DE1057399B - Aus Schichten aufgebauter Riemen - Google Patents
Aus Schichten aufgebauter RiemenInfo
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Description
PATENTAMT
F 06 g
D 18176 XII/ 47 d
ANMELDETAG: 6. JU LI 1954
BEKANNTMACHUNG
DER ANMELDUNG
UND AUSGABE DER
AUSLEGESCHRIFT: 14. M A I 1 9 5 9
DER ANMELDUNG
UND AUSGABE DER
AUSLEGESCHRIFT: 14. M A I 1 9 5 9
Die Erfindung bezieht sich auf aus Schichten aufgebaute Riemen, insbesondere Keilriemen, mit einer
inneren auf Druck, einer äußeren auf Zug beanspruchten Zone und einem dazwischenliegenden Zugmittel,
das aus mehreren untereinander parallelen, senkrecht zur Umlaufebene des Riemens ausgerichteten Drähten
oder Litzen besteht.
Es ist bei derartigen Keilriemen bereits bekannt, diese Drähte oder Litzen in Schichten aus elastischem
Werkstoff einzubetten, wobei zwischen diesen Schichten und wenigstens einer Zone parallel zu den Drähten
bzw. Litzen eine das Ausfließen der Schichten verhindernde und die Lage der Drähte bzw. Litzen in
Riemenquerrichtung sichernde. Gewebelage angeord-· net ist. Es soll hierdurch verhindert werden, daß sich
durch die insbesondere bei Keilriemen durch die Beaufschlagung der Seitenwangen auftretenden, etwa
quer zum Riemen gerichteten Druckkräfte die Drähte bzw. Litzen gegenseitig verschieben und dadurch
Festigkeit und Haltbarkeit des Riemens erheblich leiden.
Die bekannten Riemen dieser Art weisen aber den erheblichen Nachteil auf, daß die so gesicherten und
abgeschlossenen Polsterschichten für die Drähte oder Litzen eine verhältnismäßig große Steifigkeit aufweisen.
Diese erhöhte Steifigkeit ist dann besonders nachteilig und schädlich, wenn der Riemen in zwei
Richtungen gebogen werden.1 soll, beispielsweise wenn ein über zwei Scheiben gezogener Riemen zwischen
diesen Riemenscheiben über Spann- oder Umlenkrollen geführt ist und hierbei in die entgegengesetzte
Richtung gebogen wird. Bei den bekannten Riemen mußte man feststellen, daß sie im Fall einer solchen
Beaufschlagung vorzeitig brechen.
Dieser Übelstand wird durch die Erfindung dadurch behoben, daß die Schichten, in die die Drähte oder
Litzen, eingebettet sind, eine elastomerische Zusammensetzung
haben, deren Mooney-Viskosität bei einer Temperatur von 121° C weniger als 30 beträgt.
Wie sich in der Praxis erwiesen hat, ist ein Riemen nach der Erfindung besonders dauerhaft, auch dann,
wenn er während seines Gebrauches ständig und stark in zwei Richtungen gebogen wird. Diese vorteilhafte
Wirkung dadurch zu erreichen, daß in der neutralen Zone eines in zwei Richtungen biegsamen
Riemens ein elastisches Material geringerer Viskosität verwendet wird, ist deshalb überraschend, weil,
wie allgemein bekannt, in der neutralen Zone eines Riemens weder Druck- noch Zugbeanspruchung zu
erwarten sind und deshalb anzunehmen war, daß der Verwendung eines ebenso harten oder sogar härteren
Materials als in den übrigen Teilen des Riemens gerade an dieser Stelle nichts im Wege stehe.
Besonders zweckmäßig ist es im Zusammenhang Aus Schichten aufgebauter Riemen
Anmelder:
The Dayton Rubber Company,
Dayton, Ohio (V. St. A.)
Dayton, Ohio (V. St. A.)
