DE1066014B - (V St A) I Vorrichtung zur Aufbrin gung einer Kunststoffschicht auf eine Ma tenalbahn - Google Patents
(V St A) I Vorrichtung zur Aufbrin gung einer Kunststoffschicht auf eine Ma tenalbahnInfo
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Description
DEUTSCHES
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Aufbringung einer Kunststoffschicht auf eine
Materialbahn, wie z. B. Papier, Folie, Tuch usw. Obwohl die erfindungsgemäße Vorrichtung für die
Aufbringung von aus den verschiedensten Kunststoffarten bestehenden Schichten anwendbar ist, wird sie
in der Folge für die Anwendung von einer begrenzten Anzahl von Kunststoffen, insbesondere Polyäthylenkunststoffen,
beschrieben.
--'Die' Aufbringung einer Kunststoffschicht auf eine
Materialbahn erfolgt üblicherweise durch Auspressen eines geschmolzenen Kunststoffilms aus einer Schlitzform,
welche in geringem Abstand oberhalb eines zwischen einer Kühlwalze mit verhältnismäßig großem
Durchmesser und einer verhältnismäßig kleinen, mit einem Gummibej.ag versehenen Anpreßwalze gebildeten
Einlaufraum angeordnet ist. Die Länge des Schlitzes der Form entspricht ungefähr der Länge der Anpreßwalze
und der Kühlwalze. Wenn schmälere Materialbahnen verwendet werden, so kann der Schlitz an
seinen Enden abgedeckt werden.
Eine Materialbahn, beispielsweise aus Papier, Stoff, Metallfolie od. dgl., wird abgewickelt und in
den Einlaufraum eingeführt. Zwischen der Abwickelrolle und dem Einlauf raum wird die Stoffbahn vorgewärmt,
um Feuchtigkeit zti beseitigen und die Haftung der Kunststoffschicht zu verbessern. Der geschmolzene.
Kunststoff rinnt auf Grund seiner Schwere aus dem Formschlitz in den Einlaufraum und fällt
zwischen die Materialbahn und die Kühlwalze. An dieser Stelle wird der Kunststoff durch den Druck
der Anpreßwalze gegen die Materialba-hn gedrückt,
wobei im allgemeinen dieser Druck im Bereich zwischen ungefähr 57 und 170 kg pro laufendem
Zentimeter liegt.
Die Kunststoffschicht und die Materialbahn, welche auf diese Weise vereinigt wurden, folgen dann dem
Umfang der Kühlwalze um einen Winkel von ungefähr 180°, so daß der geschmolzene Kunststoffilm
ungefähr auf Raumtemperatur abgekühlt wird, bei +υ
welcher Temperatur die mit der Kunststoff schicht versehene Materialbahn von der Kühlwalze abgenommen
werden kann. Innerhalb des Mantels der Kühlwalze zirkuliert Wasser, so daß die Oberflächentemperatur
der Walze auf ungefähr 16 bis 25° C gehalten wird. Nachdem das mit der Kunststoffschicht versehene
Material von der Kühlwalze abgezogen worden ist, wird es auf eine Aufwickeltrommel üblicher Art aufgewickelt.
Üblicherweise wird die Form, aus welcher der Kunststoff ausgepreßt wird, derart eingestellt, daß
der daraus austretende Film wesentlich dicker ist als die auf die Materialbahn aufzubringende Kunststoffschicht.
Es müssen daher die Anpreßwalze und die Vorrichtung zur Aufbringung
einer Kunststoffschicht
auf eine Materialbahn
einer Kunststoffschicht
auf eine Materialbahn
Anmelder:
Lowe Paper Company,
Ridgefield, N. J. (V. St. A.)
Ridgefield, N. J. (V. St. A.)
