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Vorrichtung zum Zählen von schuppenförmig übereinanderliegend aus
einer Rotationsdruckmaschine kommenden Bogen oder Heften Die Erfindung betrifft
eine Vorrichtung zum Zählen von sdhuppenförmig übereinanderliegenden Bogen oder
Heften im Anschluß an den Druckvorgang, bei welcher die von einer Rotationsdruckmaschine
ge druckten Bogen oder Hefte, wie Zeitungen bzw. Zeitschriften, gefaltet und gegebenenfalls
auf im wesentlichen horizontal umlaufenden Transportbändern schuppenförmig übereinanderliegend
zur Ablage gebracht und in diesem Zustand seitlich ausgerichtet und anschließend
über einen Zähltisch hinweggeführt und gezählt werden.
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Bei Stapelvorrichtungen sollen Stapel aus abgezählten Exemplaren
gebildet werden, und es ist deshalb unbedingt erforderlich, eine Zählung der nrucliexemplare
vorzunehmen, damit Stapel bestimmter Größe gebildet werden können.
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Es ist bereits bekannt, Druckerzeugnisse nach dem Druckvorgang auf
einem Förderband schuppenförmig abzulegen und während des Transportes auf diesem
Band mittels einer oberhalb der Schuppen angeordneten Tastvorrichtung zu zählen.
Weiterhin ist bekannt, die auf einem Transportband geförderten, schuppenförmig angeordneten
Druckerzeugnisse durch elektrische Kontaktmittel von oben her abzugreifen und auf
diese Weise zu zählen.
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Die Zählvorrichtungen der bekannten Stapelbildungsvorrichtungen führen
aber leicht zu Fehlzählungen und damit zur Bildung von nicht ordnungsgemäßen Stapeln.
Beim direkten Abtasten der Schuppen von oben genügt bereits eine kleine Unebenheit
in den Exemplaren, wie beispielsweise umgeschlagene Ecken od. dgl., um den Zählvorgang
zu beeinflussen. Weiterhin müssen die bekannten Vorrichtungen in nachteiliger Weise
nachgestellt werden, wenn die Seitenzahl und die Produktionsstärke sich wesentlich
ändern.
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Erfindungsgemäß sind bei einer Stapelvorrichtung zu beiden Seiten
des Zähltisches Schwellen angeordnet, die über die Ebene des Zähltisches hinausragen
und die hinteren Ecken der Bogen bzw. Hefte kurzzeitig anheben, so daß die angehobenen
Ecken beim Verlassen der Schwellen nach unten fallen. Durch die erfindungsgemäße
Vorrichtung ist es in vorteilhafter Weise möglich, bei jeder Seitenzahl des einzelnen
Exemplars und bei jeder Gesamtprodnktionsstärke der Schuppe gleichmäßig und sicher
zu arbeiten. Weiterhin ist auch von Vorteil, daß diese günstige Funktion aufrechterhalten
wird, wenn die einzelnen Exemplare unterschiedlich hohe Falzrücken aufweisen. Darüber
hinaus kann mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung eine sehr hohe Leistung erzielt
werden.
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Es liegt im Rahmen der Erfindung, daß unmittelbar hinter den Schwellen
ein Zählfinger vorgesehen ist, der über die obere Fläche des Zähltisches hinausragt,
so daß beim Niederfallen der hinteren Ecken der Bogen bzw. Hefte der Zählfinger
von den Ecken betätigt wird. Zweckmäßigerweise kann der Zählfinger mit einem an
sich bekannten elektrischen Zählwerk gekuppelt sein.
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Das seitliche Ausrichten der schuppenförmig übereinanderliegenden
Bogen oder Hefte kann durch an sich bekannte, senkrecht gestellte umlaufende Bänder
erfolgen, die zu beiden Seiten der Transportbänder angeordnet sind und in Richtung
auf die Transportbänder schräg zusammenlaufen. Eine derartige MaR-nahme wirkt sich
günstig auf eine korrekte Stapelbildung aus.
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Vorteilhafterweise können die schuppenförmig übereinanderliegenden
Bogen oder Hefte im Bereich des Zähltisches auf einem zweiten horizontal umlaufenden
Transportsystem liegen. Auf diese Weise ergibt sich eine besonders einfache Konstruktion
der Gesamtanlage, da der Zäihltisch nunmehr vom Haupttransportband baulich unabhängig
wird.
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Die Erfindung ist in einem Ausführungsbeispiel in den Zeichnungen
dargestellt. Es zeigt Fig. 1 eine Seitenansicht und Fig. 2 eine Draufsicht der Vorrichtung
gemäß der Erfindung.
