DE1059811B - Einrichtung zum Halten der Mantelhuelsen von Druckwalzen der Streckwerke an Spinnereimaschinen - Google Patents
Einrichtung zum Halten der Mantelhuelsen von Druckwalzen der Streckwerke an SpinnereimaschinenInfo
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Description
DEUTSCHES
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Halten der abziehbar auf einem Wälzlager der Druckwalzenachse
aufgeschobenen Mantelhülse einer Druckwalze von. Streckwerken an Spinnereimaschinen unter Verwendung
eines offenen, in einer Nut des Wälzlageraußenringes angeordneten Federringes.
Die in der Regel paarweise angeordneten Druckwalzen der Streckwerke bei Spinnereimaschinen erhalten
im allgemeinen Bezüge aus Filz und Leder oder auch anderen elastischen Stoffen, wie Gummi, Kork- ίο
u. dgl. Diese Bezüge werden oft auf Mantelhülsen angebracht, die abnehmbar auf der Druckwalzenachse angeordnet
sind. Die Druckwalzen selbst werden heute mehr und mehr mit Wälzlagern ausgerüstet. Es ergibt
sich dann jedoch die Aufgabe, die Mantelhülsen zuverlässig und leicht abnehmbar auf den auf der Druckwalzenachse
angeordneten Wälzlagern zu befestigen.
Es ist bereits eine Einrichtung zum Halten der abziehbar auf ein Wälzlager der Druckwalzenachse aufgeschobenen
Mantelhülse einer Druckwalze von Streckwerken an Spinnereimaschinen unter Verwendung
eines offenen, in einer Nut des Wälzlageraußenringes angeordneten Federringes bekannt. Dieser bekannte
Federring liegt mit Vorspannung an Ansätzen der im Wälzlageraußenring vorgesehenen Nut an und greift
mit Warzen federnd in hierfür vorgesehene Ausnehmungen der Mantelhülse, an der er somit ebenfalls
unter Vorspannung anliegt. Die Mantelhülse hat, wie bei Einrichtungen der einschlägigen Art üblich, eine
etwas größere Bohrung, als der Durchmesser des Wälzlageraußenringes beträgt. Dieser zum leichten
Aufbringen der Mantelhülse erforderliche Unterschied bringt es mit sich, daß beim Betrieb ein durch die
Druckwalzenbelastung verursachtes ganz geringes Abrollen des Wälzlageraußenriiiges in der Mantelhülsenbohrung
eintritt. Dieses Abrollen muß auch stattfinden zwischen dem Federring und den Ansätzen, auf denen
er in der Nut des Wälzlageraußenringes sitzt, weil der Federring infolge der Warzenverbindung von der
Mantelhülse mitgenommen wird. Die hierbei auftretende Reibung kann zu Materialablagerungen, dem
sogenannten Passungsrost, und somit zu starken Abnutzungserscheinungen zwischen Federring und Wälzlageraußenring
sowie zwischen den Warzen und deren Ausnehmungen führen. .
Dieser Nachteil ist bei der neuen Einrichtung vermieden. Die Erfindung besteht darin, daß der Federring
entlang seinem ganzen Umfang einen gleichen rechteckigen Querschnitt aufweist und so ausgebildet
ist, daß er in der Nut des Wälzlageraußenringes lose drehbar ist und mit einer Vorspannung an der Mantelhülsenbohrung
anliegt, die ausreicht, die Mantelhülse allein durch die auf der Vorspannung beruhende Haftreibung
gegen Axialverschiebung zu sichern. Dadurch, Einrichtung zum Halten der Mantelhülsen
von Druckwalzen der Streckwerke
an Spinnereimaschinen
Anmelder:
Württ. Spindelfabrik G.m.b.H.,
Süßen (Württ.)
Süßen (Württ.)
