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Verfahren zur Verzierung von Gegenständen mit keramischen Farben Die
Erfindung bezieht sich auf die Aufbringung keramischer Verzierungen, insbesondere
die Verzierung von Gegenständen mit keramischen Farben nach der Siebdrucktechnik
unter Anwendung von Mehrfachdrucken.
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Die Aufbringung keramischer Verzierungen, z. B. von Glasfarben, die
aus anorganischen Pigmenten und feingemahlenem Glas bestehen, auf keramische Körper
(Glas, Porzellan usw.) und Metallgegenstände nach der Siebdruck- oder Schabloniertechnik
wird seit langem angewandt. Dieses Verfahren zur Verzierung von Glasgegenständen
wird heutzutage fast universell in der Getränke- und Milchflaschenindustrie und
in beträchtlichem Umfang bei der Ausstattung von Wassergläsern und ähnlichen Gegenständen
verwendet. Praktisch verwendet man heute im allgemeinen als Siebdruckfarbe eine
Dispersion der Emails in einem öligen Träger, der ein flüchtiges Lösungsmittel enthält.
Man hat diese Art Träger seit Jahren mit Erfolg zur Herstellung von Siebdruckfarben
verwendet, aber wenn eine vielfarbige Verzierung erzielt werden soll, muß jeder
Druck mit Ausnahme des letzten getrocknet werden, um das flüchtige Lösungsmittel
zu entfernen und den Druck zu fixieren, bevor der nächste Druck aufgebracht werden
kann, ohne da:ß ein Verschmieren auftritt. Nach dem Drucken wird die Verzierung
auf dem Gegenstand dann eingebrannt.
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Nach einer vor kurzem eingeführten Abänderung der Siebdrucktechnik
verwendet man einen Träger, der bei normalen Temperaturen fest ist, aber bei etwas
erhöhter Temperatur während der Aufbringung flüssig ist. Die Verwendung derartiger
Träger bietet den Vorteil, daß der heiße Träger unmittelbar bei Kontakt mit dem
kalten Gegenstand fest wird und somit zwischen den aufeinanderfolgenden Drucken
keine Trocknung erfolgen muß. Wenn man jedoch beim Mehrfachdruck für alle Einzeldrucke
einen solchen hochschmelzenden Träger verwendet, tritt die Gefahr auf, daß durch
die beim nachfolgenden Druck entwickelte Wärme die vorher aufgebrachten Schichten
beschädigt werden. Mit dem Verfahren gemäß der Erfindung werden diese Schwierigkeiten
vollständig beseitigt oder wesentlich verkleinert.
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Die Erfindung betrifft die Entwicklung eines Verfahrens zur Verzierung
von keramischen Gegenständen oder Glas. Sie bezweckt ferner eine verbesserte Aufbringung
keramischer Verzierungen nach der Siebdruck- oder Schabloniertechnik, bei welcher
mehr als ein Aufdruck aufgebracht wird und die Entfernung des Lösungsmittels aus
einem Aufdruck durch Verwendung von Trocknern, um diesen vor dem Aufbringen des
nächsten Druckes zu verfestigen, vollständig unnötig wird. Weitere Vorteile und
Zweckangaben gehen aus der nachfolgenden Beschreibung hervor.
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Diese Ziele werden gemäß der Erfindung verwirklicht, indem man auf
einen Grundkörper, insbesondere aus Keramik, Glas, Porzellan od. dgl., einen oder
mehrere Drucke einer keramischen Farbmasse aufbringt, die aus einer Dispersion einer
keramischen Farbe in einem Träger der nachstehend beschriebenen Art besteht und
die sich bei Kontakt mit dem Grundkörper unmittelbar zu einem festhaftenden Überzug
verfestigt, und - ohne zwischenzeitliches Trocknen oder Brennen des oder der Drucke
- den letzten Aufdruck unter Verwendung einer weiteren keramischen Farbmasse aufbringt,
die aus der Dispersion einer keramischen Farbe in einem Träger besteht, der ein
flüchtiges Lösungsmittel enthält, und anschließend die aufgedruckte Verzierung einbrennt.
