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DE1078008B - Schleuse fuer Schutzraum mit zwei Tueren - Google Patents

Schleuse fuer Schutzraum mit zwei Tueren

Info

Publication number
DE1078008B
DE1078008B DED19303A DED0019303A DE1078008B DE 1078008 B DE1078008 B DE 1078008B DE D19303 A DED19303 A DE D19303A DE D0019303 A DED0019303 A DE D0019303A DE 1078008 B DE1078008 B DE 1078008B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
door
doors
closed
opened
bolt
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DED19303A
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Draegerwerk AG and Co KGaA
Original Assignee
Draegerwerk AG and Co KGaA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Draegerwerk AG and Co KGaA filed Critical Draegerwerk AG and Co KGaA
Priority to DED19303A priority Critical patent/DE1078008B/de
Publication of DE1078008B publication Critical patent/DE1078008B/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05CBOLTS OR FASTENING DEVICES FOR WINGS, SPECIALLY FOR DOORS OR WINDOWS
    • E05C7/00Fastening devices specially adapted for two wings
    • E05C7/002Fastening devices specially adapted for two wings for sluice doors

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Lock And Its Accessories (AREA)

Description

DEUTSCHES
Schutzräume, insbesondere Luftschutzräume, werden in vielen Fällen mit aus zwei Türen bestehenden Schleusen ausgerüstet. Die bisher bekannte Anordnung hat jedoch den Nachteil, daß, wenn die eine Tür geöffnet ist, versehentlich auch die andere Tür geöffnet werden kann, so daß dann die Schleuse wirkungslos ist. Dieses ist insbesondere nachteilig, wenn die Türen nicht nur gegen Gase, sondern auch gegen Hitzeblitze abdichten sollen, wie sie bei Detonationen von Atombomben auftreten. Es kann dann vorkommen, daß ein Nachzügler in der Aufregung beim Eintritt in den Schutzraum vergißt, die äußere Tür zu schließen, so daß beide Türen geöffnet sind.
Es ist bereits eine Doppeltür bekannt, die bei Eingängen von Dunkelkammern, als Durchgang durch die Schotten von Schiffen od. dgl. Anwendung findet, bei der die eine Tür beim öffnen der anderen Tür gegen Aufdrehen gesperrt wird. Dabei können die beiden Türen oben oder unten oder an beiden Enden mit in einer Ebene liegenden Scheiben versehen sein, deren Halbmesser größer als die Hälfte des Abstandes zwischen beiden Türen ist und bei denen beim Öffnen der einen Tür die an dieser sitzende Scheibe in einen Ausschnitt der an der anderen Tür angeordneten Scheibe eintritt. Dadurch wird die jeweils nicht geöffnete Tür gegen Aufdrehen gesperrt. Diese Vorrichtung hat den Nachteil, daß die Scheiben bei entsprechend großem Abstand der Türen einen verhältnismäßig großen Durchmesser haben müssen.
Es ist weiterhin eine Sicherungsvorrichtung für Kassenschalter od. dgl. bekannt, bei der beim öffnen des Schalterfensters der Riegel der Tür in die Verriegelungsstellung gebracht wird und umgekehrt durch das Öffnen der Tür das Schalter fenster verriegelt wird. Dabei ist der Riegel der Tür in der Entriegelungsstellung durch eine Klinke festgehalten, die beim Schließen der Tür durch den Klinkriegel der Tür zum Freigeben des Riegels veranlaßt wird. Diese Vorrichtung hat den Nachteil, daß die Tür mit einem Klinkriegel ausgerüstet sein muß.
Weiterhin ist eine Einrichtung zur gegenseitigen Blockierung mindestens zweier Türen z. B. in Munitionsmagazinen bekannt, die derart ausgebildet ist, daß die Riegel der Türen durch rein mechanische Organe derart miteinander gekuppelt sind, daß die eine Tür nur geöffnet werden kann, wenn die benachbarte Tür verriegelt ist. Dazu ist in jeder Tür eine verschiebbar geführte Blockierungsstange vorgesehen, die einerseits mit einer durch eine Tür verstellbaren Schwergewichtsklinke und andererseits mit dem Türriegel und Kupplungsbolzen zusammenwirkt. Dabei wirken die Blockierungsstangen einer jeden Tür mit von der einen zur anderen Tür führenden Kupplungsstangen zusammen. Die Kupplungsstangen tragen
