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DE1071174B - Elektrische Batterie zum Inbetriebsetzen durch Eintauchen in eine aktivierende Flüssigkeit - Google Patents

Elektrische Batterie zum Inbetriebsetzen durch Eintauchen in eine aktivierende Flüssigkeit

Info

Publication number
DE1071174B
DE1071174B DENDAT1071174D DE1071174DA DE1071174B DE 1071174 B DE1071174 B DE 1071174B DE NDAT1071174 D DENDAT1071174 D DE NDAT1071174D DE 1071174D A DE1071174D A DE 1071174DA DE 1071174 B DE1071174 B DE 1071174B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
battery
shell
liquid
immersion
deformable
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DENDAT1071174D
Other languages
English (en)
Inventor
Paris Jean Fafa
Original Assignee
Compagnie Industrielle des Piles Electriques, (C. I. P. E. L.), Neuilly - sur-Seine, Seine (Frankreich)
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Publication date
Publication of DE1071174B publication Critical patent/DE1071174B/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01MPROCESSES OR MEANS, e.g. BATTERIES, FOR THE DIRECT CONVERSION OF CHEMICAL ENERGY INTO ELECTRICAL ENERGY
    • H01M6/00Primary cells; Manufacture thereof
    • H01M6/30Deferred-action cells
    • H01M6/32Deferred-action cells activated through external addition of electrolyte or of electrolyte components
    • H01M6/34Immersion cells, e.g. sea-water cells

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Manufacturing & Machinery (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Chemical Kinetics & Catalysis (AREA)
  • Electrochemistry (AREA)
  • General Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Hybrid Cells (AREA)
  • Filling, Topping-Up Batteries (AREA)

Description

a a /
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
DEUTSCHES
kl. 21b 10/62
INTERNAT. KL. H 01 Hl
PATENTAMT
24-
AUSLEGESCHRIFT 1071174
HOIW 6-34
C 16968 IVa/21b
ANMELDETAG: 7. JUNI 1958
BEKANNTMACHUNG
DER ANMELDUNG
UND AUSGABE DER
AUSLEGESCHRIFT: 17. DEZEMBER 1959
Bekanntlich können Füllbatterieu während sehr langer Zeit ohne Nachteil auf Lager gehalten werden, ohne daß ihre Leistungsfähigkeit durch eine längere Lagerzeit beeinträchtigt wird, wie dies bei Trockenbatterien der Fall ist.
Diese Batterien, die im wesentlichen aus zwei Elektroden bestehen, zwischen denen ein absorbierendes Material vorgesehen ist, werden erst in Betrieb gesetzt, wenn sie sich in einer aktivierenden Flüssigkeit im eingetauchten Zustand befinden.
Diese kann eine elektrolytische Flüssigkeit oder au,ch Wasser sein. wenn"der absoi'bierende Körper den Elektrolyten im festen Zustand enthält. Um die Batterie in voll betriebsfähigem Zustand zu halten, muß sie nach dem Eintauchen wieder aus der Flüssigkeit herausgezogen werden, da sonst die mehr oder weniger leitfähige Flüssigkeit zwischen den einzelnen Elementen der Batterie einen Kurzschluß erzeugen würde.
Daraus ergibt sich, daß die Batterien eines menschlichen Eingriffes bedürfen, mindestens zum Herauszie- ao hen der Batterie aus dem aktivierenden Flüssigkeitsbad, weshalb die Verwendung solcher Batterien für gewisse Verwendungszwecke nicht vorgesehen werden konnte. Insbesondere wenn es sich darum handelt, auf der See ein Gerät mit Fallschirmen abzuwerfen, das sich selbst überlassen bleibt und dessen Tätigkeit nicht einsetzen soll, bevor der Wasserspiegel erreicht wird, ist die herkömmliche Batterie nicht anwendbar.
