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Vorrichtung zur gelenkigen Befestigung von einseitig freien Zahnprothesen
an benachbarten Stützzähnen Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur gelenkigen
Befestigung von einseitig freien Unter- oder Oberkieferzahuprothesen an benachbarten
Stützzähnen.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine Befestigungsvorrichtung zu schaffen,
die die Zahnprothese in unbelastetem Zustand in einer vorbestimmten Ruhestellung
festhält, in welcher die Prothese - unabhängig davon, ob sie an dem Unter- oder
Oberkiefer angebracht ist - von dem darunterliegenden Zahnfleisch etwas absteht
oder sich darauf mit schwachem Anpreßdruck abstützt. Bei Belastung durch den Kaudruck
soll dagegen die Zahnprothese fester gegen das darunterliegende Zahnfleisch gedrückt
werden, so daß der Kaudruck hauptsächlich von dem Zahnfleisch selbst und nicht bzw.
nur in geringem Maße von dem Stützzahn, an dem die Prothese angelenkt ist, aufgenommen
wird. Bei Aufhören des Kaudruckes soll die Zahnprothese durch eigens dazu vorgesehene
elastische Mittel und nicht durch das Quellen des unter dem Kaudruck elastisch zusammengepreßten
Zahnfleisches in ihre Ruhestellung zurückgeführt werden. Es wird dadurch angestrebt,
das Zahnfleisch zwar durch den Kaudruck zu belasten, jedoch sofort nach Aufhören
desselben zu entlasten und vollkommen frei ausdehnen zu lassen.
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Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung
der vorstehend genannten Art zu schaffen, die ein leichtes und schnelles Aus- und
Einhängen der Zahnprothese auch durch den Patienten selbst gestattet und trotzdem
einen sicheren Halt der Prothese am Stützzahn auch nach fortgeschrittener Abnutzung
bzw. bei eventuellen teilweisen Brüchen gewährleistet.
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Die Erfindung geht von einer solchen, an sich bekannten Vorrichtung
zur gelenkigen Befestigung von Zahnprothesen an benachbarten Stützzäbnen aus, die
aus einem seitlich am Stützzahn befestigten Teil und einem daran anlenkbaren, mit
der Zahnprothese zusammenhängenden Teil besteht.
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Erfindungsgemäß besteht nun der eine Vorrichtungsteil aus einem quer
zu dem Alveolrand gerichteten, waagerechten Gelenkzapfen, während der andere Vorrichtungsteil
einen an diesem Gelenkzapfen einhängbaren Haken aufweist, wobei ferner der an der
Zahnprothese befestigte Vorrichtungsteil mindestens ein im wesentlichen parallel
zu der Alveolebene verschiebbares, exzentrisch zu dem Gelenkzapfen auf der dem Zahnfleisch
zugekehrten Seite desselben angeordnetes und federnd gegen den am Stützzahn befestigten
Vorrichtungsteil angedrücktes Spreizglied enthält.
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Bei dieser Anordnung kann die Zahnprothese um den Gelenkzapfen von
und zu dem Zahnfleisch schwingen, wird aber im unbelasteten Zustand durch
das zwischen
den zwei Vorrichtungsteilen exzentrisch zu dem Gelenkzapfen wirkende abgefederte
Spreizglied vom Zahnfleisch weg in eine z. B. durch Anschläge festgelegte Ruhestellung
verschwenkt, in der sie nicht oder nur mit schwachem Anpreßdruck auf dem Zahnfleisch
aufliegt. Durch den Kaudruck wird die Zahnprothese zwar um den Gelenkzapfen unter
elastischem Nachgeben des Spreizgliedes gegen das Zahnfleisch verschwenkt und fest
darauf angedrückt, springt aber nach Aufhören des Kaudruckes durch die Einwirkung
des Spreizgliedes sofort vom Zahnfleisch ab in ihre Ruhestellung zurück.
