DE1080364B - Befestigung einer Leitung aus elastischem Material in einer Anschluss- oder Verbindungshuelse - Google Patents
Befestigung einer Leitung aus elastischem Material in einer Anschluss- oder VerbindungshuelseInfo
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- F16—ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf die Befestigung einer Leitung, z. B. eines Rohres oder Schlauches, aus
elastischem Material, insbesondere aus Kunststoff, in einer Anschluß- oder Verbindungshülse unter Ausnutzung
der Elastizität des .Leitungswerkstoffes und des Innendruckes in der Leitung. Die Erfindung zielt
darauf ab, in einfacher Weise die Verbindung von weichen bzw. biegsamen Rohren oder Schläuchen aus
elastischem Material mit Metallrohren, Maschinenteilen od. dgl. sowie auch die Verbindung von einem
oder mehreren solcher Leitungen aus elastischem Material miteinander zu ermöglichen. Die Verbindungshülsen können als gerade Verbindungsstücke, als
Winkelstücke oder als T-Stücke ausgebildet sein.
Verbindungen von Leitungen, bei welchen der Innendruck der Leitung und die Elastizität des Werkstoffes
derselben ausgenutzt wird, sind an sich bekannt. Es wurde bereits vorgeschlagen, glatte
Schlauchenden in glatte Hülsen einzusetzen. Da jedoch
hierbei die glatte Hülse zu wenig Sicherheit gegen Lösen der Verbindung bei Nachlassen des
Innendruckes in der Leitung bietet, wurde das Schlauchende mit einem verstärkten Bund ausgebildet
und dieser Bund durch einen Sprengring festgehalten. Dies setzt eine besondere Ausbildung des Leitungsendes
voraus, so daß nicht die Möglichkeit gegeben ist, den Schlauch oder das Rohr nach laufenden
Metern abzuschneiden. Für Schläuche mit genügend großer Wandstärke wurde auch vorgeschlagen, für
den Angriff des Sprengringes eine Nut in das Schlauchende einzuarbeiten. Dadurch wird aber
gerade die hochbeanspruchte Verbindungsstelle geschwächt, und es erscheinen daher auch solche Ausbildungen
ungeeignet, abgesehen davon, daß das Einarbeiten der Nut in das Schlauchende einen zusatzliehen
Arbeitsgang und genügende Schlauchwandstärke erfordert. Für Gummischläuche wurden auch
schon Verbindungshülsen vorgeschlagen, welche innen konisch ausgebildet sind und schraubenförmige oder
ringförmige Nuten aufweisen. Solche Verbindungen dienen zur Befestigung eines Gummischlauches auf
einem Metallrohr, wobei der Gummischlauch auf das Metallrohr aufgezogen und hierauf durch Aufschrauben
oder Aufpressen der innen genuteten Hülse an das Rohr dichtend angepreßt wird. Gegenüber der
Erfindung ist hier das Einschieben eines Rohres in den Gummischlauch Voraussetzung, wodurch der
lichte Querschnitt der Leitung verändert wird.
Für starre Rohre wurden bereits Verbindungshülsen vorgeschlagen, welche innen Ringrippen oder
schraubenförmige Rippen von sägezahnartigem Querschnitt aus elastischem Material aufweisen, die gegen
das in die Verbindungshülse eingesteckte Leitungsende hin gerichtet sind. Diese Rippen deformieren
Befestigung einer Leitung
aus elastischem Material
in einer Anschluß- oder Verbindungshülse
Anmelder:
Interowa, Fürer-Haimendorf
Kommandit-Gesellschaft
für Kunststoffhandel, Wien
für Kunststoffhandel, Wien
Vertreter: Dipl.-Ing. C. elemente, Patentanwalt,
Deggendorf, Krankenhausstr. 26
Deggendorf, Krankenhausstr. 26
Beanspruchte Priorität:
Österreich vom 9. März 1956
Österreich vom 9. März 1956
Heinrich Singer, Aigen-Glas, Salzburg (Österreich),
ist als Erfinder genannt worden
ist als Erfinder genannt worden
sich beim Einschieben des Rohres und legen sich nach Art von Dichtungslippen an die Rohrwand an. Solche
Verbindungshülsen mit Ringrippen aus elastischem Material sind für die zugfeste und dichte Befestigung
einer elastischen Leitung wenig geeignet.
