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DE1073377B - Beleimungsvorrichtung bei Etikettiermaschinen - Google Patents

Beleimungsvorrichtung bei Etikettiermaschinen

Info

Publication number
DE1073377B
DE1073377B DENDAT1073377D DE1073377DA DE1073377B DE 1073377 B DE1073377 B DE 1073377B DE NDAT1073377 D DENDAT1073377 D DE NDAT1073377D DE 1073377D A DE1073377D A DE 1073377DA DE 1073377 B DE1073377 B DE 1073377B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
glue
container
metering member
gear pump
pallets
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DENDAT1073377D
Other languages
English (en)
Inventor
Neutraubling Karl Dullinger (Obpf.)
Original Assignee
Hermann Kronseder, Neutraubling (Obpf.)
Publication date
Publication of DE1073377B publication Critical patent/DE1073377B/de
Pending legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65CLABELLING OR TAGGING MACHINES, APPARATUS, OR PROCESSES
    • B65C9/00Details of labelling machines or apparatus
    • B65C9/20Gluing the labels or articles
    • B65C9/22Gluing the labels or articles by wetting, e.g. by applying liquid glue or a liquid to a dry glue coating
    • B65C9/2204Gluing the labels or articles by wetting, e.g. by applying liquid glue or a liquid to a dry glue coating using spraying means
    • B65C9/2208Applying the liquid on the article

Landscapes

  • Labeling Devices (AREA)
  • Coating Apparatus (AREA)