Vertreter: Dipl.-Ing. K.-A. Brose, Patentanwalt,
Pullach bei München, Wiener Str. 1/2
Pullach bei München, Wiener Str. 1/2
Michael Yanulis, Rochelle Park, N. J. (V. St. A.),
ist als Erfinder genannt worden
ist als Erfinder genannt worden
Kühlwalze mit einer höheren Geschwindigkeit laufen als der Geschwindigkeit, mit welcher der Kunststoff
ausgetragen wird. Im Falle von Polyäthylenkunststoff wird dieser im allgemeinen im Verhältnis von 20:1
ausgezogen, d. h., der Schlitz der Form wird 0,5 cm ■ breit gehalten, um einen Film von 0,025 cm Stärke zu
erreichen. Beim Ausziehen des Kunststoffes wird nun durch die Oberflächenspannung der Film auf eine geringere
Breite gezogen als der Breite der Form. Diese Erscheinung ist ähnlich derjenigen, welche man
beobachtet, wenn man Sirup aus einem Gefäß ausgießt. Beim Aufbringen einer Polyäthylenkunststoffschicht
verursacht diese Kontraktion des Films eine Anhäufung von Kunststoff im Bereich der Kanten
und dies führt zur Bildung eines Films, welcher an den Kanten der mit der Kunststoffschicht versehene«
Materialbahn stärker ist. Diese dickeren Zonen stellen Wülste dar. Bei der bisher gehandhabten Praxis war
es nicht möglich, die Bildung derartiger Wülste zu vermeiden. Als Folge davon war es bisher notwendig,
an beiden Rändern der mit der Kunststoffschicht versehenen Materialbahn einen Streifen von ungefähr
1 bis 2,5 cm abzuschneiden. Dies stellte naturgemäß eine Materialverschwendung dar, welche sich bei
teuren Materialien, wie z. B. Zellophan, Metallfolie od. dgl., besonders ungünstig auswirkt. Da der Kunststoff
von der Materialbahn praktisch nicht mehr getrennt und nicht wieder verwendet werden kann, so
geht hierbei auch der die Wülste bildende Kunststoff nutzlos verloren. Es wurde auch bereits ein Vorrichtung
zum Aufbringen einer Kunststoffschicht auf eine Materialbahn bekannt, bei welcher der der
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Materialbahn zugeführte Kunststoff mit der Materialbahn zwischen einer Kühlwalze und einer mit Gummi
bedeckten Anpreßwalze so hindurchgeführt wird, daß die erzeugte Kunststoffschicht der Kühlwalze unmittelbar
anliegt und nach Durchlaufen eines ausreichenden Umschlingungswinkels auf der Kühlwalze
von dieser zusammen mit der mit ihr vereinigten Materialbahn abgezogen wird, und wobei der Kunststoff
der Materialbahn in einer die Breite der Materialbahn überschreitenden Breite zugeführt wird, wobei
die Anpreßwalze in denjenigen Bereichen, in welchen der Kunststoff die Materialbahn überragt, durch
streifenförmige Elemente aus einem sich von Kunststoff leicht lösenden Material abgedeckt ist. Hierbei
sind in den Endbereichen der Anpreßwalze fix angeordnete Streifen aus einem sich vom Kunststoff
leicht lösenden Material, wie beispielsweise aus PoIytetrafiuoräthylen
vorgesehen, mittels welchen vermieden werden soll, daß der Kunststoff an der Anpreßwalze
festhaftet.
Demgegenüber ist die erfindungsgemäße Vorrichtung
dadurch gekennzeichnet, daß die streifenförmigen Elemente aus über die Anpreßwalze geführten, von
dieser unabhängigen dünnen flexiblen Riemen bestehen, deren Länge größer ist als der Umfang der
Anpreßwalze. Durch diese Ausbildung wird ein leichteres Loslösen des über die Materialbahn vorstehenden
Kunststoffes von der Anpreßwalze erreicht, und es ist hierdurch weiter die Möglichkeit gegeben,
die Vorrichtung an verschiedene Materialbahnbreiten anzupassen, indem man die Riemen in zu den
Walzen axialer Richtung verstellbar macht.