Anmelder:
Drägerwerk, Heinr. & Bernh. Dräger,
Lübeck, Moislinger Allee 53/55
Kupplungsbolzen, die mit entsprechenden Bohrungen der Riegel zusammenwirken. Die Kupplungsbolzen sitzen auf je einem Rohr stücke das durch eine lösbare Verbindung mit den Kupplungsstangen gekuppelt ist. Die Kupplungsstangen sind durch einen zwischen den Türen angeordneten Betätigungshebel gleichzeitig in entgegengesetzten Richtungen verstellbar. Diese Verriegelungsvorrichtung ist sehr umständlich im Aufbau.
Es ist weiterhin eine Türverriegelung für Schranke oder andere Aufbewahrungsbehälter bekannt, deren Zugang durch zwei gegenüberliegende Türen möglich ist, die in entgegengesetzter Richtung öffnen. Die Verriegelung ist dabei derart ausgebildet, daß sich die eine Tür automatisch schließt und in Geschlossenstellung so lange gehalten wird, bis die andere Tür einmal geöffnet und wieder geschlossen wurde. Nur dann ist die erste Tür wieder offenbar. Dazu dient ein verhältnismäßig umständlicher Mechanismus. Eine derartige Verriegelung von Türen ist für Luftschutzräume ungeeignet. Auch ist eine ähnliche Verriegelung für die Türen von Aufbewahrungsräumen bekannt, die insbesondere für die Aufbewahrung von Milchkannen dienen. Diese Räume sind mit Doppeltüren versehen, von denen die eine nach außen und die andere nach innen öffnet. Dabei sind die Türen in einer bestimmten Weise miteinander verriegelt, wobei die äußere Tür nach ihrem Schließen automatisch verriegelt ist und nicht wieder geöffnet werden kann, bevor nicht die innere Tür geöffnet wurde. Wenn andererseits die innere Tür geschlossen wird, wird die Verriegelung der äußeren Tür gelöst und diese geöffnet. Nachdem sie geöffnet und wieder geschlossen wurde, wird sie erneut verriegelt. Auch hier handelt es sich um eine Verriegelungsart, die für Schutzräume nicht geeignet ist, da sie immer nur eine bestimmte Öffnungs- bzw. Schließfolge der Türen voraussetzt.
Schließlich ist eine Verriegelungsvorrichtung für zwei hintereinander geschaltete Türen bekannt, von denen jede nur dann geöffnet werden kann, wenn die
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andere geschlossen wird, wobei an jeder Tür Schieberiegel vorgesehen sind, die über ein Hebelgestänge mit Steuermitteln mit der jeweiligen anderen Tür derart verbunden sind, daß sie beim Schließen der einen Tür die andere entriegeln. Dabei ist an jeder Tür auf der der anderen Tür zugekehrten Seite ein Hebelgestänge in der Nähe der Schwenkachsen der Türen befestigt, wobei an dieses Hebelgestänge ein weiterer Hebel angeift, der auf den Verriegelungsbolzen einwirkt. Diese Bauform hat den Nachteil, daß die die Verriegelung bewirkenden Hebelgestänge zumindest auf der Innenseite der Türen freiliegen und beschädigt werden können. Es ist dabei zwar bekannt, einen Teil der Hebelgestänge in vom Durchgangsraum zwischen den Türen abgetrennten Seitenräumen unterzubringen. Jedoch ragt das Hebelgestänge mit seiner Befestigung an der Türinnenfläche jeweils in den Raum zwischen den Türen hinein.