Vertreter: Dr. W. P. Radt, Patentanwalt,
Bochum, Heinrich-König-Str. 12
Bochum, Heinrich-König-Str. 12
Beanspruchte Priorität:
V. St. v. Amerika vom 10. Juli 1953
V. St. v. Amerika vom 10. Juli 1953
Dale L. Waugh, Dayton, Ohio (V. St. A.),
ist als Erfinder genannt worden
ist als Erfinder genannt worden
mit der Erfindung, wenn die Drähte oder Litzen praktisch gegenseitig anliegen und. die Gewebelagen
mit einem Abstand von wenigstens einem Sechstel, höchstens der Hälfte des Draht- oder Litzendurchmessers
vom Scheitel der Litzen bzw. Drähte verlegt sind.
Diese gemäß der Erfindung zu benutzenden elastomerischen Schichten verhältnismäßig geringer Vis^
kosität können dabei wenigstens zum Teil aus Polychloropren bestehen. Es ist jedoch auch möglich, daß
diese elastomerischen Schichten aus Naturkautschuk bestehen. Es kommt auch für diese elastomerischen
Schichten eine Mischung von natürlichem und künstlichem Gummi in Frage.
Die die elastomerischen Schichten abschließende Gewebelage bzw. Gewebelagen können im Zusammen:
hang mit der Erfindung quadratisch gewebt und schräg beschnitten sein. Diese Gewebelagen können
außerdem mit Polychloropren imprägniert sein.
Besonders vorteilhaft ist es, für den Riemen nach der Erfindung, wenn die elastomerischen Schichten
bei der Herstellung des Riemens die 0,27- bis 0,61fache Stärke des Draht- bzw. Litzendurchmessers
aufweisen.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Es zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines geschnittenen V-Riemens mit den "Kennzeichen der Erfindung,
Fig. 2 einen Schnitt durch das Zugmittel eines solchen
Riemens in vergrößertem Maßstabe und
Fig. 3 die perspektivische Ansicht eines gegenüber der Fig. 1 abgeänderten Riemens, ebenfalls im Querschnitt.
909 510/262
Bei dem in Fig. 1 gezeigten Transmissionsriemen 10 mit trapezförmigem Querschnitt sind zwischen
dessen aus elastischem Material bestehender außen- bzw. obengelegener Zugzone 11 und dessen innen-
bzw. untengelegener Druckzone 12 aus ähnlichem Material Zugmittel eingelegt. Diese bestehen aus den
Längslitzen oder -drähten 13. Die Zugmittel 13 sind in gummiartige Schichten 14 und 14a eingebettet.
Das Material dieser Polsterschichten 14 und 14 a hat ähnliche stoffliche Zusammensetzung wie das der erwähnten
Druck- und Zugzone, jedoch verhältnismäßig geringe Viskosität. Nach der Erfindung beträgt die
Mooney-Viskosität des Materials dieser Schichten bei einer Temperatur von 121° C weniger als 30. Unter
Mooney-Viskosität ist dabei derjenige Viskositätswert zu verstehen, der mit einem Mooney-Viskosimeter
gemessen worden ist, wie es in dem von, der American Society for Testing Materials, Philadelphia,
Pennsylvania, herausgegebenen Buch »Glossary of Terms Relating to Rubber and Rubber-Like Materials«
(ASTM Special Technical Publication No. 184) auf S. 67 angegeben ist.
Die Schichten 14 und 14α elastomerer Zusammensetzung,
sind von schräg beschnittenen gummierten Gewebelagen 15 und 16 umgeben.
Der so aufgebaute Riemenkern wird, von einer gummierten Gewebedecke 17 völlig eingehüllt. Diese
den, Riemen auf seiner gesamten Länge, umhüllenden Decke kann aus mehreren Lagen gummierten Gewebes
bestehen, das wie üblich schräg beschnitten und an den Stoßstellen überlappt ist.
