-
Aufhängevorrichtung mit Brückenreitern für Hängeregistraturen Die
Erfindung bezieht sich auf eine Aufhängevorrichtung mit Brückenreitern, bestehend
aus einer im Querschnitt flachen, als Kennzeichenträger ausgebildeten Aufhängestange
mit hakenartigen Abbiegungen zum Einhängen in zwei einander parallelen Tragschienen
und mit einer im Rücken angeordneten sowie im Querschnitt schwalbenschwanzförmig
ausgebildeten Nut zum Einklemmen der Brückenreiter nach Zusatzpatent 1035 618.
-
Die Aufhängestange ist hierbei praktisch ohne besonderen Werkstoffaufwand
kippsicher ausgebildet, damit am zugeordneten Schriftgutbehälter die sich auf die
verschiedensten Bearbeitungsvorgänge beziehenden Kennzeichen ihre Lage in der Hängeregistratur
nicht verändern können. Dadurch wird eine gute Übersichtlichkeit gewährleistet und
die Handhabung der Hängeregistratur erleichtert. Die als Brückenreiter ausgebildeten
Kennzeichen sind jedoch nur dann sichtbar, wenn die Schriftgutbehälter mehrerer,
übereinander angeordneter Reihen in diagonaler Richtung aufgehängt werden oder wenn
zwischen den einzelnen Reihen mit in gleicher Höhe liegenden Tragstangen jeweils
ein genügend großer Abstand vorgesehen wird. Letzterer bedingt jedoch einen größeren
Raumbedarf für die Hängeregistratur und damit mehr Schränke, Gestelle, Regale od.
dgl. zum Unterbringen einer vorbestimmten Anzahl Schriftgutbehälter gegenüber einer
Anordnung, bei welcher zwischen den übereinander angeordneten Reihen nur ein geringer,
die vollständige Einsichtnahme der Kennzeichen verhindernder Abstand vorgesehen
ist.
-
Es sind zwar schon Hängeregistraturen bekanntgeworden, bei denen das
der Bedienungsseite zugekehrte Ende mindestens eines Aufhängerandes jedes Schriftgutbehälters
mit einem festen oder schwenbaren und einstellbaren Träger für Beschriftungsstreifen,
Farbsignale od. dgl. versehen ist, um den sich auf den Inhalt des Schriftgutbehälters
beziehenden übergeordneten Ordnungsbegriff in übersichtlicher Weise erkennbar zu
machen. Ein derartiger Träger besteht jedoch aus mehreren Bauteilen und erfordert
zum Anbringen und Abnehmen einen gewissen Zeitaufwand. Insbesondere besteht jedoch
die Gefahr, daß durch seine vorstehenden Teile z. B. die Schreibtischplatte zerkratzt
wird, wenn der Inhalt des Schriftgutbehälters am Arbeitsplatz umgeblättert bzw.
einer Durchsicht unterzogen oder irgendwie bearbeitet werden soll. Außerdem ist
er nicht mit einer auswechselbaren Aufhängestange verbunden, die wie bei der Aufhängevorrichtung
nach dem Gattungsbegriff nach der Entnahme eines Schriftgutbehälters in der Hängeregistratur
an der Stelle verbleiben kann, in welcher der Schriftgutbehälter wieder einzuordnen
ist.
-
Schließlich sind auch Hängeregistraturen bekanntgeworden, bei denen
mindestens ein der Bedienungsseite zugekehrter Seitenrand jedes Schriftgutbehälters
mit einer festen oder schwenkbaren, auf die Innenseite einer Behälterwand umklappbaren
Sichtleiste, mit einem Reiter od. dgl. versehen ist. Derartige Sichtleisten, Reiter
od. dgl. sind auch schon schräg zur zugeordneten Seitenkante einstellbar ausgebildet
worden, so daß die Beschriftung, das Farbsignal od. dgl. bei übereinander angeordneten
Reihen etwa senkrecht zur Blickrichtung desBedienendeneingestelltwerden kann. Sie
erfordern jedoch zum Anbringen besonders vorbereitete Schriftgutbehälter, wodurch
deren Herstellung verteuert wird. Auch ist bei manchen Ausführungen die Wiederverwendung
der Sichtleisten, Reiter od. dgl, infolge ihrer fest angebrachten Lagerung in Frage
gestellt, so daß sie gegebenenfalls mit den Schriftgutbehältern in die Altablage
wandern, ganz abgesehen davon, daß sie in vielen Fällen auch vorstehende Teile bilden,
die die Handhabung der Schriftgutbehälter am Arbeitsplatz erschweren und die Schreibtischplatte
zerkratzen können.