Wilhelm Stahlecker, Tübingen,
und Hans Schurr, Süßen (Württ.),
sind als Erfinder genannt worden
und Hans Schurr, Süßen (Württ.),
sind als Erfinder genannt worden
daß bei der neuen Einrichtung der Federring in der Nut des Wälzlageraußenringes lose drehbar angeordnet
ist und auch unter Einwirkung der Druckwalzenbelastung mit dem Boden der Nut nicht in Berührung
kommt, kann, abgesehen von dem vernächlässigbar kleinen Anlagedruck des Federringes an den Nutwandungen,
keine den Verschleiß begünstigende Reibung zwischen dem Federring und dem Wälzlageraußenring
auftreten. Ein weiterer Vorteil der neuen Einrichtung gegenüber der oben geschilderten bekannten Einrichtung
besteht darin, daß in der Mantelhülsenbohrung keine Ausnehmungen mehr erforderlich sind, um die
Mantelhülse gegen Axialverschiebung zu sichern. Dadurch ist die Herstellung der Mantelhülse vereinfacht
und deren Abziehen vom Wälzlageraußenring erleichtert;
denn es ist nicht mehr erforderlich, daß der Federring sich beim Abziehen der Mantelhülse erst
auf den Durchmesser der Mantelhülsenbohrung zusammenpressen muß. ■ ■ ■
Bei einer anderen bekannten Druckwalzenlagerung sind zwar zwischen der Mantelhülse und der Druckwalzenächse
zwei federnde Ringe vorgesehen, die unter Spannung an der Mantelhülse anliegen. Beide Ringe
haben aber eine andere Aufgabe zu erfüllen als bei der erfindungsgemäß ausgebildeten Einrichtung. Der eine
Ring dient lediglich zur Abdichtung. An eine Sicherung der Mantelhülse mit Hilfe dieses Ringes gegen
Axialverschiebung ist dort weder gedacht, noch wäre eine solche erforderlich, da die Mantelhülse bei der bekannten
Einrichtung nur dadurch gegen Axialverschiebung gesichert sein kann, daß der Wälzlageraußenring
stramm in der Mantelhülsenbohrung sitzt. Der andere Ring sitzt in zwei sich gegenüberliegenden Nuten und
hat die Aufgabe, einen hohlzylindrischen Körper gegen Abgleiten in Axialrichtung zu sichern. Da überdies
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beide Ringe sich mit der Drehzahl der Mantelhülse in den Nuten zweier hohlzylindrischer Körper drehen und
keiner dieser Ringe im Wälzlagerbereich angeordnet ist und auch , das der neuen Einrichtung zugrunde
liegende Problem bei dieser bekannten Druckwalzenlage'rung überhaupt nicht vorhanden ist, kann diese bekannte
Einrichtung dem Fachmann keinen Weg weisen, zu der erfindungsgemäßen Ausbildung zu gelangen.
Der Vollständigkeit halber sei außerdem erwähnt,
daß es auch bekannt ist, Federringe runden Querschnittes mit einander gegenüberliegenden Nuten entsprechenden
Querschnittes zum Festlegen der Mantelhülse in Axialrichtung zusammenwirken zu lassen.
Das neuartige Sicherungsmittel ist an Hand von Abbildungen nachstehend näher erläutert.
Fig. 1 zeigt, teilweise im Längsschnitt, eine Druckwalzenachse mit auf dem Außenring der Wälzlager angeordneten
federnden Ringen aus Flachmaterial, jedoch ohne Mantelhülsen.
Fig. 2 zeigt Achse und Ringe nach Fig. 1 im Schnitt A-A.
Fig. 3 zeigt im Längsschnitt eine Mantelhülse.
Fig. 4 zeigt in Ansicht die Achse mit Ring nach Fig. 1 beim Einführen des Ringes in die im Längsschnitt
dargestellte Mantelhülse nach Fig. 3.
Fig. 5 zeigt in Ansicht die Achse nach Fig. 1 mit in der Mantelhülse nach Fig. 3 liegendem, noch ungespanntem
Ring vor dem Aufschieben der Mantelhülse in die Betriebsstellung. Die Mantelhülse ist im
Längsschnitt gezeigt.