Die Erfindung zielt darauf ab, eine Befestigung für Leitungen aus elastischem Material, insbesondere
aus Kunststoff, in einer Anschluß- oder Verbindungshülse unter Ausnutzung des Innendruckes in der Leitung
und der Elastizität des Werkstoffes der Leitung zu schaffen, bei welcher die Nachteile der bekannten
Anordnungen vermieden sind. Die Erfindung besteht in der Kombination der folgenden, an sich bekannten
Merkmale:
a) In der Hülse sind eine Reihe unelastischer Ringrippen mit sägezahnartigem Querschnitt angeordnet;
b) die sägezahnartigen Rippen sind gegen das in der Hülse eingesteckte Leitungsende hin gerichtet;
c) die Spitzendurchmesser der innersten Ringrippen am Leitungsende sind kleiner, die der äußersten
Ringrippen am Hülsenende sind gleich oder vorzugsweise größer als der Außendurchmesser der
Leitung;
d) die Spitzendurchmesser der Ringrippen nehmen von innen nach außen gleichmäßig verlaufend zu.
909 787/212
Durch die Kombination dieser Merkmale wird eine Befestigung einer Leitung aus elastischem Material,
und zwar insbesondere einer Kunststoffleitung, ermöglicht, welche allen in der Praxis gestellten Anforderungen
entspricht. Durch die Anordnung einer Reihe unelastischer, gegen das in der Hülse eingesteckte
Leitungsende hin gerichteter Ringrippen mit sägezahnartigem Querschnitt wird die Voraussetzung
für eine dichte Verbindung und für eine axiale Belastbarkeit der Leitung geschaffen. Kunststoffrohre
oder -schläuche weisen erfahrungsgemäß eine Toleranz von ungefähr 2% des Außendurchmessers auf.
Dieser Toleranz trägt nun die erfindungsgemäße Maßnahme Rechnung, daß die Spitzendurchmesser der innersten
Ringrippen am Leitungsende kleiner, die der äußersten Ringrippen am Hülsenende hingegen gleich
oder vorzugsweise größer sind als der Außendurchmesser der Leitung. Auf diese Weise wird die Gewähr
geschaffen, daß trotz dieser üblicherweise in Betracht kommenden Toleranzen die Leitungen leicht
und ohne Schwierigkeiten in die Hülsen eingeschoben werden können und dabei die Dichtheit der Verbindung
und die axiale Belastbarkeit der Leitung tatsächlich unter allen Bedingungen gegeben ist, wobei
die von innen nach außen gleichmäßig verlaufende Zunahme der Spitzendurchmesser der Ringrippen
die volle Sicherheit gewährt, daß auch bei den ungünstigsten Toleranzenverhältnissen zumindest
einige dieser Ringrippen in optimalem Eingriff mit der Außenwand der Leitung stehen und die Dichtheit
und Zugbelastbarkeit gewährleisten. Erst die Kombination dieser Merkmale ermöglicht somit die leichte
Montage und die sichere Funktion der Verbindung, was deshalb von besonderer Wichtigkeit ist, weil erst
dadurch die Anwendung der erfindungsgemäßen Befestigung auch für ortsfest verlegte Leitungen ermöglicht
wird, welche jahrelang dicht halten und allen Beanspruchungen Widerstand leisten sollen. Die
Kombination der Merkmale der vorliegenden Erfindung ermöglicht hierbei, ohne Kalibrierung der Leitungsenden,
welche Spezialwerkzeuge und eine besondere Sorgfalt der Arbeit sowie besondere Fachkenntnisse
erfordern würde, die Montage einfach durch Einstecken der Leitungsenden in die Verbindungs-
oder Anschlußhülse durchzuführen, so daß auch bei der Verlegung der Leitungen durch ungeschultes
Personal die Gewähr für die einwandfreie Dichtheit und Zugfestigkeit gegeben ist. Die Leitung
kann verhältnismäßig leicht in die Bohrung der Anschlußhülse eingeschoben, jedoch kaum mehr aus dieser
herausgezogen werden, da die steilen, nach innen gerichteten Flanken der zahnartigen Ringrippen die
Leitung fassen. Während des Betriebes bewirkt der in der Leitung herrschende Innendruck, daß die Leitung
aus elastischem Material um so fester an die zahnartigen Ringrippen angepreßt wird, je höher der
im Leitungsinneren herrschende Druck ist. Es tritt also die vorteilhafte Wirkung ein, daß je höher die
Beanspruchung auf Dichthalten ist, desto dichter die Verbindung zwischen Leitungen und Anschlußhülse
wird.
