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Deckel-Verschluß für ungedeckte Räume oder Fahrzeuge, z. B. Schiffsluken,
Eisenbahngüterwagen u. dgl. Die Erfindung betrifft einen Deckel-Verschluß für ungedeckte
Räume oder Fahrzeuge, wie Schiffsluken, Eisenbahngüterwagen und ähnliche Anwendungen.
Der Verschluß besteht aus einer Reihe von Einzelplatten, die miteinander durch Lenker,
Ketten oder Seile verbunden, durch einen oder zwei nur an einer der Platten angreifende
Seil- oder Kettenzüge bedienbar und längs der Ränder des abzudeckenden Raumes auf
Rallen verschiebbar sind, uni schließlich einen zusammenhängenden Deckel zu bilden.
Beim Öffnen des Raumes verstauen sich die Verschlußplatten in Hochkantstellung in
einen an einem oder beiden Enden des Raumes vorgesehenen Stapelraum. Jede Verschlußplatte
ist mit eigenen Mitteln, wie Laufrollen oder Gleitschuhen, versehen, die ihr gestatten,
am Rand;. des betreffenden Raumes entlangzurollen, wenn sie sich in der waagerechten
Stellung befindet, und die in der Nähe des Plattenstauraumes mit geeigneten Schrägbahnen
zusammenarbeiten, um unter der Wirkung eines auf das Bedienungsseil ausgeübten Zuges
und der Schwerkraft der Platte das zwangläufige Verschwenken in die Hochkantstellung
und umgekehrt herbeizuführen, und jede Platte andererseits Verschwenkmittel aufweist,
beispielsweise Achsen oder Gleitschuhe, die mit anderen Schrägbahnen oder Rampen
zusammenarbeiten und im Abstand vom Schwerpunkt der Platte angeordnet sind.
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Die Forderung, die an eine derartige Verschlußvorrichtung gestellt
wird, ist die rasche und zuverlässige Bedienbarkeit. Mit anderen Worten gesagt,
die Bedienung muß stoßfrei erfolgen, und die Platten dürfen nicht unzeitig ausschwenken
und auf diese Weise der Kontrolle des Bedienungsmannes entgehen. Ferner dürfen sich
die Platten nicht gegenseitig verklemmen oder verformen.
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Die erfindungsgemäße Verschlußvorrichtung erfüllt diese Forderungen
und besteht darin, daß zur Vervollständigung der bekannten Rampe, welche zur Abwärtsführung
des einen Plattenendes dient und in den Plattenstauraum hineinragt, eine Führung
vorgesehen ist, die parallel zu der Rampe verläuft und mit ihr einen Kanal bildet,
und daß alle Platten mit Ausschluß der Platte, die dem Plattenstauraum am nächsten
liegt, an ihrem zu dem Plattenstauraum hingewendeten Ende Schubrollen tragen, die
während der Verschwenkbewegung mit der in Verschlußstellung unteren Fläche der vorhergehenden
Platte oder auf dieser Fläche angeordneten Rollbahnen zusammenwirken.
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Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus nachstehender Beschreibung.
In der Zeichnung stellt dar: Fig.1 einen Längsschnitt einer erfindungsgemäß ausgebildeten
Verschlußvorrichtung mit den in ihren Stauraum eingefahrenen Verschlußplatten, Fig.
2 die Draufsicht auf eine erfindungsgemäß ausgebildete Verschlußplatte, Fig. 3 einen
Schnitt entsprechend der Linie VI-VI in Fig. 2, Fig. 4 einen Schnitt entsprechend
der Linie VII-VII in Fig. 2, Fig. 5 einen ähnlichen Schnitt wie in Fig. 3, jedoch
im Falle einer Endplatte, d. h. der vom Plattenstauraum am weitesten abgelegenen
Platte,.
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Fig. 6 die im großen Maßstab gehaltene Ansicht der Schub übertragenden
Verbindung zwischen zwei Platten, Fig. 7 die Lagerung der Schubrolle.