Die Erfindung erstrebt ein Verriegelungssystem für Schleusen von Schutzräumen mit zwei Türen, das die ao Nachteile der bekannten Bauformen nicht besitzt, das einfach im Aufbau ist und; keiner besonderen Wartung bedarf. Die Erfindung betrifft ein Verriegelungssystem für Schleusen von Schutzräumen mit zwei Türen, von denen die innere nur dann geöffnet werden kann, wenn die äußere geschlossen ist, wobei an der inneren Tür Schieberiegel vorgesehen sind, die über ein Hebelgestänge mit Steuermitteln an der äußeren Tür derart verbunden sind, daß sie beim Schließen der äußeren Tür die innere entriegeln. Die Erfindung besteht darin, daß die Steuermittel aus in der Türebene beweglichen Gleitstücken mit schrägen Anlaufflächen bestehen, durch die sie beim Schließen der einen Tür entgegen der Wirkung eines im Verbindungsgestänge angeordneten Kraftspeichers verschoben werden und dadurch den Riegel an der anderen Tür zurückziehen.
Diese Art der Verriegelung hat den Vorteil, daß nach dem Öffnen der Innentür auch die äußere Tür geöffnet werden kann, so daß beide Türen des Schutzraumes voll geöffnet sind. Derart ist das Hineingehen und das Verlassen des Schutzraumes in verhältnismäßig kurzer Zeit möglich. Ein gruppenweises Durchschleusen beim Hineingehen in den Schutzraum oder bei seinem Verlassen ist nicht erforderlich. Dies ist vor allem im Falle der Gefahr wichtig, wenn z. B. die Insassen den Schutzraum schnell verlassen müssen. Weiterhin hat die Bauform den Vorteil, daß während der Gefahrenzeit Nachzügler in den vorher durch die innere Tür geschlossenen Schutzraum nur eintreten können, nachdem sie die äußere Tür geschlossen haben.
In besonderen Fällen kann es aber auch erwünscht sein, daß auch ein öffnen der äußeren Tür unmöglich ist, wenn die innere Tür offen ist. Zu diesem Zweck können gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung beide Türen gegeneinander mit der angegebenen Verriegelungsvorrichtung versehen sein, so daß die äußere Tür auch nur geöffnet werden kann, wenn die innere Tür geschlossen ist. Durch diese Bauform wird ein zusätzlicher Schutz erreicht, indem verhindert wird, daß beide Türen gleichzeitig offen sind.
Um im Notfalle ein schnelles Betreten des Schutzraumes bzw. ein schnelles Verlassen des Schutzraumes zu ermöglichen, kann an das Hebelgestänge eine mit einer vom Inneren des Schutzraumes bzw. von außerhalb des Schutzraumes bedienbare Entriegelungsvorrichtung angeordnet seih. Dadurch wird es möglich, daß beide Türen in Offenstellung gebracht werden. "
Diese von Hand mögliche Lösung des Verriegelungssystems ist auch für den Fall zweckmäßig, daß beispielsweise die äußere Tür durch den Luftdruck bei einer Detonation geöffnet oder herausgerissen wurde, so daß bei fehlender äußerer Tür die innere Tür verriegelt ist. Das Lösen des Verriegelungssystems soll nur vom Aufsichtspersonal oder von denjenigen vorgenommen werden, die mit der Bedienung des Schutzraumes betraut sind. Weiterhin kann es zweckmäßig sein, daß das Entriegelungssystem mit einem Sicherheitsschloß abschließbar ist.
Weitere Ausführungsformen der Erfindung seien an Hand zweier Ausführungsbeispiele erläutert, die in der Zeichnung in Abb. 1 und 2 dargestellt sind.
Abb. 1 zeigt eine Schleuse 1 im Längsschnitt mit der äußeren Tür 2 und der inneren Tür 3. An dem Rahmen der inneren Tür ist ein Riegel 4 vorgesehen, der über zwei miteinander verbundene Doppelhebel 5 und 6 mit einem Gleitstück 7 in Verbindung steht. Wenn die Tür 2 geschlossen wird, legt sich ihr äußerer Rand kurz vor dem endgültigen Schließen gegen die Gleitfläche 8 des Steuerstückes 7 und drückt dieses beim endgültigen Schließen aus der in gestrichelter Linienführung gezeichneten Lage in Richtung des Pfeiles 9 in die in ausgezogener Linienführung gezeichnete Lage. Dadurch ist auch der Riegel 4 in die in ausgezogener Linienführung gezeichnete Lage geschoben.
Der Riegel 4 gibt die Tür 3 zum Öffnen frei.
Wenn die Tür 2 geöffnet ist, wird durch die Kraft der Feder 10 der Riegel 4 sowie das Druckstück 7 in die andere Stellung zurückgeschoben. Dabei riegelt der Riegel 4 die Tür 3.