Zweckmäßig ist der Spitzendurchmesser der äußersten Ringrippen um V2 bis 2% größer und der
Spitzendurchmesser der innersten Ringrippen um 3 bis 5 °/o kleiner gewählt als der Nenndurchmesser der
Leitung, so daß auch bei den großen Abweichungen innerhalb der zulässigen Toleranz das leichte Einsetzen
der Leitung in die Anschlußhülse und der dichte und feste Sitz derselben gewährleistet ist. Im
allgemeinen wird es genügen, den Spitzendurchmesser der äußersten Ringrippe etwa um 1% größer und
den Spitzendurchmesser der innersten Ringrippe etwa um 4% kleiner zu bemessen, als es dem Außendurchmesser
der Leitung entspricht, wobei die Spitzendurchmesser der dazwischenliegenden Ringrippen von
außen nach innen verlaufend abnehmen. Die Ausbildung ist vorzugsweise so getroffen, daß die von der
Anschlußhülsenmündung abgewandten Steilflanken der Ringrippen mit der in Richtung zu dem in 'der
Anschlußhülse sitzenden Leitungsende orientierten Längsachse der Leitung einen Winkel α von 90 bis
110°, zweckmäßig einen Winkel α von 90 bis 100° einschließen. Eine solche Bemessung des Steilflankenwinkels
der Ringrippen hat sich als besonders geeignet erwiesen.
Bei der praktischen Ausführung einer Anschlußoder Verbindungshülse hat es sich als besonders vorteilhaft
erwiesen, längere metallische Zylinder mit gleichgerichteten sägezahnartigen inneren Ringrippen
in Abschnitte zu unterteilen und solche Abschnitte in einen Kunststoffkörper einzubetten. Dies hat den
Vorteil, daß die Bearbeitung der metallischen Teile mit den gleichgerichteten inneren Ringrippen von der
Seite aus, nach welcher die Steilflanken gerichtet sind, leicht erfolgen kann und die einheitlich in Serie hergestellten
metallischen Zylinder nach der Unterteilung in Abschnitte in den verschiedensten Stellungen unter
Vermittlung des Kunststoffkörpers zu einer Verbindungshülse zusammengesetzt werden können, und
zwar so, daß die sägezahnartigen Ringrippen jedes Zylinders gegen das in den betreffenden Zylinder eingesteckte
Leitungsende hin gerichtet sind. Dies kann in einfacher, an sich bekannter Weise durch Umspritzen,
Umpressen oder Umgießen der Zylinderabschnitte in einer Form erfolgen.
In der Zeichnung ist der Gegenstand der Erfindung an Hand beispielweiser Ausführungsformen schematisch
veranschaulicht.
Fig. 1 ist ein Längsschnitt durch eine Anschlußhülse nach der Erfindung;
Fig. 2 ist eine Ansicht der Anschlußhülse gemäß Fig. 1;
Fig. 3 ist ein Querschnitt nach der Linie IH-III der Fig. 1, und
Fig. 4 zeigt eine Verbindungshülse im Längsschnitt;
Fig. S zeigt ein Ausführungsbeispiel einer aus Metall und Kunststoff hergestellten Verbindungshülse.
Wie die Zeichnung erkennen läßt, besteht das Anschlußstück aus einer unelastischen Hülse 1 aus Metall
od. dgl., die auf einer Seite einen Anschlußstutzen 2 mit Schraubengewinde 3 und auf der anderen
Seite eine Bohrung 4 zur Aufnahme des Endes einer Leitung 5 aus elastischem Material aufweist.
Die Bohrung 4 ist mit nach innen gerichteten Ringrippen 6 ausgestattet, die, wie Fig. 1 erkennen läßt,
in axialer Richtung einen zahnartigen bzw. sägezahnartigen Querschnitt besitzen. Die Ausbildung ist eine
solche, daß die von der Mündung 7 der Anschlußhülse abgewendeten Flanken 8 der Ringrippen mit der in
Richtung zum in der Hülse sitzenden Leitungsende orientierten Längsachse 9 der Bohrung einen steileren
Winkel α einschließen als die der Mündung 7 zugekehrten Flanken 10, die mit derselben Längsachse 9
den Winkel β einschließen. Der Winkel α, den die Flanken 8 mit der Längsachse 9 einschließen, beträgt
bei dem Ausführungsbeispiel der Zeichnung ungefähr 110°.
