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Faltschachtel mit zwei übereinander umlegbaren Deckelteilen Es sind
Faltschachteln bekannt, die aus einem rechteckigen, mit Faltsicken und Einschnitten
versehenen Zuschnitt hergestellt sind und zwei übereinander umlegbare Deckelteile
aufweisen, die ihrerseits durch die Vorder- und Rückwand mit dem Boden verbunden
sind. Diese Deckelteile weisen seitliche, in den Schachtelunterteil einklappbare
Lappen auf, die sich beim Schließen der beiden Deckelteile auseinanderspreizen und
diese dadurch in der Verschlußstellung halten. Die Deckellappen sind durch einen
in Richtung der Paltsicke des Deckels verlaufenden Schnitt von einem Lappen getrennt,
der im Zuschnitt die Verlängerung der Seitenwand darstellt. Bei der Schachtelbildung
wird dieser Lappen rechtwinklig in die Ebene der Vorder- und Rückwand umgelegt und
bildet einen Eckenlappen, dessen Länge gleich der Höhe der Faltschachtel ist. Der
aus dem Boden, den senkrecht umgelegten beiden Seitenwänden und vier Eckenlappen
bestehende Schachtelunterteil bekommt erst durch senkrechtes Umlegen der Vorder-
und Rückwand und Einschlagen der mit diesen verbundenen Deckelteile sowie deren
Seitenlappen seinen Zusammenhalt. Um dem Schachtelunterteil beim Füllvorgang vor
dem Verschließen der Schachtel die notwendige Kastenform zu geben, muß er z. B.
durch eine Hilfsvorrichtung zusammengehalten werden, die jedoch vielfach nicht zur
Verfügung steht, so daß der Vorteil der Selbstverriegelung der Deckelteile durch
den fehlenden Zusammenhalt des offenen Schachtelunterteils oft illusorisch wird.
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Nach einem früheren Vorschlag liegen bei Faltschachtdn mit zwei durch
die Vorder- und Rückwand mit dem Boden verbundenen übereinandergelegten Deckelteilen
und an diesen angeschnittenen Seitenlappen, die in der Schließlage innerhalb. der
an den übrigen Kanten des Bodens angelenkten, mit Eckenlappen versehenen glatten
Seitenwände eingeklappt sind, die Seitenlappen mit ihren senkrechten, deren Anlenkungsstelle
zugewendeten Kanten zur Verriegelung der Deckelteile unter Klemmwirkung an den hochgeklappten
Eckenlappen an.
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Der Stand der Technik kennt auch Faltschachteln, deren beide Deckelteile
in der Schließlage durch Zungenverschlüsse gehalten sind, die entweder an den beiden
nicht mit angeschnittenen Seitenlappen versehenen Deckelteilen oder zusätzlich an
zwei kleinen Seitenlappen des oberen Deckelteiles vorgesehen sind.
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Zum Verschließen der Schachtel müssen beide Deckelteile umgeklappt
und darüber hinaus die Zungen in die entsprechenden Schlitze des Deckelunterteils
und der Seitenwände eingeführt werden, so daß mehrere Arbeitsgänge erforderlich
sind. Die Seitenlappen der Deckelteile liegen dabei außen auf den Seitenwänden,
was die Schachtel unansehnlich macht und mit der
Gefahr eines leichten Umknickens
oder Einreißens dieser Seitenlappen verbunden ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei Faltschachteln der
in Frage stehenden Art den Schachtelunterteil auch im geöffneten Zustand in Kastenform
zu halten, ohne hierzu eine besondere Hilfsvorrichtung benötigen zu müssen. Diese
Aufgabe wird nach dem Erfindungsgedanken dadurch gelöst, daß die Eckenlappen der
glatten Seitenwände durch aus der Unterseite der Seitenlappen der Deckelteile geschnittene,
im wesentlichen dreieckige Teile so weit verlängert sind, daß sie sich an ihren
Enden überdecken und hier miteinander verbunden sind.
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Da die Länge der Eckenlappen gleich der Höhe der Faltschachtel ist,
können sich die Eckenlappen an ihren freien Enden nur dann berühren, wenn die Schachtelhöhe
größer ist als die halbe Schachtellänge.
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Die üblichen Faltschachteln haben aber meistens eine geringere Höhe
als die halbe Schachtellänge, und es müssen deshalb im Sinne des Erfindungsgedankens
besondere Vorkehrungen getroffen werden, um die Eckenlappen so weit zu verlängern,
daß sie an ihren Enden zur Anlage und Überdeckung kommen. Hierfür gibt die Erfindung
die Lehre, aus den Seitenlappen der beiden Deckel einen Teil auszuschneiden, der
die Eckenlappen so weit verlängert, daß sie sich an ihren Enden überdecken und hier
miteinander verbunden werden können, um dadurch den gewünschten Zusammenhalt der
beiden Seitenwände zu ergeben. Dieser Ausschnitt wird aus dem unteren Teil der Seitenlappen
des Deckels genommen und so. gelegt, daß die Seitenlappen des Deckels bei eingeschlagenem
Deckel wenigstens teilweise ihre Klemmwirkung behalten. Es empfiehlt sich, die Verlängerung
der Eckenlappen aus den Seitenlappen des Deckels durch einen Schrägschnitt herauszuschneiden,
der entweder an der Innen-oder Außenkante jedes Seitenlappens noch genügend Werkstoff
zur Erzeugung der Klemmwirkung stehenläßt,
damit die beiden Deckel
in ihrer Verschlußlage verriegelt sind. Dieser Schnitt kann auch parallel zu den
Falzkanten der Seitenlappen verlaufen, muß aber einen solchen Abstand hiervon haben,
daß der Seitenlappen bei in die Verschlußlage umgeschlagenem Deckel noch eine genügende
Auflagefläche innen an der Seitenwand behält und die Schachtel an der Oberkante
der Seitenwände verschlossen ist.
