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Aufreißband für Beutel oder Säckchen aus thermoplastischem Werkstoff
Es sind bereits Umhüllungen bekannt, die aus einem plastischen Material bestehen
und die mit Hilfe eines Aufreißbandes geöffnet werden können, das um die Umhüllung
gelegt ist. Dieses Band ist an der Innenseite der Umhüllung angebracht und besteht
aus demselben Werkstoff wie diese. Als Beispiel für die Art dieser Umhüllungen seien
hier Zigarettenpakete ünd die Umhüllungen derselben erwähnt. Diese Öffilungseinrichtungen
sind schwierig an Beuteln und Säckchen von flacher Gestalt anzubringen, die im allgemeinen
durch Aufteilen eines röhrenförmigen Bandes aus thermoplastischem Werkstoff, z.
B. Polyäthylen, entstanden sind. Aus jedem Teilstück wird ein Beutel durch eine
einfache, querlaufende Schweißnaht hergestellt, die durch Elektroden oder Rändelwalzen
gebildet wird und die auf diese Weise die beiden Enden eines jeden Teilstücks fest
verschließt.
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Man hat festgestellt, daß bei diesen so hergestellten Beuteln das
Aufreißen eines seiner Enden beim praktischen Gebrauch wegen der sehr großen Zähigkeit
des in Frage stehenden plastischen Materials schwie rig und umständlich ist. Man
ist daher gezwungen, den Beutel z. B. mittels einer Schere einzuschneiden.
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Bekannt ist ferner ein Beutel mit einem durchgehenden Streifen, der
z. B. aus gewachstem Papier, aus Azetatzellulose od. dgl. besteht und der in gewissem
Maße das Verschweißen der Innenseiten der Beutelwandungen mit jeder Seitenflãche
des Streifens gestattet. Hierbei wird jedoch ein direktes Verschweißen der beiden
Beutelseitenwandungen nicht bewirkt.
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Dies hat zur Folge, daß der Beutel leicht geöffnet werden kann. Dies
kann einerseits aus Unvorsichtigkeit, z. B. beim Hinfallen, geschehen. Andererseits
kann dies aber auch absichtlich, z. B. zur Entnahme des Beutelinhaltes, erfolgen.
Die Dichtigkeit dieses bekannten Verschlusses genügt daher nicht allen Anforderungen.
Die Erfindung bezweckt die Schaffung eines Aufreißbandes für einen Beutel oder ein
Säckchen, bei dem ein beabsichtigtes oder unbeabsichtigtes t)ffnen eine vollständige
Zerstörung mindestens eines Teils des Beutels mit sich bringt.
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Die Erfindung geht von einem Aufreißband für Beutel oder Säckchen
aus thermoplastischem Werkstoff aus, die durch Verbindung ihrer beiden Seitenwände
dicht verschlossen sind, wobei ein Band flach zwischen den Seitenwänden des Beutels
und mindestens mit einem Teil in der durch den Verschluß beeinflußten Zone angebracht
ist. Erfindungsgemäß wird bei einem solchen Band vorgeschlagen, dieses aus porösem,
das thermoplastische Material hindurchlassendem oder aus aufgerauhtem, das thermoplastische
Material aufnehmendem Werkstoff zu bilden. Hierdurch wird ein echtes Verschweißen
der beiden gegenüberliegenden Seitenwandungen auf der Höhe des eingelegten Bandes
und durch dieses hindurch erzielt. Bei Anwendung eines aufgerauhten Bandes werden
die beiden Seitenwandungen derart mit dem Band verbunden, daß ein absolut dichter
Verschluß erreicht wird. Ist der mit dem erfindungsgemäßen Aufreißband versehene
Beutel einmal geöffnet, so kann er nicht mehr ohne weiteres verschlossen werden,
da ein Teil desselben von dem Restteil abgetrennt ist.
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Bei einer weiteren Ausführungsform ist mindestens eines der Enden
des zwischengefügten Bandes zur Bildung einer senkrecht zur Schweißnaht liegenden
Abreißzunge rechtwinklig umgebogen und diese Abreißzunge über den Beutelrand hinausgeführt.
Durch Ausüben eines Zuges auf diese hervorstehende Zunge werden gleichzeitig die
beiden Seitenwandungen des Beutels eingerissen, und zwar längs der Schweißnaht,
wobei der außerhalb des Bandes gelegene Teil des Beutels mit dem Band selbst von
dem Beutel abgetrennt wird.
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Erfindungsgemäß kann ferner das Abreißband aus einem losen Gewebe
bestehen. Weiterhin kann die Abreißzunge erfindungsgemäß eine Aufhängeschleife bilden,
durch die der Beutel z. B. anHaken oder Nägeln aufgehängt werden kann, und sie kann
auch nach einer weiteren Ausbildungsform der Erfindung eine Verbindung mit weiteren
Beuteln bilden, so daß eine Art Kette von Beuteln entsteht.