Description

  • B eleimungsvorrichtung bei Etikettiermaschinen Es sind Beleimungsvorrichtungen an Etikettiermaschinen bekannt, bei denen der Leim mittels Kolben durch Düsenbohrungen einer Leimpalette gepumpt wird, wobei letztere das jeweils zuoberst liegende Etikett eines Etikettenstapels beleimt und von diesem entnimmt. Dieser und ähnlichen Einrichtungen haften erhebliche Mängel an. Der Zylinder der Leimpumpe soll durch die Saugwirkung des Kolbens gefüllt werden. Hierbei ist man darauf angewiesen, daß nur äußerst dünnflüssiger Leim verwendet werden kann, da dickflüssiger Leim oder gar Leim mit pastöser Konsistenz dem Saugvorgang des Kolbens nicht oder nur mangelhaft folgen würde und somit ein Arbeiten mit dieser Maschine unmöglich wäre. Verwendet man dünnen Leim, der von der Pumpe gut verarbeitet werden kann, so läuft man Gefahr, daß dieser in jedem Fall an den Leimpaletten nachtropft, wodurch nicht nur der Beleimungsapparat selbst, sondern auch der Etikettenstapel usw. schon nach verhältnismäßig kurzer Zeit derart verschmiert wird, daß letztlich die Maschiene nicht mehr funktionieren kann. Es wurde daher schon eine Etikettiermaschine mit anderer Beleimungseinrichtung vorgeschlagen. Diese weist einen zum Etikettenstapel hin verschwenkbaren Leimbehälter auf, dessen Wände als Beleimungspaletten ausgebildet sind und bei dem ein von der Maschine aus gesteuertes Ventil durch Druckluftimpulse den Leim zum Austreten aus den Düsenbohrungen bringt.
  • Diese Einrichtung erbrachte eine bessere Wirkung, war aber noch mit Mängeln behaftet. Neben dem viel zu geringen Fassungsvermögen des verschwenkbaren Leimbehälters war besonders der Umstand hinderlich, daß die bei jedem Arbeitstakt austretende Leimmenge so stark von dem jeweiligen Luftdruck als auch von der Leimbeschaffenheit abhängig war und zufolge des sich bei jedem Arbeitstakt aufbauenden und wieder abbauenden Druckluftkissens eine exakte Leimdosierung unmöglich war.
  • Außer obigem wirkt sich bei den erwähnten Einrichtungen vor allen Dingen der Umstand sehr nachteilig aus, daß diese Beleimungsgeräte zufolge ihrer Anordnung und Gestaltung keinen Schutz gegen das Eintrocknen oder Eindicken des in ihrem Behälter befindlichen Klebstoffes bieten. Bei größerer Stundenleistung einer Etikettiermaschine sind diese Einrichtungen wegen ihrer Trägheit nicht verwendbar.
  • Zweck der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine einwandfreie und exakte Beleimung unter Vermeidung der obigen Nachteile besonders auch bei schnellaufenden Maschinen zu erreichen. Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß der in bekannter Weise getrennt von den Paletten angeordnete Leimbehälter zur Aufrechterhaltung eines ständigen Druckluftpolsters, wie bekannt, mit einem Deckel mit Rück- schlagventil verschließbar ist und daß für die Leimzuteilung im Verbindungskanal des Leimbehälters mit den hohlen Leimpaletten ein intermittierend betätigtes und wie bekannt regelbares Dosierglied eingeschaltet ist. Das Dosierglied kann, wie an sich bekannt, als Zahnradpumpe ausgebildet sein, welche durch ein in bekannter Weise von den Transportgliedern (13) der zu etikettierenden Gegenstände und in Abhängigkeit von einem Fühler (8) betätigten Schaltwerk (10) bekannter Art, z. B. einem Freilauf, periodisch angetrieben wird.
  • Weitere Merkmale der Erfindung sind den am Schluß der Beschreibung angeführten Unteransprüchen zu entnehmen.
  • In den Zeichnungen ist die Erfindung in einigen Beispielen dargestellt, und zwar zeigt Fig. 1 einen Schnitt durch die ganze Beleimungsvorrichtung, Fig. 2 eine Draufsicht auf Fig. 1, Fig. 3 das Dosierglied und die Leimkanäle sowie die Betätigungsglieder, Fig. 4 die Hohlwelle mit den Leimpaletten, Fig. 5 eine Variation mit Drehschieber.
  • In einem ausgeführten Beispiel der Erfindung ist der Leimbehälter 1 in seinem oberen Teil mit einem Rückschlagventil 2 versehen, durch welches die Speisung aus einer Druckluftquelle erfolgt. In seinem Unterteil weist der Leimbehälter einen Anschluß für den Leimkanal 3' auf. Dieser steckt mit seinem anderen Ende, welches mit einem Siebboden versehen ist, in dem Gehäuse einer Zahnradpumpe 5. An der Austrittseite der Zahnradpumpe mündet ein Kanal 3" in die nach außen abgedichtete Lagerstelle einer oszillierenden Hohlwelle 6. Auf dieser wiederum sind Leimpaletten 4, befestigt, deren Leimkanäle mit dem Inneren der Hohlwelle in Verbindung stehen und zu den Leimdüsenbohrungen in den Palettenflächen führen.
  • Auf einer Welle der Zahnradpumpe ist ein Freilauf 10 befestigt. Ein Betätigungsglied 9 steht über dessen Gehäuse 16 mit dem Freilaufaußenring in Verbindung.