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Weitere Merkmale einer vorteilhaften Ausbildung der Erfindung ergeben
sich aus nachstehender Beschreibung einiger Ausführungsbeispiele, die in der Zeichnung
dargestellt sind. Es zeigt Fig. 1 die Seitenansicht einer nach- der Erfindung ausgebildeten
Vorrichtung zur gelenkigen Befestigung einer einseitig freien, im vertikalen Schnitt
dargestellten Unterkieferzahnprothese an einem benachbarten Stützzahn, Fig. 2, 3
und 4 den am Stützzahn befestigten und den Gelenkzapfen tragenden Vorrichtungsteil
in Seitenansicht (Fig. 2), Grundriß (Fig. 3) und Vorderansicht (Fig. 4), Fig. 5,
6 und 7 den an der Zahnprothese befestigten Vorrichtungsteil in vertikalem Längsschnitt
(Fig. 5),-Grundriß (Fig. 6) und Vorderansicht (Fig. 7), Fig. 8 die Vorrichtung nach
Fig. 1 bis 7 in schaubildlicher Darstellung bei ausgehängten Vorrichtungsteilen,
Fig.
9 eine andere Ausführungsform der Vorrichtung, bei welcher der Gelenkzapfen an dem
mit der Zahnprothese zusammenhängenden Vorrichtungsteil vorgesehen ist, in schaubildlicher
Darstellung bei ausgehängten Vorrichtungsteilen, Fig. 10 eine abgewandelte Ausführungsform
der in Fig. 1 bis 8 dargestellten Vorrichtung in vertikalem Längsschnitt, Fig. 11
eine weitere Variante der Vorrichtung nach Fig. 1 bis 8, in teilweiser Seitenansicht,
Fig. 12 eine abgewandelte Ausführungsform der in Fig. 9 dargestellten Vorrichtung
in Seitenansicht und teilweise im Schnitt, Fig. 13 eine insbesondere für Oberkieferzahnprothesen
bestimmte Vorrichtung nach der Erfindung, in vertikalem Längsschnitt.
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Die in den Fig. 1 bis 8 dargestellte Vorrichtung zur gelenkigen Befestigung
einer einseitig freien Unterkieferzahnprothese 7 an einem benachbarten Stützzahn
2 besteht aus einem am Stützzahn z. B. mit Hilfe einer Kapsel befestigten Vorrichtungsteil
4 und einem in der Zahnprothese eingebauten Vorrichtungsteil 6.
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Der am Stützzahn 2 befestigte Vorrichtungsteil 4 weist eine mittlere,
gegen die Prothese 7 vorspringende, senkrechte Lasche 3 auf, die oben einen angeformten,
beiderseitig vorspringenden, quer zu dem Alveolrand gerichteten und zur Alveolebene
parallelen, d. h. waagerechten Gelenkzapfen 1 trägt. Der mit der Zahnprothese 7
zusammenhängende Vorrichtungsteil 6 besteht dagegen aus einer im wesentlichen parallel
zu der Alveolebene und zum Alveolrand gerichteten Büchse, die an ihrer freigelegten
und dem Stützzahn 2 zugekehrten Stirnseite einen angeformten, vorspringenden, doppelarmigen
Haken 5, 105 aufweist. Dieser nach unten abgebogene Haken 5, 105 ist so ausgebildet,
daß er an dem Gelenkzapfen 1 des am Stützzahn 2 befestigten Vorrichtungsteiles 4
von oben eingehängt werden kann, wobei die mittlere senkrechte Lasche 3 dieses Vorrichtungsteiles
4 zwischen die zwei Hakenarme 5 und 105 greift und dadurch jegliche seitliche, d.
h. quer zum Alveolrand gerichtete Verschiebungen der Zahnprothese 7 in bezug auf
den Stützzahn 2 verhindert.