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In der Zeichnung sind beispielsweise zwei Ausführungsformen eines
Beutels gemäß der Erfindung dargestellt, und zwar zeigt Fig. 1 einen geschlossenen
Beutel, Fig. 2 eine entsprechende Ansicht bei beginnendem Öffnen des Beutels, Fig.
3 einen geöffneten Beutel, Fig. 4 den abgetrennten Teil des Beutels und Fig. 5 den
oberen Teil-- eines Beutels nach einem weiteren Ausführungsbeispiel.
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Im allgemeinen wird der Beutel oder das Säckchen durch einen Abschnitt
t gebildet, der von einem hülsenförmigen Band abgetrennt ist. Der Beutel ist an
seinem einen Ende, das den Boden bildet, durch eine Schweißnaht 2 verschlossen,
wobei der thermoplastische Werkstoff, z. B. Polyäthylen, aus dem der Beutel besteht,
beispielsweise -mittels einer Rändelwalze oder durch beliebige andere Mittel zum
Verschweißen gebracht wird. An dem Öffnungsende ist längs einer Schweißnaht 3 ein
Band 4 vorgesehen, das beim Verschweißen von dem Werkstoff durchdrungen wird und
das zwischen die beiden Wandungen des Beutels gelegt ist. Ferner ist mindestens
eines der Enden des Bandes rechtwinklig umgelegt, um hierdurch eine Abreißzunge
5 entstehen zu lassen, die über den Rand des Beutels ragt. Die Schweißnaht 3 stellt
unter diesen Bedingungen eine Zone mit geringerer Festigkeit dar. Hierdurch kann
man bei einem auf die Zunge 5 im Sinne des angegebenen Pfeiles ausgeübten Zug leicht
ein gleichzeitiges EinreiBen der beiden Seitenwände des Beutels erreichen, wie dies
in Fig. 2 dargestellt ist. Das Abreißen erfolgt längs der Schweißnaht 3, bis das
Band 4 und der Teil der Seitenwandungen des Beutels, der sich außerhalb des Bandes
befindet, vollständig von dem übrigen Beutel abgetrennt ist.
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Es ist nicht erforderlich, daß das Abreißband gewebt ist. Es genügt,
das es in irgendeiner Weise porös und für das zum Verschweißen zu bringende, thermoplastische
Material durchdringbar ist, damit die Schweißung der beiden Seitenwandungen des
Beutels vollständig und wasserdicht ist und eine genügende Festigkeit aufweist.
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Einer der Vorteile der Erfindung besteht darin, daß die Herstellungs-
und die Verschließvorrichtung wie auch die Beutel selbst keiner Abänderung unterworfen
werden müssen, um die erfindungsgemäße Öffnungseinrichtung anzuwenden. Es genügt,
zwischen die beiden Wände das vorgeschlagene Abreißband in dem Augenblick einzulegen,
in dem der Beutel durch Schweißung verschlossen wird. Es ist nicht unbedingt erforderlich,
daß das Band sich von einem Rand zum anderen Rand des Beutels erstreckt. Deshalb
kann das Band leicht eingelegt werden. Daher ist die Er-
tindung leicht anwendbar,
wobei sich ferner ein besonders leichtes Öffnen des Beutels ergibt, dessen Dichtigkeit
in verschlossenem Zustand vollkommen gewahrt bleibt.
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Das- Abreißband kann eine Erkennungsaufschrift für-- seinen Inhalt
oder eine beliebige weitere Aufschrift tragen, die entweder auf das Band aufgedruckt
oder in dieses eingewebt sein kann.
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Wie die Fig. 5 zeigt, kann das Band mit seinem hervorstehenden Teil
eine Schleife 6 bilden, die denselben Zweck wie die Abreißlasche 5 hat, die jedoch
auch die Möglichkeit bietet, den Beutel aufzuhängen oder ihn mit weiteren Beuteln
zu verbinden. Diese Schleife 6 kann auch wahlweise an dem einen oder dem anderen
Ende des Bandes 4 vorgesehen werden.
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PATENTNSPRUCHE: 1. Aufreißband für Beutel oder Säckchen aus thermoplastischem
Werkstoff, die durch - Verbinden ihrer beiden Seitenwände dicht verschlossen sind,
wobei ein Band flach zwischen den Seitenwänden des Beutels und mindestens mit einem
Teil in der durch den Verschluß beeinflußten Zone angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet,
daß das Band (4) aus porösem, das thermoplastische Material hindurchlassendem oder
aus aufgerauhtem, das thermoplastische Material aufnehmendem Werkstoff gebildet
ist.