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DE1072162B - - Google Patents

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Publication number
DE1072162B
DE1072162B DENDAT1072162D DE1072162DA DE1072162B DE 1072162 B DE1072162 B DE 1072162B DE NDAT1072162 D DENDAT1072162 D DE NDAT1072162D DE 1072162D A DE1072162D A DE 1072162DA DE 1072162 B DE1072162 B DE 1072162B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
sound
towed
towed body
horizontal
starboard
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DENDAT1072162D
Other languages
English (en)
Publication date
Publication of DE1072162B publication Critical patent/DE1072162B/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01SRADIO DIRECTION-FINDING; RADIO NAVIGATION; DETERMINING DISTANCE OR VELOCITY BY USE OF RADIO WAVES; LOCATING OR PRESENCE-DETECTING BY USE OF THE REFLECTION OR RERADIATION OF RADIO WAVES; ANALOGOUS ARRANGEMENTS USING OTHER WAVES
    • G01S15/00Systems using the reflection or reradiation of acoustic waves, e.g. sonar systems
    • G01S15/88Sonar systems specially adapted for specific applications
    • G01S15/89Sonar systems specially adapted for specific applications for mapping or imaging
    • G01S15/8902Side-looking sonar

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Radar, Positioning & Navigation (AREA)
  • Remote Sensing (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Acoustics & Sound (AREA)
  • Computer Networks & Wireless Communication (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Measurement Of Velocity Or Position Using Acoustic Or Ultrasonic Waves (AREA)

Description

Wenn nach dem Verfahren der horizontalen Echolotung mit Schallimpulsen der Meeresgrund in Tiefen bis zu einigen hundert Metern nach Wracks, unmittelbar auf Grund stehenden Fischschwärmen oder sonstigen Erhebungen des Bodens abgesucht werden soll, so sind bei Verwendung der üblichen, aus dem Schiff ausfahrbaren oder fest im Schiff eingebauten Strahleranordnungen, die mit Ausnahme des Arbeitens im flachen Wasser zum Abtasten des Grundes notwendigerweise mit ziemlich stark gegen den Meeresgrund geneigter Sende- und Empfangsrichtung arbeiten müssen, keine befriedigenden Ergebnisse zu erwarten. Die Rückstrahlung der schräg auf den Meeresgrund auftreffenden Schallwellen ergibt ein rollendes, sich bis zur Reichweitengrenze, etwa 1000 m, erstreckendes Echo, das in diesem Falle verhältnismäßig stark ist und in welchem die von Erhebungen am Grunde herrührenden Echos nur wenig hervortreten. A^erhältnismäßig nahe am Schiff liegende Ziele können besonders schlecht ausgemacht werden, da dann das Bodenecho wegen des steileren Schalleinfalls besonders stark ist.
Um eine Horizontallotung auch in größerer Wassertiefe durchführen zu können, ist es ferner bekannt, die scharf gerichteten und um eine vertikale Achse schwenkbaren Echolotschwinger an einem Unterwasserschleppgerät anzuordnen. Eine solche Einrichtung zwingt' zur Benutzung einer ziemlich hohen Schallfrequenz, um eine brauchbare Richtschärfe zu erhalten. Die Verwendung einer hohen Schallfrequenz ist aber wegen der starken Absorption der hohen Frequenzen im Wasser mit einem Verzicht auf große Reichweite verbunden.
