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Elektrisch beleuchteter Dekorationsgegenstand Die Erfindung bezieht
sich auf eine Deleuchtungseinrichtung für Weihnachtsdekorationen oder andere Illuminationszwecke,
beispielsweise Auslagen in Schaufenstern, Reklame u. dgl., und zwar auf solche Beleuchtungseinrichtungen,
die mit einem Gestell in der Form eines Weihnachtsbaumes u. dgl. ausgebildet und
mit Haltern für Lichtquellen, insbesondere- elektrischen kerzenförmigen Lampen,
versehen sind.
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Beleuchtungseinrichtungen der obenerwähnten Art sind ansprechend,
haben aber den Nachteil, sehr sperrig zu sein. Zusammenklappbare oder zerlegbare
Gestelle für derartige Beleuchtungseinrichtungen sind zwar in vielen verschiedenen
Ausführungen bekannt, aber sowohl das Zusammensetzen als auch das Zerlegen der Gestelle
gemäß den bekannten Ausführungen ist außerordentlich umständlich. Demzufolge haben
sich derartige Beleuchtungseinrichtungen in der Praxis nicht bewährt.
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Es sind auchDekorationsgegenstände bekanntgeworden, bei denen an einer
senkrechten Säule ein in Form einer Kegelspirale gewundenes Tragband aufgehängt
ist, das dann etwa zur Aufnahme von Lametta dienen kann. Bei diesem Tragband ist
aber keine Zusammenlegbarkeit vorgesehen, und die etwaige Beleuchtung befindet sich
nur an der Säule oder dem zur Säule gehörenden Fuß.
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Die Aufgabe, die der Erfindung zugrunde liegt, besteht darin, daß
mit einfachen Mitteln ein elektrisch beleuchteter Dekorationsgegenstand der obenerwähnten
Art geschaffen werden soll, der mit wenigen, einfachen Handgriffen zusammengesetzt
und auseinandergenommen werden kann.
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Die Erfindung geht ebenfalls von einem elektrisch beleuchtetenDekorationsgegenstand
aus, der aus einem auseinandernehmbaren Gestell besteht, welches aus einem Fuß,
einem Ständer und einem Tragband zusammengesetzt ist, das ein an der Spitze des
Ständers lösbar verbundenes und sich zu ihr hin verjüngendes räumliches Gebilde
darstellt. Die Erfindung besteht darin, daß das Tragband als Träger für Lampenfassungen
dient.
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Dabei ist das Tragband gemäß weiterer Ausgestaltung der Erfindung
in der Weise nachgiebig ausgebildet, daß es im Gebrauchszustand zwischen Fuß und
Spitze des Ständers auf- bzw. ausgespannt gehalten wird und ein zum oberen Ende
des Ständers sich verjüngendes, kegel- oder pyramidenförmiges Gebilde entsteht,
das nach Gebrauch nur durch Lösen der Befestigung an der Spitze des Ständers in
eine ebene Form am Fuß zusammenfällt.
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Im Falle, daß das Tragband spiralförmig verläuft, wird im auf- bzw.
ausgespannten Zustand ein kegelförmiges Gebilde entstehen, wobei das äußere Ende
der Spirale fest mit dem Fuß verbunden ist und dessen inneres Ende an der Spitze
des Ständers befestigt ist. Beim Lösen der Verbindung an der Spitze des Ständers
fällt das Halteband unter der Einwirkung der Schwerkraft oder einer zusätzlichen
Druckkraft in eine ebene Spirale zusammen und ist in diesem Zu= stand spannungsfrei
oder annähernd spannungsfrei.
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Zwei Ausführungsformen einer Beleuchtungseinrichtung für Weihnachtsdekorationen
gemäß der Erfindung sind in den zugehörigen Zeichnungen beispielsweise veranschaulicht.
