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DE1057547B - Staubabsaugebohrgeraet mit Saugkopf - Google Patents

Staubabsaugebohrgeraet mit Saugkopf

Info

Publication number
DE1057547B
DE1057547B DEP53175A DEP0053175A DE1057547B DE 1057547 B DE1057547 B DE 1057547B DE P53175 A DEP53175 A DE P53175A DE P0053175 A DEP0053175 A DE P0053175A DE 1057547 B DE1057547 B DE 1057547B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
drill
suction
dust
drilling
suction head
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEP53175A
Other languages
English (en)
Inventor
Adalbert Schmidt
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Hemscheidt Hermann Maschinenfabrik GmbH and Co
Original Assignee
Hemscheidt Hermann Maschinenfabrik GmbH and Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Hemscheidt Hermann Maschinenfabrik GmbH and Co filed Critical Hemscheidt Hermann Maschinenfabrik GmbH and Co
Priority to DEP53175A priority Critical patent/DE1057547B/de
Publication of DE1057547B publication Critical patent/DE1057547B/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23QDETAILS, COMPONENTS, OR ACCESSORIES FOR MACHINE TOOLS, e.g. ARRANGEMENTS FOR COPYING OR CONTROLLING; MACHINE TOOLS IN GENERAL CHARACTERISED BY THE CONSTRUCTION OF PARTICULAR DETAILS OR COMPONENTS; COMBINATIONS OR ASSOCIATIONS OF METAL-WORKING MACHINES, NOT DIRECTED TO A PARTICULAR RESULT
    • B23Q1/00Members which are comprised in the general build-up of a form of machine, particularly relatively large fixed members
    • B23Q1/0009Energy-transferring means or control lines for movable machine parts; Control panels or boxes; Control parts
    • B23Q1/0018Energy-transferring means or control lines for movable machine parts; Control panels or boxes; Control parts comprising hydraulic means
    • B23Q1/0027Energy-transferring means or control lines for movable machine parts; Control panels or boxes; Control parts comprising hydraulic means between moving parts between which an uninterrupted energy-transfer connection is maintained
    • B23Q1/0036Energy-transferring means or control lines for movable machine parts; Control panels or boxes; Control parts comprising hydraulic means between moving parts between which an uninterrupted energy-transfer connection is maintained one of those parts being a tool
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E21EARTH OR ROCK DRILLING; MINING
    • E21BEARTH OR ROCK DRILLING; OBTAINING OIL, GAS, WATER, SOLUBLE OR MELTABLE MATERIALS OR A SLURRY OF MINERALS FROM WELLS
    • E21B21/00Methods or apparatus for flushing boreholes, e.g. by use of exhaust air from motor
    • E21B21/06Arrangements for treating drilling fluids outside the borehole
    • E21B21/07Arrangements for treating drilling fluids outside the borehole for treating dust-laden gaseous fluids

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Geology (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Mining & Mineral Resources (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Environmental & Geological Engineering (AREA)
  • Fluid Mechanics (AREA)
  • General Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Geochemistry & Mineralogy (AREA)
  • Percussive Tools And Related Accessories (AREA)
  • Earth Drilling (AREA)
  • Processing Of Stones Or Stones Resemblance Materials (AREA)

Description

  • Staubabsaugebohrgerät mit Saugkopf Zusatz zum Patent 967222 Die Beseitigung des beim Gesteinbohren anfallenden Gesteinsstaubes, der insbesondere in seinen feineren Bestandteilen die Hauptursache der Staublungenerkrankung bildet, geschah in der Praxis bislang nahezu ausschließlich durch Anwendung des Naßbohrverfahrens, bei welchem man - z. B. mittels eines auf den Bohrer aufgesetzten Spülkopfes -Wasser durch den Hohlbohrer an die Bohrlochsohle heranbringt. Die Nachteile dieses Naßbohrverfahrens sind vielfältig.
  • Zwecks Beseitigung der Nachteile des Naßbohrverfahrens war man in der Praxis seit Jahrzehnten bemüht, Geräte zu entwickeln, die eine trockene Absaugung des Staubes aus dem Bohrloch ermöglichen und durch Sammlung des Staubes in einem Behälter zugleich seine Unschädlichkeit sicherstellen sollten.
  • Es ist eine Anzahl Vorschläge gemacht worden, welche aber noch mehr oder weniger unzulänglich waren.