Die vorliegende Erfindung befaßt sich mit einem Verfahren zur Erzeugung eines Lagebildes von Gegenständen am Meeresboden in zwei auf Steuerbord- und Backbordseite der Fahrtlinie eines Schiffes liegenden Streifen durch Lotung mit Schallimpulsen in wenig zur Horizontalen geneigten Richtungen, und das Wesen der Erfindung besteht darin, daß für Schallaussendung und -empfang auf Steuerbord- und Backbordseite zwei in einem unter Wasser, vorzugsweise in Grundnähe, nachgeschleppten Schleppkörper fest eingebaute langgestreckte Schwinger mit unveränderlicher Strahlrichtung nach Steuerbord und Backbord benutzt werden, deren größte, in Fahrtrichtung liegende Längenausdehnung mehr als zehn Wellenlängen beträgt und die dadurch eine scharfe Bündelung der Schallstrahlung in durch die Längsachse des Schleppkörpers gelegten, mehr oder weniger geneigten Ebenen und außerdem nur eine mäßig scharfe Bündelung in der Querebene zwischen einer wenig über der Horizontalen liegenden Richtung und einer mehr oder weniger steil nach unten (z. B. unter Verfahren zur Erzeugung
eines Lagebildes von Gegenständen
am Meeresboden durch horizontale
Echolotung
Anmelder:
Atlas - Werke Aktiengesellschaft,
Bremen, Stephanikirchenweide 1-19
Dr. Willy Kunze und Dr. Hans Kietz, Bremen, sind als Erfinder genannt worden
45°) verlaufenden Richtung aufweisen, und daß während der Fahrt des Schiffes Lotimpulse nach beiden Seiten der Fahrtlinie ausgesandt und die empfangenen Echos auf einem proportional der Fahrt des Schiffes weiterbewegten Schreibstreifen aufgezeichnet werden. Erst durch die Verwendung nicht drehbarer Wandler mit parallel zur Fahrtrichtung liegender Strahlfläche ist es möglich, die zum mindesten in der Horizontalen eine erhebliche Ausdehnung aufweisenden Wandler in einen langgestreckten Schleppkörper einzubauen und so den Wasserwiderstand klein zu halten. Dabei fällt auch der Unterwasserdrehmechanismus fort, und es ist die Möglichkeit gegeben, der Forderung nach großer Schallwellenlänge in A^erbindung. mit großer Richtschärfe in weit höherem Maße als bisher möglich gerecht zu werden. Das Suchstrahlenbündel der fest eingebauten Schwinger wird bei der Fahrt des Schiffes über die abzusuchende Fläche parallel verschoben. Dadurch wird eine mit anderen Verfahren nicht erreichbare Absuchleistung erzielt. Durch den Einbau der Schwinger in einen Schleppkörper, der in Grundnähe geschleppt wird, wird ein mehr oder weniger streifender Einfall der Schallstrahlen am Meeresboden erreicht, was für die Feststellung von Zielen durch Rückstrahlung günstig ist. Die durch die Schwingerlänge von mehr als zehn Wellenlängen in der Fahrtrichtung bedingte geringe Breite der Richtkeule in der Horizontalen von weniger als 6° ist, wie Erprobungen gezeigt haben, erforderlich, um den im vorliegenden Falle hauptsächlich durch Störechos vom Meeresboden erzeugten Nachhallpegel ausreichend herabzusetzen, so daß z. B. auch einzelne, auf Grund liegende Minen erkannt werden können.
Nach dem neuen Verfahren werden somit zwei Streifen von einigen 100 bis 1000 m Breite auf beiden
909 690/210
Seiten der Fahrtrichtung durch Horizontallotung mittels zweier mit der Fahrgeschwindigkeit des schleppenden Schiffes fortbewegter Strahlenbündel abgesucht. Die Aufzeichnung der Echos kann auf elektrisch empfindlichem Papier erfolgen, wobei 5 Schreibstifte synchron zu der Schallaussendung nach Backbord und Steuberbord quer über Registrierstreifen geführt werden, die zweckmäßig proportional zur Fahrgeschwindigkeit in Längsrichtung verschoben und mit Zeitmarken versehen werden. Ein besonders anschauliches Bild erhält man, wenn man die beiden Abstandsnullinien auf der Mitte eines einzigen Registrierstreifens anordnet und die beiden Schreibstifte nach der Schallaussendung von der Streifentnitte nach außen wandern läßt.