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Die zur Aufbringung aller mit Ausnahme des letzten Überzuges oder
Druckes verwendete Farbmasse oder -massen wird auf den Gegenstand nach der bekannten
Siebdruck- oder Schabloniertechnik aufgebracht. Diese Massen sind Dispersionen keramischer
Farben, wie feingemahlener Gemische von anorganischen Pigmenten und Glas, in einem
Träger, welcher (a) 30 bis 80°/o eines bei 49 bis 110° C schmelzenden Stoffes, z.
B. ein Wachs, ein Wachsgemisch oder ein Gemisch eines Wachses oder von Wachsen mit
einem wachsähnlichen Stoff, (b) 1 bis 10°/o Äthylcellulose, (c) 14 bis 68% Kolophonium,
eines Kolophoniumderivates oder von Gemischen solcher Stoffe, (d) 0,5 bis 10°/o
eines organischen Phosphates, wie Lecithin oder phosphoriertes Tailöl, und (e) 0
bis 1% Pyrogallussäure enthält. Dispersionen feingemahlener keramischer
Farben
in einem solchen Träger im Verhältnis von etwa 2 bis 6 Gewichtsteilen keramischer
Farbe je Gewichtsteil Träger stellen Überzugsmassen dar, die bei gewöhnlicher oder
normaler Temperatur fest, im wesentlichen nicht flüchtig sind und durch Schablonieren
nach der Siebdrucktechnik bei einer Temperatur im Bereich von 49 bis 110'
C leicht und gut auf den zu verzierenden Gegenstand aufgebracht werden können. Bei
diesen Temperaturen stellen die Massen Pasten oder Anstrichmittel dar, und bei Aufbringung
auf einen Körper von gewöhnlicher Temperatur verfestigen sie sich fast unmittelbar
unter Bildung fester, festhaftender Überzüge, die vor dem Aufbringen des nächsten
Druckes nicht getrocknet oder eingebrannt zu werden brauchen. Der Körper, auf den
eine solche heiße Masse aufgebracht wird, braucht nicht Raumtemperatur zu haben,
seine Temperatur soll aber zumindest um etwa 8' C unter der Schmelztemperatur
der aufgebrachten Masse liegen. In der Praxis jedoch hat der Gegenstand gewöhnlich
etwa Raumtemperatur.
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In der Masse zur Aufbringung der ersten, d. h. aller Drucke mit Ausnahme
des letzten, eignen sich nicht alle Träger, die im Bereich von 49 bis
110' C schmelzen. Um geeignet zu sein, muß ein Träger eine Siebpaste oder
-farbe ergeben, die bei etwa 49 bis 110' C verarbeitet werden kann, d. h.,
er darf bei der Aufbringungstemperatur längere Zeit nicht dicken oder gelieren,
seine Viskosität darf sich bei solchen Temperaturen nicht wesentlich verändern,
er darf die Schablone nicht verstopfen und soll die geeigneten Fließ- und Verlaufeigenschaften
besitzen. Das bedeutet, daß der Träger bei der Arbeitstemperatur im wesentlich nicht
flüchtig sein soll, sich jedoch beim Brennen schnell genug verflüchtigen soll, um
ein Weglaufen der Farbe zu verhindern. Ferner muß sich der Träger bei Aufbringung
auf den kalten Gegenstand unmittelbar unter Bildung eines festen, glatten, zähen,
festhaftenden Überzuges verfestigen, der gegen normalen Abrieb und Stoß widerstandsfähig
ist und beim Brennen einen geringen kohleartigen Rückstand ergibt. Die Klebrigkeit
des Trägers muß zur Bindung des Druckes an den Gegenstand ausreichen, darf aber
nicht so groß sein, daß an der Unterseite einer nachfolgenden Schablone, z. B. bei
Leberlagerung von Farbdrucken, ein vorhergehender Druck anklebt. Der Träger soll
Drucke ergeben, die weder zu hart noch zu weich sind; zu harte Drucke brechen leicht
bei der Handhabung des Gegenstandes, zu weiche Drucke werden leicht verkratzt, fleckig
und zerstört. Es wurde gefunden, daß ein Träger, wie oben beschrieben, um diesen
Forderungen zu genügen, bestimmte Bestandteile oder Arten von Bestandteilen in bestimmten
Mengen enthalten muß.