Die Anordnung ist am besten aus Fig. 2 zu erkennen, wo nur das Zugmittel des Riemens, insgesamt
mit 18 bezeichnet, mit den längslaufenden Litzen oder Drähten dargestellt ist. Es setzt sich, zusammen
aus den Längsschlitzen oder -drähten 19, die sich, entweder·
berühren oder in Abständen angeordnet sein können. Die Litzen sind in die Schichten 20 und 21
aus gummiartigem Stoff eingebettet. Da diese Schichten nach Aufbringen auf den Riemen eine gleichmäßige
Dicke haben müssen, ist es erforderlich, daß sie bei der Herstellung und dem Vulkanisieren des
Riemens so weit ins Fließen kommen, daß die Litzen 19 vollständig umgeben und eingehüllt werden. Über
und unter den eingebetteten Litzen sind die Gewebelagen 22 und 23 angeordnet. Sie sollen den Gummi
der Schichten 20 und 21 derart umschließen, daß er nicht überfließen kann und die Litzen bzw. Drähte 19
sich nicht aus ihrer Lage verschieben, wenn das Material während des Betriebes oder der Vulkanisation
plastisch wird.
Damit das Überfließen der Schichten wirksam verhindert wird, ist es einerseits notwendig, die Gewebelagen
22 und 23 in der Nähe der Litzen 19 anzuordnen, andererseits sollen diese mit dem restlichen Teil
des Riemens ausreichend durch Haftung am Gummi der Schichten 20 und 21 zusammenhängen. Dabei ist
es wesentlich, daß die Gewebelagen 22 und 23 tatsächlich diese Litzen oder Drähte nicht berühren. Bei
einem Riemen nach der Erfindung müssen deshalb die Gewebeschichten 22 und 23 sorgfältig aufgebracht
werden. Dies hat mit besonderer Rücksicht auf die Litzen oder Drähte 19 zu geschehen, so daß sie sauber
am Gummi haften und gleichzeitig ihre erstrebten Dämmungseigenschaften nicht ernsthaft beeinträchtigt
werden. Nach der Zeichnung hat die Gewebelage .22 denselben Abstand von den Litzen wie die Gewebelage
23. Man kann jedoch auch eine der beiden Lagen näher an die Litzen heranrücken als die andere. Da
diese eher das Bestreben zeigen, sich nach innen, d. h.
gegen die kleinere Grundfläche hin zu bewegen, legt man zweckmäßigerweise die untere Schicht 23 näher
an die Litzen als die Schicht 22.
Zum Ausfüllen der Mulden zwischen den ηebene inanderliegenden
Litzen oder Drähten ist eine Menge an Gummi erforderlich, die pro Längeneinheit gleich
ist dem 0,22fachen Betrag des Quadrates der Litzendurchmesser.
Da diese Mulden, in Fig. 2 mit 24 und 24a bezeichnet, über und unter den Drähten oder
ίο Litzen vorhanden sind, wird die Hälfte der obengenannten
Menge an Gummi ober- und die andere Hälfte unterhalb der Litzen benötigt. Es entspricht
diese Menge jeweils theoretisch einer Gummilage mit einer Dicke vom 0,1 Ifachen Litzendurchmesser. Wenn
die Litzen mit Abstand verlegt werden, benötigt man zum. Ausfüllen der Zwischenräume eine größere
Gummimenge. Es ist daher vorteilhaft, die Litzen möglichst dicht zu verlegen. Die Menge an benötigtem
Gummi bleibt dadurch minimal.
Es hat sich weiter gezeigt, daß eine satte Auspolsterung der Mulden 24 und 24a mit dem gummiartigen
Material eine zufriedenstellende Verteilung der Zugkräfte im Riemenquerschnitt ergibt und daß
dadurch ferner ein Loslösen der Schichten oberhalb und unterhalb der Litzen verhindert wird. Man benötigt
dazu einen Mehrbetrag an Gummi entsprechend einer Schichtstärke von einem Sechstel des Litzendurchmessers.
Im übrigen müssen erfindungsgemäß die Gewebelagen 22 und 23 von der oberen bzw. unteren
Scheitellinie der Litzen einen Abstand von mindestens einem Sechstel des Litzendurchmessers haben.