Wenn die Phase des Eintauchens in diesem besonderen Fall auch keine Schwierigkeiten bereitet, da ja bei Erreichen des Wasserspiegels Wasser in die absorbierenden Trennkörper eindringt, erscheint es hingegen unmöglich, die Batterie nach dem Aktivieren wieder aus dem Wasser herauszuziehen. Unter diesen Umständen ist unabhängig von den Kurzschlüssen zwischen den einzelnen Elementen der Batterie das Funktionieren der letzteren durch die unvermeidliche Elektrolyse des Seewassers zwischen den Elementen oder den Klemmen der Batterie beeinträchtigt. Eine solche Elektrolyse ist von einem merklichen Absinken der verfügbaren Energie der Batterie begleitet.
Wenn dieser Nachteil auch vernachlässigbar war, solange es sich um Batterien von schwacher Spannung handelte, ist dies jedoch nicht mehr der Fall, wenn die Batterie z. B. unter einer Spannung von 150 oder 200 Volt funktionieren soll. Die Elektrolyse findet dann unter richtigem Sieden statt, und der Spannungsabfall wird dann bedeutend.
Man hat bereits verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, um diesen Nachteil auszuschalten und um die Batterie aus ihrer aktivierenden Umgebung zu entfernen, sobald diese alle zwischen den Elektroden angeordneten Trennkörper durchtränkt hat.
Alle vorgeschlagenen Systeme beruhen auf dem glei-Elektrische Batterie
zum Inbetriebsetzen durch Eintauchen
in eine aktivierende Flüssigkeit
Anmelder: Compagnie Industrielle des Piles
Electriques (C. I. P. E. L.), Neuilly-sur-Seine, Seine (Frankreich)
Vertreter: Dr. rer. nat. F. Vollmer, Patentanwalt, Hamburg-Wandsbek, Schloßstr. 6
Beanspruchte Priorität: Frankreich vom 7. Juni 1957
Jean Fafa, Paris, ist als Erfinder genannt worden
eben Prinzip, das darin besteht, den Batteriesatz in einer Hülle unterzubringen, die mit einer öffnung versehen ist. Während des Eintauchens ist die Anordnung in solcher Weise ausgelastet, daß die öffnung der Hülle sich unterhalb des untersten Elementes der Batterie befindet. Mittels verschiedener Maßnahmen, die im folgenden kurz besprochen werden, dringt dann die Flüssigkeit in die Hülle ein, umgibt die erregbare Batterie und wird, mindestens von dem Augenblick des Eintauchens der Batterie an, gas- und wasserdicht in allen Teilen oberhalb der unten liegenden öffnung. Die Flüssigkeit wird sodann durch ein zunehmendes Gasvolumen aus der Hülle verdrängt, das im Inneren der Hülle erzeugt wird und sich im oberen Teil derselben ansammelt und die Flüssigkeit nach unten zurückdrückt.
Die verschiedenen vorgeschlagenen Modelle unterscheiden sich insbesondere durch die während der ersten Phase des gänzlichen Untertauchens der Batterie zur Wirkung gebrachten Mittel, die der Flüssigkeit gestatten, in die Hülle einzudringen.
Wenn die Hülle in ihrem oberen Teil dicht ist und daher keine Entlüftung gestattet, kann das Eindringen der Flüssigkeit ins Innere der Hülle nicht erfolgen, es sei denn, daß im Inneren der Hülle vorher ein Vakuum gebildet wurde und die unten liegende öffnung erst im Augenblick des Eintauchens geöffnet wird oder daß die mit Ballast versehene Hülle in eine große Tiefe versenkt wird.
Wenn andererseits die Hülle im oberen Teil mit einer Entlüftungseinrichtung versehen ist, ist es von Wi ch-
909 689/137
tigkeit, daß diese in dem Augenblick dicht verschlossen wird, in dem die Batterie vollständig unter Wasser gesetzt ist.
Die Systeme mit Ventil zur Entlüftung weisen den Nachteil eines komplizierten Mechanismus auf, der nicht genügend betriebssicher ist.