Es kann auch ein Kathodenstrahlrohr zur Darstellung der Echobilder des Meeresgrundes und grundnaher Objekte benutzt werden, sei es allein oder besser hilfsweise in Verbindung mit einem Schreibgerät.
Gegenüber den bekannten Verfahren der horizontalen Echolotung zum Aufsuchen von Objekten im Meer oder am Meeresgrunde, bei denen mit einem am Schiff angebrachten gelichteten Strahler nacheinander in verschiedene Richtung gelotet wird, ist es ein Vorzug des Suchverfahrens nach der Erfindung, daß man eine Aufzeichnung in rechtwinkligen Koordinaten vornehmen kann und damit ein unverzerrtes Echobild erhält.
Wegen der geringen Winkelausdehnung der Schallstrahlung in der Horizontalebene kann der Zeitpunkt des Vorbeifahrens an einem Hindernis mit großer Genauigkeit festgestellt werden. Da außerdem aus der Echoaufzeichnung die Seite, auf der das Hindernis liegt, und sein Abstand abgelesen werden kann, ergibt sich eine genauere Ortsbestimmung als mit den üblichen, ebenfalls nach dem Echoverfahren arbeitenden Ortungsgeräten. Da die Schallwellen nahezu parallel zum Meeresgrunde verlaufen, ist das Verhältnis des von dem Hindernis und vom Meeresgründe zurückgestrahlten Schalls wesentlich günstiger als bei Schalleinfall schräg von oben. Die enge Bündelung in horizontaler Ebene trägt dazu bei, dieses Verhältnis weiter zu vergrößern. Als besonderer Vorteil des streifenden Schalleinfalls in Verbindung mit scharfer -horizontaler Bündelung hat sich die Entstehung eines Schallschattens hinter dem Hindernis herausgestellt, d. h., bis zu einer gewissen Entfernung hinter dem Hindernis trifft kein Schall auf den Meeresboden. In der Echoaufzeichnung entsteht dadurch in dem vom rollenden Bodenecho herrührenden grauen Untergrunde eine weiße Fläche, die das Vorhandensein eines Hindernisses in besonders zweifelsfreier Weise erkennen läßt. Ein derartiger Schallschatten entsteht auch in Vertiefungen im Meeresgrunde, die bei Benutzung eines streifenden Schalleinfalls also ebenfalls gut in der Aufzeichnung erkennbar sind.
Eine scharfe Bündelung der Schallwellen in Richtung parallel zum Meeresgrunde, also in der Ebene <[uer zur Fahrtrichtung, ist weder in allen Fällen erwünscht noch erforderlich. Zunächst setzt eine solche Bündelung eine gute Seitenstabilisierung des Schleppkörpers voraus, damit die Hauptstrahlrichtung parallel zum Meeresboden bleibt und keine Unterschiede in der Beschallung des Grundes nach beiden Seiten auftreten.
Bei nur mäßig scharfer Bündelung in der Querebene treffen die mit größerer Neigung zum Meeresboden nach unten abgestrahlten Schallwellen dadurch.
daß sich der Schleppkörper in Bodennähe befindet, schon nach Zurücklegung eines kleinen Weges auf den Meeresboden und werden so ausgeschieden. In Richtung schräg nach oben ist eine gewisse Beschränkung der Schallaussendung zur Vermeidung von störenden Oberflächenechos erwünscht, aber erst bei Tiefen unter 100 m ist besonders darauf zu achten, daß möglichst wenig Schall in schräg zur Horizontalen nach oben verlaufenden Richtungen ausgesandt wird. In diesem Falle kann man Schwingeranordnungen vorsehen, deren Strahlfläche auch in vertikaler Richtung eine Ausdehnung von einer größeren Zahl von Wellenlängen hat. Der Schleppkörper nimmt dann die Form einer aufrecht stehenden Scheibe in Form eines auf der Längsseite stehenden Rechtecks an.