  • Das Hauptpatent 967222 betrifft nun die an zweiter Stelle genannte Gattung, nämlich ein Gerät zum trockenen Absaugen von Staub aus Bohrlöchern, und beruht auf der Erkenntnis, daß die den vorbekannten Vorschlägen anhaftenden Nachteile auf einfache Weise durch die Vereinigung folgender Elemente beseitigt werden: a) ein Hohlbohrer zum Absaugen des Staubes aus dem Bohrloch mit der am Bohrlochmund angesaugten Luft als Staubträger, b) ein mittels einer Staubabführungsleitung an einen vom Bohrwerkzeug entfernt angeordneten Sammelbehälter angeschlossener, am rückwärtigen Bohrerende drehbar aufgesetzter, vom Naßbohren her bekannter Spülkopf, verwendet als Saugkopf, c) eine dem Trockenfilter des Sammelbehälters nachgeschaltete, von dem Bohrgerät unabhängige Saugvorrichtung, welche vorzugsweise als preßluftbeaufschlagter Ejektor ausgebildet ist.
  • Durch die Vereinigung dieser Merkmale wird bei verhältnismäßig geringem Luftverbrauch eine konstante Staubluftförderung bei gleichbleibendem Unterdruck erreicht, weil die Staubförderung nicht von einem pulsierenden Förderluftstrom abhängt und andererseits eine volle Ausnutzung des bestmöglichen Hammerwirkungsgrades unter Beibehaltung einer gleichmäßigen Bohrleistung ermöglicht. Wegen des Fortfalls einer Abdichtung des Bohrlochmundes nach außen entfällt die Notwendigkeit zur Herstellung eines Vorbohrloches, während andererseits völlige Sicherheit gegen Austritt des Staubes in den Grubenraum während der Bohrarbeit besteht. Schließlich hat das Verfahren nach dem Hauptpatent den Vorteil einer zwangläufigen Bohrstaubabsaugung bei Inbetriebsetzen des Bohrhammers. Es hat sich darüber hinaus überraschend erwiesen, daß das Staubabsaugegerät nach dem Hauptpatent nicht nur beim Bohren von söhligen oder nach aufwärts gerichteten Löchern, sondern auch beim Bohren nach abwärts gerichteter Bohrlöcher eine vollständige oder jedenfalls so weitgehende Absaugung des Staubes bewirkt, daß das bisher übliche Nachreinigen der Bohrlöcher völlig entfallen kann. Die gleichmäßige und vollständige Absaugung des Staubes von der Bohrlochsohle trägt ihrerseits zu einer nicht unerheblichen Steigerung der Bohrleistung bei.
  • Die Erfindung betrifft eine weitere Ausgestaltung und Verbesserung des Staubabsaugebohrgerätes nach dem Hauptpatent 967 222, bei welchem das dem Bohrhammer zugeordnete Bohrwerkzeug aus einem Hohlbohrer besteht, auf dessen rückwärtiges Ende ein Saugkopf drehbar aufgesetzt ist. Die Erfindung kennzeichnet sich nun durch die Kombination folgender Merkmale: a) mindestens das Bohrrohr und das Einsteckende sind getrennte, lösbar miteinander verbundene Teile, b) der Absaugekanal des Bohrrohres ist von dem Bohrerkopf bis zum Saugkopf hin konisch oder stufenförmig erweitert, c) das Stirnende des über die Einmündung der schräg angesetzten, die Verbindung mit dem Ringraum des Saugkopfes bildenden Querbohrung hinaus nach rückwärts verlängerten Innenkanals, der sich innerhalb des den Saugkopf aufnehmenden, im Schaftteil im Durchmesser verstärkten Einsteckendes befindet, ist hohlkugelartig gestaltet.
  • Es wird unterstellt, daß es bei Geräten für den Spülbetrieb bekannt ist, das Bohrwerkzeug mit einem angesetzten Einsteckende zu versehen. Die Zusammensetzung des NVerkzeuges bildet aber ein für das Staubabsaugebohrgerät nach der Erfindung bedeutendes Kombinationsmerkmal, und zwar ein nicht selbständig beanspruchtes NIerkmal. Es ist weiterhin bei Bohrwerkzeugen für den Spülhetrieb bekannt (deutsche Patentschrift 717245), den Bohrkanal über die Querbohrung hinaus zu verlängern, und zwar aus Fertigungsgründen. Bekannt ist es auch, bei den mit Spülköpfen zusammenarbeitenden Bohrern den vom Spülkopf umschlossenen zylindrischen Schaftteil des Einsteckendes gegenüber dem Bohrrohr zu verstärken (z. B. deutsche Patentschrift 696666). Diese an sich bekannten Merkmale führen aber zusammen mit den weiteren Teilmerkmalen der Erfindung zu einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung des Staubabsaugebohrgerätes, welches eine einwandfreie und betriebssicher arbeitende Absaugung des Bohrstaubes ermöglicht.
