Spannschlösser
unter Vorspannung stehen. Hierbei wird die Vorspannkraft vorteilhaft so gewählt,
daß das untere Ende der belasteten Seile stets gespannt bleibt. Dadurch wird ein
fester Verband der einzelnen Leitungsteile in der Falleitung erreicht und werden
unerwünschte axiale Beanspruchungen der Verbindungmittel vermieden. Durch die Spannschlösser
sowohl wie durch einen Haspel, an welchem die Seile an ihrem unteren Ende befestigt
sind, kann jederzeit eine Verstellung der Vorspannkraft erfolgen. Es hat sich als
zweckmäßig erwiesen, in die Seile eine ihre jeweilige Vorspannung anzeigende Vorrichtung
einzuschalten.
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Die Befestigung der Bergefalleitung an den Tragseilen erfolgt erfindungsgemäß
derart, daß die Leitungsabschnitte unter Vermittlung von mindestens einem Paar etwa
symmetrisch quer zur Leitungsachse angeordneter, gegebenenfalls an einer Flanschverbindung
des Stranges befestigter Traglaschen an den Tragseilen angeschlagen sind, wobei
gegebenenfalls die Traglasche mit ihrem gabelförmigen äußeren Ende das Seil umgreift
und höhenverschieblich auf dem Kopf eines sie durchsetzenden, an einer an das Seil
angeschlagenen Halterung befestigten Tragbolzen aufruht, welcher gegebenenfalls
seinerseits gegenüber der an das Seil angeschlagenen Halterung verstellbar ist.
Das Maß der Verschieblichkeit wird hierbei durch die freie Länge des Tragbolzens
bestimmt. Dadurch wird mit Sicherheit erreicht, daß die Tragvorrichtungen auf jeden
Fall gleichmäßig die Last der Falleitung übernehmen. Eine etwaige Nachstellung der
Tragbolzen kann mit verhältnismäßig einfachen Mitteln vorgenommen werden, ohne daß
hierbei die eigentliche Verbindung mit dem Tragseil, welche zweckmäßig aus einer
geeigneten Seilklemme oder einer ähnlichen Vorrichtung besteht, vorübergehend aufgehoben
werden müßte.
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Die erfindungsgemäße Ausbildung der den Tragseilen zugeordneten Tragvorrichtungen
ist insofern von Vorteil, als es dadurch möglich ist, einzelne Teile der Bergefalleitung
unabhängig von der Gesamtleitung auszubauen, indem nämlich die darüber angeordneten
Leitungsteile um den Bewegungsbereich ihrer Traglaschen auf dem zugehörigen Tragbolzen
angel hoben werden, bis ein Ausbau des nächsttieferen Rohres oder Leitungsteiles
erfolgen kann.
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Ein weiterer Vorteil des Erfindungsgegenstandes ist darin zu sehen,
daß beispielsweise als Tragseile die aus Sicherheitsgründen zur Verwendung in der
Förderung nicht mehr zugelassenen Förderseile benutzt werden können. Diese haben
bekanntlich noch eine solche Tragfähigkeit, daß sie den im vorliegenden Falle an
sie gestellten Anforderungen auch unter Einhaltung einer mehrfachen Sicherheit genügen.
Es ist zweckmäßig, die einzelnen Tragseile hinsichtlich ihrer Tragkraft so auszulegen,
daß jeweils eins der Tragseile die gesamte mögliche Last der Bergefalleitung unter
Berücksichtigung eines entsprechenden Sicherheitsfaktors zu tragen vermag.
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Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist in der Zeichnung
dargestellt. Hierbei zeigt Fig. 1 das obere Ende der Bergefalleitung mit ihrer Aufhängung,
Fig. 2 das untere Ende der Bergefalleitung mit der Verankerung der Tragseile, Fig.
3 eine an ein Tragseil angeschlagene Tragvorrichtung in vergrößertem Maßstab und
Fig. 4 eine Draufsicht in Richtung des Pfeiles A auf die Tragvorrichtung gemäß Fig.
3, Fig. 5 eine Abwandlung der Verankerung der Tragseile.
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Die in den bei 1 angedeuteten Schacht eingehängte, aus mehreren durch
Flansch 4 miteinander verbundenen Rohrabschnitten 2, 3 bestehende Bergefalleitung
ist an zwei die Falleitung zwischen sich aufnehmenden Tragseilen aufgehängt, von
denen das eine mit 5 bezeichnet ist. Das Tragseil 5 ist an seinem oberen Ende in
eine mit 6 bezeichnete Klemmkausche eingebunden, deren Aufhängung durch einen die
Bohrung 7 durchsetzenden Zapfen in beliebiger Weise gegebenenfalls an einem nicht
dargestellten drehbaren Träger, erfolgen kann.
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An den die beiden Rohrabschnitte 2, 3 miteinander verbindenden Flanschen
4 ist eine Traglasche 8 unter Verwendung zweier die Flansche 4 verbindenden, mit
9 bezeichneten Schrauben befestigt. Die Lasche ist in der aus Fig. 3 und 4 ersichtlichen
Weise an das Tragseil 5 angeschlagen. Die Lasche 8 ruht auf dem mit 19 bezeichneten
Kopf eines Tragbolzens 13, der an der mittels Klemmverbindung 11 an das Seil 5 angeschlagenen
Halterung 12 angreift. Die Anordnung ist derart, daß die Lasche 8 auf dem Schaft
des Bolzens 13 nach oben verschieblich ist. Außerdem ist der Bolzen 13 mittels seiner
Stellmutter 14 relativ zur Halterung 12 senkrecht verstellbar. An ihrem äußeren
Ende ist die Traglasche 8 gabelförmig, wie bei 15 angedeutet, so daß sie das Tragseil
5 umgreift.
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Das untere Ende des Tragseiles 5 ist, wie Fig. 2 zu entnehmen ist,
ebenfalls mit einem eine Kausche 16 aufweisenden Einband versehen, wobei zwischen
der Kausche und der der Verankerung des Tragseiles 5 an einer Traverse 17 dienenden
Klauenverbindung 18 ein Spannschloß 19 vorgesehen ist, weiches zum Verspannen des
Tragseiles 5 dient. Der Querträger 17 stützt sich unter Vermittlung von Quetschhölzern
an zwei weiteren Trägern 20, beispielsweise des Schachtstuhles, ab. Gegebenenfalls
kann aber der der Verankerung dienende Träger 17 mittels Klauenverbindung od. dgl.,
deren eine, 21, strichpunktiert dargestellt ist, auch in anderer Weise verankert
sein.
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Eine weitere Verankerungsmöglichkeit der Tragseile 5 ist ebenfalls
aus Fig. 2 und aus Fig. 5 ersichtlich. Diese besteht darin, daß das Tragseil 5 über
eine Umlenkrolle22 auf die Trommel eines nicht dargestellten Haspels od. dgl. geführt
ist, der die Vorspannung übernimmt.
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Wenn die Tragseile an einem drehbaren Träger aufgehängt sind, ist
es zweckmäßig, die auf das untere Seilende wirkenden Spannmittel ebenfalls drehbar
und gegebenenfalls radial zur Leitungsachse verstellbar anzuordnen. Als Spannmittel
können auch besondere Belastungsgewichte am unteren Seilende vorgesehen werden.