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Längenmeßvorrictung Die Erfindung betrifft eine Längenmeßvorrichtung,
die auf eine angenommene Längeneinheit einstellbar ist und dazu dient, die Länge
einer Strecke als Vielfaches dieser Längeneinheit abzumessen, nämlich eine Vorrichtung
mit zwei in unterschiedlichen Winkelstellungen ein- und feststellbaren, in einem
gemeinsamen Drehpunkt als Scheitelpunkt des eingeschlossenen Winkels zusammenlaufenden
Schenkeln, einem außerhalb dieses Winkels, zweckmäßig innerhalb des gegenüberliegenden
Scheitelwinkels vorgesehenen Handgriff, in welchem eine von dem genannten gemeinsamen
Drehpunkt ausgehende und parallel zu der durch die beiden Schenkel eingeschlossenen
Fläche verlaufende Achse drehbar gelagert ist, und einem Zählwerk, welches durch
Ubertragungsorgane angetrieben wird, die die Drehbewegung des aus den beiden Schenkeln
und ihrem gemeinsamen Drehgelenk bestehenden Gebildes um die Mittelachse des Handgriffs
auf das Zählwerk übertragen.
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Soll ein Stechzirkel, in größeren Abmessungen ausgeführt, in der
Landwirtschaft als Längenmeßvorrichtung zum Abmessen von Saatreihen auf dem Boden
oder von Landmessern zur Bestimmung von Bodenflächen verwendet werden, so ist es
wünschenswert, die Vorrichtung mit einem Zählwerk zu versehen, das die Anzahl der
Schwenkbewegungen angibt, da - anderenfalls durch Zählfehler die Messung unbrauchbar
wird.
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Solche - Zählvorrichtungen hat man bisher als Schlagzählwerke ausgebildet,
welche in einem Kopfteil untergebracht sind, in dem das - Schenkelwerk des Zirkels
drehbar gelagert ist Eine Stange, die dem obenerwähnten- Handgriff des Stechzirkels
entspricht, ist an -diesem- Kopfteil nach oben herausgeführt und von einer drehbar
gelagerten, als Handgriff dienende Hülse umgeben;- Die Hülse wird von der Hand des
Benutzers umfaßt- und kann sich daher nicht mitdrehen,- wenn die Schwenkbewegung
ausgeftihrt wird.
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Die Stange aber dreht sich relativ zur Hülse, wodurch ein Schlagstift-
betätigt wird, der das Zählwerk schaltet.
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Solche Meßvorrichtungen sind für den rauhen Betrieb auf dem Felde
zu kompliziert. Das Zählwerk wird leicht beschädigt7- da.séir-G-éhäuse ungeschützt
liegt. Ein besonders empfindlicher Nachteil besteht aber darin, daß man mit solchen
Meßvorrichtungen nicht rückwärts zählen kann, da ein als Schlagzählwerk ausgebildeter
Zähler nur die Anzahl der Schwenkbewegungen unabhängig von ihrem Drehsinn angibt.
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Er addiert also stets die Abgriffe. Die Zählerangabe ist aber in
dem Falle unbrauchbar, in dem von einer vorher in einer bestimmten Richtung abgegriffenen
Strecke ein Streckenteil rückschreitend abgezogen und die Streckendifferenz bestimmt
werden soll.
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Die vorliegende Erfindung beseitigt diese Mängel an einer Meßvorrichtung
der obengenannten Art.
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Dieses Ziel wird gemäß der Erfindung dadurch er reicht, daß anstatt
des Schlagzählwerks ein Umdrehungszähler vorgesehen ist, der im Handgriff eingebaut
ist, welcher drehbar um seine Längsachse auf einem mit den Schenkeln verbundenen
Zapfen gelagert ist, der mit dem Zählwerk zusammenwirkende -An--triebsorgane besitzt.
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Durch Einbau des Zählwerkes im- Handgriff erreicht man, daß das Zählwerk
während der Benutzung der Meßvorrichtung stets gegen Beschädigungen geschützt ist,
weil es von der Hand umschlossen wird.