Um einen festen Sitz der Leitung in der Bohrung 4 der Anschlußhülse zu gewährleisten, ist in an sich be-
kannter Weise der Spitzendurehmesser der Ringrippen 6 etwas kleiner bemessen als der Außendurchmesser
der Leitung 5, so daß dieses unter Überwindung eines gewissen Widerstandes in die Bohrung
eingeführt werden muß. Durch die wie Widerhaken S wirkenden Ringrippen 6 sowie durch die durch den
in der Leitung herrschenden Innendruck bewirkte Anpressung der Leitung an die Ringrippen wird ein
absolut fester Sitz und eine gute Abdichtung der Leitung in der Bohrung 4 gewährleistet.
Um das Einführen der Leitung 5 in die Anschlußhülse zu erleichtern und dennoch einen sicheren,
dichten Sitz zu gewährleisten, ist die Ausbildung, wie Fig. 1 zeigt, so getroffen, daß der Spitzendurehmesser
d2 der äußersten Ringrippen 6 im Bereich der
Mündung 7 etwas, beispielsweise um 1% größer ist als der Außendurchmesser d der Leitung 5. Der
Grunddurchmesser dieser Ringrippen jedoch ist in an sich bekannter Weise durchweg größer als der Außendurchmesser
d der Leitung 5.
Der hülsenartige Teil 1 des Anschluß Stückes kann eine beliebige Außenform besitzen und z. B. mit Angriffsflächen
11 für einen Schraubenschlüssel od. dgl. versehen sein.
Fig. 4 zeigt im Schnitt eine Ausführungsform einer a5
Verbindungshülse, die dazu bestimmt ist, zwei Leitungen aus elastischem Material miteinander zu verbinden,
zu welchem Zweck die Verbindungshülse mit einer durchgehenden Bohrung 12 versehen ist. Die
nach innen gerichteten Ringrippen 6 bzw. 6' sind so ausgebildet, daß sie jeweils die steileren Flanken 8, 8'
der in der Mitte gelegenen Symmetrieebene der Verbindungshülse zukehren. Auf diese Weise werden die
von beiden Seiten eingeschobenen Enden 5 bzw. 5' der zu verbindenden Leitungen gegen das Herausziehen
aus der Verbindungshülse gesichert. Ansonsten ist die Wirkungsweise und die Art der Befestigung
genau die gleiche wie bei der Ausführungsform nach den Fig. 1 bis 3.
Natürlich kann eine Verbindungshülse gemäß Fig. 4 auch mit verschieden großen Bohrungen zur
Verbindung von Leitungen mit verschiedenen Außendurchmessern ausgebildet sein, so wie es auch möglich
ist, mehr als zwei Leitungen in einem gemeinsamen Anschlußstück zu vereinigen. Auf der Außenseite
kann die Verbindungshülse gemäß Fig. 4 z. B. mit Vorsprüngen oder Ansätzen 13 versehen sein, die
als Angriffsflächen für ein Werkzeug oder als Schlagfläche für einen Hammer dienen.
Es hat sich in der Praxis erwiesen, daß die erfindungsgemäßen Anschluß- oder Verbindungshülsen
nicht nur aus Metall hergestellt werden können, sondern daß auch unelastische Kunststoffe, beispielsweise
die unter dem Namen »Araldit« im Handel befindlichen Kunststoffar,ten, Verwendung finden können.
Wie Fig. 5 zeigt, kann die Verbindungshülse auch kombiniert aus Kunststoff und Metall hergestellt
werden. Die Ausführungsform nach Fig. 5 unterscheidet sich von der Ausführungsform nach Fig. 4
dadurch, daß zwei metallische Zylinder 14, welche in gleicher Weise wie bei den vorhergehenden Ausführungsbeispielen
mit Zähnen 6" ausgebildet sind, in einen Kunststoffteil 15 eingebettet sind. Die Einbettung
erfolgt in einfacher Weise durch Umspritzen, Umgießen oder Umpressen der Zylinder 14. Eine
solche Ausführungsform hat nicht nur den Vorteil, daß die metallischen Zylinder 14 als Abschnitte von
einem einheitlich bearbeiteten Zylinder hergestellt werden können und daher die gleichen Zylinderabschnitte
14 für Anschluß- bzw. Verbindungshülsen gemäß Fig, 1 oder 4 oder für Winkelstücke oder
T Stücke verwendet werden können, sondern es ist auch, der Vorteil der leichteren Bearbeitbarkeit gegeben.