Fig. 6 zeigt in Ansicht die Achse nach Fig. 1 mit in
die Betriebsstellung geschobener Mantelhülse nach Fig. 3. Die Mantelhülse ist im Längsschnitt gezeigt.
Fig. 7 zeigt in Ansicht die Achse mit Ring nach Fig. Γ mit im Längsschnitt dargestellter Mantelhülse,
deren Bohrung zur Aufnahme des Ringes durch eine Schulter begrenzt ist, an der der Ring ansteht, ehe er
in seiner ganzen Breite mittels eines besonderen Werkzeuges in die Mantelhülse eingeschoben, wird.
- Fig. 8 zeigt die Achse mit Mantelhülse nach Fig. 7 und den durch eine Rundzange od. dgl. auf den Durchmesser der kleineren Mantelhülsenbohrung zusammengedrückten Ring.
- Fig. 8 zeigt die Achse mit Mantelhülse nach Fig. 7 und den durch eine Rundzange od. dgl. auf den Durchmesser der kleineren Mantelhülsenbohrung zusammengedrückten Ring.
Fig. 9 zeigt die Achse nach Fig. 7 mit ganz aufgeschobener Mantelhülse.
Fig. 10 zeigt die Achse nach Fig. 7 mit teilweise abgezogener Mantelhülse.
Die in den Figuren gezeigten offenen Ringe 1 sind so bemessen, daß sie mit mäßiger Kraft radial in die
Ringnut 2 im Außenring des Wälzlagers 3 hineingedrückt werden können. Der eingebaute ungespannte
offene Ring 2 wird in der Ringnut 2 stark durchhängen, da seine lichte Weise wesentlich größer ist als
der Durchmesser des Außenringes 4 in der Ringnut 2 (s. Fig. 2). Der Innendurchmesser 51 der Mantelhülse
5 an der Aufsteckseite (s. Fig. 3) entspricht etwa dem Außendurchmesser des nicht gespannten Ringes 1,
der sich daher leicht in diesen Teil der Mantelhülsenbohrung einführen läßt (s. Fig. 4). Der in die Mantelhülse
eingesetzte und durch diese nunmehr zentrierte und geführte Ring (s. Fig. 5) kann beim Aufschieben
der Mantelhülse auf der sich allmählich verjüngenden Bohrung der Mantelhülse bei mäßigem Kraftaufwand
auf den Durchmesser zusammengedrückt werden, der der Bohrung der Mantelhülse am Lagersitz entspricht
(s. Fig. 6). Der so zusammengedrückte Ring sitzt dann satt und fest verspannt in der Mantelhülse. Sein
innerer Durchmesser ist aber selbst dann noch größer als der Durchmesser des Außenringes in der Ringnut
(s. Fig. 6). Die mit einem gewissen radialen Spiel auf dem Außenring des Wälzlagers angeordnete Mantelhülse
kann daher während des Laufes dem Außenring gegenüber praktisch ohne Reibung und damit auch
5 ohne Abnutzung die Drehbewegungen ausführen, die durch die Unterschiede der Durchmesser von Mantelhülsenbohrung
und Kugellageraußenring bedingt sind. Die Mantelhülsen der in den Fig. 1 bis 6 gezeigten
Druckwalzen können in der oben beschriebenen Weise
ίο durch die Spinnerin, etwa bei Beschädigung der Bezüge oder aus anderen Gründen, leicht von der Achse
gezogen und wieder aufgesteckt werden. Allerdings kommt es bei diesem Auswechseln der Mantelhülsen,
wie die Erfahrung zeigt, auch in einer gut geleiteten Spinnerei vor, daß Mantelhülsen mit verschieden
starken Bezügen, die also verschiedene Durchmesser — gemessen über die Bezüge — besitzen, auf die
gleiche Achse gesteckt werden. Schon kleine Durchmesserunterschiede beeinträchtigen aber bei den heute
mehr und mehr angewandten harten Kunststoffbezügen die Güte des Garnes. Es sind heute Druckwalzen bekannt,
deren abnehmbare Mantelhülsen so auf der Achse gesichert sind, daß sie durch die Spinnerin
nicht ausgewechselt werden können.