Die Tieftauchsysteme sind infolge des Ballastmechanismus ebenfalls verhältnismäßig kompliziert und wenig verläßlich, da die Kompression des Gases im Inneren der Hülle zugleich ein Auslösen des Vorganges des Freiwerdens der Gase innerhalb der Batterie herbeiführt. Es ist daher nicht zu gewährleisten, daß unter diesen Umständen das oberste Element des Batteriesatzes in wirksamer Weise von der Flüssigkeit benetzt wird, bevor diese ausgeschoben wird.
Die Erfindung schafft nun eine Batterie, die gleichzeitig die folgenden Forderungen erfüllt:
Die Hülle der Batterie soll in allen Teilen oberhalb der unten liegenden öffnung geschlossen und dicht sein, so daß alle Nachteile bezüglich Kompliziertheit, Betriebssicherheit und unzeitgerechtes Auslösen der den Ablauf steuernden Mechanismen entfallen;
das Eintauchen der Batterie soll praktisch augenblicklich erfolgen, damit der Mechanismus zum Freimachen des Gases nicht ausgelöst wird, bevor die Batterie vollständig untergetaucht ist, und daß daher die Gefahr nicht besteht, daß unter diesen Umständen dieser Mechanismus zum Verfügbarmachen des Gases das Eindringen der Flüssigkeit in das Innere der Hülle behindert;
es muß gewährleistet sein, daß vor dem Verdrängen der Flüssigkeit alle Elemente der Batterie untergetaucht werden;
jede Batterie muß absolut selbständig sein, und eine Notwendigkeit für irgendwelche äußere Zusatzeinrichtungen darf nicht bestehen; insbesondere muß vermieden werden, die Batterien unter den Flüssigkeitsspiegel einzutauchen, was das Anbringen von Kabeln erfordert, die an Schwimmern befestigt sind, sowie einen Nachlaßmechanismus ;
jede Batterie muß fähig sein, als selbständiger Schwimmer zu fungieren.
Um dies zu erreichen, wurde bei der Erfindung von dem Gedanken ausgegangen, die Batterie in einer Hülle unterzubringen, die nur unterhalb der Batterie selbst geöffnet ist, wenn sie im Wasser sich selbst überlassen wird, und im oberen Teil der Hülle Mittel vorzusehen, die den Rauminhalt in der Hülle oberhalb der Batterie vergrößern, nachdem die Anordnung als Ganzes ins Wasser geworfen worden ist. Durch die Vergrößerung des Volumens werden die in der Hülle eingeschlossenen Gase in den oberen Teil derselben verdrängt, und die Batterie befindet sich dann in der Flüssigkeit, die den Raum einnimmt, der ursprünglich mit Gas gefüllt war. Sodann wird die Flüssigkeit durch die von der Batterie erzeugten Gase verdrängt, wie dies bereits bei derartigen Batterien bekannt ist.
Tn den Zeichnungen sind bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung beispielsweise dargestellt.
Fig. 1 zeigt eine Ansicht einer Batterie, die in einer Hülle nach der Erfindung untergebracht ist. Der obere Teil, der untere rechte und der untere linke Teil sind teilweise im Schnitt unter Weglassung aller Teile dargestellt, die die Batterie als solche umgeben;
Fig. 2 zeigt einen Schnitt entlang der Linie TI-TI in Fig. 1 ;
Fig. 3 zeigt einen Schnitt entlang der Linie IH-III in Fig. 1;
Fig. 4 zeigt in einem Schnitt entsprechend Fig. 2 die ganze Anordnung im untergetauchten Zustand, wobei die aktivierende Flüssigkeit in das Innere der Hülle eindringt;
Fig. 5 zeigt in einem Schnitt entsprechend Fig. 2 und 4 die Batterie in untergetauchtem Zustand während des Verdrängens der aktivierenden Flüssigkeit;
Fig. 6 zeigt ebenfalls im Schnitt entsprechend den Fig. 2, 4 und 5 die Batterie in Funktion;
Fig. 7 zeigt eine Gruppe von Batterien, die in einer Kiste angeordnet ist;
Fig. 8 zeigt eine Gruppe von Batterien, die in anderer Weise in einer Kiste untergebracht ist;
Fig. 9 zeigt eine Seitenansicht des unteren Teils der Kiste nach Fig. 8.