Zweckmäßig wird die Anordnung so getroffen, daß die Riemen derart über Spannrollen geführt sind, daß
sie knapp hinter der Anpreßstelle von der Anpreßwalze weggeführt sind.
Die Riemen können aus Polyäthylen - Wachs-Mischungea,
Polyamidkunststoffen, Vinylkunststoffen
oder Acrylkunststoffen oder aus mit Silikongummi imprägniertem Faserglas bestehen. Es ist aber auch
möglich, die Riemen aus beidseitig mit Polytetrafluorethylen überzogenem Faserglas herzustellen.
Eine besonders zweckmäßige Anordnung wird durch eine im Bereich der Ränder der Materialbahn
angeordnete Schneidvorrichtung für die Abtrennung der über die Ränder der Materialbahn vorstehenden
Kunststoffschicht erreicht. Auf diese Weise ist es möglich, die aus Kunststoff gebildeten Wülste außerhalb
der Ränder der Materialbahn im kontinuierlichen Anschluß an die Beschichtung der Materialbahn mit
Kunststoff abzutrennen. Es entsteht hierbei kein Materialbahnverlust. Zweckmäßig ist diese Schneidvorrichtung
als Perforationsvorrichtung ausgebildet, welche vorzugsweise aus einem Schneidrad mit unterbrochener
Schneide besteht.
In der Zeichnung ist die erfindungsgemäße Vorrichtung
an Hand eines Ausführungsbeispiels schematisch dargestellt.
Fig. 1 ist ein Teilschnitt durch die erfindungsgemäße Vorrichtung mit der in dieser Vorrichtung
behandelten Materialbahn;
Fig. 2 ist ein Schnitt entlang der Linie II-II der
Fig. 1;
Fig. 3 ist eine Perspektive Darstellung, in welcher das Abschneiden des Randwulstes von der mit der
Kunststoffschicht versehenen Materialbahn, dargestellt ist, wobei die mit der Kunststoffschicht versehene
Materialbahn beim Abschneiden nicht beschädigt wird;
Fig. 4 ist ein vergrößerter Teilschnitt und zeigt die gegenseitige Lage der Materialbahn der Kunststoffschicht
und des Riemens für den Fall, daß die Materialbahn den Riemen etwas überlappt;
Fig. 5 ist ein vergrößerter Teilschnitt und zeigt die gegenseitige Lage der Materialbahn und der Kutist-Stoffschicht
für den Fall, daß die Materialbahn den Riemen nicht überlappt, wobei auch die Linie eingezeichnet
ist, entlang welcher der Schnitt geführt wird.
In Fig. 1 ist mit 10 eine Bahn aus Papier, Zellophan,
ίο Metallfolie oder einem anderen geeigneten Material
dargestellt, welche von einer in der Zeichnung nicht gezeigten Walze abgerollt und über eine mit Gummi
belegte Anpreß walze 12 in den zwischen dieser Anpreßwalze und einer Kühlwalze 14 befindlichen Einlauf
raum geführt wird. Kunstoff in zerkleinerter Form, gewöhnlich in der Form von Würfeln, mit der
Seitenlänge von ungefähr 75 mm wird von einem Aufgabetrichter 16 durch ein Zuführungsrohr 20 in einen
in der Zeichnung nicht dargestellten Behälter eingebracht. Der Behälter ist mit elektrischen Heizvorrichtungen
versehen und mit einer rotierenden Schnecke ausgestattet, welche den geschmolzenen
Kunststoff zu einer elektrisch geheizten Form i8 befördert,
aus welcher er durch einen Schlitz austritt.
Dieser Schlitz wird von einstellbaren Formdeckeln begrenzt, welche an der Bodenfläche des Formkörpers
unterhalb einer sich entlang der ganzen Länge der Form erstreckenden Verteilvorrichtung angeordnet
sind.
