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Umlaufseilbahn mit vom Zugseil abkuppelbaren Wagen Bei Umlaufseilbahnen
müssen die Seilbahnwagen nach dem Abkuppeln bis auf eine bestimmte, zum Einlaufen
in die Stationen geeignete Geschwindigkeit verzögert und vor dem Wiederankuppeln
bis auf die Zugseilgeschwindigkeit beschleunigt werden. Eine möglichst gleichmäßige
Verzögerung bzw. Beschleunigung und ein stoßfreier Kuppelvorgang sind vor allem
bei höheren Zugseilgeschw indigkeiten anzustreben, um das Längspendeln der Wagen
zu vermeiden.
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Üblicherweise werden die gewünschten Verzögerungen und Beschleunigungen
dadurch erzielt, daß die Laufschienen im Bereich der Aus- und Einkuppelstellen mit
einer gewissen Steigung bzw. Neigung verlegt werden. Hierdurch läßt sich aber die
beabsichtigte Än derung der Wagengeschwindigkeit nicht mit Sicherheit erreichen.
Gewisse Einflüsse, wie der vom Zustand der Schienen, dem Werkstoff der Laufradflächen
(Stahl, Gummi) und der Wagenlast abhängige Bahnreibungswiderstand, ferner die nach
Stärke und Richtung ungleichmäßigen Windverhältnisse lassen sich nicht ausschalten,
wenn die Geschwindigkeit der vom Zugseil abgekuppelten Wagen nicht durch eine von
solchen Einflüssen -unabhängige Kraft, sondern nur durch ihr Gewicht und ihre Massenträgheit
bestimmt wird.
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- Man hat deshalb bereits an bestimmten Stellen der Strecke, z. B.
in einem vor dem Einlauf in eine Station liegenden ansteigenden Bereich oder in
einem hinter einer Station liegenden abfallenden Bereich der Strecke, zwangläufig
angetriebene Organe, etwa in Form endlos umlaufender Ketten, angeordnet. Diese Ketten
sind mit nur in der einen oder in der anderen Richtung wirksamen Mitnehmern bzw.
Aufhaltern versehen, durch welche verhindert wird, daß die Seilbahnwagen im abgekuppelten
Zustand die Kettengeschwindigkeit unter-bzw. überschreiten. Dabei soll jedoch die
Mitnehmerkette nur in besonderen Fällen bei solchen Wagen wirksam werden, die aus
irgendwelchen Gründen den ztir Verzögerung von der Zugseilgeschwindigkeit auf eine
zweckmäßige Stationseinlaufgeschwindigkeit vorgesehenen ansteigenden Streckenbereich
nicht selbst in der gewünschten Weise überwinden. Es wird also durchaus die Möglichkeit
offengelässen, daß Seilbahnwagen den Endpunkt des ansteigenden Bereiches mit einer
größeren Geschwindigkeit als der Kettengeschwindigkeit erreichen.
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Davon ausgehend soll nach der Erfindung die Zwangsbeeinflussung abgekuppelter
Seilbahnwagen mittels derartiger Mitnehmer- bzw. Bremsorgane in einer von den bekannten
Einrichtungen abweichenden Gesamtanordnung zwischen der Auskuppelstelle und der
Einkuppelstelle nutzbar gemacht werden.
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Demgemäß besteht die Erfindung in der gleichzeitigen Anordnung einer
mit nur in Vorwärtsrichtung nachgiebigen Anschlägen versehenen Mitnehmerkette in
einem hinter dem Auskuppelbereich liegenden ansteigenden Streckenbereich, der so
bemessen ist, daß am Endpunkt jeder ausgekuppelte Wagen nur noch die Geschwindigkeit
dieser Kette hat, und einer Bremskette in dem daran anschließenden, abfallenden
Stationsbereich, wobei durch nur in Rückwärtsrichtung nachgiebige Anschläge der
Bremskette ein Anhalten der einzelnen Wagen im Stationsbereich und ihr selbsttätiges
Wiederanlaufen mit Geschwindigkeits- und Abstandsbegrenzung ermöglicht wird, bevor
sie am Ende der Station in einen noch stärker abfallenden Beschleunigungsbereich
und schließlich in den Einkuppelbereich gelangen.
