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B eleimungsvorrichtung bei Etikettiermaschinen Es sind Beleimungsvorrichtungen
an Etikettiermaschinen bekannt, bei denen der Leim mittels Kolben durch Düsenbohrungen
einer Leimpalette gepumpt wird, wobei letztere das jeweils zuoberst liegende Etikett
eines Etikettenstapels beleimt und von diesem entnimmt. Dieser und ähnlichen Einrichtungen
haften erhebliche Mängel an. Der Zylinder der Leimpumpe soll durch die Saugwirkung
des Kolbens gefüllt werden. Hierbei ist man darauf angewiesen, daß nur äußerst dünnflüssiger
Leim verwendet werden kann, da dickflüssiger Leim oder gar Leim mit pastöser Konsistenz
dem Saugvorgang des Kolbens nicht oder nur mangelhaft folgen würde und somit ein
Arbeiten mit dieser Maschine unmöglich wäre. Verwendet man dünnen Leim, der von
der Pumpe gut verarbeitet werden kann, so läuft man Gefahr, daß dieser in jedem
Fall an den Leimpaletten nachtropft, wodurch nicht nur der Beleimungsapparat selbst,
sondern auch der Etikettenstapel usw. schon nach verhältnismäßig kurzer Zeit derart
verschmiert wird, daß letztlich die Maschiene nicht mehr funktionieren kann. Es
wurde daher schon eine Etikettiermaschine mit anderer Beleimungseinrichtung vorgeschlagen.
Diese weist einen zum Etikettenstapel hin verschwenkbaren Leimbehälter auf, dessen
Wände als Beleimungspaletten ausgebildet sind und bei dem ein von der Maschine aus
gesteuertes Ventil durch Druckluftimpulse den Leim zum Austreten aus den Düsenbohrungen
bringt.
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Diese Einrichtung erbrachte eine bessere Wirkung, war aber noch mit
Mängeln behaftet. Neben dem viel zu geringen Fassungsvermögen des verschwenkbaren
Leimbehälters war besonders der Umstand hinderlich, daß die bei jedem Arbeitstakt
austretende Leimmenge so stark von dem jeweiligen Luftdruck als auch von der Leimbeschaffenheit
abhängig war und zufolge des sich bei jedem Arbeitstakt aufbauenden und wieder abbauenden
Druckluftkissens eine exakte Leimdosierung unmöglich war.
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Außer obigem wirkt sich bei den erwähnten Einrichtungen vor allen
Dingen der Umstand sehr nachteilig aus, daß diese Beleimungsgeräte zufolge ihrer
Anordnung und Gestaltung keinen Schutz gegen das Eintrocknen oder Eindicken des
in ihrem Behälter befindlichen Klebstoffes bieten. Bei größerer Stundenleistung
einer Etikettiermaschine sind diese Einrichtungen wegen ihrer Trägheit nicht verwendbar.
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Zweck der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine einwandfreie
und exakte Beleimung unter Vermeidung der obigen Nachteile besonders auch bei schnellaufenden
Maschinen zu erreichen. Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß der in bekannter
Weise getrennt von den Paletten angeordnete Leimbehälter zur Aufrechterhaltung eines
ständigen Druckluftpolsters, wie bekannt, mit einem Deckel mit Rück-
schlagventil
verschließbar ist und daß für die Leimzuteilung im Verbindungskanal des Leimbehälters
mit den hohlen Leimpaletten ein intermittierend betätigtes und wie bekannt regelbares
Dosierglied eingeschaltet ist. Das Dosierglied kann, wie an sich bekannt, als Zahnradpumpe
ausgebildet sein, welche durch ein in bekannter Weise von den Transportgliedern
(13) der zu etikettierenden Gegenstände und in Abhängigkeit von einem Fühler (8)
betätigten Schaltwerk (10) bekannter Art, z. B. einem Freilauf, periodisch angetrieben
wird.
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Weitere Merkmale der Erfindung sind den am Schluß der Beschreibung
angeführten Unteransprüchen zu entnehmen.
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In den Zeichnungen ist die Erfindung in einigen Beispielen dargestellt,
und zwar zeigt Fig. 1 einen Schnitt durch die ganze Beleimungsvorrichtung, Fig.