  • Die besondere Beziehung der Teile untereinander ergibt sich daraus, daß die konische oder stufenförmige Erweiterung des Absaugekanals mit Rücksicht auf die anfallenden größeren Korngrößen einen unverhältnismäßig weiten Innenkanal voraussetzt, der einerseits ein von dem eigentlichen Bohrer getrenntes und mit diesem lösbar verbundenes Einsteckende bedingt, während andererseits die sich nach rückwärts über die Querbohrung hinaus erstreckende Verlängerung des Innenkanals auf Grund der Erkenntnisse der Erfindung ihre doppelte Zweckbestimmung, nämlich die Unterbindung von vorzeitigen Sclwingungsbrüchen auf Grund von Kerbwirkungen einerseits und die speziell bei Trockenabsaugung des Bohrstaubes wichtige Vermeidung des Zusetzens dieses Kanalahschnittes im Bereich der Mündung der Querbohrung andererseits. nur unter der Voraussetzung einer hohlkugelartigen Wölbung ihrer riickseitigen Stirnfläche erfiillen kann.
  • Das einwandfreie Abführen des Bohrstaubes ist deswegen wichtig, weil von diesem über die Ouerbohrung hinausgehenden Abschnitt ausgehend sonst bereits nach verhältnismäßig kurzer Betriebsdauer zwangläufig eine Verstopfung des Innenkanals eintritt, die sich auch in den Bereich der Abzweigung der Querbohrung hineinverlagert. Diesen verhältnismäßig fest eingelagerten Bohrstaub untertage wieder zu entfernen, ist praktisch unmöglich. Das Bestreben zur Ablagerung des Bohrstaubes ergibt sich daraus, daß der kontinuierliche Strom des aus verschiedenen Korngrößen zusammengesetzten Bohrstaubes eine ständige Beaufschlagung des sich in dem rückwärtigen Verlängerungsteil festgesetzten Gutes und hierdurch gleichzeitig eine zunehmende Verdichtung bewirkt. die sich gleichermaßen nachteilig sowohl für die Bruchgefahr als insbesondere für die Verstopfung auswirkt.
  • Durch umfangreiche Versuche hat sich die der Erfindung zugrunde liegende Erkenntnis bestätigt, daß die eine Voraussetzung, nämlich die sprunghafte oder konische Erweiterung des Bohrkanals, die weitere Voraussetzung erfordert, nämlich die hohlkugelartige Wölbung des rückwärtigen Stirnendes des Innenkanals im Einsteckende, um den angestrebten Erfolg zu gewährleisten. Die Wirkung beruht darauf, daß das sich zum hinteren Ende des Bohrkanals hin zufolge der Erweiterung seiner Strömungsgeschwindigkeit verlangsamende, wenn auch immer noch mit beträchtlicher Geschwindigkeit strömende Bohrgut teilweise - nämlich bevor es die Zone höherer Geschwindigkeit im Bereich des Ansatzes der Quer- bohrung erreicht - über diese hinaus in den Verlängerungsteil schießt, wo es durch die hohlkugelartig gewölbte Stirnfläche infolge Reflexion mechanisch wieder in den stärkeren Strömungsbereich der Ouerbohrung zurückgeworfen wird.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung wird bei dem Staubabsaugebohrgerät, welches mit einer vorzugsweise lösbar auf das Bohrrohr aufgesteckten Bohrkrone versehen ist, bei der in dem zylindrischen und mit glatter Mantelfläche an der Bohrlochwandung anliegenden Kopfteil mehrere stirnseitig mündende Kanäle vorgesehen sind, eine weitere Verbesserung dadurch erzielt, daß die Saugkanäle, von ihrer stirnseitigen Mündung ausgehend, nach innen zu konisch erweitert sind. Dabei sollen nach einem weiteren Merkmal die Saugkanäle untereinander eine unterschiedlich groß bemessene mittlere lichte Weite besitzen.