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Nach weiteren Merkmalen der Erfindung können außer in den Bereichen
unmittelbar vor und innerhalb einer Station gegebenenfalls auch im Ein- und/oder
im Auskuppelbereich, insbesondere bei Anordnung von Federkupplern, Mitnehmerketten
angeordnet sein. Ferner besteht die Möglichkeit, die Geschwindigkeit der zzvangläufig
angetriebenen Mitnehmer- bzw. Bremsketten für die abgekuppelten Wagen zu regeln.
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Der Gegenstand der Erfindung ist in der Zeichnung beispielsweise schematisch
dargestellt. Es zeigt: Fig. 1 in Draufsicht eine Teilstrecke einer Umlaufseilbahn
mit zwei Kuppelstellen und einer zwischen diesen liegenden Endstation, Fig.2 in
Seitenansicht die Abkuppelstelle mit dem anschließenden Streckenbereich, Fig. 3
ebenfalls in Seitenansicht die Einkuppelstelle mit dem vorhergehenden Streckenbereich
und Fig.4 die Ausbildung eines Mitnehmers bzw. Rufhalters.
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Von einer Umlaufseilbahn mit einer durch Pfeile angedeuteten Bewegungsrichtung
des Zugseiles bzw. der Wagen sind der Bereich der Auskuppelstelle mit 1,
eine
anschließende Verzögerungsstrecke mit 2, der Bereich einer Station am Umkehrpunkt
der Seilbahn mit 3, eine darauffolgende Beschleunigungsstrecke mit 4 und schließlich
der Bereich einer Einkuppelstelle mit 5 bezeichnet. Die Tragschiene der Seilbahnwagen
verläuft, wie die Fig. 2 bzw. 3 erkennen lassen, an der Auskuppelstelle leicht abfallend,
innerhalb der Verzögerungsstrecke 2 ansteigend, dann innerhalb der Station 3 wieder
abfallend, innerhalb der Beschleunigungsstrecke 4 noch stärker abfallend und an
der Einkuppelstelle 5 wieder ansteigend.
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Parallel zu den Bereichen 2, 3 und 5 sind zwangläufig angetriebene
endlose Ketten 6, 6ca und 7 angeordnet, deren jeweils wirksames Trum sich in gleicher
Richtung mit dem Wagenumlauf bewegt. Die Ketten haben in gewissen Abständen hebel-
oder nockenartige Einrichtungen 8, die in ihrer Normalstellung Anschläge für entsprechend
vorspringende Teile, z. B. Rollen 9, am Laufwerk der einzelnen Seilbahnwagen bilden
(Fig.4). Diese Anschläge sind bei den in den ansteigenden Bereichen angeordneten
Ketten 6 und 7 als Mitnehmer ausgebildet, während sie bei einem Druck in Richtung
des Wagenumlaufes (s. Pfeilrichtung) durch einen sie überholenden Wagen bis in die
strichpunktiert dargestellte Lage federnd ausweichen können. Sobald die Rolle 9
eines Seilbahnwagens aus ihrem Eingriffsbereich heraus ist, werden die Mitnehmer
durch eine elastische Rückstellkraft wieder in ihre Ausgangsstellung gebracht. Bei
einem Druck in der entgegengesetzten Richtung sind die Mitnehmer 8 unnachgiebig.
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Bei der Kette 6 a in dem schwach abwärts geneigten Stationsbereich
3 sind die entsprechenden Einrichtungen umgekehrt als Aufhalter ausgebildet, so
daß sie bei einem rückwärts, d. h. entgegen dem Wagenumlauf gerichteten Druck federnd
ausweichen, bei einem vori-##ärts gerichteten Druck dagegen unnachgiebig sind. Zur
Darstellung dieser Verhältnisse braucht man nur den die Richtung des Wagenumlaufes
und der Kettenbewegung angebenden Pfeil in Fig.4 entgegengesetzt einzuzeichnen.