Der Kunststoff 22 wird in den zwischen der Kühlwalze 14 und der mit Gummi bedeckten Anpreßwalze
12 vorhandenen Einlaufraum eingebracht und zwischen der vorgewärmten Bahn oder Grundschicht 10
und der Oberflache der Kühlwalze eingeführt. Wie üblich ist die aus der Form ausgebrachte Kunststoffschicht
dicker als die gewünschte Stärke der Schicht. In einem typischen Fall z. B. wird die Dicke der
Kunststoffschicht auf ein Zwanzigstel der ursprünglichen Dicke reduziert.
Die Materialbahn 10 und die Kunststoffschicht 22 werden zwischen der Anpreßwalze 12 und der Kühlwalze
14 zusammengedrückt. Da die Walze 14 gekühlt wird und wegen der Zusammensetzung und der Art
der Oberfläche dieser Walze bleibt der Kunststoff an ihr nicht haften. In dieser Hinsicht weicht das hier
beschriebene Verfahren von der üblichen Praxis nicht ab. Die mit Kunsistoff bedeckte Materialbahn wird
um die Kühlwalze um einen Winkel, welcher mehr als 180° beträgt, herumgeführt und hierauf über eine
Rolle 24 mit verhältnismäßig großem Durchmesser und weiter über einen Rollentisch, welcher aus
Flanschrollen 26, von welchen nur eine dargestellt ist, geführt.
Wie in Fig. 2 dargestellt, ist der auf die Materialbahn 10 aufgetragene Kunststoff 22 etwas breiter als
die Materialbahn 10, so daß sich die Wülste außerhalb der Begrenzungslinien der Materialbahn 10
bilden. Normalerweise würde dies dazu führen, daß die Ränder des geschmolzenen Kunststoffes 22 mit der
Gummioberfläche der Anpreßwalze 12 in Berührung kommen und an dieser Oberfläche festkleben. Dies
wird nun dadurch verhindert, daß zwei dünne, schmale Riemen 28 vorgesehen sind, welche sich von den
Seitenkanten der Materialbahn 10 nach außen erstrecken und die Anpreßwalze 12 vor der Berührung
mit dem Kunststoff 22 schützen. Die Riemen 28 sind so dünn, daß die elastischen Eigenschaften des
Gummibelages 30 der Anpreßwalze 12 nicht beeinträchtigt werden und weiterhin ausgenutzt werden
können. Die Riemen 28 können derart angeordnet
sein, daß sie Kante an Kante mit der Stoffbahn 10 liegen oder daß sie sich etwas unter diese Stoffbahn
10 erstrecken. In beiden Fällen braucht beim Abschneiden der vorstehenden Kunststoffränder nur
wenig oder gar nichts von der Materialbahn 10 abgeschnitten zu werden, wodurch sich in jedem Falle
eine wesentliche Einsparung an Material der Bahn 10 ergibt.
Es ist wesentlich, daß die Riemen 28 aus einem Material bestehen, an welchem der Kunststoff nicht
haftet. Es hat sich herausgestellt, daJ3 für diesen Zweck ein Riemen aus Faserglasstoff, welcher mit
Silikongummi getränkt ist, sehr gut geeignet ist. Die Streifen dieses Materials sind beispielsweise 0,038 cm
dick. Eine andere Art von Streifenmaterial, welches für diesen Zweck geeignet ist, ist ein Faserglasstoff,
welcher an beiden Seiten mit Polytetrafluoräthylen überzogen ist. Dieses Material ist in Stärken von
0,0254 und 0,038 cm erhältlich, und jede dieser beiden Stärken ist für den vorliegenden Zweck geeignet.
Um die Riemen 28 an Materialbahnen 10 verschiedener Breite anpassen zu können, sind die Riemen
axial auf der Anpreßwalze 12 verstellbar. Für diesen Zweck sind Führungsrollen 32 vorgesehen. Jede Rolle
32 ist in einem Arm 34 drehbar gelagert. Die Arme 34 sind an einer Stange 36, welche sich parallel zur
Achse der Anpreßwalze 12 erstreckt, einstellbar angeordnet. Jeder Arm kann nach der Einstellung durch
Anziehen einer Schraube 38, welche in eine Gewindebohrung des Armes 34 eingeschraubt und gegen die
Stange 36 gedrückt wird, festgestellt werden. Obwohl vorher festgestellt wurde, daß der Kunststoff 22 an
den Riemen 28 nicht haftet, so weist doch der Kunststoff 22 eine gewisse Tendenz zum Festhaften auf.