Die nach Abb. 2 dargestellte Bauform unterscheidet sich von der in Abb. 1 dargestellten in zweierlei Hinsicht. Erstens ist das in Abb. 1 dargestellte Verriegelungssystem, das auch in Abb. 2 übernommen ist, mit einer Handauslösung 11 versehen. Hierzu greift in den Verbindungspunkt der Doppelhebel 5 und 6 über einen Lenker ein weiterer Doppelhebel 12 an, der mit dem Handauslöser 11 verbunden ist. Dieser dient zum Öffnen des Riegels 4. Wenn beispielsweise die Tür 2, die beim Begehen des Schutzraumes geschlossen wurde, durch eine Detonation aus ihrer geschlossenen Stellung herausgerissen würde, würde nämlich unter der Wirkung der Feder 10 das Druckstück 7 sowie der Riegel 4 vorgeschoben werden, so daß die Tür 3 geschlossen ist. Mit Hilfe des Handgriffes 11 kann nun aber dennoch der Riegel 4 wieder geöffnet werden. Die Insassen können den Schutzraum also im Ausnahmefall verlassen. Der Handgriff 11 soll nur vom Aufsichtspersonal bedient werden.
Zweitens ist die Ausführungsform nach Abb. 2 noch mit einer zusätzlichen Sicherung versehen, die erreicht, daß die äußere Tür nur geöffnet werden kann, wenn die innere geschlossen ist.
Die in Abb. 2 im oberen Teil dargestellte Verriegelungsvorrichtung liegt auf der gleichen Seite wie die mit den Bezeichnungen 4 bis 12 bereits beschriebene Verriegelungsvorrichtung. Der einfacheren Darstellung halber ist jedoch diese Verriegelungsvorrichtung auf der anderen Seite der Tür dargestellt, damit die Zeichnung übersichtlich bleibt.
Dieses Verriegelungssystem besteht aus dem Riegel 13, der die äußere Tür bei geöffneter innerer Tür verriegelt. Der Riegel 13 ist über die miteinander verbundenen Doppelhebel 14 und 15 mit dem Steuermittel 16 verbunden, das ebenfalls mit einer Gleitfläche 17 versehen ist. Wenn die innere Tür 3 geschlossen wird, drückt sie gegen die Gleitfläche 17 und drückt das
Gleitstück 16 in Richtung des Pfeiles 18. Dabei wird gleichzeitig der Riegel 13 in die geschlossene Stellung geschoben.
Zum Öffnen der äußeren Tür 2, auch wenn die Tür 3 geöffnet ist, dient der Handgriff 19, der über einen Doppelhebel 20 und 21 mit dem Verbindungspunkt der Hebel 14, 15 verbunden ist, in dem die Öffnungsfeder 22 angreift. Beim Ziehen am Handhebel 19 wird der Riegel 13 geöffnet.
Der Riegel 13 kann fernerhin auch derart ausgebildet sein, daß er von außen geöffnet werden kann, auch wenn die Tür 3 geöffnet ist und sich niemand im Schutzraum befindet, der den Handgriff 19 bedienen könnte. Hierzu kann nämlich auch ein dem Handgriff 19 entsprechender Handgriff auf der Außenseite des Schutzraumes vorgesehen sein. Eine andere Möglichkeit besteht darin, daß der Riegel 13 mit einem Schloß versehen ist, mit dem der Riegel 13 geöffnet werden kann, auch wenn die Tür 3 sich in Offenstellung befindet. Dadurch wird verhindert, daß die Tür 2 von unbefugten Personen geöffnet wird.
Das Entsperren des Riegels 13 soll wie die Betätigung der Handgriffe 11 und 19 nur vom Aufsichtspersonal durchgeführt werden können.
Bei der Ausführungsform Abb. 2 können beide Türen nur geöffnet sein, wenn beide Sperrvorrichtungen ausgelöst sind.
Bei der Ausführungsform Abb. 1 können beide Türen von innen geöffnet werden. Auch kann die innere Tür im Bereitschaftsfalle offenstehen bleiben und die äußere Tür geschlossen sein. Wenn die äußere Tür geöffnet wird, sind dann beide Türen zum schnelleren Begehen des Schutzraumes geöffnet. Dann wird zunächst die äußere und dann die innere Tür geschlossen. Wenn ein Nachzügler die äußere Tür 2 öffnet, kann die innere Tür nicht geöffnet werden. Erst wenn die äußere Tür wieder geschlossen ist, kann der Nachzügler die innere Tür öffnen und in den Schutzraum gelangen.