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Fig.1 stellt eine Beleuchtungseinrichtung gemäß der ersten Ausführungsform
in gebrauchsfertigem Zustand dar; Fig.2 zeigt die zwei Teile, aus denen der Ständer
besteht; Fig.3 zeigt schematisch das zu flacher Form zusammengeklappte Spiralband,
jedoch mit einem Fuß einer abgeänderten Ausführung; Fig.4 zeigt einen lotrechten
Längsschnitt durch einen Teil des Spiralbandes, und zwar an einer Stelle, wo eine
Fassung für eine kerzenförmige elektrische Lampe untergebracht werden soll; Fig.5
zeigt in größerem Maßstab das obere Ende des Ständers, und zwar in einer gegenüber
Fig. 1 abgeänderten Ausführung; Fig. 6 ist eine der Fig. 1 entsprechende Endansicht
des Ständers mit dem benachbarten Teil des Spiralbandes; Fig. 7 stellt eine Beleuchtungseinrichtung
gemäß der zweiten, abgeänderten Ausführungsform im gebrauchsfertigen Zustand dar;
Fig.
8 ist eine der Fig. 7 entsprechende Ansicht von oben.
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Wie aus Fig. 1 und 2 hervorgeht, besteht der Ständer aus zwei rohrförmigen
Teilen 2 und 3, wobei der Teil 2 oben eine Hülse 4 trägt, in die der andere Teil
3 eingesetzt werden kann. Das untere Ende des Teiles 2 ist in eine Hülse 5 auf dem
Fuß einsetzbar, welcher Fuß beispielsweise aus einem Kreuz 6 gemäß Fig. 1 oder einer
Platte 6' gemäß Fig. 3 bestehen kann.
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Der Träger für die Lampenfassungen 7 wird gemäß Fig. 1 von einem einzigen
spiralförmigen Tragband 8 gebildet, dessen Windungen in Richtung nach oben immer
enger werden. Die unterste Windung ist auf dem kreuzförmigen Fuß 6 befestigt und
bildet den Umfang des Fußes. Gegebenenfalls kann der wesentliche Teil des Fußes
aus dieser Windung bestehen. Das obere Ende des Spiralbandes 8 ist an dem oberen
Ende des Ständers lösbar oder abnehmbar befestigt. Das obere Ende des Spiralbandes
8 kann beispielsweise mit einem nach unten gerichteten Teil (Fig. 1) versehen sein,
der in das obere Ende des rohrförmigen Ständers paßt und darin eingeschoben bzw.
daraus ausgezogen werden kann. Gegebenenfalls kann das obere Ende des oberen Teiles
3' des Ständers mit einem Schlitz 3" versehen sein, wobei der obere Endteil des
Spiralbandes 8' in diesen Schlitz paßt und einen Endwulst 8" hat, der innerhalb
des Schlitzes liegen soll (Fig. 5 und- 6).
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Das Spiralband 8 bzw. 8' hat solche Nachgiebigkeit oder federnde Elastizität,
daß das Tragband, wenn sein oberes Ende an dem oberen Ende des Ständers befestigt
ist, auf- bzw. ausgespannt gehalten wird, wie in Fig. 1 dargestellt ist, aber, wenn
sein oberes Ende von dem oberen Ende des Ständers abgenommen und der Ständer von
dem Fuß entfernt worden ist, die Form einer flachen Spirale einnimmt wie in Fig.
3 dargestellt, wo das Spiralband mit 8' bezeichnet ist. In dem in Fig. 1 dargestellten
Zustand wird also das Spiralband unter Spannung gehalten, aber in dem in Fig.3 dargestellten
Zustand ist das Spiralband spannungsfrei oder annähernd spannungsfrei. Das Spiralband
kann aus Metall, Kunstharz oder einem anderen passenden Stoff bestehen, der die
Herstellung eines Spiralbandes mit genügender Nachgiebigkeit oder Elastizität erlaubt,
um in der ausgespannten Lage die einzelnen Spiralwindungen auf zweckmäßige gegenseitige
Entfernungen zu halten. Insbesondere für Weihnachtsdekorationen ist grüner Kunststoff
vorzuziehen, und das Spiralband ist dann vorteilhaft mit einem eingelegten federnden
Armierungsdraht versehen, damit es genügend elastisch wird. Erforderlichenfalls
kann der Querschnitt des Spiralbandes vom Fuß nach oben allmählich abnehmen, damit
die Steigung des ausgespannten Spiralbandes gleichförmiger verläuft. Die Querschnittsform
ist beliebig und kann beispielsweise rund oder ellipsenförmig sein, aber vorzugsweise
ist sie rechteckig und flach, wobei das Spiralband hochkantig gestellt ist.