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Die Verbindung der Enden der Verlängerung der Eckenlappen kann nach
einer bevorzugten Ausführungsform des Erfindungsgedankens dadurch erhalten werden,
daß die sich überdeckenden Enden dieser Verlängerungen mit je einem Schlitz versehen
sind. in dem sie miteinander verhakt werden, so daß die Seitenwände bei geöffneten
Deckelteilen ohne zusätze liche Verbindungsmittel zu der Kastenform zusammengehalten
werden. Statt dessen können die sich überdeckenden Verlängerungen der Eckenlappen
auch miteinander verklebt. verklammert oder in anderer Weise verbunden sein.
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Eine nach der Lehre der Erfindung ausgestaltete Faltschachtel hat
neben der Klemmwirkung ihrer Deckelteile noch den Vorteil, daß der in sich einen
zusammenhängenden Kasten bildende Schachtelunterteil bei geöffneten Deckelteilen
und in der Ebene des Schachtelbodens liegender Vorder- und Rückwand unbehindert
durch diese Teile völlig frei zugänglich ist, wodurch der Verpackungsvorgang erleichtert
wird.
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Die Eckenlappen mit ihren miteinander verbundenen, z. B. verhakten
Verlängerungen liegen innerhalb der Schachtel und sind bei geschlossener Schachtel
durch die hochgestellte Vorder- und Rückwand abgedeckt. Da auch die Seitenlappen
der beiden Deckelteile innerhalb der Seitenwände eingeschlagen werden, sind sämtliche
Außenflächen der geschlossenen Schachtel völlig glatt, und es sind auch keine zusätzlichen
Befestigungsmittel, wie Klebestreifen usw., zum Halten der Schachtel in ihrer Verschlußlage
notwendig.
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Als Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes ist in der Zeichnung
eine Faltschachtel mit quadratischer Grundfläche veranschaulicht. Die Zeichnung
zeigt in Fig. 1 den Schachtelzuschnitt, Fig. 2 die vorgefaltete Schachtel in der
Vorderansicht, Fig. 3 die schaubildliche Ansicht der Faltschachtel vor dem Schließen
der beiden Deckelteile, Fig. 4 eine schaubildlicheAnsicht der geschlossenen Schachtel.
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Der aus Pappe, Karton od. dgl. bestehende rechteckige Schachtelzuschnitt
1 ist durch die gestrichelt gezeichneten, in Querrichtung verlaufenden Faltsicken
2, 3, 4, 5 und die beiden in Längsrichtung verlaufenden Faltsicken 6, 7 in mehrere
rechteckige Felder unterteilt. Von denen bildet das quadratische Feld 8 den Boden,
das Feld 9 den einen und das Feld 10 den anderen Deckelteil. Der bei der geschlossenen
Schachtel untenliegende Deckelteil 10 ist etwas schmaler hemessen als der obere,
etwa die gleiche Größe wie der Bodenteil 8 aufweisende Deckelteil 9.
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Die beiden Deckelteile 9, 10 sind mit dem Boden 8 durch die die Vorder-
und Rückwand der Schachtel bildenden Felder 11 und 12 verbunden. Die beiden Seitenwände
des Schachtelunterteils sind von den Feldern 13, 14 gebildet, an die sich die Eckenlappen
15, 16, 17, 18 anschließen, deren Breite gleich der Höhe der Seitenwände 14, 13
sowie der Vorder- und Rückwand 11, 12 ist und die von diesen durch je einen in Richtung
der beiden Längssicken 6, 7 verlaufenden
Einschnitt 19 getrennt sind, der bis zu
den beiden den Boden 8 begrenzenden Quersicken 3, 4 reicht. An den Einschnitt 19
schließt sich ein rechtwinklig hierzu liegender kurzer Einschnitt 20 an, der um
die doppelte \ATandstärke nach außen gegen die Falzkante 2 bzw. 5 des Deckelteils
9 bzw. 10 versetzt ist und sich in einer schrägen Schnittlinie 21 fortsetzt, die
die Seitenlappen 22, 23 des Deckelteils 9 und 24, 25 des Decktelteils 10 begrenzt.
