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Scheibenspule für Zwirnmaschinen Die Erfindung bezieht sich auf Scheibenspulen
für Zwirnmaschinen mit rohrförmigem Metallschaft, an dessen Enden außen angesetzte
Scheiben oder Flansche kraftschlüssig befestigt sind. Die Flansche weisen in der
Öffnung eine Kante auf, an die sich das Ende des Schaftes von beiden Seiten anlegt.
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Garnspulen für Zwirnmaschinen, bei denen die seitlichen Flansche
einteilig mit einem Stopfenansatz versehen sind, die in die rohrförmigen Metallschäfte
eingepreßt werden, sind bekannt. Hierbei haben die Stopfenansätze eine in bestimmter
Weise geformte Nut, in die das Material der rohrförmigen Metallschäfte eingepreßt
wird, wobei infolge sägezahnartigen Querschnitts der Nut ein Herausziehen der Flansche
verhindert wird. Diese Spulen weisen den Nachteil auf, daß zwischen dem Schaft und
den Scheibenflanschen Spalte entstehen, die eine Beschädigung der aufzuwickelnden
Garne zur Folge haben können, da sich die Fäden in diese Spalte einlegen.
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Auch sind Spulen bekannt, bei denen der Schaft aus Pappe besteht
und so vorbereitet wird, daß die Stirnenden konisch abgeschrägt sind. In die Schäfte
werden zum Befestigen der Scheibenflansche Zapfen eingetrieben, die das Pappmaterial
umbördeln und hierdurch eine Befestigung bewirken sollen. Bei diesen Spulen besteht
die Gefahr, daß eine sichere und ausreichende Befestigung der einzelnen Teile infolge
der verwendeten Materialien nicht erzielt wird.
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Bei einer weiteren bekannten Spule sind die Flansche aufgeschraubt,
wodurch sich Spalte durch die abgesetzte Anordnung der Gewinde von dem Kern zwecks
Bildung einer Schulter nicht vermeiden lassen.
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Zum Vermeiden dieser Spalte ist deshalb vorgesehen worden, einen konischen
Zapfen einzutreiben und durch Verleimen zu befestigen. Das Verleimen dieser stark
beanspruchten Teile und zumal konischer Teile birgt aber ebenfalls die Gefahr des
Lösens in sich, so daß nach dem Lösen die gefürchteten Spalte auftreten und die
aufgewickelten Garne beschädigt werden können.
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Es besteht daher die Aufgabe, für Zwirnmaschinen eine Spule zu schaffen,
bei der die geschilderten Gefahren vermieden werden. Die Lösung dieser Aufgabe geschieht
gemäß der Erfindung dadurch, daß die Schaftenden in an sich bekannter Weise zum
Bilden einer Schulter nach innen abgesetzt sind und daß die Bohrung der Spulenflansche
auf der nach außen gerichteten Seite konisch erweitert ist und die Schaftenden in
die konische Erweiterung hineingebogen und an diese angepreßt sind.
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Durch diese Ausbildung wird verhindert, daß Spalte oder Risse entstehen,
in die das Garn eindringen kann denn derartige Spalten wirken sich bei der Bewicklung
der Spule mit Kunststoffäden wie beispielsweise Polyamid- bzw. Acetatfäden in besonders
starkem Maße
aus, weil diese Fäden erheblich schwinden. Bei der Herstellung der Spule
gemäß der Erfindung wirkt sich vorteilhaft aus, daß kein Hohlstopfen benötigt wird,
so daß die Herstellung wesentlich einfacher als bei den bekannten Spulen erfolgt.
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Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung sind der Beschreibung
und der Zeichnung eines Ausführungsbeispiels zu entnehmen.
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Fig. 1 zeigt einen Teil der Spule im Schnitt; Fig. 2 ist eine ähnliche
Darstellung der Spule im Laufe der anfänglichen Herstellungsphase und Fig. 3 stellt
die zur Einführung der Endstopfen angewendete Vorrichtung im senkrechten Schnitt
dar.