Die bei der in Fig. 7 gezeigten Druckwalze angewandte Mantelhülsensicherung verhindert ebenfalls
das Auswechseln der Mantelhülsen durch die Spinnerin. Die Mantelhülse dieser Druckwalze kann von der
Spinnerin wohl von der Achse gezogen, auf diese aber nicht wieder aufgesteckt werden, da der von Hand in
den Führungsraum der Mantelhülse eingesetzte Ring 1 an der Schulter 7 in der Mantelhülse ansteht und er an
seinem schmalen, die Mantelhülse noch überragenden Teil 8 von Hand nicht auf den Durchmesser zusammengedrückt
werden kann, der das Aufschieben der Mantelhülse gestatten würde. Der Ring kann auf
diesen Durchmesser nur mit Hilfe besonderer Werkzeuge, wie Rundzangen 9 u. dgl., die an dem schmalen,
die Mantelhülse noch überragenden Teil 8 des Ringes 1 angesetzt werden können (s. Fig. 8), auf den gewünschten,
das Aufschieben der Mantelhülse erlaubenden Durchmesser zusammengedrückt werden.
Die aufgeschobene. Mantelhülse 5 der in Fig. 9 gezeigten Druckwalze kann, ehe der Ring 1 sperrt, durch
die Spinnerin auf der Achse in die in Fig. 10 gezeigte Lage nach außen verschoben werden. Der Dichtungs-,
spalt zwischen Mantelhülse und Walzenachse kann dann von etwa eingedrungenem Flug gereinigt und die
Mantelhülse dann wieder durch die Spinnerin nach innen in die in Fig. 9 gezeigte Betriebsstellung geschoben
werden.
Claims (5)
1. Einrichtung zum Halten der abziehbar auf einem Wälzlager der Druckwalzenachse aufgeschobenen
Mantelhülse einer Druckwalze von Streckwerken an Spinnereimaschinen unter Verwendung
eines offenen, in einer Nut des Wälzlageraußenringes angeordneten Federringes, dadurch gekennzeichnet,
daß der Federring (1) entlang seinem ganzen Umfang einen gleichen rechteckigen Querschnitt,
aufweist und so ausgebildet ist, daß er in der Nut (2) des Wälzlageraußenringes (4) lose
drehbar ist und mit einer Vorspannung an der Mantelhülsenbohrung anliegt, die ausreicht, die
Mantelhülse (5) allein durch die auf der Vorspannung beruhende Haftreibung gegen Axialverschiebung
zu sichern.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Sicherungsring (1) aus
\J \J \J U JL 1
Flachmaterial hergestellt ist und eine Breite aufweist, die wesentlich größer als seine Wandstärke
ist.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß an der Aufsteckseite der
Mantelhülsenbohrung koaxial zu dieser eine das Ansetzen des Federringes (1) erleichternde Ausnehmung
(51) von einer im wesentlichen der Breite des Feder ringes entsprechenden Tiefe vorgesehen
ist. ίο
4. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Ausnehmung (51) eine
kegelförmige Übergangsfläche zur Mantelhülsenbohrung
anschließt.
5. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Ausnehmung (51) durch eine Begrenzungsschulter abgeschlossen ist.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Patentschriften Nr. 803 986, 801 136, 372, 565 371;
Deutsche Patentschriften Nr. 803 986, 801 136, 372, 565 371;
britische Patentschrift Nr. 500 594; '
französische Patentschrift Nr. 1010 470;
italienische Patentschrift Nr. 332 514.
französische Patentschrift Nr. 1010 470;
italienische Patentschrift Nr. 332 514.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
© 909 557/271 6.59
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