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Im Ausführungsbeispiel der Fig. 1 bezeichnet 1 den Raum, der von der
erfindungsgemäßen Vorrichtung abgedeckt werden soll. An seiner Oberseite besitzt
der Raum 1 einen Rand 2, der eine Rollbahn 3 trägt. Diese ist durch eine geneigte
und gebogene Rampe 4 verlängert. Der Raum 1 kann selbistverständlich einem Schiffsraum,
einem ungedeckten Eisenbahnwagen usw. angehören oder diesen selbst bilden. Welches
das Anwendungsgebiet der nachstehend beschriebenen Vorrichtung auch immer sein mag,
ihre Aufgabe wird stets dieselbe sein, nämlich einen ungedeckten Raum stoßfrei zu
schließen.
In der Fig. 1 ist anschließend an den Raum 1 ein als
Plattenstauraum bezeichneter Nebenraum 5 dargestellt. Dieser wird beispielsweise
von einem Gerippe gebildet, das bei 6 schematisch angedeutet ist. An seinen Längsseiten
ist der Stauraum 5 durch Profileisen 8 od. dgl. begrenzt, die in den Raum 1 mit
einem schrägen Teil oder einer Anlaufbahn 9 übergreifen.
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Wie bereits erwähnt, reicht der die Laufbahn 3 verlängernde abgebogene
Teil 4 in den Plattenstauraum 5 hinein, wie dies aus der Fig. 1 ersichtlich ist.
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Erfindungsgemäß ist im wesentlichen parallel zur Rampe 4 ein zusätzlicher
Teil 10 vorgesehen, der mit der Rampe 4 gewissermaßen einen Kanal bildet, dessen
Aufgabe noch näher beschrieben werden soll. Selbstverständlich kann an Stelle der
beiden Rampen 4 und 10 auch eine geeignete Rille oder Aussparung, ein Profileisen
usw. vorgesehen sein, sofern nur ein Führungskanal gebildet wird, in welchem zu
den Platten gehörige Rollen oder Schwenkzapfen, wie noch näher beschrieben werden
soll, geführt werden.
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Wie die Fig. 1 veranschaulicht, wird der Raum 1 von einem Satz Platten
geschlossen, die mit 11, 12, 13, 14, 15 und 16 bezeichnet sind. Im dargestellten
Beispiel sind sechs Platten gewählt worden, doch kann ihre Zahl selbstverständlich
beliebig groß sein, ohne etwas am Grundsatz der Erfindung zu ändern. Die Platte
11 liegt bei geschlossener Öffnung dem Ende des Plattenstauraumes 5 am nächsten,
während die Platte 16 von diesem Stauraum am weitesten entfernt liegt. Diese Verschlußplatten
können natürlich von jeder beliebigen Bauart sein, doch ist eine besonders geeignete
Ausführung in den Fig. 2 bis 5 dargestellt. In dieser Ausführung bestehen die Platten
aus zwei seitlichen Flacheisen 17 und 18, die das Gerippe bilden, und einer zwischen
diesen beiden Flacheisen befestigten wellblechförmigen und profilierten Platte,
die beispielsweise Erhebungen 19 und Vertiefungen 20 bildet. Diese Profilgebung
der Platten gewährleistet eine äußerst kräftige Versteifung bei erheblicher Gewichtsersparnis.
In den Hohlrinnen 20 sind Abflußöffnungen 21 für den Ablauf des in diesen Teilen
der Platten angesammelten Regenwassers vorgesehen.
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Hinsichtlich der baulichen Ausbildung der Plattenenden besteht ein
Unterschied zwischen den äußersten Platten 11 und 16 gegenüber den dazwischenliegenden
Platten 12, 13, 14, 15.
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Bei der Endplatte 11 ruß einerseits der Anschluß an die Platte 12
in der liegenden Stellung erfolgen und andererseits die Abdichtung mittels der Dichtungseinlage
23 gegenüber dem Rande 24 des zu schließenden Raumes gewährleistet sein.
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Ebenso verhält es sich mit der Endplatte 16, wie aus der Fig. 5 zu
ersehen ist. In diesem Falle ist am Ende der Platte 16 ein Winkel- oder Profileisen
25 bzw. 22 vorgesehen, das am Rande des Raumes 1 unter Zwischenschaltung einer Dichtungseinlage
in der gleichen Weise wie im Falle der Platte 11 zur Anlage kommt.