-
Es besteht daher die Notwendigkeit der Erfindung darin, dieAufhängevorrichtung
mitBrückenreitern für Hängeregistraturen nach dem eingangs erläuterten Gattungsbegriff
ebenfalls so auszubilden, daß bei kleinstmöglichem, lediglich durch das Ein- und
Aushängen bestimmten Abstand zwischen den übereinander angeordneten Reihen der Schriftgutbehälter
eine übersichtliche Anbringung des übergeordneten Sammelbegriffes bei wirtschaftlicher
Herstellung und beliebiger, Weiterverwendung seines Trägers ermöglicht wird.
-
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß ein Brückenreiter
als Träger des Sammelbegriffes von einem Fuß aus zwei federnd an den Nutwänden der
Aufhängestange anliegenden Klemmschenkeln und von einem schienen- bzw. leistenartigen
Reiterkopf
gebildet wird, der sich in der Längsrichtung der Aufhängestange
erstreckt und an einem. Ende eine abgewinkelte Verlängerung zur Aufnahme eines Beschriftungsstreifens
bzw.Merkzeichens aufweist. Hierbei ist die Ausbildung so durchgeführt, daß der in
Längsrichtung der Aufhängestange verlaufende schienenartige Reiterkopf eine größere
Länge aufweist, als der Breite einer zum Einhängen der Aufhängestangen dienenden
Tragschiene entspricht, wobei die federnden Klemmschenkel des Reiterfußes an dem
der abgewinkelten Verlängerung entgegengesetzten Ende vorgesehen sind, derart, daß
der Reiterkopf an jedem Nutende der Aufhängestange über die zugeordnete Tragschiene
greift und die abgewinkelte Verlängerung vor der Tragschiene liegt. Der Brückenreiter
kann dabei so gestaltet werden, daß zwischen derVerlängerung und dem schienenartigen
Reiterkopf auf der Seite des Reiterfußes ein stumpfer Winkel vorgesehen wird. Bei
einer anderen Ausführungsform weist der schienenartige, an einem Nutende eingeklemmte
Reiterkopf eine mit dem.benachbarten Ende der Aufhängestange etwa bündig abschließende
Länge auf, während die abgewinkelte Verlängerung unter einem spitzen Winkel zur
offenen Seite- der schwalbenschwanzförmigen Nut geneigt ist. -Diese Maßnahmen gewährleisten
nicht nur eine günstige Lösung der gestellten Aufgabe, sondern ergeben darüber hinaus
den weiteren Vorteil, daß auch bei einer größeren Anzahl übereinander angeordneter
Reihen von Schriftgutbehältern, z. B. Hängemappen, Hängehefter od. dgl., sowohl
in den unteren als auch in den oberen Reihen der übergeordnete Sammelbegriff jedes
Schriftgutbehälters durch die beiden Ausführungsformen des als -Träger für -ein
Kennzeichen dienenden Brückenreiters in übersichtlicher Weise erkennbar wird. Jeder
in der vorstehenden Weise ausgebildete Brückenreiter kann hierbei durch einen leichten
Druck in den Rücken der Aufhängestange eingeklemmt und ohne weiteres wieder gelöst
sowie in beliebiger Weise weiterverwendet werden. Hierzu ist lediglich die Auswechslung
des Beschriftungsstreifens notwendig. Durch eine einstöckige Ausbildung, z. B. aus
Kunststoff, kann ein solcher Brückenreiter auch als Massenware, z. B. durch Spritzen,
Pressen od. dgl., billig hergestellt werden.
-
In der Zeichnung sind zwei grundsätzliche Ausführungsbeispiele des
Erfindungsgegenstandes dargestellt. Es zeigt Abb. 1 eine Seitenansicht eines Brückenreiters,
Abb.2 die Rückansicht des Brückenreiters nach Abb.1. Abb.3 die Vorderansicht des
Brückenreiters nach Abb.1. Abb.4 bis 6 einen den Darstellungen nach Abb. 1 bis 3
entsprechenden Brückenreiter eines zweiten Ausführungsbeispieles, Abb.7 eine schaubildliche
Ansicht eines Merkzeichens mit zwei Klemmschenkeln und Abb. 8 eine schaubildliche
Ansicht eines Teiles einer Aufhängevorrichtung mit einem aufgeklemmten, über die
dargestellte Tragschiene greifenden Brückenreiter nach Abb. 1.