Dieser Abstand ist in Fig. 2 mit X bezeichnet. Wenn dieser Abstand eingehalten wird, ist auf jeden Fall
genügend Gummi vorhanden, daß der Riemen ohne weiteres stoßartige Belastungen, wie sie im normalen
Betrieb vorkommen, aufnehmen kann. Es wird dadurch auch genügend Sicherheit geboten, daß die
Drähte oder Litzen sich nicht aneinander reiben.
Wie beschrieben hat eine Schicht von der erwähnten minimalen Dicke auch die Wirkung, daß das Loslösen des Gummis von den Litzen verhindert wird. Andererseits ist Wert darauf zu legen, daß die Gewebelage nahe genug an den Litzen liegt, damit ihre Aufgabe, das Überfließen des Gummis zu verhindern, erfüllt wird. Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, jede Gewebedecke nicht über das Maß des halben Litzendurchmessers von den Scheitellinien der Litzen entfernt anzuordnen.
Wie beschrieben hat eine Schicht von der erwähnten minimalen Dicke auch die Wirkung, daß das Loslösen des Gummis von den Litzen verhindert wird. Andererseits ist Wert darauf zu legen, daß die Gewebelage nahe genug an den Litzen liegt, damit ihre Aufgabe, das Überfließen des Gummis zu verhindern, erfüllt wird. Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, jede Gewebedecke nicht über das Maß des halben Litzendurchmessers von den Scheitellinien der Litzen entfernt anzuordnen.
Bei der Herstellung von Riemen nach Fig. 1 und 2 wird das den aufgezählten Riemenabschnittcii entsprechende
Material in der üblichen Weise in Schichten nacheinander über einen geeigneten Dorn aufgebracht.
Die gummiartige Druckzone, in Fig. 1 mit 12 bezeichnet, wird zuerst aufgelegt, danach die Gewebeschicht
16, dann eine elastische Schicht 14 a, die
Litzen oder Drähte 13, eine zweite elastische Schicht 14, eine zweite Gewebelage 15 und endlich die Zugzone
11. Die genannte Reihenfolge ist dabei einzuhalten. Der geschichtete Riemenmantel wird in Ringteile
mit der entsprechenden Profilierung geschnitten. Die rohen Riemen können mit einer gummierten Gewebeumhüllung
oder Gewebedecke 17 versehen und .danach in bekannter Weise vulkanisiert werden. Die
Dicke der Schichten 20 und 21 (Fig. 2) soll mindestens
das 0,28fache vom Litzendurchmesser betragen, so daß ein Teil des Polsters die Mulden 24 und 24a
auffüllen kann. Eine fortlaufende Schicht von wenigstens einem Sechstel des Durchmessers der Litzen
oder Drähte soll zwischen diesen und den Gewebelagen 22 und 23 verbleiben. Damit die Gewebelagen
22 und 23 das Überfließen des in den Schichten vorhandenen Gummis verhindern können, soll die Menge
desselben beim Aufbringen auf den Riemen nicht größer sein als der 0,61fache Betrag des Litzendurchmessers.
Dadurch ist die Gewähr gegeben, daß die maximale Dicke der Schicht nicht über die Hälfte des
Litzendurchmessers hinausgeht. Wenn im Gegensatz zu einer Anordnung, bei der die Litzen sich gegenseitig
berühren, diese mit Abstand verlegt sind, muß zum Ausfüllen der Zwischenräume die Menge des für
die Schichten benötigten Gummis entsprechend größer sein.