Die Seitenlappen erhalten dadurch eine abgeschrägte Vorderkante, während an jedem
der vier Eckenlappen 15, 16, 17, 18 eine dreieckige Verlängerung 26 entsteht, die
mit einem in Querrichtung verlaufenden Schlitz 27 versehen ist.
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Zur Schachtelbildung werden, wie Fig. 2 und 3 zeigen, die beiden
Seitenwände 13, 14 des Bodens 8 senkrecht nach oben geklappt und anschließend die
Eckenlappen 15, 16, 17, 18 senkrecht um ihre Falzkanten 3, 4 umgelegt, so daß ihre
von dem Einschnitt 19 gebildete Kante auf die beiden Falzlinien 3, 4 des Bodens
8 zu liegen kommt. Hierbei überdecken sich die Enden der dreieckigen Verlängerungen
26 der Eckenlappen 15, 16 bzw. 17, 18. Um sie in dieser Lage festzuhalten, werden
sie in den Schlitzen 27 gegenseitig verhakt, wodurch die beiden Seitenwände 13,
14 in der in Fig. 3 gezeichneten Lage zusammengehalten sind und bei geöffneten Deckelteilen
9, 10 und in der Ebene des Bodens 8 liegender Vorder- und Rückwand 11, 12 einen
in sich zusammenhängenden Kasten bilden, der leicht gepackt werden kann und völlig
frei zugänglich ist.
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Nachdem die Schachtel gefüllt ist, werden die Deckel teile 9, 10
nach Hochkiappen der Vorder- und Rückwand 11, 12 und Einschlagen der Seitenlappen
22, 23 bzw. 24, 25 innerhalb der Seitenwände 13, 14 übereinandergelegt, wobei die
Verhakung der Eckenlappen durch die Vorder- und Rückwand abgedeckt ist.
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Der Erfindungsgedanke kann mit gleichem Vorteil auch bei Schachteln
mit rechteckiger Grundfläche Anwendung finden. Voraussetzung ist hierbei jedoch,
daß die Abmessungen von Länge, Breite und Höhe der Schachtel so gewählt sind, daß
die Enden der Eckenlappen noch zur Überdeckung gebracht werden können. Infolgedessen
wird man bei Schachteln mit rechteckiger Grundfläche den Winkel, unter dem der Schrägschnitt
21 gegen die Längssicke 6 bzw. 7 geneigt ist, möglichst spitz wählen. Der untere
Grenzwert dieses Winkels ist durch die Breite des unteren Deckelteils 9 bzw. seiner
Seitenlappen 24, 25 gegeben, denn die Seitenlappen müssen noch eine rechteckige
Kante bilden, damit sie die zum Festhalten des Deckelteils in der Verschlußlage
notwendige Klemmwirkung gegen die Seitenwände 13, 14 ergeben.
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Damit beide Deckelteile eine weitere Klemmwirkung gegen die Vorder-
und Rückwand 11, 12 erhalten, empfiehlt es sich, den parallel zu den Ouersicken
2 bis 5 verlaufenden Einschnitt 20 etwa in der aus Fig. 1 ersichtlichen Weise auszubilden,
wodurch eine kurze rechteckige Klemmkante entsteht.
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Der Deckelteil 9 kann auch schmaler sein als der Boden 8, da die
Schachtel durch die beiden überlappten Deckelteile 9, 10 einen völligen Abschluß
erhält.
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Bei rechteckiger Form der Schachtelgrundfläche verläuft der Schnitt
21 etwas flacher, damit die Verlängerung 26 der Eckenlappen die zur Überdeckung
notwendige Länge behält. Hierbei muß aber wenigstens die Vorderkante des Seitenlappens
22 bzw. 23 die Höhe der Seitenwand 13 bzw. 14 behalten, um eine ausreichende Klemmwirkung
auf den zuletzt eingeschlagenen Deckelteil 9 zu gewährleisten. Dagegen kann der
die Verlängerung 26 begrenzende Schnitt 21
des unteren Deckelteils
10 über die ganze Breite des Seitenlappens 24 bzw. 25 verlaufen, da die Seitenlappen
nicht unbedingt an dem Boden 8 anliegen zu brauchen.
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PATENTANSPR(JCHE 1. Faltschachtel mit kleinerer Höhe als deren halbe
Länge und mit zwei durch die Vorder- und Rückwand mit dem Boden verbundenen übereinandergelegten
Deckelteilen und an diesen angeschnittenen Seitenlappen, die in der Schließlage
innerhalb der an den übrigen Kanten des Bodens angelenkten, mit Eckenlappen versehenen
glatten Seitenwände eingeklappt sind und zur Verriegelung der Deckelteile mit ihren
senkrechten, deren Anlenkungsstelle zugewendeten Kanten unter Klemwirkung an den
hochgeklappten Eckenlappen anliegen, dadurch gekennzeichnet, daß die Eckenlappen
(15 bis 18) durch aus der Unterseite der
Seitenlappen (22 bis 25) der Deckelteile
(9, 10) geschnittene, im wesentlichen dreieckige Teile (26) so weit verlängert sind,
daß sie sich an ihren Enden überdecken und hier miteinander verbunden sind.