Im allgemeinen wird man es vorziehen, die Begrenzung der Schallstrahlung auf gewisse Winkelbereiche in der Querebene durch Reflexionswände aus schallweichen Stoffen zu bewirken, die seitlich von und parallel zu den langgestreckten Strahlflächen angeordnet werden. Man kann dann einen Schleppkörper mit kreisförmigem oder, ovalem Querschnitt verwenden. Im einfachsten Falle wird man über den Rücken an Rücken angeordneten Schwingern eine über die Strahlflächen hinausragende Reflexionsplatte anordnen, die eine Schallabstrahlung in wesentlich über die Horizontale nach oben hinausgehenden Richtungen verhindert. Auch eine Schallabstrahlung in Richtung senkrecht nach unten, die wegen der in der Aufzeichnung auftretenden Vielfachechos unerwünscht ist, kann leicht durch eine Reflexionsplatte geeigneter Breite unter den Schwingern verhindert werden. Die Reflexionsplatten können auch so geformt sein, daß sie trichterartige Räume vor den Strahlflächen begrenzen.
Während bei der üblichen Einbauart der Strahler am Schiff der Genauigkeit der Ortsbestimmung von Hindernissen dadurch Grenzen gesetzt sind, daß mit Rücksicht auf den Wasserwiderstand die für die Schärfe der Richtwirkung maßgebenden Abmessungen der Strahler nicht über ein gewisses Maß vergrößert werden können, macht es keine Schwierigkeiten, einen geschleppten Tauchkörper mehrere Aleter lang zu machen, wobei eine bisher nicht bekannte Konzentration der Schallstrahlen in Richtung quer zur Längserstreckung des Schleppkörpers erzielt wird. Der Schärfe der praktisch anwendbaren Bündelung wird nur dadurch eine Grenze gesetzt, daß die Richtungsänderungen (Pendelungen) des geschleppten Strahlersystems unterhalb der Größe der Richtschärfe der Strahler bleiben müssen. Beträgt diese z. B. in waagerechter Ebene +2°, so darf die Richtungseinstellung der Längsachse des Schleppkörpers in waagerechter Ebene höchstens um ±1° von der mittleren Richtung abweichen.
Mit Benutzung eines Schleppkörpers ist die Forderung der Richtungsstabilität wesentlich besser zu erfüllen als bei Anbringung der langgestreckten Strahleranordnung an einem Schiff, wobei sich die unvermeidlichen Kursschwankungen des Schiffes, die einige Grade betragen können, unvermindert auf die Strahleranordnung übertragen und eine Ausnutzung der engen Bündelung des Schalls zur Erzielung einer genauen Abbildung unmöglich machen.
Die Erfindung wird durch die folgenden Ausführungsbeispiele veranschaulicht.
Abb. 1 zeigt einen Schnitt quer zur Längsachse eines abgeflacht zylindrischen Schleppkörpers über dem Afeeresgrunde:
Abb. 2 zeigt eine Seitenansicht des gleichen Schleppkörpers;
Abb. 3 zeigt einen scheibenförmigen Schleppkörper in Seitenansicht und Schnitt;
Abb. 4 zeigt eine Einrichtung zur Tiefeneinstellung des Schleppkörpers;
Abb. 5 zeigt ein mit dem Gerät erhaltenes Echogramm ;
Abb. 6 zeigt einen Querschnitt durch einen Schleppkörper mit einer besonderen Anordnung zweier nach Backbord und Steuerbord strahlender Wandler.