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Die nach hinten, d. h. gegen die Zahnprothese 7 gerichteten Ränder
112 der Hakenarme 5, 105 erstrecken sich ziemlich weit nach unten gegen das Zahnfleisch
und weisen in ihrem unteren Teil einen zu der Stirnfläche der im Prothesenkörper
7 eingebauten Büchse 6 parallelen geradlinigen Verlauf auf (Fig. 5). Demzufolge
ist die zwischen diesen hinteren Rändern 112 der Hakenarme 5, 105 und der Stirnfläche
der Büchse 6 gebildete, unten offene Ausnehmung 12 im wesentlichen senkrecht zu
der Alveolebene gerichtet und besitzt in ihrem unteren Teil eine gleichförmige,
dem Durchmesser des Gelenkzapfens 1 entsprechende Breite. In ihrem oberen Teil endet
dagegen diese Ausnehmung 12 mit einem durch einen Kreisbogen 212 begrenzten und
bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 bis 7 etwas nach vorn gegen den Stützzahn
2 verschobenen Sitz für den Gelenkzapfen 1.
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Die vorderen, d. h. dem Stützzahn 2 zugekehrten Ränder der Hakenarme5,
105 sind in ihrem oberen Teil im wesentlichen senkrecht gerichtet und weisen in
ihrem unteren Teil 205, 305 einen lireisbogenförmigen und zu dem Gelenkzapfen 1
konzentrischen Verlauf auf. Der am Stützzahn 2 befestigte Vorrichtungsteil 4 weist
auf beiden Seiten seiner mittleren senkrechten Lasche 3 im Bereich der Hakenarme
5, 105 je einen vorspringenden Flanschteil 104 bzw. 204 auf, dessen gegen die Zahnprothese
7 gerichtete Fläche einen den
vorderen Rändern 205, 305 der Haken 5, 105 im wesentlichen
entsprechenden Verlauf, d. h. in ihrem unteren Teil eine zu dem Gelenkzapfen 1 konzentrische
Krümmung aufweist. Die gegen die Zahnprothese 7 gerichtete Stirnfläche 303 der Lasche
3 ist unterhalb des Gelenkzapfens 1 abgeschrägt und in Richtung auf die Wurzel des
Stützzahnes 2 geneigt.
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In der vorzugsweise zylindrischen Bohrung 8 der im Prothesenkörper
7 eingelassenen Büchse 6 ist ein mit einem Bund 110 und einem vorderen abgerundeten
Kopf 210 versehener Spreizzapfen 10 längsverschiebbar gelagert. Dieser Spreizzapfen
10 ist durch eine Schraubenfeder 9 nach vorn gedrückt und wird durch eine in einem
oberen Ansatz der Büchse 6 eingeschraubte Schraube 11, deren breiter Kopf 111 die
Bohrung 8 der Büchse 6 auf der Stirnseite derselben übergreift und als Anschlag
für den Bund 110 des Zapfens 10 dient, am Herausdrücken gehindert. Der vordere abgerundete
Kopfteil 210 des Spreizzapfens 10 springt zwischen den zwei Haken 5, 105 aus dem
Prothesenkörper 7 vor und drückt federnd gegen die abgeschrägte Stirnfläche 103
der Lasche 3 in einer zu dem Gelenkzapfen 1 exzentrischen und unterhalb desselben
liegenden, d. h. gegen das Zahnfleisch hin verschobenen Stellung.
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Dieser federnd gegen die Lasche 3 gedrückte Spreizzapfen 10 bewirkt
zunächst - in Verbindung mit der Abschrägung der entsprechenden Laschenstirnfläche
303 - einen sicheren Halt der Zahnprothese 7 am Stützzahn 2, da er beim Ein- und
Aushängen des Hakens 5, 105 an bzw. von dem Gelenkzapfenl den oberen, stärker vorspringenden
und zweckmäßig abgerundeten Rand der Lasche 3 überspringen muß.
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Diese Haltewirkung kann durch eine stärkere Abschrägung der Stirnfläche
303 der Lasche 3 so gefördert werden, daß eine besondere Ausbildung des Sitzes für
den Gelenkzapfen 1 zwischen den Haken 5, 105 und der vorderen Stirnfläche der Büchse
6 nicht mehr erforderlich ist, d. b., in diesem Fall kann die zwischen den HakenS,
105 und der Stirnfläche der Büchse 6 gebildete senkrechte Ausnehmung 12 einen durchgehend
geradlinigen Verlauf mit halbkreisförmiger oberer Begrenzung aufweisen (Fig. 11).