Jede Batterie wird von mehreren flachen Elementen gebildet, die aufeinandergestapelt sind. Jedes dieser flachen Elemente ist mit einer positiven Elektrode 1 und einer negativen Elektrode 3 ausgestattet. Die positive Elektrode besteht aus einem 0,2 mm starken und 28 X 28 mm großen Kupferplättchen, das mit einer Lage 2 von 0,9 g Kupferchlorid überzogen ist. Die negative Elektrode besteht aus 0,6 mm starkem Magnesium. Die beiden Elektroden sind durch absorbierendes Material 4 voneinander getrennt, das aus 32 Blättern Cellulose besteht. Die entgegengesetzten Elektroden der Elemente sind miteinander durch ein Blatt 5 aus plastischem Material verbunden, das durch Einlagerung von Graphit leitend gemacht ist. Dieses Blatt verhindert die Korrosion, die bei der Berührung zwischen Kupfer und Magnesium auftreten würde, und verbessert durch seine Schmiegsamkeit den elektrischen Kontakt zwischen den benachbarten Elektroden. An den beiden Enden der Säule sind zwei Isolierplatten 6 und 7 vorgesehen, während die Endelektroden bei 8 verlängert und mit Nieten 9 versehen sind. Die Elemente werden mittels zweier Streifen 10 zusammengehalten. Zwei Leiter 11 und 12 nehmen den Strom von der Batterie ab. Die Batterie ist 85 mm hoch und ist mit einem Überzug 13 von Teer von etwa 2 mm Stärke versehen. Die Lötstellen au den Leiteranschlüssen werden mit flüssigem Teer bestrichen, so daß sämtliche Verbindungsstellen vollständig isoliert sind. Jedoch ist in diesem Überzug ein 4 mm breiter Spalt 14 freigelassen. Der Leiter 12 ist in diesem Spalt
14 untergebracht.
Die Batterie ist mit ihrem die positive Klemme tragenden Ende in eine Haube 15 aus Kautschuklatex eingeführt, deren Abmessungen im Ruhezustand 28 mm Durchmesser und 140 mm in der Länge betragen.
Die Batterie ist jedoch nicht bis zum Boden dieser Haube in diese eingeführt. Man begnügt sich vielmehr damit, daß man das untere Ende der Batterie, das die negative Klemme trägt, ungefähr 5 mm einwärts der Öffnung 16 der Haube 15 legt.
Unter diesen Bedingungen liegt die Haube eng an den Flanken der Batterie an, und der Boden 15' der Haube
15 bildet eine nicht ausgefüllte Tasche. Dieser Boden ist in sich selbst in solcher Weise gefaltet, daß das verbleibende Volumen zwischen der Endfläche der Batterie und dem in sich gefalteten Boden der Haube vernachlässigbar gering ist. Dieser Boden wird mittels eines Papiers 17, das auf dem Boden 15' einerseits und auf der Seitenwand der Haube 15 andererseits mittels eines wasserlöslichen Klebstoffes (Polyvinylalkohol, Gummiarabicum, Dextrin od. dgl.) angeklebt ist, niedergehalten.
Die ganze Anordnung wird dann in einen Behälter von großem Volumen getaucht, der 2,7 kg NaCl und 0,4 kg MgCl2 in 100 1 Wasser enthält, was praktisch der Zusammensetzung von Meerwasser entspricht.
Die Fig. 1 zeigt die Batterie im Augenblick, indem sie aufhört, tiefer ins Wasser zu sinken.
Die Batterie taucht teilweise ein und richtet sich in lotrechter Richtung aus. wobei die Öffnung 16 sich unterhalb des untersten Elementes der Batterie befindet. Der Schwerpunkt G der Gesamtanordnung wurde vorher in l)ezug auf den Angriffspunkt des hydrostatischen Auftriebs P auf der gleichen Seite angeordnet wie die Öffnung 16.