2 eine Draufsicht auf Fig. 1, Fig. 3 das Dosierglied und die Leimkanäle sowie die
Betätigungsglieder, Fig. 4 die Hohlwelle mit den Leimpaletten, Fig. 5 eine Variation
mit Drehschieber.
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In einem ausgeführten Beispiel der Erfindung ist der Leimbehälter
1 in seinem oberen Teil mit einem Rückschlagventil 2 versehen, durch welches die
Speisung aus einer Druckluftquelle erfolgt. In seinem Unterteil weist der Leimbehälter
einen Anschluß für den Leimkanal 3' auf. Dieser steckt mit seinem anderen Ende,
welches mit einem Siebboden versehen ist, in dem Gehäuse einer Zahnradpumpe 5. An
der Austrittseite der Zahnradpumpe mündet ein Kanal 3" in die nach außen abgedichtete
Lagerstelle einer oszillierenden Hohlwelle 6. Auf dieser wiederum sind Leimpaletten
4, befestigt, deren Leimkanäle mit dem Inneren der Hohlwelle in Verbindung stehen
und zu den
Leimdüsenbohrungen in den Palettenflächen führen.
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Auf einer Welle der Zahnradpumpe ist ein Freilauf 10 befestigt. Ein
Betätigungsglied 9 steht über dessen Gehäuse 16 mit dem Freilaufaußenring in Verbindung.
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An dem Gehäuse 16 greift eine Feder 7 an, wodurch das Betätigungsglied
9 sich mit seinem Vorsprung 9' gegen einen Fühler 8 legt. Der Fühler 8 wird, wenn
auf der Flaschenhalterung 17 eine Flasche 20 passiert, nach außen gedrückt, und
das Betätigungsglied 9 gleitet mit seinem Vorsprung 9' an dem Fühler vorbei, bis
ein Anschlag 16' des Gehäuses 16 gegen eine Justierschraube 18 stößt. Somit befindet
sich das äußere Ende des Betätigungsgliedes 9 in der Bewegungsbahn eines Schaftes
13' der Flaschenhalterung 17 und wird im weiteren Verlauf aus dieser Bahn verdrängt,
woraus eine Arbeitsbewegung der Zahnradpumpe resultiert. Da nun das über dem Leim
im Beleimbehälter vermittels Druckluftquelle aufgebaute Druckkissen den Leim dauernd
gegen die Zahnradpumpe drückt, dieser Druck aber nicht ausreicht, um die Zahnradpumpe
motorisch zu treiben, werden bei jeder Bewegung der Zahnradpumpe deren Förderweg
genau entsprechende Mengen gefördert. Die Fördermenge pro Arbeitstakt kann mittels
der Justierschraube 18 genau eingestellt werden. Läuft nun die Etikettiermaschine
leer, d. h. wenn sie nicht mit Flaschen beschickt wird, befindet sich der Fühler
8 in seiner innersten Stellung, und das Betätigungsglied 9 stützt sich mit seinem
Vorsprung 9' am Fühler ab, wobei der äußere Teil des Betätigungsgliedes 9 sich außerhalb
der Bewegungsbahn der Schäfte 13' der Flaschenhalterung (künftig bewegliche Glieder
genannt) befindet, so erfolgt keine Förderbewegung und kann auch kein Leim austreten.
Das über dem Freilauf angeordnete Handbetätigungsmittel 11 dient dazu, um bei erstmaliger
Inbetriebnahme vor Einschalten der Maschine die übrigen Leimkanäle mit Klebstoff
zu füllen. Der Leimkanal 3', welcher mit einem Siebboden versehen ist, kann durch
die verschwenkbare Anordnung des Leimbehälters herausgenommen werden. Er dient vor
allem dazu, um Fremdkörper oder harte Leimklumpen von der Pumpe fernzuhalten. Im
normalen handelsüblichen Fertigleim befindet sich zwar kein Klümpchen usw., aber
es könnte vorkommen, daß durch eine Unachtsamkeit des Bedienenden Fremdkörper in
den Leim geraten.