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Der zwischen den beiden eingehängten Vorrichtungsteilen 4, 6 exzentrisch
zu dem Gelenkzapfen 1 wirkende, abgefederte Spreizzapfen 10 verschwenkt außerdem
die Zahnprothese 7 in unbelastetem Zustand um den Gelenkzapfen 1 in bezug auf den
Stützzahn 2 nach oben, d. h. vom Zahnfleisch weg in eine Ruhestellung, die durch
den Anschlag der oberen Hakenränder 305' gegen die entsprechenden Ränder 304 der
seitlichen Lascheuflanschen 104, 204, bestimmt ist und in welcher die Zahnprothese
7 etwas vom darunterliegenden Zahnfleisch absteht bzw. sich nur mit schwachem Anpreßdruck
auf dem Zahnfleisch abstützt.
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Bei Belastung durch den Kaudruck wird die Zahnprothese 7 um den Gelenkzapfen
1 unter elastischem Nachgeben des Spreizzapfens 10 in entgegengesetzter Richtung,
d. h. nach unten gegen das Zahnfleisch verschwenkt und wird fest auf das Zahnfleisch
gepreßt.
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Dadurch wird der auf die Zahnprothese 7 wirkende Kaudruck hauptsächlich
vom elastisch zusammengedrückten Zahnfleisch und nur in geringem, unschädlichem
Maße vom Stützzahn2 aufgenommen. Nach Aufhören des Kaudruckes wird die Zahnprothese
7 sofort wieder unter Einwirkung des Spreizzapfens 10, d. h. der gespannten Feder
9, nach oben in ihre Ruhestellung verschwenkt und vom Zahnfleisch abgehoben, das
dadurch entlastet und sich unter sofortiger Wiederherstellung des Blutumlaufes frei
ausdehnen kann.
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Bei der in Fig. 10 dargestellten abgewandelten Ausführungsform sind
die mit dem Gelenkzapfen 1 am Stützzahnteil 4 der Vorrichtung zusammenwirkenden
und vom Prothesenteil 6 der Vorrichtung getragenen Haken verschieden ausgebildet
und nicht an dem entsprechenden Vorrichtungsteil 6 angeformt, sondern daran lösbar
befestigt. Die Stirnseite der im Prothesenkörper eingebauten Büchse 6 ist in diesem
Fall durch eine Deckplatte 213 abgeschlossen, die mit einer Schraube 14 an dem oberen
Ansatz der Büchse 6 befestigt ist und durch welche hindurch der Kopfteil 210 des
abgefederten Spreizzapfens 10 vorspringt. Diese Deckplatte 213 weist oben einen
nach vorn vorspringenden, waagerechten und gabelförmig ausgebildeten Ansatz 13 auf,
dessen freie Enden als halbkreisförmige und an dem Gelenkzapfen 1 einhängbare Haken
113 ausgebildet sind. Diese Anordnung weist den Vorteil auf-, daß die Haken bei
Beschädigung (Bruch, Verformung, Abnutzung) durch Auswechseln der Deckplatte 13,
113, 213, allein ersetzt werden können.
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Es ist selbstverständlich möglich, daß der mit der Zahnprothese 7
zusammenhängende Vorrichtungsteil 6 einen einzigen mittleren Haken aufweist, dagegen
der am Stützzahn 2 befestigte Vorrichtungsteil 4 mit einem zwischen zwei parallelen,
vorspringenden, senkrechten Laschen angeordneten Gelenkzapfen versehen ist, wobei
der Haken des Prothesenteiles zwischen diese Laschen des Stiitzzahnteiles eingreift
und ferner der Prothesenteil zwei beiderseits des Hakens angeordnete und mit den
Stirnflächen der entsprechenden Laschen am Stützzahnteil zusammenwirkende, abgefederte
Spreizzapfen od. dgl. aufweist.