-
Beim Ausführungsbeispiel nach den Abb. 1 bis 3 wird der Brückenreiter
von einem leisten- bzw. schienenartigen Reiterkopf 1 gebildet, der an einem Ende
einen Reiterfuß 2 aus zwei Klemmschenkeln 3 und 4 und am anderen Ende eine abgewinkelte
Verlängerung 5 aufweist. Die Verlängerung 5 und der Reiterfuß 2 sind an ein und
derselben Flachseite des Reiterkopfes 1 vorgesehen, wobei letzterer mit der Verlängerung
5 einen vorbestimmten- stumpfen Winkel einschließt. Um im Bedarfsfall eine Versteifung
zwischen dem schienenartigen Reiterkopf und der Verlängerung zu erzielen, kann im
Bereich des Winkelscheitels mindestens eine in der Längsrichtung des Brückenreiters
verlaufende Rippe 6 angeordnet werden, mittels welcher der Reiterkopf 1 und die
Verlängerung 5 zusätzlich miteinander verbunden sind. Derartige Rippen 6 kommen
vorwiegend nur dann in Frage, wenn der schienenartige Reiterkopf und dieVerlängerung
große Längen aufweisen. Auf der Außenseite der Verlängerung 5 wird in vorteilhafter
Weise noch eine im Ouerschnitt schwalbenschwanzförmige Nut 7 mit einer zum Reiterkopf
1 offenen Stirnseite vorgesehen, die zur Aufnahme bzw. zum Einschieben eines Beschriftungsstreifens
und/oder eines Merkzeichens 8 gemäß Abb. 7 dient. Zwischen den Klemmschenkeln 3
und 4 ist eine verhältnismäßig breite und tiefe randoffene Ausnehmung vorgesehen,
um gute Federungseigenschaften zu gewährleisten.
-
Die äußere Querschnittsform der beiden Klemmschenkel 3 und 4 ist mit
einem geringen Übermaß der Ouerschnittsform der schwalbenschwanzförmigen Nut 10
im Rücken 11 einer flachen Aufhängestange 12 angepaßt. Lediglich die äußeren längslaufenden
Kanten der Klemmschenkel sind so weit abgerundet, daß der Reiterfuß 2 durch Druckausübung
in die Nut 10 eingedrückt werden kann und alsdann durch Klemmung festgehalten wird.
An jedem Ende greift die Aufhängestange 12 mittels einer hakenartigen Abbiegung
13, die eine Seite einer randoffenen, als Auflager dienenden Einkerbung 14 begrenzt,
über eine Tragschiene 15. Diese kann beispielsweise einen U-förmigen Querschnitt
mit nach innen abgebogenen Flanschrändern aufweisen und im Steg 16 mit einer rinnenförmigen
Eindrückung 17 versehen werden, auf deren Boden die Stirnfläche der hakenartigen
Abbiegung 13 in gleicher Weise wie beim Patent 1035 618 kippsicher geführt
wird. -Die Länge des leisten- bzw. schienenartigen Reiterkopfes 1 ist so groß ausgeführt,
daß dieser in einer Endstellung des Brückenreiters, bei welcher der Reiterfuß 2
an einem geschlossenen Stirnende der Nut 10 anliegt, mit Sicherheit über die Breite
der Tragschiene 15 greift, welche die dem fraglichen Stirnende der Nut 10 benachbarte
hakenförmige Abbiegung 13 der Aufhängestange 12 aufnimmt (vgl. Abb. 8). Dadurch
liegt die Verlängerung 5 vor der Tragschiene 15, und zwar so, daß das Verschieben
der einen Schriftgutbehälter tragenden Aufhängestange 12 nicht behindert ist. Ein
etwa in die schwalbenschwanzförmige Nut 7 der Verlängerung 5 eingeschobener, einen
übergeordneten Sammelbegriff kennzeichnender Beschriftungsstreifen, ein farbiges
Merkzeichen 8 od. dgl. ist damit von der Bedienungsseite der Hängeregistratur ohne
weiteres erkennbar. Die Lesbarkeit des Beschriftungsstreifens und damit die Übersichtlichkeit
über die gesamte Anordnung der Brückenreiter kann noch dadurch erhöht werden, daß
jede Verlängerung 5, in der Draufsicht gesehen, auch zur Längsrichtung ihres Reiterkopfes
1 bzw. der Aufhängestange 12 schräg angeordnet wird, wie in Abb.3 in strichpunktierten
Linien angedeutet ist. Die Verlängerung kann hierbei zu der einen oder anderen Längsseite
des Reiterkopfes schräg verlaufen, je nachdem, ob die Leserichtung des Beschriftungsstreifens
am Reiterkopf oder am freien Stirnende der Verlängerung beginnt.