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Die in der Fig. 1 gezeigte Spule besteht aus einem rohrförmigen Schaft
10, der beispielsweise aus einem Aluminiumrohr geeigneten Durchmessers gebildet
ist.
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An den beiden Enden des Rohrschafts 10 sind die Flansche 12 verankert,
die nicht aus demselben Material wie der Rohrschaft, sondern zum Beispiel aus einem
elastisch zusammendrückbaren Material hergestellt sind. Die Befestigung der Flansche
12 an dem Spulenschaft 10 wird dadurch ermöglicht, daß in der Bohrung eines jeden
Flansches entsprechende Sitze vorgesehen sind. Zu diesem Zweck ist an der Außen
fläche des entsprechenden Spulenflansches an der Flanschbohrung ein Anschlag 14
geeigneter Höhe vorgesehen, dessen Innendurchmesser den Außendurchmesser des Spulenschaftes
10 um ein weniges unterschreitet. Die entgegengesetzte Fläche des Flansches weist
dagegen eine Erweiterung 16 auf.
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Dabei sind die beiden Enden des Spuienschaftes entsprechend so durchgebildet,
daß jedes Schaftende
- wie es in der Fig. 2 veranschaulicht ist
- einen verjüngten Teil 18 aufweist, der eine Schulter 20 bildet, mit der die Fläche
des Anschlags 14 in Eingriff gelangt.
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Die Spule gemäß der Erfindung ist weiter durch die Stopfen 22 vervollständigt,
die an den Enden des Spulenschaftes 10 befestigt sind.
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Die Herstellung der Spule kann mit Hilfe der beispielsweise aufgeführten
Geräte und Werkzeuge erfolgen.
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Von einem Metallrohr geeigneten Durchmessers werden die Schäfte 10
abgeschnitten und anschließend mit Hilfe eines geeigneten Werkzeugs an ihren Enden
verjüngt, so daß sie die Teile 18 aufweisen. In den Spulenflanschen 12 werden die
Sitze, nämlich der Anschlag 14 und die Erweiterung16, ausgearbeitet und die Stopfen
22 vorbereitet.
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Wie es in der Fig. 3 gezeigt ist, weisen die Stopfen 22 einen gegenüber
dem Innendurchmesser des Spulenschaftes 10 größeren Durchmesser auf und sind aus
einem elastisch zusammendrückbaren Material hergestellt. Falls Holz verwendet wird,
werden die Stopfen so hergestellt, daß die Holzfasern parallel zur Spulenachse verlaufen.
Dadurch wirken die Stopfen 22 gleichförmig elastisch längs ihrer gesamten Radialzonen.
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Die Stopfen 22 weisen eine Bohrung 24, an ihrem einen Ende einen
verjüngten Teil 26 und in der Nähe des Umfangs des anderen Endes eine Rille 28 auf,
deren Profil im wesentlichen dem Bohrungsprofil des Flansches 12 entspricht. Nun
werden die Spulenflansche 12 auf die Enden des Spulenschafts 10 aufgesteckt, so
daß der Anschlag 14 mit dem Umfang größeren Durchmessers des Schafts in kraftschlüssige
Ver bindung tritt.
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Anschließend wird der verjüngte Teil 18 umgebogen und gegen die Erweiterung
16 angedrückt so daß eine Verbindung zwischen den einzelnen Teilen erhalten wird.