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Der Gelenkzapfen 1 der Vorrichtung kann auch an dem mit der Zahnprothese
7 zusammenhängenden Vorrichtungsteil 6 und der oder die entsprechenden Haken 113
an dem am Stützzahn 2 befestigten Vorrichtungsteil 4 vorgesehen werden. Derartige
Ausführungsbeispiele der Vorrichtung für Unterkieferzahnprothesen sind in den Fig.
9 und 12 dargestellt.
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Bei der Ausführungsform nach Fig. 9 weist die in der Zahnprothese
eingebaute Biichse 6 auf ihrer dem Stützzahn 2 zugekehrten Seite zwei vorspringende,
parallele, senkrechte Laschen 16 auf, zwischen denen der quergerichtete Gelenkzapfen
101 befestigt ist. Der am Stützzahn 2 befestigte Vorrichtungsteil 4 weist dagegen
einen vorspringenden, nach oben gerichteten Haken 221 auf, der im wesentlichen wie
die in Fig. 5 bis 7 dargestellten Haken 5, 105 ausgebildet ist. Der in der Büchse
6 der Zahnprothese angeordnete, abgefederte Spreizzapfen springt mit seinem abgerundeten
Kopf 210 zwischen den zwei Laschen exzentrisch zu dem Zapfen 101, d. h. unterhalb
desselben aus der Zahnprothese vor und drückt bei eingehängten Vorrichtungsteilen
gegen die Stirnfläche des am Stützzahn 2 befestigten und zwischen die Laschen greifenden
Hakens 221.
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Bei der in Fig. 12 dargestellten abgewandelten Ausführungsform ist
der vom Prothesenteil 6 der Vorrichtung getragene Gelenkzapfen 15 verschieden ausgebildet,
und zwar weist er einen halbkreisförmigen Querschnitt auf, wobei seine halbzylindrische
Außenfläche mit dem entsprechend ausgebildeten und am Stiitzzahn befestigten Haken
121 in Berührung kommt. Diese auch bei allen anderen vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen
anwendbare Ausbildung des Gelenkzapfens wird durch die beschränkte Schwingungsamplitude
der Zahnprothese in bezug auf den Stützzahn ermöglicht und bedingt eine wesentliche
Verkiirzung der Gesamtlänge der Vorrichtung.
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Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 12 ist ferner der Haken 121
und infolgedessen der Sitz des Gelenkzapfens 15 möglichst weit vom Zahnfleisch,
d. b. in dem vorliegenden Fall einer Unterkieferzahnprothese am äußersten oberen
Ende des am Stützzahn befestigten Vorrichtungsteiles 4 angeordnet, während der Angriffspunkt
des abgefederten Spreizzapfens 10 möglichst nahe dem Zahnfleisch, d. h. am äußersten
unteren Ende des Stützzahnteiles 4 der Vorrichtung vorgesehen ist. Dadurch wird
die Exzentrizität E des Spreizzapfens 10 in bezug auf den Gelenkzapfen 15 und infolgedessen
auch die Kraft, mit welcher dieser Spreizzapfen die Zahnprothese nach Verschwenken
durch den Kaudruck in Ruhestellung zurückführt, wesentlich erhöht. Außerdem wird
die vom abgefederten Spreizzapfen 10 ausgeübte Haltewirkung bedeutend gefördert,
so daß die Abstützfläche dieses Spreizzapfens ohne weiteres auch senkrecht zu der
Alveolebene verlaufen kann. Eine ähnliche Anordnung mit derselben vorteilhaften
Wirkung ist übrigens auch bei der bereits beschriebenen Ausführungsform nach Fig.
10 vorgesehen.