In Abb. 1 ist ein auf dem Meeresgrunde 1 liegendes, durch Echolotung aufzufindendes Wrack 2 gezeigt. Der in Bodennähe befindliche flachzylindrische Schleppkörper 3, dessen Schwimmlage durch einen Bleikiel 4 stabilisiert ist und der in seinem oberen Teil einen Auftrieb erzeugenden Körper 5 enthält, der so bemessen ist, daß der Tauchkörper im Wasser schwebt, trägt zwei zu seiner Längsachse parallele, langgestreckte elektroakustische Wandler 6, 7, deren jeder nacheinander als Sender und Empfänger von Schallimpulsen für die Steuerbord- bzw. Backbordseite benutzt wird. Vor den Schwingern ist die Wandung des im Inneren mit Wasser gefüllten Schleppkörpers dünn genug gehalten, um kein Hindernis für den Schalldur 1Chgang zu bilden. Die benutzte Frequenz ist 30 kHz. Wegen der zu fünfundzwanzig Wellenlängen gewählten Länge der Strahler wird Schall nur in wenig von der Querschnittsebene abweichenden Richtungen gesendet und empfangen. Parallel zur Ober- und Unterkante der Strahlerflächen angeordnete schaumgummibekleidete Reflexionswäude 8, 9 bündeln den Schall in der Querschnittsebene. Da vor allem, insbesondere in flachem Wasser, das Aussenden und Empfangen von Schall in Richtung zur Messeroberfläche hin unerwünscht ist, können obere und untere Reflexionswände verschieden ausgeführt werden, so daß in der Querebene eine zur Horizontalen unsymmetrische Richtkennlinie erhalten wird. Hier ist z. B. angenommen, daß die obere Grenze 10 des Strahlenbündels etwa unter 5° zur Horizontalen geneigt ist und die untere Grenze 11 unter etwa 45°. Die Wahl eines ziemlich großen Winkels für die untere Grenze hat den Vorteil, daß man aus dem ersten Bodenecho den Abstand des Schleppkörpers vom Grunde genau ermitteln kann. Der Schleppkörper 3 wird in einer Höhe von etwa 5 bis 10 m über dem Grunde 1 geschleppt. Das z. B. in 200 m Abstand befindliche Hindernis 2 wird dann von nahezu parallel zum Meeresboden verlaufenden Schallwellen getroffen. Dadurch entsteht hinter dem Hindernis ein Schallschatten 12, aus dessen Bereich kein Schall vom Meeresboden zurückgestrahlt wird.
Abb. 2 zeigt den gleichen Schleppkörper wie in Abb. 1 in Seitenansicht. Die schon für Abb. 1 beschriebenen Teile sind mit den gleichen Zahlen wie dort bezeichnet. Bei 13 ist ein Querschnitt durch die Richtkeule des Strahlers 6 angedeutet. Das Schlepp-Label 14 enthält mehrere zum Betrieb der Schwinger vom Schiff aus dienende isolierte elektrische Leitungen.
Abb. 3 zeigt einen scheibenförmigen Schleppkörper, und zwar bei 15 in seitlicher Ansicht und bei 16 in Querschnitt. Dieser trägt auf beiden Seiten eingebaute Schwinger 17 und 18 mit ebenen rechteckigen Strahlflächen, die leicht nach außen geneigt sind. Die größere Seite des Rechtecks liegt in Fahrtrichtung, so daß die Richtschärfe in horizontaler Ebene größer ist als in der Oticrchcnc. Bei 19 ist ein Schnitt
durch die Richtkeule angedeutet. Zur Förderung der Richtungsstabilität greift das Schleppseil 20 über ein starres, um eine vertikale Achse 21 drehbares Zwischenstück 22 an dem Schleppkörper an, das beim Auftreten eines seitlichen Zuges sich in einem entsprechenden Winkel zur Längsachse des Schleppkörpers einstellt und dabei über ein Hebelgestänge 23 ein Seitenruder 24 in solchem Sinne betätigt, daß der Schleppkörper in die Richtung des Seilzuges gesteuert wird. In ähnlicher Weise kann auch das aufrechte Schwimmen des scheibenförmigen Schleppkörpers zusätzlich zu der von der Verteilung von Auftrieb und Gewicht abhängenden natürlichen Stabilität mit Hilfe eines z. B. von einem Schwerependel betätigten, eine Drehung um die Längsachse bewirkenden Hilfsruderpaares stabilisiert werden. Der gleiche Zweck läßt sich auch durch eine pendelnde Aufhängung der Strahler erreichen, oder es kann eine Kreiselstabilisierung vorgesehen werden.