Innerhalb der Hülle befindet sich ein Luftvolumen Vo, das gleich ist der Summe:
der Hohlräume 18 zwischen der Haube 15 und der Batterie.
des in den Cellulosetrennkörpern4 eingeschlossenen Luftvolumens,
dem etwaigen Restvolumen 19 an Luft innerhalb der Falten des Haubenbodens 15',
und schließlich des Volumens 20, das unterhalb der Batterie nach Fig. 1 und 2 noch vorhanden ist.
Wenn dieses Volumen Vo, unter dem der Flüssigkeitssäule H entsprechenden hydrostatischen Druck auf Vo' vermindert, ausreicht, schwimmt die ganze Anordnung, wie in Fig. 1 gezeigt.
Man erkennt, daß das Volumen Vo schätzungsweise gleich ist dem Volumen oberhalb des Niveaus P1, das durch den am höchsten liegenden Punkt der öffnung 16 hindurchgeht. Dieses Niveau P1 sei im folgenden als Ebene des Eindringens einer Flüssigkeit bezeichnet.
Wenn die Batterie sich in teilweise untergetauchtem Zustand befindet (Fig. 1), löst die Flüssigkeit schnell den Klebstoff auf oder durchweicht das Papier 17. Der eingefaltete Boden 15' der Haube 15 wird daher frei, und die das oben im Zusammenhang mit Fig. 1 beschriebene Volumen Vo' einnehmende Luft ist unter der Wirkung des der Flüssigkeitssäule H (Fig. 1 und 2) entsprechenden hydrostatischen Druckes bestrebt, sicli nach oben zu bewegen und bewirkt ein augenblickliches Entfalten des Haubenbodens 15'. Die Flüssigkeit F1 steigt infolgedessen durch den Kanal 14 (Fig. 4), bis die Batteriesäule vollständig unter Wasser gesetzt ist (was dann der Fall ist, wenn das Fassungsvermögen des Haubenbodens 15' im entfalteten Zustand dazu ausreicht, die ganze Luft aufzunehmen, die ursprünglich in dem Volumen Vo enthalten war, also unter Bedingungen, wie sie noch im folgenden beschrieben werden). Die Luft, die die Zwischenräume 18 füllt, wird augenblicklich infolge des Vorhandenseins des Spaltes 14 in den oberen Teil der Hülle verdrängt, die Flüssigkeit F2 fließt in die Cellulosetrennkörper ein, sowie sie den Längsspalt 14 erreicht, während die Luft, die in den Trennkörpern eingeschlossen ist, in Blasen f nach oben entweicht. Während dieses schnellen Füll Vorganges hat die Gasentwicklung durch die Batterie noch nicht die erforderliche Zeit, das Aufsteigen des Wassers innerhalb der Hülle zu 1>ehindern.
Von der Entfaltung des Haubenbodens 15' an verdrängt die Flüssigkeit insbesondere die die Räume 18. 19 und 20 einnehmende Luft schnell, während die in den Trennkörpern 4 enthaltene Luft langsamer verdrängt ■wird. Der Wasserspiegel innerhalb der Hülle steigt also veiter in dem Maße, in dem die in den Trennkörpern e'ngeschlossene Luft zur Vergrößerung des Gassackes am oberen Ende beiträgt. Dadurch wird das oberste Element der Batterie mit Sicherheit unter Wasser gesetzt.
Wie ersichtlich, ist die Sicherheit, daß die Batterie vollständig unter Wasser gesetzt ist, dann gegeben, wenn der Flüssigkeitsspiegel das Niveau der Ebene P2 innerhalb der Hülle 15 erreicht.
Weiter ist ersichtlich, daß das von Luft unter dem hydrostatischen Druck Pn (Fig. 1 und 2) erfüllte Volumen Vo' im oberen Teil der Hülle 15 im Falle des vollständigen Eintauchens (Fig. 4) unter einem schwächt reu hydrostatischen Druck P/, ein größeres Volumen Vo" einnimmt.