Um eine genügend hohe Biegsamkeit im fertigen Riemen zu erhalten, ist vielfach die Verwendung von
Gummimasse mit einer Mooney-Viskosität von weniger als 30 angebracht. Die Zahl 30 ist an einem
Mooney-Viskometer bei Verwendung eines großen Rotors bei Temperaturen von 121° C nach 4 Minuten
abzulesen. Die Vorzüge der Erfindung treten, besonders hervor, wenn eine Gummimasse mit niedriger
Viskosität zum Aufbau der Zug- oder Druckzone und speziell der Schichten verwendet wird. Für die Verwendung
von langsam trocknenden, nachgiebigen Massen trifft das gleiche zu, denn wenn die die Litzen
oder Drähte umgebenden nachgiebigen Schichten längere Zeit in einem plastischen Zustand sind, zeigen
die Litzen im besonderen das Bestreben, sich aus ihrer ausgerichteten Lage zu verschieben.
Gewebelagen zum Schutz gegen Überfließen des Gummis werden auch vorteilhaft angewendet, wenn
die Riemen anstatt im Preßverfahren in einer umwickelten Ringform vulkanisiert werden. Bei diesem
Verfahren werden die Außenflächen der Riemen in Querrichtung mit Gewebe umwickelt, wobei dieses zu
Beginn der Vulkanisation gewöhnlich naß ist, so daß die oberem Teile des Riemens sich bei der Vulkanisation
zuletzt setzen. Die Folge davon ist, daß der die Litzen oder Drähte unmittelbar ummantelnde Gummi
plastisch bleibt und sich beim Nachlassen der inneren Spannungen, denen während des Zusammenbauens
die Teile des Riemens unterliegen, verzieht.
Die Gewebelagen 15,16, 22, 23 und 28 werden vorzugsweise
mit einem Gummi oder gummiartigen Belag versehen oder imprägniert, um ihnen ein ausreichendes
Haftvermögen zu verleihen. Sie haften bei der Herstellung des Riemens sauber an diesem an
und bilden nach der Vulkanisation mit ihm einen kompakten Körper. Das Gewebe selbst ist vorzugsweise
eben verwebt und hat praktisch gleichmäßiges Gewicht und die gleiche Anzahl Fäden in Schuß- und
Kettenrichtung. Ein solches Gewebe eignet sich im besonderen Maße zur Verhinderung des Fließens im
Riemen. Ferner soll dieser quadratisch gewebte Stoff beim Schneiden und beim Aufbringen derart liegen,
daß seine Fäden einen Winkel zur Riemenachse bilden. Dadurch erzielt man im fertigen Erzeugnis eine
sehr hohe Biegsamkeit. Zur Herstellung der Gewebelagen kann Baumwollfaser oder verschiedenartige
synthetische Faser, wie Kunstseide, Nylon od. a. in Stapellängen oder in fortlaufender Faserung verwendet
werden.
Fig. 3 zeigt einen Riemen mit den Merkmalen der Erfindung in einer gegenüber Fig. 1 abgeänderten
Ausführungsart. Diese Riemenart kann dort verwendet werden, wo Riemen eine Umkehrbewegung durchführen
und dabei mit ihrer oberen, größeren Grundfläche mit der Oberfläche einer flachen Scheibe im
Eingriff stehen. Damit die in Fig. 3 mit 25 bezeichnete Riemenoberfläche eine genügend starke Unterstützung
hat und geradlinig und parallel zur neutralen Achse verläuft, hat man die Längslitzen oder -drähte
nahe an die größere Grundfläche gelegt derart, daß die obere Gewebelage 27, die, wie beschrieben, mit
Abstand von den Litzen 26 angeordnet ist, praktisch unmittelbar unter der auf der Oberfläche des Riemens
aufgebrachten Gewebedecke 28 liegt. Auf diese Weise unterstützen die zwischen den Gewebelagen 27 und 31
eingebetteten gummiartigen Schichten. 29 und 30 die obere Riemenfläche, so daß sich beim Umlauf eine
ίο gleichmäßige Berührung mit der Umlenkscheibe er-
:. gibt-
Bei einem Riemen nach Fig. 3 mit Gewebeumhüllung wirkt die Gewebedecke auf der oberen Grundfläche
mit der das Polster nach oben begrenzenden Gewebelage 27 in der AVeise zusammen, daß das Ausfließen
der dünnen Gummischicht 32 verhindert wird. Auch dadurch erhalten die Schichten 29 und 30 und
_ die darin eingebetteten Litzen oder Drähte eine höhere Festigkeit. Gleichzeitig hat das Zusarnmenlegen
der Litzen 26 und der Gewebelagen 27 und 31 im oberen Riementeil zur Folge, daß die Steifigkeit
des Riemens in Querrichtung wächst, wodurch beim Betrieb ein allzu tiefes Einkeilen in die Scheibenrillen
verhindert wird.