Die Tauchtiefe des Schleppkörpers kann durch Ändern der Fahrgeschwindigkeit des schleppenden Schiffes geregelt werden. Es kann auch ein Horizontalruder vorgesehen sein, das entweder vom Schiff aus oder durch eine automatische Tiefensteuereinrichtung betätigt wird.
Eine besonders zweckmäßige Schleppanordnung ist in Abb. 4 gezeigt. Das Schleppseil 25 trägt am Ende ein Beschwerungsgewicht 26, an dessen Stelle auch ein Widerstandskörper (Drachen) vorgesehen sein kann. Auf dem hierdurch gestrafften Seil 25 gleitet mit zwei aufklappbaren Ringen 27, die einen Abstand von 0,5 bis 1 m haben, ein Rahmen 28, an den über ein nur Pendelungen in vertikaler Ebene zulassendes Gelenk 29 der Schleppkörper 30 angelenkt ist. Mittels eines die elektrischen Zuleitungen enthaltenden, an dem Rahmen 28 befestigten Kabels 31 kann der Schleppkörper 30 vom Schiff aus in jede beliebige Tiefe heruntergelassen oder nach Bedarf aufgeholt werden.
Abb. 5 zeigt ein mit einem Gerät nach der Erfindung z. B. für die Steuerbordseite erhaltenes Echogramm. Der Pfeil 32 zeigt die Bewegungsrichtung des Schreibstiftes an, der Pfeil 33 den Papiervorschub. Die gesamte Papierbreite entspricht etwa 300 m Abstand. Die bei Beginn des Schreibstiftüberlaufs erfolgende Aussendung erzeugt das bei 34 geschriebene direkte Signal. Das erste Auftreffen des ausgesandten Schallimpulses auf den Meeresboden erzeugt die Kante 35, an die sich eine allmählich abnehmende, mehr oder weniger gleichmäßige, von dem vom Grunde zurückgestrahlten Schall herrührende Schwärzung des Papiers anschließt. Bei 36 ist das Echo eines Hindernisses mit dahinterliegendem Schallschatten 37 geschrieben.
Eine Abwandlung der in Abb. 1 gezeigten Anordnung der Wandler 6, 7 im Schleppkörper 3 ist in Abb. 6 dargestellt. Im Querschnitt des Schleppkörpers 38 sind die nach Backbord und Steuerbord strahlenden Wandler 39 und 40 übereinander angeordnet. Parallel zur Längserstreckung der Wandler angeordnete Reflexionswände 41 dienen der Bündelung des Schalls in vertikaler Ebene. Bei gleicher Breite des Schleppkörpers wie in Abb. 1 ergibt die geänderte Anordnung eine größere Tiefe der Trichter vor den Strahlflächen der Wandler und dadurch eine verbesserte Richtwirkung.