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Bezüglich der baulichen Ausbildung der Zwischenplatten 12 bis 15 sei
auf die Fig. 3 verwiesen. Das die eigentliche Verschlußplatte bildende Blech 19-20
läuft an dem einen Ende der Platte 12 z. B., wie Fig. 6 zeigt, in einer Nase oder
einem abgebogenen Vorsprung 27 aus. Das Gleiche gilt für die Nachbarplatte, z. B.
13, an der einfach eine aufwärts gerichtete Nase 28 vorgesehen ist, während die
Nase 27 abwärts gerichtet ist. Die Stoßfugen der Rahmen 17, 18 sind, wie beispielsweise
bei 29 veranschaulicht, in Form einer gebrochenen Linie zugeschnitten derart, daß
zwischen den beiden aneinanderstoßenden Enden der beiden Rahmen ein ununterbrochener
Übergang gewährleistet ist. Jede Zwischenplatte, z. B. 12, 13, 14, 15, und die Endplatte
16 tragen an ihrem dem Plattenstauraum 5 zugekehrtem Ende eine sogenannte Schubrolle
30. Wenn die Plätten ihre Schließlage einnehmen, wirkt jede Schubralle mit einem
an der Nachbarplatte vorgesehenen Widerlager 31 zusammen, das in einen an der Unterseite
dieser Nachbarplatte vorgesehenen Teil 32 übergeht.
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Dieser Teil 32 dient der Schubrolle 30 als Rollbahn, während das Widerlager
31 in noch zu beschreibender Weise die Schubrolle zu Beginn der Schubbewegung führt.
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Ein Beispiel für die besondere Lagerungsweise dieser Schubrolle ist
aus Fig. 7 ersichtlich. Die Schubrolle ist hier in zwei am Blech 19-20 befestigten
Lagerbockteilen 33, 34 drehbar gelagert. Selbstverständlich können mehrere Rollen
nebeneinander angeordnet sein und die ganze Breite der Platte einnehmen. Im allgemeinen
werden zwei Rollen in der Nähe der Ränder des Plattenstauraumes angeordnet, was
durchaus genügt, um die gute Arbeitsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung zu gewährleisten.
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Die in Fig. 6 dargestellte Rollbahn 32 ist natürlich in den Fig. 2
und 4 wieder vorzufinden. Sie besteht im vorliegenden Beispiel aus einem in bezug
auf die Unterseite der Platte vorstehenden U-Eisen, kann selbstverständlich aber
auch aus jedem anderen Profil, ja selbst aus einer Vertiefung bestehen, sofern sie
nur mit der Schubrolle 30 zusammenarbeiten kann. Die Lage dieser Schubrolle ist
in Fig. 2 bei 35 angedeutet.
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Die Veschiebung der Platten 11 bis 15 erfolgt mittels eines Paares
sogenaniter Laufrollen 37 und sogenannter Kipprollen 38. Zu diesem Zweck laufen
die Rollen 37 auf der Führungsbahn 3 und anschließend mit dem Rollenumfang 60 auf
der Rampe 4. Die Kipprolle 38 wiederum bewegt sich auf der Rampe 9 und gelangt auf
diese Weise auf die geradlinige Rollbahn 8, die am Plattenstauraum 5 entlangführt.
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In der Schließ- oder Fahrstellung wird jede Platte 11 bis 15 durch
die Laufrollen 37 bzw. 60 und die Schubrollen 30 der Nachbarplatte im Gleichgewicht
gehalten. Lediglich die Endplatte 16, die mit keiner Schubrolle 30 in Berührung
steht, ist mit zwei Paar Rollen 36 und 37 versehen.
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Selbstverständlich könnten im Rahmen der Erfindung sämtliche Platten
11 bis 16 mit Doppelrollen 36 und 37 versehen sein.
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Die einzelnen Platten sind miteinander durch Ketten oder Seile verbunden,
die beispielsweise an den Lagerzapfen der Rollen 38 befestigt sind. Selbstverständlich
kann auch jeder andere Befestigungspunkt in Frage kommen. Die Länge der Ketten ruß
in Abhängigkeit von der Länge der Platten derart bestimmt sein, daß sie das korrekte
Ausbreiten der Platten in der Schließlage gestattet.