  • Bohrkronen mit einem zylindrischen, mit glatter Mantelfläche an der Bohrlochwandung anliegenden Kopfteil, der mit mehreren stirnseitig mündenden Kanälen versehen ist, sind bekannt (deutsche Patentschrift 758 463). Es handelt sich allerdings um Bohrkronen, die für den Spülhetrieb bestimmt sind.
  • Wesentlich für die Erfindung ist aber das Merkmal, daß Saugkanäle vorgesehen sind, welche von der Mündung ausgehend nach innen zu konisch erweitert sind.
  • Bei Bohrern mit einer meißelförmigen, beidseitig zugeschärften Schneide ist es bekannt, einen nach innen sich konisch erweiternden Querkanal im Bohrerschaft vorzusehen (deutsche Patentschrift 528577). Die Erfindung richtet sich nicht auf derartige Anordnungen bzw. Bohrer.
  • Der besondere Vorteil der weiteren Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, daß durch die engere Ausbildung der Absaugekanäle am vorderen Bohrerende dort die für eine ausreichende Absaugung notwendige größere spezifische Saugwirkung erzeugt wird und die andererseits hierbei am vorderen Bohrerende höhere Strömungsgeschwindigkeit bis zum Saugkopf hin allmählich durch die stufenweise oder konische Vergrößerung des Querschnittes auf das für ein einwandfreies Arbeiten des Filters erträgliche Maß ausgeglichen werden muß. Durch die unterschiedliche Bemessung der Saugkanäle wird weiterhin erreicht, daß die beim Bohren teilweise anfallenden gröberen Korngrößen abgeführt werden, ohne Verstopfungen zu verursachen.
  • In der Zeichnung ist die Erfindung an einem Ausführungsbeispiel veranschaulicht.
  • Fig. 1 zeigt einen mit dem Absaugegerät ausgerüsteten Bohrhammer in Betrieb; Fig. 2 zeigt die Ausbildung des Einsteckendes im Längsschnitt,-wobei das Ende des Bohrhammers und das Ende des Bohrgestänges angedeutet sind; Fig. 3 zeigt den gesamten Hohlbohrer im Längsschnitt; Fig. 4 ist ein Längsschnitt durch die Bohrkrone; Fig. 5 ist eine Stirnansicht zu Fig. 4.
  • Wie besonders aus den Fig. 1 und 2 zu ersehen ist, dient zum Absaugen des an der Bohrlochsohle anfallenden Bohrstaubes ein Hohlbohrer 2, welcher mit seinem hinteren Ende unter Zwischenschaltung eines Einsteckendes 2a in einen Bohrhammer 1 eingesetzt ist. Das vordere Ende des Hohlbohrers 2 ist mit einer Bohrkrone 3 ausgerüstet. Das Einsteckende 2 a besitzt einen verstärkten zylindrischen Schaft 4, auf welchem zwischen dem vorderen Ende 5 des Bohrhammers und einem Bund 6 des Einsteckendes der Saugkopf 7 drehbar gelagert ist. Der Saugkopf besteht aus einer einfachen zylindrischen Büchse und besitzt im mittleren Bereich eine Ringkammer 8, an welche die Staub führungsleitung 9 angeschlossen ist. Der im Hohlbohrer vorgesehene Absaugekanal 10 ist durch eine schräg rückwärts gerichtete Querbohrung 11 an die Ringkammer 8 des Saugkopfes angeschlossen.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel ist die Bohrkrone kappenartig auf das Bohrrohr 2 aufgesteckt, während das hintere Ende des Bohrrohres über einen Konus in den vorderen Teil des Einsteckendes eingesetzt ist.
  • Diese Steckverbindung kann auch in umgekehrter Weise ausgebildet sein. Der Absaugekanal 10 des Bohrrohres 2 ist von dem Bohrerkopfteil 12 bis zum Saugkopf 7 hin konisch oder stufenförmig erweitert.
  • In dem Einsteckende 2a ist in Verlängerung des Absaugekanals 10 hinter der Einmündung der schräg angesetzten Querbohrung 11 ein nach rückwärts verlängerter Innenkanal 10 a vorgesehen. Dieser Innenkanal 10 a befindet sich vollständig innerhalb des den Saugkopf 7 aufnehmenden im Durchmesser verstärkten Schaftteils 4 und ist am Ende 15 hohlkugelartig oder bogenförmig gestaltet.
