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Ums chnürungsmas chine Die Erfindung betrifft eine Umschnürungsmaschine
für Packstücke mit einem vor der Umschnürungsebene liegenden Packstückauflagetisch.
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Das automatische Umschnüren von Packstücken erfolgt bekanntlich mittels
Maschinen, die das Umschnürungsmittel, z. B. Draht, um das auf einem Tisch liegende
Packstück herumlegen, die Umschnürung spannen und deren Enden miteinander verdrillen
sowie den Draht abschneiden. Bei manchen Verpackungsgütern ist es nun erforderlich,
zur Schonung der Packstückkanten zwischen diesen und der Umschnürung Schutzstreifen
vorzusehen. Insbesondere ist dies bei gebündeltem Gut, z. B. Zeitungen, nötig.
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Man war in diesen Fällen bisher auf eine Umschnürung unter Verwendung
von Handapparaten angewiesen, wobei das Anlegen der Schutzstreifen von Hand erfolgte,
somit sehr umständlich war und erhebliche Arbeitszeit beanspruchte.
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Die Erfindung bezweckt demgegenüber, bei einer an sich bekannten
automatischen Umschnürungsmaschine eine mechanische Zuführung der Schutzstreifen
in die Umschnürungsebene vorzunehmen.
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Zu diesem Zweck ist gemäß der Erfindung ein unterhalb der Tischplatte
angeordneter, einenends in ein Schutzstreifenmagazin und andernends kurz vor der
Umschnürungsebene mündender Förderkanal zur abschnittsweisen Eckschutzstreifenzuführung
in den Bereich der Umschnürung vorgesehen.
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Hierdurch ist es ermöglicht, in einfacher und sicherer Weise die
Eckschutzstreifen unter Anpassung an den Maschinenarbeitstakt, ohne Unfallgefahr
für die Hände der Bedienungsperson und zeitsparend, anzulegen, wobei eine exakte
Anlagestellung leicht zu erreichen ist.
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Eine einfache bauliche Ausbildung der Fördermittel ist hierbei erfindungsgemäß
die, daß unterhalb des Kanalbodens mit durch den Kanalboden hindurchtretenden Zähnen
besetzte Förderwalzen lagern.
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Bei einer solchen Ausgestaltung ist dann vorteilhafterweise gemäß
der Erfindung den kontinuierlich angetriebenen Förderwalzen ein Eckschutzstreifenstapel
vorgelagert, von dem durch einen Stößel jeweils der oberste Streifenabschnitt in
den Förderkanal geschoben wird.
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Für den solcherweise geförderten, aus dem Kanal heraustretenden Schutzstreifen
ist zur Erzielung einer exakten Anlagestellung desselben erfindungsgemäß ein rückseits
der Umschnürungsebene liegender Anschlag vorgesehen.
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Dieser Anschlag ist, um eine Behinderung der Umschnürung zu vermeiden,
gemäß der Erfindung von einer Schulter eines beim Umschnüren absenkbaren Tisches
gebildet.
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Damit bei versehentlicher Doppelförderung von
Schutzstreifen, z. B.
bei handbetätigter Steuerung des Streifeneinschubes in den Förderkanal, der bereits
am Anschlag liegende Schutzstreifen beseitigt wird, ist erfindungsgemäß die Schulter
tiefer liegend als der Boden des Förderkanals angeordnet.
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Um bei sogenannten Breitpackmaschinen lediglich die Kanten des Packstückes
umfassende, kurze Eckschutzstreifen zur Verwendung zu bringen ist vorteilhafterweise
gemäß der Erfindung beiderseits eines in der Tischplatte angeordneten Drillritzels
je ein Förderkanal vorgesehen.
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In der Zeichnung ist die Erfindung in einer bei spielsweisen Ausführungsform
dargestellt. Es zeigt Abb. 1 die Vorderansicht einer automatischen Drahtumschnürungsmaschine,
an der die erfindungsgemäß ausgebildete Eckschutzstreifenzuführung angebracht ist,
Abb 2 eine Seitenansicht dazu, teilweise im Schnitt nach Linie A-B der Abb. 1, Abb.