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Die vorerwähnten Einrichtungen stellen also den Betrieb einer solchen
Umlaufseilbahn in der Weise sicher, da.ß die vom Zugseil abgekuppelten Wagen in
den Bereichen 2 und 5 vor dem Einlaufen in eine Station bzw. vor dem Wiederankuppeln
an das Zugseil eine der Bewegung der Ketten 6 und 7 entsprechende Geschwindigkeit
nicht unterschreiten und im Stationsbereich 3 eine der Bewegung der Kette 6a entsprechende
Geschwindigkeit nicht überschreiten können. ; Vor allem kommt es darauf an, daß
einerseits der Einlauf in den Stationsbereich für keinen Wagen mit höherer Geschwindigkeit
als der Geschwindigkeit der Mitnehmerkette 6 erfolgt. Diese Kettengeschwindigkeit
ist so bemessen, daß Jeder Wagen in der Station bzw. an einer ebenfalls am Umführungsende
liegenden Be-oder Entladungsstelle leicht und ohne einen sowohl bei Personen- als
auch bei Lastenseilbahnen unerwünschten Ruck angehalten werden kann. Im Zusammenhang
damit ist ein schwaches Gefälle im Stationsbereich angebracht, um einerseits zu
vermeiden, daß die Wagen von selbst vorzeitig stehenbleiben, und um andererseits
das Wiederanlaufen nach dem willkürlich veranlaßten Stillstand zu erleichtern.
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DieAusrüstung der Bremskette6a mitAufhaltern nach Art der aus Fig.
4 ersichtlichen Einrichtungen 8 oder entsprechend wirkender, nur rückwärts, d. h.
entgegen der Fahrtrichtung umklappbarer Klinken läßt ein beliebig langes Anhalten
auch mehrerer Wagen zum Ein-oder Aussteigen im Stationsbereich einer Personenseilbahn
bzw. zum Be- oder Entladen in dem entsprechenden Bereich einer Lastenseilbahn zu,
verhindert aber gleichzeitig eine unerwünscht hohe Geschwindigkeit schon vor dem
anschließenden Beschleunigungsbereich 4. Deshalb kann das Gefälle im Stationsbereich
zum Unterschied von den bisherigen Seilbahnanlagen ohne weiteres so groß sein, daß
auch unter den ungünstigsten Verhältnissen die Reibungswiderstände überwunden werden
und die angehaltenen Wagen selbsttätig wieder anlaufen.
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Beim Verlassen der Station kommen die Seilbahnwagen durch an sich
bekannte Einrichtungen, in der Zeichnung in Fig. 1 und 3 als Drehkreuz 10 angedeutet,
in geregelten, gleichmäßigen Abständen in den mit stärkerem Gefälle als der Stationsbereich
3 verlaufenden Beschleunigungsbereich 4. Sie erhalten dort, unbeeinflußt von irgendwelchen
zwangläufig angetriebenen Organen, eine Endgeschwindigkeit, welche größer ist als
die Zugseilgeschwindigkeit und im anschließenden, etwas ansteigenden Einkuppelbereich
5 wieder verringert werden soll. Dort ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel eine
der Kette 6 gleichartige Mitnehmerkette 7 angeordnet, die es in entsprechender Weise
ermöglicht, diesen Bereich bezüglich Steigung und Länge so zu bemessen, daß die
am besten laufenden Seilbahnwagen von selbst gerade bis auf die mit der Zugseilgeschwindigkeit
etwas übereinstimmende Kettengeschwindigkeit verzögert werden. Dadurch wird im Sinne
eines bestmöglichen Seilbahnbetriebes einerseits ein Einkuppelstoß mit dadurch bedingten
ruckartigen Bewegungen und Pendelungen vermieden, andererseits ein sicheres Einkuppeln
auch für die weniger gut laufenden Seilbahnwagen, insbesondere die Überwindung der
bei Federkupplern vergleichsweise großen Widerstände gewährleistet.
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Der letztgenannte Grund kann es gegebenenfalls sogar angebracht erscheinen
lassen, eine solche Mitnehmerkette auch im Auskuppelbereich 1 zusätzlich zum Gefälle
oder an Stelle desselben vorzusehen, um zu erreichen, daß die Seilbahnwagen den
erfahrungsgemäß ebenfalls insbesondere bei Federkupplern vorhandenen Auskuppelwiderstand
sicher überwinden und nicht nach dem Auskuppeln ruckartig verzögertwerden.
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Alle Ketten können, wenn erforderlich, mit regelbaren Geschwindigkeiten
betrieben werden. Im übrigen läßt sich die Erfindung; wie bereits in der vorhergehenden
Beschreibung zum Ausdruck kommt, sowohl bei Personen- als auch bei Lastenseilbahnen
anwenden.
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Die Ansprüche 2 bis 4 sind echte Unteransprüche ohne selbständige
Bedeutung.