Es genügt, daß durch die Entfaltung des Haubenbodens 15' das Volumen der Hülle 15 eine Vergrößerung im Betrage von
Vo
1 + P1,
erfährt, wobei P/, in Atmosphären ausgedrückt ist und Vo das vor dem Eintauchen zwischen den beiden Ebenen P1 und P2 in der Hülle 15 eingeschlossene Gasvolumen bezeichnet. In der Tat ist P1, im Fall der in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele nur gering, und man kann in erster Annäherung annehmen, daß es genügt, wenn die Entfaltung des Haubenbodens 15' eine Volumensvergrößerung im Betrag von Vo verursacht, um sicherzugehen, daß das oberste Element der Batterie innerhalb der Hülle unter Wasser gesetzt wird.
Wenn es sich übrigens um in grpßer Tiefe einzutauchende Batterien handelt, oder um solche mit einem geringen Vo, wird man feststellen, daß die Volumensvergrößerung durch den Haubenboden 15' der Hülle 15 gering sein und mit der Ausdehnung einer elastischen Membrane herbeiführbar sein kann. Je nach der Größe des Volumens Vo wird das volle Unterwassersetzen der Batterie vor dem totalen Eintauchen der Anordnung oder erst bei Erreichen einer gewissen Tauchtiefe erhalten.
Tn der Phase der Inbetriebsetzung nach Fig. 4 beginnt die Batterie zu arbeiten, und die Elektrolysegase sowie etwaige Funktionsgase beginnen sich zu entwickeln. Dementsprechend steigen Blasen in den oberen Gassack. Der Flüssigkeitsstand innerhalb der Hülle 15 sinkt ab (Fig. 5). Wenn der Flüssigkeitsspiegel die Ebene P1 erreicht (Fig. 6), befindet sich die Säule in einer ausschließlich gasförmigen Umgebung, und die Batterie ist funktionsfähig.
Es ist ersichtlich, daß die Anordnung als Ganzes ausgesprochen selbständig schwimmfähig ist, da die Hülle ein Gasvolumen enthält, das im wesentlichen gleich ist 2 Vo, während die bisher vorgeschlagenen Ausführungen im funktionsfähigen Zustand lediglich ein Gasvolumen gleich Vo enthalten.
Im übrigen verleiht die zusammengefaltete Hülle der Anordnung als Ganzem eine vollständige Dichtigkeit und trägt zur Einfachheit bei der Herstellung und Montage sowie zur Betriebssicherheit bei.
In der Praxis wird man sechs Batterien A, B, C, D, E, F (Fig. 7) verwenden, die der soeben beschriebenen gleich sind. Die einzelnen Batterien sind mittels etwa 140 mm langer, 1 mm starker, isolierter Drähte 21, in Reihe geschaltet. Die beiden Leiter 22 und 23 sind mit den Klemmen des stromverbrauchenden Gerätes verbunden.
Die mit ihren Hüllen ausgestatteten Batterien sind, wie in Fig. 7 gezeigt. Seite an Seite angeordnet und mit zwei Bändern 24 aus Cellulose vereinigt.
Die so gebildete Gesamtanordnung ist innerhalb einer mit Löchern versehenen Kiste 25 mit den Innenmaßen 100 X 68 X 145 mm angeordnet und seitlich der Öffnungen 16 der Hüllen 15 mit Ballast versehen. Ein Gurt 26 hält die Batterien nur 10 mm oberhalb des unteren Randes 27 der Kiste, um das Entfalten des Hüllenbodens nach oben zu gestattten.
Wenn die einzelnen Batterien zu arbeiten beginnen (Fig. 7), d. h. wenn sich jede der Säulen indem in Fig. 4 dargestellten Zustand befindet, beträgt die Spannung 95 Volt.