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Gleichzeitig ist es - möglich, die Meßvorrichtung so auszubilden,
daß das Zählwerk ausgebaut und eingesetzt werden kann; ohne daß andere Teile der
Vorrichtung zerlegt werden müssen. Die Anwendung eines Drehzählers anstatt eines
Schlagzählers hat zur Folge, daß es möglich ist, nach Belieben hin und zurück zu
zählen, also rückwärts schreitende Messungen auf einer vorher abgegriffenen Strecke
durchzuführen.
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Das Drehzählwerk gibt stets die Differenz beider Strecken an, wenn
der Drehsinn der Schwenkbewegung bei der Riickmessung gegenüber demjenigen bei der
vorherigen vorwärts schreitenden Messung gegen läufig gewählt wird.
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Nach der Erfindung können die Schenkel oben mit dem den Handgriff
tragenden Zapfen mittels eines mit einer Spannmutter versehenen horizontalen Bolzens
verbunden sein. Hierdurch wird erreicht, daß der Handgriff nur durch Ausbau eines
einzelnen Verbindungsorgans von den Schenkeln, z B. bei Kontrolle, getrennt werden
kann.
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In einer zweckmäßigen Ausführungsform der Meßvorrichtung kann der
Handgriff nach der Erfindung oben eine längsgehende Aussparung zur Aufnahme des
Zählwerks sowie an der Seite ein Fenster zum Ablesen des Zählwerks haben. Hierdurch
erreicht man, daß Ein- und Ausbau des Zählwerks unschwer erfolgen können und auch,
daß das Ablesen des Zählwerks ohne Einstellung der Arbeit vorgenommen werden kann,
da das Fenster im oberen Teil des Handgriffes angebracht ist.
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Nach der Erfindung kann der Zapfen oben ein längsgerichtetes, im
Querschnitt unrundes Loch zur Aufnahme eines entsprechenden unrunden Zapfens an
einer mit dem Triebrad des Zählwerks zusammenwirkenden Mitnehmerscheibe haben. Mittels
dieser Verbindung zwischen dem Zählwerk und dem Handgriff ist es möglich, das Zählwerk
ohne Anwendung von besonderen Werkzeugen und ohne Zerlegung der Meßvorrichtung ein-
und auszubauen.
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Die Mitnehmerscheibe kann nach der Erfindung mindestens zwei in einigem
Abstand voneinander angebrachte, zur Betätigung des Treibwerkes des Zählwerkes dienende
Zapfen haben. Mittels einer Scheibe mit einer passenden Anzahl Zapfen ist man dadurch
imstande, die Betätigung des Zählwerks für jede Schwingungsbewegung von 1800 zu
bestimmen, die mit der Meßvorrichtung vorgenommen wird. Eine derartige Scheibe kann
nach Herausnehmen des Zählwerks leicht gegen eine andere Scheibe ausgetauscht werden,
die eine andere Anzahl Zapfen hat.
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Nach der Erfindung kann jeder der Schenkel einen kreisrunden Endteil
haben, der gegen die betreffende Seite der Platte anliegt und welcher gestattet,
daß die Schenkel unabhängig voneinander im Verhältnis zur Platte gedreht werden
können. Hierdurch ist es möglich, den Handgriff in der für den Benutzer zweckmäßigste
Stellung während der Messung anzubringen, z. B. in der Verlängerung des einen Schenkels.
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Die Aussparung im Handgriff für das Zählwerk kann erfindungsgemäß
eine nach unten gehende Verlängerung mit einem Querschnitt haben, der ein wenig
größer ist, als der Querschnitt des den Handgriff tragenden Zapfens, welche Aussparung
zur Aufnahme einer zum Festhalten des Zapfens gegen Längsverschiebung im Handgriff
bestimmten Mutter dient.
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Hierdurch wird erreicht, daß man nach Ausbau des Zählwerks leicht
den Handgriff der Meßvorrichtung vom Zapfen trennen kann, indem man nur die Mutter
abschrauben und dann den Handgriff vom Zapfen abziehen soll.
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Eine Ausführungsform einer Meßvorrichtung nach der Erfindung ist
in nachfolgender Beschreibung unter Hinweis auf die Zeichnung näher beschrieben.
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Fig. 1 zeigt im vertikalen Schnitt den Handgriff der Meßvorrichtung
und sein Tragorgan; Fig. 2 zeigt einen Schnitt nach der Linie II-II der Fig. 1;
Fig. 3 zeigt den Handgriff mit dem oberen Ende der Schenkel in Seitenansicht; Fig.