Dies ist aus Fig. 1 ersichtlich, aus welcher man ersieht, daß der Riemen 28 der Walze 14 zu folgen versucht.
Der Kunststoff 2.2 löst sich aber von den Riemen 28, ohne daß diese irgend welchen schädlichen
Beanspruchungen unterworfen werden.
Nachdem die mit der Kunststoffschicht versehene
Materialbahn den von den Rollen 26 gebildeten Rollentisch verlassen hat, wird sie an rotierenden Schneidscheiben
39 vorbeigeführt. Diese Scheiben 39 sind mit Kerben versehen, so daß die Ränder nicht vollständig
abgetrennt werden, sondern als Teil der Stoffbahn auf eine durch Reibung angetriebene Welle 40 aufgerollt
werden können. Nach dem Aufwickeln können die Ränder leicht von dem mit der Kunststoffschicht
versehenen Material abgetrennt werden.
Claims (9)
1. Vorrichtung zum Aufbringen einer Kunststoffschicht
auf ein«; Materialbahn, wobei der der Materialbahn zugeführte Kunststoff mit der Materialbahn
zwischen einer Kühlwalze und einer mit Gummi bedeckten Anpreßwalze so hindurchgeführt
wird, daß die erzeugte Kunststoffschicht der Kühlwalze unmittelbar anliegt und nach Durchlaufen
eines ausreichenden Umschlingungswinkels auf der Kühlwalze von dieser zusammen mit der
mit ihr vereinigten Materialbahn abgezogen wird, und wobei der Kunststoff der Materialbahn in
einer die Breite der Materialbahn überschreitenden Breite zugeführt wird, wobei die Anpreßwalze
in denjenigen Bereichen, in welchen der Kunststoff die Materialbahn überragt, durch streifenförmige
Elemente aus einem sich vom Kunststoff leicht lösenden Material abgedeckt ist, dadurch gekennzeichnet
daJ3 die streifenförmig-e« Elemente aus" über die Anpreßwalze (12) geführten, von
dieser unabhängigen dünnen flexiblen Riemen (28) bestehen, deren Länge größer ist als der Umfang
der Anpreßwalze (12).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Riemen (28) in zu den
Walzen (12, 14) axialer Richtung verstellbar sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Riemen (28) derart über Spannrollen (32) geführt sind, daß sie knapp
hinter der Anpreßstelle von der Anpreßwalze (12) weggeführt sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannrollen (32)
auf ihrer Achse axial verstellbar angeordnet sind.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Riemen (28) aus
Polyäthylen-Wachs-Mischungen, Polyamidkunststoffen, Vinylkunststoffen oder Acrylkunststoffen
bestehen.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Riemen (28) aus
mit Silikongummi imprägniertem Faserglas bestehen.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Riemen (28) aus
beidseitig mit Polytetrafluoräthylen überzogenem Faserglas bestehen.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, gekennzeichnet durch eine im Bereich, der Ränder
der Materialbahn (10) angeordnete Schneidvorrichtung für die Abtrennung der über die Ränder
der Materialbahn (10) vorstehenden Kunststoffschicht (22).
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schneidvorrichtung als Perforationsvorrichtung ausgebildet ist und vorzugsweise
aus einem Schneidrad (38) mit unterbrochener Schneide besteht.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Patentschriften Nr. 469 317, 540 049,
748, 712 328;
748, 712 328;
französische Patentschrift Nr. 1 014 986;
britische Patentschrift Nr. 416 376;
USA.-Patentschriften Nr. 1 981 472, 2 198 621,
321 732.
321 732.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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