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Die letzte Stufe der Aufbringung der Verzierung erfolgt gemäß der
Erfindung unter Verwendung einer Dispersion einer keramischen Farbe in einem Träger,
der bei gewöhnlicher Temperatur nicht fest, sondern pastenförmig oder flüssig ist.
Solche Träger sind z. B. die bisher gewöhnlich zur Aufbringung keramischer Farben
verwendeten Träger. Zum Unterschied zu den hochschmelzenden, oben beschriebenen
Trägern oder Massen werden sie nachfolgend als »lufttrocknende« Träger bezeichnet,
und wenn keramische Farben in ihnen dispergiert sind, werden die entstehenden Gemische
als »lufttrocknende Massen« bezeichnet, da sie durch Entfernung des Lösungsmittels,
d. h. »Trocknen« an Luft, in einem Trockner oder im Ofen fest werden.
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Der letzte Überzug mit der in einem lufttrocknenden Träger dispergierten
keramischen Farbe kann nach verschiedenen Methoden, einschließlich Aufsprühen und
Aufbürsten, aufgebracht werden, vorzugsweise bringt man ihn nach der Siebdrucktechnik
auf. Zur Aufbringung dieses letzten Aufdruckes nach der Siebdrucktechnik geeignete
lufttrocknende Träger enthalten gewöhnlich zusätzlich zu einem flüchtigen Lösungsmittel
Bindemittel, die Zähflüssigkeit erhöhende Zusätze und Dispergiermittel. Bevorzugt
werden jedoch lufttrocknende Träger folgender Zusammensetzung: (f) 50 bis 80% eines
flüchtigen Lösungsmittels, im allgemeinen des Terpen- oder Erdöltyps, wie Terpenäther,
Terpenalkohol und die aromatischen und paraffinbasischen Kohlenwasserstoff-Lösungsmittel,
(g) 15 bis 35% Kolophonium oder Kolophoniumderivate oder Gemische solcher Stoffe,
die als Bindemittel dienen, (h) 0,5 bis 7% Äthylcellulose, welche als viskositätserhöhender
Zusatz und Härter dient, und (i) 0,5 bis 10% eines organischen Phosphates, wie Lecithin
oder phosphoriertes Tallöl, das als Netzmittel dient. Diese Netzmittel sind am wirksamsten
in Mengen von etwa 4 bis 10% im Falle von Lecithin und 0,5 bis 7% im Falle von phosphoriertem
Tallöl, wobei das letztgenannte bevorzugt wird. Es können noch weitere Substanzen
in kleineren Anteilen anwesend sein.
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Tabelle I gibt die Zusammensetzung von fünf bevorzugten Trägern des
hochschmelzenden Typs an, die sich besonders gut bei der Aufbringung aller Überzüge
mit Ausnahme des letzten eignen, während Tabelle II die Zusammensetzung von sechs
bevorzugten lufttrocknenden Trägern für die Aufbringung des letzten Überzuges nach
der Siebdrucktechnik angibt.
| Tabelle II |
| Lufttrocknender Träger |
| Zubereitung P G H I f |
| Polymerisierte Abietinsäure ......... 7,98 15,00 - - 10,03
10,10 |
| Hydriertes Kolophonium ............ 13,60 6,58 20,10 21,11
11,03 11,10 |
| Äthylcellulose ....................... 2,28 2,28 3,30 2,39
3,21 0,86 |
| Diäthyloxalat ....................... 3,28 3,28 3,50 3,66 3,67
3,70 |
| DL-Äpfelsäure ................. . ..... 0,18 0,18 0,20
0,18 0,18 0,18 |
| Terposol Nr.3 ... .. ................. 12,98 12,98 - - 48,44
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| Fichtenöl .......................... . - - 30,00 31,23 16,11
73,31 |
| Erdöllösungsmittel .................. 51;96 51,96 35,60 - -
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| Borsäure ............................ - - 0,40 0,37 - - |
| 10o/oige Lösung von 85°/oiger Ortho- |
| phosphorsäure in Fichtenöl ........ 1,73 1,73 - - 6,62 - |
| Dieselöl ... .. ........................ - - - 36,82 - - |
| Phosphoriertes Tallöl ................ - - - - 0,76 0,75 |
| Lecithin ............................ 6,01 6,01 6,90 4,24 -
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Das in einigen der obigen Zubereitungen verwendete Terposol Nr. 3 ist ein handelsübliches
Terpenlösungsmittel, das als durch Umsetzung eines Terpenkohlenwasserstoffes mit
Methanol erhaltener Terpenäther beschrieben wird. Das in einigen der obigen Zusammensetzungen
verwendete Erdöllösungsmittel ist ein handelsübliches Lösungsmittel vom Typ der
aromatischen Kohlenwasserstoffe.
