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Dünnwandiges Muldentablett mit Randstreifen zum Einsetzen in Versandkisten
für Obst od. dgl.
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Die Erfindung bezieht sich auf Tabletts mit Randstreifen und muldenförmigen
Höhlungen zur Aufnahme insbesondere von Früchten beim Versand mittels Packkisten
oder Kartons. Sie betrifft die Ausbildung und Anfügung von Randstreifen derart,
daß diese ohne Beeinträchtigung der Festigkeit in den Knickstellen durch gekerbte
oder sonstwie geschwächte Kanten leicht nach oben beim Einsetzen in die Packkisten
abgebogen werden können und durch einen im gewissen Umfange elastischen Klemmsitz
die einzelnen Tabletts in den Packkisten festhalten und zugleich einen Schutz für
sich etwa lösende Früchte beim Transport bieten.
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Es sind Einlegewannen zum Versand und zur Lagerung von Eiern oder
Früchten mittlerer oder größerer Ausmaße bekannt, die aus Papiermache, Isunststoffolien
oder ähnlichen Werkstoffen hergestellt sind und die zumeist wabenförmig angeordnete
Höhlungen oder Mulden aufweisen. Die Verwendung solcher Tabletts hat sich als sehr
nützlich erwiesen, wenn diese in besondere Verpaclcungs- oder Schutzkisten zum Versand
eingesetzt werden. Solche Tabletts weisen jedoch noch Mängel auf, insbesondere hinsichtlich
der Einordnung in die Packkisten, wobei die Verpackung selbst erhöhte Lohnkosten
verursacht.
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So werden bei den bekannten Einlegewannen oder Tabletts bislang zwischen
die Reihen der eingelegten Früchte und die Wände des Versandkartons, Streifen aus
Wellpappe oder gefranstem Papier eingelegt; natürlich erforderte die Durchführung
dieser Arbeiten ziemlich viel Zeit und fiel nur selten einwandfrei aus.
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Bei Einsätzen in Kisten zum Halten von Gegenständen, z. B. von Eiern,
Flaschen und dergleichen, ist vorgeschlagen worden, die Randteile der Einsätze nach
unten umzubiegen und sie als Standfüße bzw.
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Abstandhalter zu verwenden. Für Versandkartons, z. B. aus Blech, ist
auch vorgeschlagen worden, die Randteile des Bodenteils und des Deckelteils nach
oben bzw. nach unten umzubiegen zur Schaffung der Seitenteile des Kartons.
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Die Erfindung hingegen befaßt sich mit der Ausgestaltung von dünnwandigen
Muldentabletts, die in Versandkisten eingesetzt werden, wobei das Vorhandensein
von Halteorganen, die das Einsetzen in die Versandkisten, z. B. in Obsthorden, erleichtern,
von Vorteil sind.
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Als solche Hafteorgane dienen gemäß der Erfindung die Randteile,
die um rinnenförmige Vertiefungen am Außenrand der Muldenplatte abbiegbar sind derart,
daß die Rinnen das Einsetzen des Muldentabletts in die Versandkisten erleichtern,
wobei die Randteile um diese Rinnen nach oben abbiegbar sind.
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Bei tiefen Versandkisten legen sich die Randteile beim Einsetzen
an die Seitenwandungen
der Kisten an und schützen die am Rande der Muldenplatte liegenden
Gegenstände vor der Berührung mit dem Holz und gestatten ein siche res Herausnehmen
der gefüllten Muldenpla.tte und ebenso ein bequemes Einsetzen in die Kiste. Bei
flachen Versandkisten, z. B. Obsthorden, wirken die rinnenförmigen Vertiefungen
ebenfalls im Sinne der Erleichterung der Zentrierung der Muldenplatte und der Erleichterung
des Hereinsetzens und Herausnehmens und überdecken die Stirnseiten der Seitenwandungen
der Obsthorde, schützen also die am Rande des Muldentabletts eingesetzten Gegenstände,
z. B. die Früchte, vor der Berührung mit den Kanten dieser beispielsweise aus Holz
bestehenden Seitenflächen. Die nach einer bevorzugten Ausführungsform in diesen
Randteilen vorgesehenen quer zu den Rillen verlaufenden Rippen der Wandteile gestatten,
sowohl in dem einen wie in dem anderen Fall das Eintreten von Luft in die Räume
unterhalb der Platte, so daß, wenn in an sich bekannter Weise der Muldenboden mit
einer Durchlochung oder mehreren versehen ist, die Luft an die Unterfläche der Muldenplatte
und der eingesetzten Gegenstände, z. B. an die Früchte, gelangen kann.
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In den Zeichnungen ist als Beispiel eine Ausführungsform nach der
Erfindung wiedergegeben, und zwar zeigt Fig. 1 die Seitenansicht eines Versandtabletts
nach der Erfindung mit Darstellung der durch zwei Rillen angeschlossenen Seitenränder,
Fig.
2 eine gleiche Ausführung nach Fi 1, jedoch mit auf einer Seite wiedergegebener
Hochbiegung des Seitenrands, Fig. 3 die Draufsicht auf ein Tablett nach Fig. 1 und
2 mit Wiedergabe der Einschnitte an den Ecken und von Verstärkungsrippen der Seitenränder.
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In den Fig. 1 und 2 ist mit 1 die Ansicht bzw. ein Vertikalschnitt
einer Einlegemulde bezeichnet, in der die Früchte während des Versands für sich
getrennt aufbewahrt sind. An jede Mulde stoßen in wabenförmiger Anordnung weitere
gleich ausgestaltete Mulden an, von denen Teile der Randmulden 2, 2' und 3, 3' wiedergegeben
sind. Das gesamte Tablett ist an den Außenseiten (Fig. 3) mit einem Rand 10 versehen,
der eine gewisse Breite hat und im Querschnitt gemäß Fig. 1 und 2 gestaltet ist.
Der Obergang von den Tablettseiten zu dem Rand wird gemäß der Erfindung durch zwei
Rillen 5 und 6 gebildet, von denen die eine nach oben und die andere nach unten
offen ist, so daß ein wellenförmiger Ubergang sich ergibt und der Randstreifen 10
an den Seiten 7-7', 8-8', 9-9' und 9'-7 leicht nach oben gebogen werden kann, ohne
daß das Material an den Umlegungsstellen durch Einschnitte oder Kerbungen geschwächt
ist.
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Außerdem sind an den Ecken (Fig. 3) einfache Einschnitte vorgesehen,
und zwar in Richtung der Winkelhalbierenden, um ein gleichmäßiges Ineinander-oder
übereinanderschieben und Aufbiegen der Randstreifen in den Ecken zu ermöglichen.
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Zur Verstärkung der Randstreifen 10 können weiterhin noch Versteifungsrippen
4 (Fig. 3) vorgesehen werden.
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Es wird auf diese Weise erreicht, daß bei Kisten oder sonstigen Verpackungsbehältern,
deren Innen-
maße genau denen der Quer- und Längsrillen 5 und 6 der Tabletts entsprechen,
der Rand 10, wie in Fig. 2 gestrichelt dargestellt, eine annähernd parallele Stellung
10' zur Kistenwand 16 einnimmt und hierdurch das Tablett festklemmt und versteift.
Besondere bisher übliche und notwendige Sicherungsmaßnahmen sind somit bei Verwendung
der Ausführungsform gemäß der Erfindung nicht mehr erforderlich, und es erübrigt
sich auch das bisher notwendige Einlegen von Streifen in die Behälter.
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Schutz wird für die Merkmale nur in ihrer Gesamtheit, nicht aber
für die Einzelelemente beansprucht.