3 eine Draufsicht auf den Packstückauflagetisch und Abb. 4 einen teilweisen Horizontalschnitt
hierzu, Abb. 5 einen Querschnitt gemäß Linie C-D in Abb. 4, Abb. 6 schematisch die
Schutzstreifenanbringung am Packstück, Abb. 7 ein fertiges Packstück mit Schutzstreifen
und Umschnürung.
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Auf dem Kastenfuß 1 der Umschnürungsmaschine ist ein vor der Umschnürungsebene
x-x (Abb. 2) liegender Packstückauflagetisch 2 angeordnet. In der durch einen Schutzschirm
3 verdeckten Rückwand 4
des Maschinengestells ist, um einen Wellenstumpf
5 schwenkbar, der Gabelhebel 6 vorgesehen, welcher den Kurbelwellenzapfen 7 trägt,
wobei durch nicht dargestellte Antriebsmittel sowohl der Gabelhebel 6 hin- und hergeschwenkt
als auch der Zapfen 7 in Drehung versetzt werden kann. Der Kurbelwellenzapfen 7
besitzt einen Kurbelarm 8, an dessen freiem Ende eine sich in die Ebene x-x erstreckende
Drahtführungstülle 9 angebracht ist. Der Umschnürungsdraht zur Herstellung der Umschnüruugen
wird in bekannter Weise durch die hohle Kurbelwelle und die Tülle hindurch der Umschnürungsvorrichtung
zugeleitet.
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Eine mit einer Anschlagleiste 10 versehene Stützplatte 11 liegt etwa
in Höhe des Auflagetisches 2 und wird durch ein scherenartiges Traggestell 12 mittels
eines Hubnockens 13 in dieser Lage gehalten. Zeitweise, d. h. beim Durchgang der
Drahtführungstülle 9 unter dem Packstück, kann die Stützplatte 11 jedoch abgesenkt
werden.
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Unterhalb der Tischplatte 2 ist ein Förderkanal 14 angeordnet, der
einenends, d. h. vorn, in ein Schutzstreifenmagazin 15, andernends jedoch kurz vor
der Umschnürungsebene x-x mündet. Der Förderkanal 14 wird von der Tischplatte 2
und einem Boden 16 be grenzt. Letzterer besitzt Durchbrechungen 17, durch die unterhalb
des Bodens gelagerte, mit Zähnen besetzte Förderwalzen 18 hindurchtreten, so daß
sie mit den Greiferzähnen in den Förderkanal reichen. Wie aus Abb. 4 ersichtlich,
bilden die in mehreren Reihen angeordneten Förderwalzen eine Förderbahn von der
Länge des Streifens, welche sich vom Magazin bis zum Ende der Bodenplatte 16 erstreckt.
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Die Förderwalzen 18 sind kontinuierlich angetrieben. Sie stehen untereinander
durch die Treibkette 19 in Gleichlaufverbindung. Der Elektromotor 21 versetzt mittels
Riemengetriebe 20 die Förderwalzen 18 in Drehung.
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Den kontinuierlich angetriebenen Förderwalzen 18 ist ein Eckschutzstreifenstapel
22, z. B. Wellpappestreifen, vorgelagert.
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Dieser Stapel ist für die linke und für die rechte Packstückseite
getrennt vorgesehen, so daß sich also an der Vorderseite der Maschine zwei Stapel
22 bzw.
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22' befinden (s. Abb. 1). Jeder der Stapel 22, 22' ruht auf einer
Tragplatte 23, welche gegen den gemeinsamen Schlitten 24 durch Druckfedern 25 abgestützt
und mittels der Bolzen 26 geführt ist.