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Die so erhaltene Spule wird in eine Büchse 30 (siehe Fig. 3) eingeführt,
welche aus zwei in Kränzen 32 endenden Büchsenhälften besteht, an deren Flächen
Anschläge 34 für die Flansche 12 vorgesehen sind. Die Büchse 30 wird mit einem der
Kränze 32 gegen einen an einer Grundplatte 38 vorgesehenen Anschlag angeordnet,
welcher die beiden Büchsenhälften 30 untereinander verbindet und festhält. Oben
werden die beiden Büchsenhälften 30 auf ähnliche Art und Weise durch einen Ring
40 festgehalten, der unten einen Sitz 42 zur Aufnahme der Kränze 32 und oben einen
Kranz 44 aufweist, dessen Bohrung 46 trichterartig ausgebildet und so vorgesehen
ist, daß der Durchmesser dieser Bohrung den Innendurchmesser der am Spulenschaft
10 vorgesehenen ringförmigen Schulter 20 unterschreitet.
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Der Stopfen 22 wird in die Öffnung 46 eingeführt und in den Spulenschaft
10 eingetrieben. Dabei bilden die Teile 30, 38, 40 eine Form, deren Stempel 48 eine
Verlängerung aufweist, die in die Bohrung24 des Stopfens 22 eindringt. Auf diese
Weise kann der Stopfen 22 in den Spulenschaft 10 so eingeführt werden, daß die Rille
28 des Stopfens mit dem die Schulter bildenden Vorsprung 20 in Verbindung gelangt.
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Der Stopfen 22 wird dank seiner Elastizität bei seinem Eintrieb in
die Öffnung 46 zusammengepreßt und bei seinem Austritt aus derselben in das Ende
des
Spulenschafts 10 eingeführt, in dem er sich wieder ausdehnt.
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Ist der Stempel 48 vollständig in die Bohrung 46 eingeführt, so ist
der Stopfen 22 aus derselben herausgetrieben und in den Spulenschaft 10 eingedrungen,
so daß der Vorsprung 20 in die Rille 28 eingreift und der Spulenschaft 10 gegen
den Flansch 12 angedrückt wird, wodurch eine dauernde Verbindung zwischen diesen
beiden Teilen gesichert ist.
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Durch Verschieben des Ringes 40 wird die Spule aus den Büchsenhälften
30 entfernt und anschließend der weiteren Endbearbeitung zugeführt. Die Flanschflächen
können zum Beispiel abgedreht oder geläppt werden.
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Die Stopfen 22 können durch die in der Fig. 1 veranschaulichten, im
Spulenschaft 10 ausgearbeiteten Eindrücke 50 festgeklemmt werden.
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Die Herstellung der Spule geht rasch vor sich und bereitet keine
Schwierigkeiten; auch ergibt sich der Vorteil einer robusten Spule, deren sauber
abgedrehte Wicklungsflächen keine Risse aufweisen, in denen sich der Faden verklemmen
oder verfangen kann.
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Die beschriebene und dargestellte Erfindung kann mancherlei Änderungen
erfahren, ohne von dem Grundgedanken der Erfindung abzuweichen. So kann zum Beispiel
jederStopfen22 aus zwei oder mehrerenTeilen zusammengesetzt sein, die in den Spulenschaft
10 eingetrieben bzw. gegen die Wandungen des genannten Spulenschafts mit Hilfe geeigneter
Keile angepreßt werden, welche eine Ausdehnung der erwähnten Stopfenteile bewirken,
wobei die einzelnen Stopfenteile nach erfolgter Ausdehnung durch Sperrstifte, Haftmittel
od. dgl. dauernd miteinander verbunden werden können.
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PATENTANSPROCHE: 1. Scheibenspule für Zwirnmaschinen mit rohrförmigem
Metallschaft, an dessen Enden außen angesetzte Scheiben oder Flansche kraftschlüssig
befestigt sind. die in der Öffnung für den Spulenschaft eine Kante aufweisen, an
die sich das Ende des Schaftes von beiden Seiten anlegt, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schaftenden (18) in an sich bekannter Weise zum Bilden einer Schulter (20)
nach innen abgesetzt sind und daß die Bohrung der Spulenflansche (12) auf der nach
außen gerichteten Seite konisch erweitert ist und die Schaftenden (18) in die konische
Erweiterung hineingebogen und an diese angepreßt sind.