  • An dem Gehäuse 16 greift eine Feder 7 an, wodurch das Betätigungsglied 9 sich mit seinem Vorsprung 9' gegen einen Fühler 8 legt. Der Fühler 8 wird, wenn auf der Flaschenhalterung 17 eine Flasche 20 passiert, nach außen gedrückt, und das Betätigungsglied 9 gleitet mit seinem Vorsprung 9' an dem Fühler vorbei, bis ein Anschlag 16' des Gehäuses 16 gegen eine Justierschraube 18 stößt. Somit befindet sich das äußere Ende des Betätigungsgliedes 9 in der Bewegungsbahn eines Schaftes 13' der Flaschenhalterung 17 und wird im weiteren Verlauf aus dieser Bahn verdrängt, woraus eine Arbeitsbewegung der Zahnradpumpe resultiert. Da nun das über dem Leim im Beleimbehälter vermittels Druckluftquelle aufgebaute Druckkissen den Leim dauernd gegen die Zahnradpumpe drückt, dieser Druck aber nicht ausreicht, um die Zahnradpumpe motorisch zu treiben, werden bei jeder Bewegung der Zahnradpumpe deren Förderweg genau entsprechende Mengen gefördert. Die Fördermenge pro Arbeitstakt kann mittels der Justierschraube 18 genau eingestellt werden. Läuft nun die Etikettiermaschine leer, d. h. wenn sie nicht mit Flaschen beschickt wird, befindet sich der Fühler 8 in seiner innersten Stellung, und das Betätigungsglied 9 stützt sich mit seinem Vorsprung 9' am Fühler ab, wobei der äußere Teil des Betätigungsgliedes 9 sich außerhalb der Bewegungsbahn der Schäfte 13' der Flaschenhalterung (künftig bewegliche Glieder genannt) befindet, so erfolgt keine Förderbewegung und kann auch kein Leim austreten. Das über dem Freilauf angeordnete Handbetätigungsmittel 11 dient dazu, um bei erstmaliger Inbetriebnahme vor Einschalten der Maschine die übrigen Leimkanäle mit Klebstoff zu füllen. Der Leimkanal 3', welcher mit einem Siebboden versehen ist, kann durch die verschwenkbare Anordnung des Leimbehälters herausgenommen werden. Er dient vor allem dazu, um Fremdkörper oder harte Leimklumpen von der Pumpe fernzuhalten. Im normalen handelsüblichen Fertigleim befindet sich zwar kein Klümpchen usw., aber es könnte vorkommen, daß durch eine Unachtsamkeit des Bedienenden Fremdkörper in den Leim geraten.
  • Erfindungsgemäß kann die Beleimungsvorrichtung an Stelle der Zahnradpumpe einen Drehschieber aufweisen, was für verschiedene Anwendungsgebiete auch genügen würde. Hierbei steht ebenfalls der Klebstoff im Leimbehälter unter dauerndem Druck und gelangt erst bei Betätigung des Drehschiebers 5' in den Leimkanal 3" und von da in die Hohlwelle 6 zu den Paletten 4.
  • Die Welle des Drehschiebers 5' wird ebenfalls durch eine Abdichtung nach außen geführt und ist mit einem daran befestigten Hebel 12 so angeordnet, daß der Hebel 12 von einer Feder 7 in den Schwenkbereich eines Anschlages 14 gehalten wird. Solange keine Flasche in die Maschine einläuft, erreicht der an der schwenkbaren Hohlwelle 6 befestigte Anschlag 14 infolge der durch Fühler 8 erwirkten teilweisen Sperrung der Hohlwelle nicht den Hebel 12.
  • Der an sich bekannte Sperrmechanismus ist nicht weiter beschrieben. Wird durch den Fühler 8 die Reststrecke der Hohlwellen-Schneckenbewegung freigegeben, so wird durch Anschlag 14 der Hebel 12 betätigt und der Leimdurchflue ermöglicht.
  • Sowohl die Ausführung mit Zahnradpumpe als auch die mit Drehschieber ermöglichen die Verarbeitung von zähflüssigen und pastösen Klebstoffen. Diese bleiben nach beendeter Leimförderung in den Düsenbohrungen der Paletten stehen, tropfen nicht nach und verhindern dadurch, daß auch bei Maschinenstillständen von mehreren Wochen der in den Kanälen befindliche Klebstoff eintroclsnet.
  • Das im Oberteil des Leimbehälters 1 angeordnete Rückschlagventil 2 bewirkt, daß das im Leimbehälter aufgebaute Luftkissen nicht nach außen entweicht.
  • Durch die Einwirkung der Druckluft auf den Klebstoff und die Abschließung des Behälterraumes wird ein Austrocknen oder Verkrusten des I(lebstoffes im Behälter vermieden.
  • Dem Rückschlagventil fällt auch noch die Aufgabe zu, ein Auftanken des Leimbehälters mit Preßluft zu ermöglichen um das Gerät eventuell von Luftanschluß unabhängig zu machen.
  • Durch die erfindungsgemäße Anordnung ist es möglich, den Leimbehälter so zu dimensionieren, daß er mehr als einen Tagesbedarf fassen kann. Bei entsprechendem Luftdruck reicht ebenfalls das aufgebaute Luftkissen für eine solche Zeitspanne aus. Dadurch ergeben sich Bedienungsvorteile.
  • Durch die Erfindung wird es erst ermöglicht die so sehr erwünschte Verarbeitung dickflüssiger und schnellhaftender Klebstoffe durchzuführen, welche bisher sogar bei den bekannten Walzenbeleimungsgeräten enorme Schwierigkeiten verursachten.
  • Dadurch, daß der Leimbehälter nur noch nachgefüllt, aber nicht nach der Arbeit entleert und ausgewaschen werden muß, ergeben sich außer den klebetechnischen Vorteilen auch noch sehr erhebliche wirtschaftliche und Bedienungsvorteile.
  • PATsNTANSPRÜCHE: 1. Beleimungsvorrichtung an einer Etikettiermaschine, bestehend aus hohlen, schwenkbaren, zum Beleimen und gleichzeitigen Entnehmen der Etiketten vom Stapel verwendeten und mit einem Leimbehälter verbundenen Leimpaletten, an welchen Austrittsdüsen vorgesehen sind, durch die der in den Hohlräumen befindliche Leim durch einen periodisch wirkenden Luftdruck während der Etikettenentnahme herausgepreßt wird, dadurch gekennzeichnet, daß der in bekannter Weise getrennt von den Paletten (4) angeordnete Leimbehälter (1) zur Aufrechterhaltung eines ständigen Druckluftpolsters, wie bekannt, mit einem Deckel mit Rückschlagventil verschließbar ist und daß für die Leimzuteilung im Verbindungskanal (3', 3") des Leimbehälters (1) mit den hohlen Leimpaletten (4) ein intermittierend betätigtes und, wie bekannt, regelbares Dosierglied (5) eingeschaltet ist.