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Der Schlitten 24 besitzt an den Seiten Führungen 27, die an den am
Maschinengestell 1 befestigten Gleitschienen 28 in senkrechter Richtung verschiebbar
gelagert sind. An den Führungen 27 ist eine Schleppkette 29 angeschlossen, die als
endloser Zug auf den Leitrollen 30, 30' aufliegt und durch einen Kettenspanner 31
straff gehalten wird. Die unteren Leitrollen 30 dienen zum Antrieb für die Schlittenbewegung,
und zwar wird die Welle 32, auf der diese Rollen sitzen, durch einen gesteuerten
Antriebselektromotor 33 in solcher Weise angetrieben, daß der Schlitten 24 schrittweise
aufwärts gefahren werden kann, sich hingegen abwärts in gleichförmiger Bewegung
senkt.
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Zum Zweck dieser Steuerung ist oberhalb des Schutzstreifenstapels
22 ein Endschalterkontakt 34 vorgesehen, dessen Fühlerhebel 35 unter der Tischplatte
liegt und von den Schutzstreifen entgegen der Wirkung einer justierbaren Tasterfeder
in Ausschaltstellung gehalten wird.
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Ein zweiter Endschalterkontakt 36 liegt am unteren Ende der- Schlittenbahn.
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Unterhalb der Tischplatte 2 ist über dem Schutzstreifenstapel 22
ein Stößel 37, 37' angeordnet, von dem jeweils der oberste Streifenabschnitt in
den Förderkanal 14 geschoben wird. Die Stößel 37, 37' sind in Führungsleisten geführt;
sie besitzen mit Bolzen39 besetzte Böckchen 40, an denen die Arme 41 angreifen,
die auf der Welle 42 angeordnet sind.
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Letztere weist seitlich einen Handhebel 43 auf, mittels dessen die
Welle 42 gedreht und durch die Arme 41 die Stößel 37, 37' betätigt werden können.
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Für den aus dem Kanal 14 heraustretenden Schutzstreifenabschnitt
44 ist ein rückseits der Umschnürungsebenex-x liegender Anschlag 45 vorgesehen.
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Dieser Anschlag wird von einer Schulter 46 der beim Umschnüren absenkbaren
Stützplatte 11 gebildet. Die Schulter 46 liegt tiefer als der Boden 16 des Förderkanals
14, so daß die zugebrachten Schutzstreifen (wie aus Abb. 2 ersichtlich) geneigt
liegen und einerseits halbseitig auf dem Boden 16, andererseits halbseitig auf der
Schulter 46 aufliegen, wobei die Umschnürungsebenex-x etwa in der Mitte des Schutzstreifens
44 liegt.
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Wie bei den automatischen Umschnürungsmaschinen üblich, ist der zur
Bildung des Drahtverschlusses dienende Verdrill- und Abschneidemechanismus in einem
an der Tischplatte sitzenden Gehäuse 47 angeordnet. Auch besitzt die Maschine eine
mechanische Presse 48, mittels welcher das Packstück im notwendigen Maße vor der
Umschnürung zusammengedrückt werden kann.
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Mit 49 ist der die elektrischen Schaltknopfe usw. enthaltende Schaltkasten
bezeichnet.
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Die Wirkungsweise der beschriebenen Maschine ist folgende: Vor dem
Auflegen des Packstückes 50 wird bei betriebsbereiter Maschine zunächst der Handhebel
43 betätigt, durch den die Stößel 37, 37' vorgeschoben werden und auf jeder Seite
des Packstückauflagetisches 2 ein Eckschutzstreifenabschnitt 44 in den Förderkanal
14 tritt. Hier erfassen die rotierenden Förderwalzen 18 mit ihren Nadeln den Streifenabschnitt
und tragen denselben von Walzenreihe zu Walzenreihe, um an der Mündung des Kanals
14 die Streifenabschnitte gegen den Anschlag 45 zu schieben (vgl. Abb.2). In Abb.
6 ist schematisch diese Streifenanlage dargestellt. Nunmehr wird das Packstück 50
so aufgelegt, daß dessen Ende auf der Stützplatte 11 aufliegt und gegen die Anlageleiste
10 stößt. Von der Bedienung wird der linksseitig liegende Schutzstreifen 44 gefaltet,
wie in Abb. 6 punktiert angedeutet.