45 Sekunden nach dieser ersten Ablesung beträgt die Spannung bereits 143 Volt und steigt langsam weiter bis auf 175 Volt, wie dies bei derartigen Kupferchlorür-Magnesiunibatterien üblicherweise der Fall ist.
Die soeben beispielsweise beschriebene Batteriengruppe vermag bei einem Widerstand von 3000 Ohm während drei Stunden eine Spannung von 143 bis 177 Volt zu entwickeln.
Wenn mau die Verwendung der Einrichtungen 17 vermeiden will, kann ein an sich bekanntes Trägheitsauslösesystem zum Auslösen des Haubenbodens 15' verwendet werden.
Ein solches System ist in Fig. 8 bei Anwendung bei einem selbstregistrierenden Marinegerät dargestellt. Die von den Gurten 24 zusammengehaltenen Batterien sind in einer Kammer 30 des Behälters 31 eingelagert, wobei die gefalteten Haubenböden 15' an die Kammerwand 32 angepreßt sind. Eine seitliche Entlüftungsöffnung 33 gestattet das Eindringen von Flüssigkeit durch die Öffnung 34. die im unteren Boden 35 des Behälters vorgesehen ist. Ein Kabel 36, das an den Gurten 24 befestigt ist und das Gerät 37 trägt, ist in der Kammer 30 unter den Batterien verstaut, wobei eine Feder 38 bestrebt ist, das Gerät 37 auszustoßen. Dieses ist von Bolzen 39 gehalten, die in Aussparungen 40 (Fig. 9) eines Stutzens 41 am Boden 35 eingreifen.
Infolge des Profils der Aussparung40 wird das Gerät 37 durch die Feder 38 ausgestoßen, sobald durch den Aufschlag auf das Wasser die Zapfen 39 in die Stellung 39' verschoben worden sind. In dem Maße, in dem das Gerät untertaucht, wickelt sich das Kabel ab, und die Batterien werden zum Boden der Kammer gesenkt, was die Entfaltung der Haubenböden 15' ermöglicht. Wenn erwünscht, kann das Entfalten der Haubenböden ohne die Mitwirkung von hydrostatischem Druck herbeigeführt werden, wenn sie mit ihren äußersten Teilen an der Wand 32 befestigt sind.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Beispiele beschränkt.

Claims (6)

Patentansprüche:
1. Elektrische Batterie zum Inbetriebsetzen durch Eintauchen in eine aktivierende Flüssigkeit, die im Inneren einer einseitig offenen Hülle untergebracht und mit Ballastmitteln versehen ist, die die Öffnung der Hülle unterhalb der Batterie halten, wenn diese in einer flüssigen Umgebung sich selbst überlassen ist, dadurch gekennzeichnet, daß der der Öffnung gegenüberliegende Boden der Hülle in solcher Weise verformbar ist, daß dadurch eine Vergrößerung des zwischen dem Boden der Hülle und dem oberen Ende der Batterie vorhandenen Raumes entsteht, deren Wert mindestens dem Gasvolumen gleich ist, das sich in der Hülle oberhalb der Ebene (P1) des Eindringens einer Flüssigkeit befindet.
2. Batterie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der verformbare Boden von einer geschmeidigen Blase gebildet wird, die vor dem Eintauchen in sich selbst gefaltet ist.
3. Batterie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der verformbare Boden von einer elastisch verformbaren Membran gebildet ist.
4. Batterie nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Verformung des Hüllenbodens unter der Wirkung des hydrostatischen Druckes erfolgt.
5. Batterie nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß während der Lagerung der verformbare Hüllenboden mittels eines wasserlöslichen Klebstoffes im gefalteten Zustand gehalten wird.
6. Batterie nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle eng an den Seitenflächen der Batterie anliegt, wobei ein Längsspalt (14) auf einer der Seitenflächen der Batterie vorgesehen ist.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
© 909 689/137 12.
DENDAT1071174D 1957-06-07 Elektrische Batterie zum Inbetriebsetzen durch Eintauchen in eine aktivierende Flüssigkeit Pending DE1071174B (de)

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