Zur genauen Messung der Höhe des Schleppkörpers über Grund kann man zusätzlich senkrecht nach unten strahlende Echolotschwinger einbauen, die unabhängig von den zur HorizoiitaIlotuiig benutzten

Claims (6)

Schwingern und mit einer anderen Frequenz betrieben werden können. Die zum Aussenden der Schallimpulse und Empfang der Echos in erster Linie in Betracht kommenden Magnetostriktionsschwinger weisen normalerweise eine ziemlich niederohmige Wicklung auf, so daß in dem bis zu einigen 100 m langen Zuleitungskabel erhebliche Verluste entstehen können. Diese können entweder durch Benutzung von Anpassungstransformatoren an den Enden des Kabels herabge- setzt werden oder es kann eine elektrische Stoßerregungsschaltung im Schwimmkörper selbst eingebaut werden, der über das Schleppkabel der Speisestrom und Auslöseimpulse zugeführt werden. Bei glattem Meeresgrund ist es auch möglich, das Gerät an einem Grundschlitten anzubringen. Ferner kann man das Gerät auch mit nur einseitiger Schallabstrahlung nach Backbord oder Steuerbord betreiben. Zum Aufsuchen von Gegenständen in größerer Höhe über dem Meeresboden wird das Gerät zweckmäßig in etwa gleicher Höhe wie diese Gegenstände geschleppt. Patentansprüche:
1. Verfahren zur Erzeugung eines Lagebildes von Gegenständen am Meeresboden in zwei auf der Steuerbord- und Backbordseite der Fahrtlinie eines Schiffes liegenden Streifen durch Lotung mit Schallimpulsen in wenig zur Horizontalen geneigten Richtungen, dadurch gekennzeichnet, daß für Schallaussendung und -empfang auf der Steuerbord- und Backbordseite zwei in einem unter Wasser vorzugsweise in Grundnähe nachgeschleppten Schleppkörper fest eingebaute, langgestreckte Schwinger mit unveränderlicher Strahlrichtung nach Steuerbord bzw. Backbord benutzt werden, deren größte, in Fahrtrichtung liegende Längenausdehnung mehr als zehn Wellenlängen beträgt und die dadurch eine scharfe Bündelung der Schallstrahlung in durch die Längsachse des Schleppkörpers gelegten, mehr oder weniger geneigten Ebenen und außerdem eine nur mäßig scharfe Bündelung in der Querebene zwischen einer wenig über der Horizontalen liegenden Richtung und einer mehr oder weniger steil nach unten (z. B. unter 45°) verlaufenden Richtung aufweisen, und daß während der Fahrt des Schiffes Lotimpulse nach beiden Seiten der Fahrtlinie ausgesandt und die empfangenen Echos auf einem proportional der Fahrt des Schiffes weiterbewegten Schreibstreifen aufgezeichnet werden.
2. Schleppkörper zur Ausübung des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß er etwa zylindrische oder prismatische Gestalt hat.
3. Schleppkörper nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß oberhalb der langgestreckten, Rücken an Rücken angeordneten Schwinger eine über die Strahlflächen hinausragende, im wesentlichen waagerechte Abschirmfläche angebracht ist, die die Schallstrahlung nach oben begrenzt, so daß die höchsten Schallstrahlen waagerecht oder mit geringer Steigung gegenüber der Waagerechten verlaufen.
4. Schleppkörper nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß Reflexionswände aus schallwe.ichem Material vor den Strahlflächen der Schwinger der Schallbündelung dienende Räume mit Trichterwirkung abgrenzen.
5. Schleppkörper zur Ausübung des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schleppkörper in an sich bekannter Weise die Form einer aufrecht stehenden Scheibe mit quer zur Schlepprichtung kleinster und in Schlepprichtung größter Ausdehnung hat und an den Seiten großflächige Schwinger trägt, deren Strahlfläche sich etwa über die ganze Ausdehnung des scheibenförmigen Schleppkörpers erstreckt und welche Schallwellen mit horizontal großer und quer zur Horizontalebene etwas geringerer Richtwirkung aussenden bzw. empfangen.
6. Schleppanordnung für einen elektroakustische Wandler tragenden Schleppkörper zur Ausübung des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schleppkörper mit seinem vorderen Ende über ein Gelenk mit horizontaler, quer zur Schlepprichtung angeordneter Drehachse an ein ein Stück eines Schleppseiles in einigem Abstand von dessen Ende umfassendes Verbindungsstück angehängt ist, wobei das Schleppseil durch ein an seinem Ende angebrachtes, gegebenenfalls mit Widerstands-, Leit- oder Steuerflächen versehenes Beschwerungsgewicht, das auch den Grund ständig berühren kann, gestrafft und in ausreichender Tiefe gehalten wird.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Patentschriften Nr. 916 242, 501 841, 869, 822 515;
USA.-Patentschrift Nr. 2 418 846.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
O 909 690/210 12.
DENDAT1072162D Pending DE1072162B (de)

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DE1072162B true DE1072162B (de) 1959-12-24

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