  • Die in den Fig. 4 und 5 in größerem Maßstab dargestellte Bohrkrone besitzt einen etwa dem Bohrlochdurchmesser entsprechenden zylindrischen Kopf 12.
  • In der Stirnseite dieses Kopfes befinden sich die Mündungen der Ansaugekanäle 14. Es sind beiderseits der Schneide 13 solche Kanäle vorgesehen, die sich nach einwärts konisch erweitern. Diese Kanäle besitzen untereinander eine unterschiedlich groß bemessene mittlere lichte Weite.
  • Die Staubabführungsleitung 9 ist an das Staubsammelgefäß 16 angeschlossen. Das Gefäß 16 kann mit mehreren Anschlußstutzen 17 versehen sein, welche tangential angeordnet sind. Auf dem Sammelgefäß 16 ist ein Gehäuse 18 lösbar befestigt, in welchem mehrere Filterbeutel 19 konzentrisch zueinander und im Abstand voneinander eingehängt sind. Jeder Filterbeutel ist über ein Drahtgestell 20 gezogen. Gegen den Deckel 21 des Gehäuses 18 sind die Oberkanten der Beutel 19 abgedichtet. Die Unterseite des Gehäuses besteht aus einer durchlochten Bodenplatte 22.
  • In der Mitte des Filters ist ein mit Preßluft beaufschlagter Ejektor 23 angeordnet. Die der Düse 24 zugeführte Preßluft wird der zum Bohrhammer führenden Preßluftzuleitung mittels der Zweigleitung 25 entnommen. In letzterer ist ein Absperrorgan 26 vorgesehen. Der aus der Düse austretende Preßluftstrahl sowie die über die Filter und die Löcher 27 a des unteren Teils des Saugrohres 27 angesaugte Luft entweichen über den zylindrischen Fortsatz des oberen Teils des Saugrohres 27, welches durch den Deckel 21 hindurchgreift. Über der Mündung des Saugrohres 27 ist ein Schirm 28 angeordnet.
  • PATETANSPUCHE: 1. Staubabsaugebohrgerät zum Absaugen von Staub aus Bohrlöchern nach Patent 967 222, bei welchem das dem Bohrhammer zugeordnete Bohrwerkzeug aus einem Hohlbohrer besteht, auf dessen rückwärtiges Ende ein Saugkopf drehbar aufgesetzt ist, gekennzeichnet durch die Kombination folgender Merkmale: a) mindestens das Bohrrohr (2) und das Einsteckende (2 a) sind getrennte, lösbar miteinander verbundene Teile, b) der Absaugekanal (10) des Bohrrohres (2) ist von dem Bohrerkopfteil (12) bis zum Saugkopf (7) hin konisch oder stufenförmig erweitert, c) das Stirnende des über die Einmündung der schräg angesetzten, die Verbindung mit dem Ringraum (8) des Saugkopfes (7) bildenden Ouerbohrung (11) hinaus nach rückwärts verlängerten Innenkanals (10 a), der sich innerhalb des den Saugkopf (7) aufnehmenden, im Schaftteil (4) im Durchmesser verstärkten Einsteckendes (2 a) befindet, ist hohlkugelartig gestaltet.

Claims (1)

  1. 2. Staubabsaugebohrgerät nach Anspruch 1 mit einer vorzugsweise lösbar auf das Bohrrohr aufgesteckten Bohrkrone, bei der in dem zylindrischen und mit glatter Mantelfläche an der Bohrlochwandung anliegenden Kopfteil mehrere stirnseitig mündende Kanäle vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Saugkanäle (14), von ihrer stirnseitigen Mündung ausgehend, nach innen zu konisch erweitert sind.
    3. Staubabsaugebohrgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Saugkanäle (14) untereinander eine unterschiedlich groß bemessene, mittlere lichte Weite besitzen.
    In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Patentschriften Nr. 179 544, 213 931, 219 493, 252 265, 378 999, 388 412, 506 534, 528577, 620 017, 644 995, 659 512, 672 237, 692 047, 696 666, 717 245, 758 463, 850 733; französische Patentschrift Nr. 499 920; USA.-Patentschriften Nr. 943 439, 1 096 743, 2 182 165, 2 232 913; Ernst H e n 501 dt, »Hartmetallbohrkunde des Steinbruchs«, 1941, S. 42.
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