Claims (1)

  1. 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Dosierglied (5), wie an sich bekannt, als Zahnradpumpe ausgebildet ist, welche durch ein in bekannter Weise von den Transportgliedern (13) der zu etikettierenden Gegenstände und in Abhängigkeit von einem Fühler (8) betätigtes Schaltwerk (10) bekannter Art, z. B. ein Freilauf, periodisch angetrieben wird.
    3. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Dosierglied (5) zur zusätzlichen Handbetätigung mit einem Griffrädchen (11) verbunden ist.
    4. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Leimkanal (3'), aus transparentem Material bestehend, an seinem dem Dosierglied (5) zugekehrten Ende einen Siebboden aufweist und daß dieser Leimkanal (3') nach Verschwenken des Leimbehälters (1) herausnehmbar ist.
    5. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Dosierglied (5) als ein in die Leimzuführungskanäle (3', 3") eingeschalteter und in bekannter Weise in Abhängigkeit vom Füh- ler (8) bewegbarer Drehschieber (5') ausgebildet ist.
    In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Patentschriften Nr. 170429, 659385; britische Patentschrift Nr. 381 404; USA.-Patentschriften Nr. 2 150479, 2341 392; deutsches Gebrauchsmuster Nr. i 772955.
DENDAT1073377D Beleimungsvorrichtung bei Etikettiermaschinen Pending DE1073377B (de)

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE1073377B true DE1073377B (de) 1960-01-14

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ID=597645

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DENDAT1073377D Pending DE1073377B (de) Beleimungsvorrichtung bei Etikettiermaschinen

Country Status (1)

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DE (1) DE1073377B (de)

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