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1 sind die von einer Rotationsdruckmaschine gedruckten Dogen oder
Hefte. Diese können Zeitungen bzw. Zeitschriften sein, die gefaltet sind und auch
gegebenenfalls schon geheftet sind. Sie liegen mit ihren Rücken 1 a oder den Schnittkanten
schuppenartig übereinander. Der Deutlichkeit halber sind die Bogen bzw.
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Hefte 1 nur im Bereich des Zähltisches gezeichnet.
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Die Bogen bzw. Heftel gelangen von der Druckmaschine zunächst auf
im wesentlichen horizontal umlaufende Transportbänder 2. Die Transportbänder 2 laufen
über die Führungsrollen 3 und 4 auf den Achsen 5. Die Achsen 5 sind in den Lagern
6 und 7 drehbar gelagert.
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8 und 9 sind Pandrollen, deren Achsen 10 und 11 vertikal stehen und
die von der einen Welle 5 angetrieben werden. Die Welle 5 erhält ihren Antrieb direkt
von der Auslage der Rotationsdruckmaschine.
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Über die Bandrollen 8 und 9 laufen die vertikal stehenden Bänder 15
und 16 hinweg, die außerdem über Bandrollen 13 und 14 hinweggeleitet sind. 17 und
18 sind Stützrollen. Die vertikal stehenden Bänder 15 und 16 dienen zur seitlichen
Ausrichtung der schuppenförmig übereinanderliegenden Bogen oder Hefte 1. Sie laufen
zu diesem Zweck in Richtung auf die Transportbänder 2 schräg zusammen.
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Von der Welle 5 werden weitere Rollen 20 und 21 angetrieben= über
die Mituahmebänder 24, 25 hinweggeführt sind, die über weitere Rollen 22 und 23
laufen. Die Rollen 22 und 23 sitzen auf einer Welle 26 Auf der Welle 26 sitzen Führungsrollen
27 für Transportbänder 28. Diese laufen über einen Zähltisch 29 hinweg und werden
über Rollen 34 auf einer Welle 35 umgeleitet.
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Damit werden die Bogen bzw. Hefte von den Transportbändern 2 über
die Transporthänder 24 und 25 und die Transportbänder 28 weitergeleitet.
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Zu beiden Seiten des Zähltisches 29 sind Schwellen 30 und 31 angeordnet.
die über die Ebene des Zähltisches 29 hinausragen. Von diesen Schwellen 30 und 31
werden die hinteren Ecken der Bogen bzw. Hefte kurzzeitig angehoben, so daß die
angehobenen Ecken nach dem Verlassen der Schwellen sofort nach unten fallen.
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Unmittelbar hinter den Schwellen 30 und 31 ist ein Zählfinger 32
vorgesehen, der um eine Achse 33 schwenkbar ist und auf ein Zählwerk 36 welches
elel;-trisch sein kann, einwirkt.
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Die Wirkungsweise ist folgende: Die schuppenförmig mit dem Rücken
oder den Schnittkanten nach vorn übereinanderliegenden Bogen bzw. Hefte 1 werden
von den Transportbändern2 mitgenommen und zwischen den Bändern 15 und 16 seitlich
ausgerichtet.
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Sie gelangen dann über die Transportbänder 24 und 25 auf die Transportbänder
28 oberhalb des Zähltisches 29. Durch die Schwellen 30 und 31 werden die hinteren
Ecken der schuppenförmig übereinanderliegenden Bogen angehoben. Beim Niederfallen
der Ecken wird der Zählfinger 32 betätigt und damit das
Zählwerk 36 beeinflußt. Auf
diese Weise gelangen die Bogen ausgerichtet und abgezählt zur nächsten Station.
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PATENTANSPRt7CHE: 1. Vorrichtung zum Zählen von schuppenförmig übereinanderliegenden
Bogen oder Heften im Anschluß an den Druckvorgang, bei welcher die von einer Rotationsdruckmaschine
gedruckten Bogen oder Hefte, wie Zeitungen bzw. Zeitschriften, gefaltet und gegebenenfalls
geheftet auf im wesentlichen horizontal umlaufenden Transporthändern schuppenförmig
übereinanderliegend zur Ablage gebracht werden und in diesem Zustand seitlich ausgerichtet
und anschließend über einen Zähltiscl hinweggeführt und gezählt werden, dadurch
gekennzeichnet, daß zu beiden Seiten des Zähltisches (29) Schwellen (30, 31) angeordnet
sind, die über die Ebene des Zähltisches hinausragen und die hinteren Ecken der
Bogen bzw. Hefte (1) kurzzeitig anheben, so daß die angehobenen Edlen beim Verlassen
der Schwellen (30, 31) nach unten fallen.