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Das in Fig. 13 veranschaulichte Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Vorrichtung ist insbesondere für Oberkieferzahnprothesen bestimmt, kann aber unter
Umständen auch für Unterkieferzahnprothesen angewendet werden, z. B. wenn ein Abheben
der Prothese vom Zahnfleisch mit größerer Sicherheit vermieden bzw. nur unter Überwindung
von elastischen Kräften möglich sein soll. In dem dargestellten Fall ist der im
Querschnitt halbkreisförmige Gelenkzapfen 15 zwischen zwei seitlichen Laschen 16
des in der Zahnprose 25 befestigten Vorrichtungsteiles 6 angeordnet und wird in
einen zwischen die Laschen 16 eingreifenden Haken 21 des am Stützzahn 22 befestigten
Vorrichtungsteiles 4 eingehängt. Es ist selbstverständlich auch die umgekehrte Anordnung
z. B. nach den Fig. 1 bis 8 möglich. Hauptsache ist, daß in dem Prothesenteil 6
der Vorrichtung zwei übereinanderliegende, abgefederte und im wesentlichen parallel
zu derAlveolebene gerichtete Abstützzapfen 17 und 18 vorgesehen sind, die exzentrisch
auf entgegengesetzten Seiten des Gelenkzapfens 15 gegen den am Stützzahn 22 befestigten
Vorrichtungsteil 4 z. B. gegen die in entgegengesetzten Richtungen abgeschrägten
Stirnflächen 20, 19 des Hakens 21 drücken und z. B. durch ein in seitlichen inneren
Nuten der Laschen 16 eingeschobenes gabelförmiges Halteglied 24 am Herausfallen
gehindert sind.
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Der auf der dem Zahnfleisch zugekehrten Seite des Gelenkzapfens 15
angeordnete und auf die entsprechende, gegen die Wurzel des Stützzahnes 22 geneigte
Stirnfläche 19 des Hakens 21 einwirkende Abstützzapfen 18 entspricht dabei dem Spreizzapfen
10 nach den Fig. 1 bis 12 und hat die Aufgabe, die Zahnprothese 25 nach Aufhören
des Kaudruckes vom Zahnfleisch abzuheben und in ihre Ruhestellung zurückzuverschwenken.
Der andere, auf der dem Zahnfleisch entgegengesetzten Seite des Gelenkzapfens 15
angeordnete und auf die entsprechende, gegen die Krone des Stützzahnes 22 geneigte
Stirnfläche 20 des Hakens 21 einwirkende Abstützzapfen 17 dient dagegen als federnder
Anschlag, der die Zahnprothese 25 entgegen der Schwere in ihrer Ruhestellung festhält
und ein unerwünschtes, zu weit gehendes Abheben derselben vom Zahnfleisch verhindert
bzw. rückgängig macht.
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Selbstverständlich kann die erfindungsgemäße Vorrichtung in baulicher
Hinsicht abgeändert werden. So z. B. kann die Schraubenfeder 9 der Spreiz- bzw.
Abstützzapfen 10, 17, 18 durch eine Blattfeder oder durch
einen
gummielastischen Körper ersetzt werden. Außerdem können diese abgefederten Spreiz-
bzw. Abstützzapfen zu der Alveolebene geneigt und/oder etwas schräg zu der Achse
des Gelenkzapfens z. B. unter einem Winkel von 100 bis 1200 angeordnet bzw. durch
andere, z. B. kugelförmige Glieder ersetzt werden.
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PATENTANSPROCHE: 1. Vorrichtung zur gelenkigen Befestigung von einseitig
freien Zahnprothesen an benachbarten Stützzähnen, bestehend aus einem seitlich am
Stützzahn befestigten Teil und einem daran anlenkbaren mit der Zahnprothese zusammenhängenden
Teil, dadurch gekennzeichnet, daß der eine Vorrichtungsteil aus einem quer zu dem
Alveolrand gerichteten, waagerechten Gelenkzapfen (1 bzw. 101 bzw. 15) besteht,
während der andereVorrichtungsteil einen an diesem Gelenkzapfen einhängbaren Haken
(5, 105 bzw. 113 bzw. 221, 121 bzw. 21) aufweist, wobei ferner der an der Zahnprothese
(7 bzw. 25) befestigte Vorrichtungsteil (6) mindestens ein im wesentlichen parallel
zu dem Alveolrand verschiebbares, exzentrisch zu dem Gelenkzapfen auf der dem Zahnfleisch
zugekehrten Seite desselben angeordnetes und federnd gegen den am Stützzahn (2 bzw.
22) befestigten Vorrichtungsteil (4) angedrücktes Spreizglied (10 bzw. 18) enthält.