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Transportgerät Es sind bereits Transportgeräte in Form von fahrbaren,
zusammenklappbaren Gestellen bekannt, die aus zwei scherenförinig ineinandergesetzten,
gelenkig miteinander verbundenen rahmenförmigen, mit Laufrollen versehenen Teilen
bestehen und den Transport insbesondere von Behältnissen ermöglichen, die auf die
unteren, waagerechten Arme der rahmenförmigen Teile sowie auf unterhalb der oberen
waagerechten Arme angeordnete Querstreben aufsetzbar sind. Es ist auch bereits bekannt,
an den oberen waagerechten Arm des einen rahmenförmigen Teiles eines Transportgerätes
und an zwei dessen beiden Teile miteinander verbindende Querarme ein flexibles Behältnis
anzuhängen.
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Demgegenüber besteht die Erfindung darin, daß das Behältnis an den
oberen, waagerechten Armen des in bekannter Weise aus zwei scherenförmig ineinander
gesetzten, rahmen- oder U-förmigen, gelenkig miteinander verbundenen Teilen bestehenden
Gestells angehängt ist.
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Die erfindungsgemäße Verbindung eines zusammen talt oder -klappbaren
Behältnisses mit einem fahrbarren. zusammenklappbaren Transportgerät bietet gegenüber
den bekannten Transportgeräten den Vorteil, daß bei Belastung des Behältnisses die
beiden scherenförmig ineinandergesetzten Teile des Trans portgerätes so weit gespreizt
werden, wie das Be hältuis belastet ist. Hierdurch läßt sich das Behältnis bei Belastung
sicher transportieren, während bei unbelastetem Behältnis dieses mit dem Transportgerät
auf kleinstem Raum zusammenklappbar ist.
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In der Zeichnung ist die Erfindung in verschiedenen Ausfiihrungsbeispielen
an einem fahrbaren, aus zwei schereuförmig ineinandergesetzten, rahmen- bzw.
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U-förmigen, gelenkig miteinander verbundenen Teilen bestehenden Transportgerät
veranschaulicht. Es zeigt Fig 1 das Transportgerät mit einem zusammenfaltbaren Behältnis
aufgeklappt schaubildlich in Ansicht, Fig. 2 zusammengeklappt schaubildlich in Ansicht,
Fig. 3 das Transportgerät mit einem anders ausgebildeten zusammenfaltbaren Behältnis
aufgeklappt schaubildlich in Ansicht und Fig. 4 die Zusammenklappbarkeit des Transportgeräts
mit dem Behältnis, Fig. 5 das mit einem zusammenfaltbaren Behält nis versehene-
Trausportgerät aufgeklappt schaubildlich in Ansicht, bei dem die Gelenkverbindung
der beiden Teile des Transportgeräts oberhalb des Deckels des Behältnisses bzw.
unterhalb dessen Bodens liegt, Fig. 6 das aus zwei U-förmigen Teilen zusammengesetzte
Transportgerät mit einem zusammenfaltbaren Behältnis aufgeklappt schaubildlich in
Ansicht, Fig. 7 zwei aufeinaudergestapelte aufgeklappte
Trausportgeräte mit Behältnissen
schaubildlich in Ansicht, Fig. 8 die Verladbarkeit mittels Kran eines aufgeklappten
Trausportgeräts mit Behältnis schaubildlich in Ansicht, Fig. 9 das Transportgerät
mit einem zusammenklappbaren Behältnis aufgeklappt schaubildlich in Ansicht.
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Fig. 10 im Querschnitt, Fig. 11 mit zusammengeklapptem Behältnis
im Querschnitt und Fig. 12 Trausportgerät und Behältnis zusammenge klappt in Seitenansicht.
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Das in der Zeichnung in Fig. 1 bis 8 dargestellte Transportgerät
besteht aus einem zusammenfaltbaren Behältnis 1 und einem sich aus zwei schereuförmig
ineinandergesetzten, gelenkig miteinander verbundenen rahmen- bzw. U-förmigen Teilen
2, 3 zusa1n ineusetzenden Gestell, in das das Behältnis 1 eingehängt ist, und zwar
vermittels an letzterem angeordneten metallenen Rohrabschnitten 4, durch die das
Behältnis 1 an den Schenkeln der Teile 2, 3 des Ge stells so geführt wird, daß Behältnis
und Gestell reibungslos auf- bzw. zusammengeklappt werden können. Die Teile2, 3
des Gestells sind im Bereich ihrer Ckelenkverbindung so verkröpft, daß sie sich
bei aufgeklapptem Gestell gegenseitig abstützen. An Stelle der Verkröpfungen können
die Teile 2, 3 des Gestells auch mit Anschlagstiften versehen sein, an denen sich
die Teile 2, 3 bei aufgeklapptem Gestell gegenseitig abstützen. Die Teile 2, 3 des
Gestells des in Fig. 1 bis 5 dargestellten Transportgeräts sind mit Laufrollen 5
und Fnßstützen 6 versehen. Bei dem in Fig. 6 dargestellten Transportgerät sind die
Fußstützen 6 durch Abwinkeln der freien Enden der Schenkel des U-förmigen Teiles
2 des Gestells gebildet.
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Das Gestell weist ferner kopfseitig Stützplatten 7 auf, die dazu dienen,
beim Stapeln der Transportgeräte das jeweils obere Trausportgerät aufzunehmen, wie
dies in Fig. 7 der Zeichnung veranschaulicht ist. Des weiteren dienen die Stützplatten
7 zum Untergreifen beispielsweise von Kranhaken beim Verladen des Geräts mittels
Kran, wie dies in Fig. 8 der Zeichnung veranschaulicht ist. Die Teile 2, 3 des Gestells
werden durch ein vornehmlich aus Nylonfäden gebildetes Band 9 in Spreizlage gesichert.
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Bei dem in Fig. 3 und 4 dargestellten Transportgerät ist der mit
8 bezeichnete Boden des Behältnisses 1 längshalbiert. Der Boden besteht dabei aus
starrem Werkstoff, und die beiden Hälften sind so gelenkig miteinander verbunden,
daß sie sich beim Zusammenklappen des Behältnisses 1 aneinander anlegen und nicht
nach unten aus dem Gestell hinaushängen.
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In das Gestell des in den Fig. 9 bis 12 der Zeichnurlg dargestellten
Transportgerät ist ein zusammenklappbares Behältnis 10 eingehängt, das in dem in
der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel der Erfindung mit der rückseitigen
Kante seines Bodens an dem Teil 3 des Gestells angelenkt ist und das sich mit an
der Vorderkante seines Bodens angeordneten. bogenförmigen Armen 11 an dem Teil 2
des Gestells abstützt. Nach Zusammenklappen des Behältnisses 10, wie dies in Fig.
12 der Zeichnung veranschaulicht
ist, wird dieses hochgeklappt und das Gestell zusammengeklappt,
wonach das Behältnis 10 mit dem Gestell auf kleinstem Raum zusammenliegt.
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PATENTANSPR t8CIIE: 1. Transportgerät, bestehend aus einem fahrbaren,
zusammenklappbaren Gestell und einem zusammenfalt- oder -klappbaren Behältnis, dadurch
gekennzeichnet, daß das behältnis (1 bzw. 10) an den oberen, waagerechten Armen
des in bekannter Weise aus zwei scherenförmig ineinandergesetzten. rahmen oder U-förmigen,
gelenkig miteinander verbundenen Teilen (2, 3) bestehenden Gestells an gehängt ist.