-
Es ist nicht notwendig, die Verlängerung 5 über ihre gesamteLänge
schräg zu der einen oder anderenLängsseite des Reiterkopfes anzuordnen. Die Ausbildung
kann auch so getroffen werden, daß die Verlängerung 5
zunächst gleichachsig
mit dem Reiterkopf 1 verläuft und lediglich das frei auslaufende Ende mit einer
größeren oder kleineren Länge schräg seitlich zur bisherigen Längsrichtung abgebogen
wird, wobei jedoch der stumpfe Winkel zwischen dem Reiterkopf und der Verlängerung
im Verlauf ihrer gesamten Länge der gleiche bleibt.
-
Das Ausführungsbeispiel nach den Abb. 4 bis 6 unterscheidet sich von
.dem Ausführungsbeispiel nach den Abb. 1 bis 3 lediglich dadurch, daß die Verlängerung
5 einen spitzen Winkel mit dem leisten- bzw. schienenartigen Reiterkopf 1 einschließt
und auf der vom Reiterfuß 2 abgekehrten Flachseite des Reiterkopfes angeordnet ist.
Hierbei ist die Länge des Reiterkopfes 1 so groß gewählt, .daß letzterer bei der
in Abb. 8 gezeigten entsprechenden Endstellung des Brückenreiters etwa mit der hakenartigen
Abbiegung 13 der Aufhängestange 12 bündig abschließt. Auch ist die in der Verlängerung
5 vorgesehene schwalbenschwanzförmige Nut 7 zur Aufnahme eines Beschriftungsstreifens
oder zum Einschieben eines farbigen :Merkzeichens 8 gemäß Abb.7 am frei auslaufenden
Ende der Verlängerung offen ausgebildet. Selbstverständlich kann auch bei diesem
Ausführungsbeispiel die Verlängerung 5 unter Beibehaltung ihrer spitzwinkligen Neigung
auf ihrer gesamten Länge oder nur auf einer vorbestimmten Teillänge seitlich schräg
zu der einen oder anderen Längsseite des Reiterkopfes abgebogen sein, wie in Abb.
6 in strichpunktierten Linien angedeutet ist. Während bei dem Ausführungsbeispiel
nach den Abb. 1 bis 3 die Versteifungsrippe 6 nur in bestimmten Fällen vorgesehen
werden kann, so wird beim Ausführungsbeispiel nach den Abb. 4 bis 6 die Verlängerung
5 in fast allen Fällen durch mindestens eine in der Ansicht segelartigen Rippe 6
mit dem Reiterkopf 1 zusätzlich verbunden, die sich ebenfalls im wesentlichen nur
im Scheitelbereich des spitzen Winkels und in Längsrichtung des Brückenreiters erstreckt.
-
Das Merkzeichen 8 nach Abb. 7 besteht im wesentlichen aus einer kurzen
Profilleiste 15, die auf einer Flachseite ebenfalls zwei Klemmschenkel 3 und 4 aufweist.
Letztere sind in der gleichen Weise wie die des Brückenreiters ausgebildet. Die
Breite jedes Merkzeichens und die jedes Brückenreiters entspricht etwa der Breite
des Rückens 11 der Aufhängestange 12. Sowohl das Merkzeichen 8 als auch jeder Brückenreiter
1 bis 7 wird einstückig im Spritz- oder Preßverfahren aus Kunststoff hergestellt,
der zur weiteren Unterscheidungsmöglichkeit farbig sein kann.
-
Bei dein Brückenreiter nach den Abb. 1 bis 3 kann die Verlängerung
5 auch an der dem Reiterfuß 2 abgekehrten Flachseite des leisten- bzw. schienenartigen
Reiterkopfes 1 spiegelbildlich zu der dargestellten Ausführungsform angeordnet werden,
um die Kennzeichnungen von Sammelbegriffen verhältnismäßig hochhängender Schriftgutbehälterreihen
in übersichtlicher Weise erkennbar zu machen. Schließlich kann der Beschriftungsstreifen
in der schwalbenschwanzförmigen Nut? jeder Verlängerung5 erforderlichenfalls noch
durch einen transparenten Kunststoffstreifen abgedeckt werden.