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Erfindungsgemäß kann die Beleimungsvorrichtung an Stelle der Zahnradpumpe
einen Drehschieber aufweisen, was für verschiedene Anwendungsgebiete auch genügen
würde. Hierbei steht ebenfalls der Klebstoff im Leimbehälter unter dauerndem Druck
und gelangt erst bei Betätigung des Drehschiebers 5' in den Leimkanal 3" und von
da in die Hohlwelle 6 zu den Paletten 4.
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Die Welle des Drehschiebers 5' wird ebenfalls durch eine Abdichtung
nach außen geführt und ist mit einem daran befestigten Hebel 12 so angeordnet, daß
der Hebel 12 von einer Feder 7 in den Schwenkbereich eines Anschlages 14 gehalten
wird. Solange keine Flasche in die Maschine einläuft, erreicht der an der schwenkbaren
Hohlwelle 6 befestigte Anschlag 14 infolge der durch Fühler 8 erwirkten teilweisen
Sperrung der Hohlwelle nicht den Hebel 12.
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Der an sich bekannte Sperrmechanismus ist nicht weiter beschrieben.
Wird durch den Fühler 8 die Reststrecke der Hohlwellen-Schneckenbewegung freigegeben,
so wird durch Anschlag 14 der Hebel 12 betätigt und der Leimdurchflue ermöglicht.
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Sowohl die Ausführung mit Zahnradpumpe als auch die mit Drehschieber
ermöglichen die Verarbeitung
von zähflüssigen und pastösen Klebstoffen. Diese bleiben
nach beendeter Leimförderung in den Düsenbohrungen der Paletten stehen, tropfen
nicht nach und verhindern dadurch, daß auch bei Maschinenstillständen von mehreren
Wochen der in den Kanälen befindliche Klebstoff eintroclsnet.
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Das im Oberteil des Leimbehälters 1 angeordnete Rückschlagventil
2 bewirkt, daß das im Leimbehälter aufgebaute Luftkissen nicht nach außen entweicht.
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Durch die Einwirkung der Druckluft auf den Klebstoff und die Abschließung
des Behälterraumes wird ein Austrocknen oder Verkrusten des I(lebstoffes im Behälter
vermieden.
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Dem Rückschlagventil fällt auch noch die Aufgabe zu, ein Auftanken
des Leimbehälters mit Preßluft zu ermöglichen um das Gerät eventuell von Luftanschluß
unabhängig zu machen.
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Durch die erfindungsgemäße Anordnung ist es möglich, den Leimbehälter
so zu dimensionieren, daß er mehr als einen Tagesbedarf fassen kann. Bei entsprechendem
Luftdruck reicht ebenfalls das aufgebaute Luftkissen für eine solche Zeitspanne
aus. Dadurch ergeben sich Bedienungsvorteile.
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Durch die Erfindung wird es erst ermöglicht die so sehr erwünschte
Verarbeitung dickflüssiger und schnellhaftender Klebstoffe durchzuführen, welche
bisher sogar bei den bekannten Walzenbeleimungsgeräten enorme Schwierigkeiten verursachten.
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Dadurch, daß der Leimbehälter nur noch nachgefüllt, aber nicht nach
der Arbeit entleert und ausgewaschen werden muß, ergeben sich außer den klebetechnischen
Vorteilen auch noch sehr erhebliche wirtschaftliche und Bedienungsvorteile.
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PATsNTANSPRÜCHE: 1. Beleimungsvorrichtung an einer Etikettiermaschine,
bestehend aus hohlen, schwenkbaren, zum Beleimen und gleichzeitigen Entnehmen der
Etiketten vom Stapel verwendeten und mit einem Leimbehälter verbundenen Leimpaletten,
an welchen Austrittsdüsen vorgesehen sind, durch die der in den Hohlräumen befindliche
Leim durch einen periodisch wirkenden Luftdruck während der Etikettenentnahme herausgepreßt
wird, dadurch gekennzeichnet, daß der in bekannter Weise getrennt von den Paletten
(4) angeordnete Leimbehälter (1) zur Aufrechterhaltung eines ständigen Druckluftpolsters,
wie bekannt, mit einem Deckel mit Rückschlagventil verschließbar ist und daß für
die Leimzuteilung im Verbindungskanal (3', 3") des Leimbehälters (1) mit den hohlen
Leimpaletten (4) ein intermittierend betätigtes und, wie bekannt, regelbares Dosierglied
(5) eingeschaltet ist.