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Die am weitesten vorgeschobene Platte 16 ist bei 40 mit einem Ketten-
oder Seilzug 41 verbunden, der im dargestellten Beispiel aus einer endlosen Kette
bzw. einem endlosen Seil besteht. Zu diesem Zweck ist eine Umlenkrolle 42 vorgesehen,
die beispielsweise mit einem Spanner 43 versehen und in bezug auf die Rollbahn 3
seitlich angeordnet ist. Selbstverständlich kann auf jeder Längsseite des zu schließenden
Raumes 1 je ein Kabel vorgesehen sein, wodurch eine symmetrische Verteilung der
Kräfte gewährleistet wird.
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Im dargestellten Beispiel ist angenommen worden, daß nur ein Plattenstauraum
vorhanden ist und da.ß sämtliche für die Abdeckung des Raumes 1 bestimmten Platten
darin Platz finden können. In diesem Falle kann der Antrieb des Seil- oder Kettenzuges
41 am
entgegengesetzten Ende des Raumes 1 zu liegen kommen. Es ist
ferner angenommen worden, daß es sich um einen Eisenbahnwagen handelt.
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Die Arbeitsweise der beschriebenen Vorrichtung ist äußerst einfach.
Wird der Seil- oder Kettenzug 41 nach der linken Seite der Fig. 1 angezogen, dann
rückt zunächst die Platte 16 nach links vor, wobei in einem gegebenen Zeitpunkt
die Rolle 60 an der geneigten Rampe 4 zur Anlage gelangt. Gleichzeitig rücken die
Kipprollen 38 auf der Rollbahn 8 so weit vor, daß die Platte 16 die in Fig. 1- strichpunktiert
angedeutete Stellung 16' erreicht. Bei weiterem Anzug verstellen sich die Rollen
60 und 38 auf den Rampen 4-10 und 8-9 und zwingen die Platte in ihre endgültige
waagerechte Lage auf den Rändern des zu schließenden Raumes. Während dieser Kippbewegung
erfolgt die Führung der Platte einerseits durch die Rodle 60, die sich in dem zwischen
den beiden Rampen 4 und 10 liegenden Spalt aufwärtsbewegt, andererseits durch die
Schubrolle 30, die auf der an der Nachbarplatte vorgesehenen Rollbahn 32 gleitet,
und ferner noch durch die über die Rampe 8-9 laufende Rolle 38. Die Platte kippt
sehr allmählich, wobei sie in drei voneinander verschiedenen Punkten geführt wird.
Bis zur Erreichung der waagerechten Lage ist es somit der Platte nicht möglich,
irgendwelche unkontrollierten Bewegungen auszuführen. Ebenso verhält es sich mit
den nächstfolgenden Platten, die alle in derselben Weise kippen und schließlich
in eine den Raum 1 abschließende waagerechte Lage vorrücken. Soll umgekehrt der
Raum 1 aufgedeckt werden, dann werden die Platten in der entgegengesetzten Richtung
verschoben, indem die Kette nach der rechten Seite der Fig. 1 angezogen wird. Auf
diese Weise gelangen die Platten 11, 12, 13, 14, 15, 16 nacheinander in eine ähnliche
Stellung, wie sie bei 16' angedeutet ist, wobei sie mittels der Schubrolle 30 immer
noch einen Vorwärtsschub auf die anstoßenden Platten ausüben und diese dadurch zwingen,
einerseits mit der Rollbahn 8-9 und andererseits mit den Rampen 4 und 10 in Berührung
zu treten.
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Es können im Falle der erfindungsgemäßen Vorrichtung für die Betätigung
der Platten auch andere Mittel als der endlose Seil- oder Kettenzug 41 benutzt werden.
In der Zeichnung ist ferner ein Zugglied 61 dargestellt, das an der Endplatte 16
befestigt und mit der Kette 41 verbunden ist. Im Rahmen der Erfindung kann selbstverständlich
diese Kettenbefestigung alle gewünschten Abwandlungen erfahren.
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Die Abdeckung der Stoßfugen zwischen den einzelnen Platten und gegenüber
den Kanten der Öffnung weist unter anderem solche Mittel wie Blenden, Rinnen und
Auslauflöcher auf, die die Abdichtung sowie den Ablauf des Regenwassers gewährleisten.