4 zeigt in größerem Maßstab die Mitnehmerscheibe in Draufsicht.
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Die Meßvorrichtung besteht aus einem Handgriff 1 und zwei Schenkeln
2 und 3, von denen in Fig. 3 nur der obere Teil gezeigt ist. Der Handgriff hat vorwiegend
zylindrische Form und ist innen in seiner ganzen Länge mit einer Durchbohrung versehen,
welche oben aus einer relativ großen Aussparung 4 zur Aufnahme eines Drehzählwerks
5 von an sich bekannter Bauart besteht; unter dieser Aussparung befindet sich eine
etwas kleinere Aussparung 6 und in
der Fortsetzung derselben ein durch das untere
Ende des Handgriffs gehendes Loch 7 mit kleinerem Querschnitt als die Aussparung
6. 8 bezeichnet eine vorwiegend kreisrunde Platte, an deren Kante ein radial verlaufender
Zapfen 9 befestigt ist, der in das Loch 7 im Schaft paßt und etwas in die Aussparung
6 emporragt. Der Zapfen ist an seinem in der Aussparung 6 befindlichen Ende mit
einem Außengewinde 10 für eine Mutter 11 versehen, mittels der der Zapfen so im
Handgriff 1 festgehalten werden kann, daß sich dieser Zapfen drehen, aber nicht
längsverschieben kann, da die Mutter gegen eine Schulter 12 am übergang zwischen
der Aussparung 6 und dem Loch 7 anliegt. An seinem oberen Ende hat der Zpfen 9 ein
längsgerichtetes Loch 13 mit unrundem, z. B. rechteckigem Querschnitt.
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Die Platte dient als Träger der Schenkel 2 und 3 der Meßvorrichtung.
Die dem Handgriff 1 zugekehrten Enden des Handgriffes sind so ausgefräst, daß sie
von jeder Seite der Platte übereinandergreifen, und sie werden an der Platte mittels
eines quer durch die Platte gehenden Schraubenbolzens 14 mit Flügelmutter 15 festgehalten.
Durch Lockern der Flügelmutter 15 können die Schenkel voneinander oder gegeneinander
gedreht werden, wonach sie wieder mittels der Flügelmutter in der gewünschten Stellung
zusammengespannt werden.
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Die Schenkel 2 und 3 sind miteinander mittels einer nicht gezeigten
Verbindungsstange verbunden, die den Abstand zwischen den Spitzen der Schenkel bestimmt.
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Zum Antrieb des Zählwerks 5 befindet sich in der Aussparung 4 eine
kreisrunde Mitnehmerscheibe 26 (Fig. 1 und 4) mit einer Anzahl dem Zählwerk zugekehrter
Nocken 27 und mit einem in der Mitte angebrachten, nach unten gerichteten Zapfen
28 mit unrundem, z. B. rechteckigem Querschnitt an der entgegengesetzten Seite.
Dieser Zapfen ist so bemessen, daß er mit dem Loch 13 im Zapfen 9 in Eingriff geführt
werden kann, so daß die Platte 26 gedreht werden kann, während gleichzeitig die
Schenkel der Meßvorrichtung herumgeschwenkt werden und der Handgriff 1 in der Hand
festgehalten wird. Bei dieser Drehung der Mitnehmerscheibe 26 schlagen die Nocken
nacheinander gegen das Vorführungsrad 29 des Zählwerks, das in bekannter Weise die
Zahlenringe 30 des Zählwerks antreibt.
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Im oberen Teil des Handgriffs befindet sich ein Fenster 31 (Fig.
3), durch welches das Zählwerk abgelesen werden kann. Nach Vornahme einer Messung
kann das Zählwerk mittels eines Bedienungsknopfes 32 oben im Handgriff auf Null
zurückgestellt werden.
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Um zu verhindern, daß der Handgriff 1 sich in der Hand dreht, ist
dieser, wie in Fig. 3 gezeigt, mit einem in Winkelform gebogenen Plattenstück 34
versehen, dessen einer Teil am unteren Ende des Handgriffs befestigt ist, und dessen
anderer Teil in passendem Abstand von dem Handgriff ein Stück nach oben reicht.