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Die Beleuchtungseinrichtung wird für elektrische Beleuchtung unter
Anwendung von Lampenfassungen 7 mit Seitenbefestigungen bekannter Art ausgeführt.
An den Stellen, wo die Lampenfassungen 7 angebracht werden sollen, hat das Spiralband
8' gemäß Fig. 4 eine aufstehende Lasche 8"' mit durchgehendem Befestigungsloch für
die Befestigung des Lampenhalters-7 durch eine Befestigungsschraube. Wenn das Spiraltragband
aus Kunstharz besteht und für elektrische Beleuchtung- verwendet wird, ist es angebracht,
in das _Spiralband 8' zwei elektrische Leiter 9,10 einzugießen oder auf andere Weise
unterzubringen, wobei eine aus dem einen Leiter 10 gebildete Schlinge 10' vorgesehen
-wird, die aus dem Spiralband herausragt, und zwar an den Stellen, wo die Lampenfassungen
7 angebracht werden, vorzugsweise gerade unter der Lasche 8"'. Die eingelegten Leiter
9, 10 können blanke Leiter sein, aber zum Eingießen eignen sich besonders isolierte
Leiter. Ein Armierungsdraht (nicht gezeigt) kann mit den Leitern 9, 10 zusammen
eingelegt werden, und zwar oberhalb derselben. Wenn das Spiralband genügend breit
(hoch) ausgeführt wird, kann die Lasche 8"' vermieden und das Befestigungsloch direkt
in das Spiraltragband vorgesehen werden, beispielsweise unterhalb des Armierungsdrahtes.
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Die Ausführungsform gemäß Fig. 7 und 8 stellt eine Abänderung dar,
bei der an Stelle des Spiralbandes drei zickzackförmige Tragbänder 15, 16,
17 vorgesehen sind, die also den Träger für die Lampenfassungen bilden. Diese Tragbänder
15, 16, 17 sind an je einer Ecke 18', 18", 18' eines dreieckigen Fußes 18
befestigt. In einer Hülse 20 auf diesem Fuß ist der Ständer 19 lösbar untergebracht.
Der Ständer kann aus mehreren miteinander gekuppelten lösbaren Rohrteilen bestehen,
ist aber in Fig. 7 ohne diese Kupplungseinrichtung gezeigt. Die oberen Enden der
Bänder 15, 16, 17 sind miteinander durch eine Hülse 21 vereinigt, die in oder auf
das obere Ende des Ständers 19 lösbar ein-bzw. aufgesetzt werden kann und gegebenenfalls
als Fassung ausgebildet wird. Die übrigen Lampenfassungen 7 haben Seitenbefestigungen.
Die einzelnen Zickzackteile oder Glieder jedes Tragbandes 15, 16 bzw. 17 sind miteinander
durch Gelenke 15', 16' bzw. 17
schwenkbar oder drehbar verbunden, die innerhalb
gewisser Grenzen ein Ausrichten der Zickzackform erlauben. Derartige Gelenke mit
begrenzter Beweglichkeit sind an sich bekannt. Wenn die drei Tragbänder oder Gliederreihen
mit ihren oberen Enden auf dem Ständer befestigt sind, werden sie also gewissermaßen
gestreckt gehalten, wie aus Fig.7 und 8 hervorgeht, aber wenn ihre oberen Enden
von dem oberen Ende des Ständers abgenommen worden sind, können sie eine zusammengeschobene
Zickzackform einnehmen, in welcher die einzelnen Zickzackteile oder Glieder flach
auf dem Fuß liegen, nachdem der Ständer vom Fuß abgenommen worden ist. Bei der Verwendung
elektrischer Beleuchtung wird die elektrische Weihnachts-bzw. Illuminationskette
an der Außenseite des Tragbandes verlegt. Selbstverständlich kann die Beleuchtungseinrichtung
mit mehr als drei Zickzackbändern oder Gliederreihen ausgeführt werden.
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Gleichgültig welche Ausführungsform verwendet wird, kann die Beleuchtungseinrichtung
schnell zusammengesetzt und zerlegt bzw. zusammengeklappt und flach und raumsparend
verpackt werden, wobei dieser Vorteil durch einfache bauliche Mittel und zu einem
niedrigen Preis erzielt wird.