Claims (10)
1. Riemen mit einer inneren auf Druck, einer äußeren auf Zug beanspruchten Zone und einem
dazwischenliegenden Zugmittel, das aus mehreren untereinander parallelen, senkrecht zur Umlaufebene
des Riemens ausgerichteten Drähten oder Litzen besteht, die in Schichten aus elastischem
Werkstoff eingebettet sind, wobei zwischen diesen Schichten und wenigstens einer Zone parallel zu
den Drähten bzw. Litzen eine das Ausfließen der Schichten verhindernde und die Lage der Drähte
bzw. Litzen in Riemenquerrichtung sichernde Gewebelage angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schichten (14, 14 a, 20, 21, 29, 30) eine elastomerische Zusammensetzung haben,
deren Mooney-Viskosität bei einer Temperatur von 121° C weniger als 30 beträgt.
2. Riemen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Drähte oder Litzen (13,19, 26)
praktisch gegenseitig anliegen und die Gewebelagen (15,16, 22, 23, 27, 31) mit einem Abstand
von wenigstens einem Sechstel, höchstens der Hälfte des Draht- oder Litzendurchmessers vom
Scheitel der Litzen bzw. Drähte verlegt sind.
3. Riemen nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Teil
der elastomerischen Schichten (14,14a, 20, 21, 29, 30) aus Polychloropren besteht.
4. Riemen nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die elastomerischen
Schichten (14, 14 a, 20, 21, 29, 30) aus Naturkautschuk bestehen.
5. Riemen nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die elastomeri sehen
Schichten (14, 14a, 20, 21, 29, 30) aus einer Mischung von natürlichem und synthetischem
Gummi bestehen.
6. Riemen nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Gewebelage(n)
(15,16, 22, 23,27, 31) quadratisch gewebt und
schräg beschnitten ist (sind).
7. Riemen nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Gewebelagen (15,
16,22, 23, 27, 31) mit Polychloropren imprägniert sind.
8. Riemen nach einem der Ansprüche 1 bis 7, gekennzeichnet durch eine an sich bekannte äußere
Gewebeumhüllung (17, 28).
9. Riemen nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Drähte oder Litzen
(26) in an sich bekannter Weise nahe an der oberen Grundfläche (25) des Riemens liegen.
10. Riemen nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die elastomerischen Schichten (14,
14 a, 20, 21, 29,30) bei der Herstellung des Riemens
die 0,27- bis O',61fache Stärke des Drahtbzw. Litzendurchmessers haben.
In Beträcht gezogene Druckschriften:
Deutsche Patentschriften Nr. 754 604, 830 446;
schweizerische Patentschrift Nr. 254 898;
USA.-Patentschriften Nr. 2 422 266, 2 446 310, 511330, 2 538 414, 2 620 016.
Deutsche Patentschriften Nr. 754 604, 830 446;
schweizerische Patentschrift Nr. 254 898;
USA.-Patentschriften Nr. 2 422 266, 2 446 310, 511330, 2 538 414, 2 620 016.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
909 510/262 5.59
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| US1057399XA | 1953-07-10 | 1953-07-10 |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1057399B true DE1057399B (de) | 1959-05-14 |
Family
ID=22307525
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DED18176A Pending DE1057399B (de) | 1953-07-10 | 1954-07-06 | Aus Schichten aufgebauter Riemen |
Country Status (1)
| Country | Link |
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