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Vorzugsweise erfolgt nun eine Pressung des Packstückes. Der Preßstempel
48 weist eine Ausbiegung auf und setzt dabei so auf die Oberseite des Packstückes,
daß er linksseitig über den Schutzstreifen vorspringt, während der Preßstempel dann
rechtsseitig den Schutzstreifenraum nicht berührt. Der Preßstempel hält den linksseitigen
Streifen in der in Abb. 6 punktierten Stellung fest.
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Bei dem nunmehrigen Betrieb der Umschnürungsmaschine zieht der Umschnürungsdraht
51 zunächst in Richtung des Pfeiles 52 den rechtsseitigen Schutzstreifen um die
Paketkante (vgl. punktierte Zwischenstellung in Abb. 6). Sodann wird der Draht weiter
um das Packstück gelegt, wobei er auch den linksseitigen Streifen 44 festlegt. Sowie
die den Umschnürungsdraht umlegende Tülle 9 an der linken unteren Ecke des Packstückes
angekommen ist, wird die Stützplatte 11 abgesenkt (vgl. Abb. 5), und die Tülle 9
kann frei unter dem Packstück durchlaufen und den Umschnürungsdraht unter Zwischenlage
des Schutzstreifens
auf der Packstückunterseite anbringen. Hierauf
erfolgt das Verschließen der Drahtumschnürung beispielsweise durch Verdrillen der
Drahtenden.
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Nach Beendigung des Umschnürvorganges ist das Packstück, wie in Abb.
7 dargestellt, fertiggestellt.
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Ein neuer Arbeitsgang, wie beschrieben, kann sich sofort anschließen.
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Ist im Laufe des Betriebes eine gewisse Anzahl von Schutzstreifen
verbraucht, so daß sich die Druckspannung der Feder 25 wesentlich verringert, so
wird der Taster 35 durch den stärkeren Federdruck der Tasterfeder vorgeschwenkt,
und es schaltet hierbei der Endschalter 34 den Motor 33 ein. Dieser setzt die Schleppkette
29 in Bewegung. Der Schlitten 24 wird nun hochgefahren, wobei nicht nur die Streifenstapel
22, 22' gepreßt, sondern auch die Druckfedern 25 so weit gespannt werden, bis sie
den Druck der Tasterfeder überwinden und der Endschalter ausschaltet. Sobald die
Spannung groß genug ist, schaltet der Kontakt 34 ab, und der Antriebsmotor bleibt
stehen. Der senkrechte Einzelvorschub der Streifen in die Ausstoß stellung wird
dann lediglich durch die Federkraft der Druckfedern 25 bewirkt.
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Sobald der Stapel22, 22' verbraucht ist, bringt man den Schlitten
24 in die Tieflage und füllt entsprechende Streifenstapel nach.
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Werden durch irrtümliche Fehlbetätigung des Handhebels 43 zwei Eckschutzstreifen
nacheinander zur Umschnürungsstelle gefördert, so wirft der an zweiter Stelle nachfolgende
Streifen den zufolge der tiefer liegenden Schulter geneigten ersten Streifen aus
seiner Anschlagstellung, indem er ihn über die tiefer liegende Kante herumklappt.
Der ausgeworfene Streifen liegt dann außerhalb der Umschnürungszone auf der Stütztischfläche
und kann leicht und schnell weggenommen werden.
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An Stelle von einem Streifenstapel können die Schutzstreifen bei
entsprechender Ausbildung der Einrichtung auch von einer Rolle des Streifenmaterials
entnommen werden.
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PATENTNSPROCBO: 1. Umschnürungsmaschine für Packstücke mit einem
vor der Umschnürungsebene liegenden Packstückauflagetisch, gekennzeichnet durch
einen unterhalb der Tischplatte (2) angeordneten, einerends in ein Schutzstreifenmagazin
(15) und anderends kurz vor der Ums chnürungs ebene (x-x) mündenden Förderkanal
(14) zur abschnittsweisen Eckschutzstreifenzuführung in den Bereich der Umschnürung.