Claims (4)

Patentansprüche:
1. Verriegelungssystem für Schleusen von Schutzräumen mit zwei Türen, von denen die innere nur dann geöffnet werden kann, wenn die äußere geschlossen ist, wobei an der inneren Tür Schieberiegel vorgesehen sind, die über ein Hebelgestänge mit Steuermitteln an der äußeren Tür derart verbunden sind, daß sie beim Schließen der äußeren Tür die innere entriegeln, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuermittel aus in der Türebene beweglichen Gleitstücken (7) mit schrägen Anlaufflächen (8) bestehen, durch die sie beim Schließen der einen Tür (2) entgegen der Wirkung eines im Verbindungsgestänge (5, 6) angeordneten Kraftspeichers (10) verschoben werden und dadurch den Riegel (4) an der anderen Tür (3) zurückziehen.
2. Verriegelungssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß beide Türen (2, 3) in der angegebenen Weise mit Steuermitteln und Schieberiegeln (4, 13) versehen sind, so daß jeweils die eine Tür nur dann geöffnet werden kann, wenn die andere geschlossen ist.
3. Verriegelungssystem nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß an das Hebelgestänge (5, 14) eine mit einer vom Inneren des Schutzraumes bzw. von außerhalb des Schutzraumes bedienbare Entriegelungsvorrichtung (11, 12, 19, 20, 21) angeordnet ist.
4. Verriegelungssystem nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Entriegelungssystem mit einem Sicherheitsschloß abschließbar ist.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Patentschrift Nr. 125 054, 241762;
schweizerische Patentschrift Nr. 283 690;
USA.-Patentschriften Nr. 1 038 583, 1110779,
632 683.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
© 90» 760/54 3.60
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE2854950A1 (de) * 1978-12-20 1980-06-26 Bochumer Eisen Heintzmann Schleusenkammer

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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE125054C (de) *
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US1038583A (en) * 1909-11-10 1912-09-17 Caldwell Mfg Co Locking receptacle.
US1110779A (en) * 1914-03-27 1914-09-15 Jacob Hartman Deposit and collection receptacle.
US1632683A (en) * 1925-02-18 1927-06-14 George L Tracy Automatic entrance protector
CH283690A (de) * 1950-08-02 1952-06-30 Union Kassenfabrik Ag Einrichtung zur gegenseitigen Blockierung mindestens zweier Türen.

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