Bei den in Fig. 1 und 4 dargestellten Anschlußbzw. Verbindungshülsen müssen die Steilflanken
8 bzw. 8' der Zähne ·6 bzw. 6' mit komplizierten
Messerformen von der Mündungsseite her bearbeitet werden. Bei den Zylinderabschnitten 14 nach Fig. 5
hingegen kann die Bearbeitung von der anderen Seite her erfolgen, so daß eine Bearbeitung auf Automaten
leicht möglich erscheint.
Claims (6)
1. Befestigung einer Leitung aus elastischem Material, insbesondere aus Kunststoff, in einer
Anschluß- oder Verbindungshülse unter Ausnutzung des Innendruckes in der Leitung und der
Elastizität des Werkstoffes der Leitung, gekennzeichnet durch die Kombination folgender, an sich
bekannter Merkmale:
a) in der Hülse sind eine Reihe unelastischer Ringrippen mit sägezahnartigem Querschnitt
angeordnet;
b) die sägezahnartigen Ringrippen sind gegen das in der Hülse eingesteckte Leitungsende
hin gerichtet;
c) die Spitzendurehmesser der innersten Ringrippen am Leitungsende sind kleiner, die der
äußersten Ringrippen am Hülsenende sind gleich oder vorzugsweise größer als der Außendurchmesser
der Leitung;
d) die Spitzendurehmesser der Ringrippen nehmen von innen nach außen gleichmäßig verlaufend
zu.
2. Befestigung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungshülse eine an
sich bekannte durchgehende, mit Ringrippen versehene Bohrung aufweist, in deren beide Mündungen
je ein Leitungsende (5, 5') einschiebbar ist, wobei die Steilfianken (8) der zur einen Mündung
der Verbindungshülse gehörenden Ringrippen (6) und die Steilflanken (8') der zur anderen
Mündung gehörenden Ringrippen (6') einander zugewandt sind (Fig. 4).
3. Befestigung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Spitzendurehmesser der
äußersten Ringrippe um V2 bis 2% größer und der Spitzendurehmesser der innersten Ringrippen um
3 bis 5 °/o kleiner ist als der Nenndurchmesser der Leitung.
4. Befestigung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Spitzendurehmesser der
äußersten Ringrippe etwa um 1% größer und der Spitzendurchmesser der innersten Ringrippe etwa
um 4% kleiner ist als der Nenndurchmesser der Leitung, wobei die Spitzendurehmesser der dazwischenliegenden
Ringrippen von außen nach innen verlaufend abnehmen.
5. Befestigung nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die von der Mündung (7) der
Hülse abgewandten Steilflanken (8) der Ringrippen (6) mit der in Richtung zu dem im Anschlußstück
sitzenden Leitungsende orientierten Längsachse (9) der Leitung (5) einen Winkel (α) von
90 bis 110°, zweckmäßig einen Winkel (α) von
9Q bis 100° C, einschließen.
6. Verfahren zur Herstellung einer Verbindungshülse für eine Befestigung nach Anspruch 1
bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß Abschnitte eines beliebig langen metallischen Zylinders mit
gleichgerichteten sägezahnartigen inneren Ringrippen in an sich bekannter Weise in einen Kunststoffkörper
eingebettet werden, wobei die sägezahnartigen Ringrippen jedes zylindrischen Abschnittes
gegen das in die Hülse einsteckbare Leitungsende hin gerichtet sind.
In Betracht gezogene Druckschriften: deutsche Patentschrift Nr. 76 250;
österreichische Patentschrift Nr. 187 360; französische Patentschriften Nr. 955 514, 745 561,
718165, 487 265;
USA.-Patentschrift Nr. 1 926 197.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| AT1080364X | 1956-03-09 |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1080364B true DE1080364B (de) | 1960-04-21 |
Family
ID=3685110
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| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DEI12888A Pending DE1080364B (de) | 1956-03-09 | 1957-02-26 | Befestigung einer Leitung aus elastischem Material in einer Anschluss- oder Verbindungshuelse |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE1080364B (de) |
Cited By (3)
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