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Die lufttrocknenden Träger von Tabelle II können hergestellt werden,
indem man ein Gemisch der Bestandteile mit Ausnahme der Fichtenöllösung der Phosphorsäure
und des Lecithins oder phosphorierten Tallöls auf eine mäßig hohe Temperatur, z.
B. etwa 90° C, bis zur Homogenität erhitzt. Man kühlt dann das Gemisch etwas ab,
z. B. auf etwa 41° C, setzt die restlichen Bestandteile zu und rührt den gesamten
Ansatz bis zur Homogenität. Siebdruckfärben werden unter Verwendung solcher Träger
hergestellt, indem man 2 bis 6 Teile Glasemail mit 1 Teil Träger vermischt und das
Gemisch durch ein Walzenmahlwerk oder eine andere Vorrichtung leitet, wie sie üblicherweise
zur Dispergierung keramischer Pigmente in Trägern verwendet wird, um eine gleichmäßige
Farbe herzustellen.
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Die hochschmelzenden Träger von Tabelle I können hergestellt werden,
indem man ein Gemisch der Bestandteile mit Ausnahme des Lecithins, phosphorierten
Tallöls und der Pyrogallussäure bis zur Homogenität auf erhöhte Temperatur, z. B.
etwa 130° C, erhitzt. Dann setzt man die restlichen Bestandteile zu und rührt den
gesamten Ansatz bei etwa gleicher Temperatur bis zur Homogenität. Siebdruckfarben
oder -pasten werden unter Verwendung dieser Träger hergestellt, indem man 2 bis
6 Teile Glasemail mit 1 Teil Träger vermischt und das Gemisch durch ein Walzenmahlwerk
od. dgl. leitet, um eine gleichmäßige Masse herzustellen. Das Gemisch wird während
dieser Bearbeitung gewöhnlich auf einer Temperatur von etwa 80 bis 110° C gehalten.
Die Paste oder Farbe kann dann direkt verwendet oder in eine flache Pfanne geleitet
werden, in der man sie fest werden läßt und dann für Versand oder Lagerung in Stücke
bricht.
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Die nachfolgenden Beispiele erläutern die Verwendung verschiedener
der oben beschriebenen Träger zur erfindungsgemäßen Aufbringung keramischer Verzierungen
auf Glasgegenstände. In allen Fällen werden die Farben unter Verwendung von 2 bis
6 Teilen Glasfarbe je Teil Träger hergestellt. Beispiel 1 Eine durch Dispergierung
einer Glasfarbe in dem hochschmelzenden Träger D von Tabelle I hergestellte Farbe
wird nach der Siebdrucktechnik mittels einer Schablone auf Glasgegenstände aufgebracht.
Die Glasgegenstände befinden sich dabei auf Raumtemperatur, während die Farbe während
des Aufbringens auf 49 bis 110°C gehalten wird. In gleicher Weise bringt man einen
zweiten Aufdruck, der dem ersten nicht überlagert wird, unter Verwendung einer Glasfarbe
auf, die mit dem lufttrocknenden Träger F von Tabelle II hergestellt ist. Beim zweiten
Aufdruck befinden sich sowohl der Glasgegenstand als auch die Farbe auf Raumtemperatur.
Der bedruckte Gegenstand wird dann in der üblichen Weise bei der zur Verschmelzung
des Überzuges mit dem Glas notwendigen Temperatur gebrannt. Bei Aufbringung des
zweiten Aufdruckes treten keine Schwierigkeiten auf; es wird eine ausgezeichnete
Verzierung erhalten.
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Beispiel 2 Man wiederholt das Verfahren gemäß Beispiel l mit der Ausnahme,
daß der zweite Aufdruck dem ersten Aufdruck überlagert und zum zweiten Aufdruck
eine Farbe verwendet wird, die unter Verwendung des lufttrocknenden Trägers J von
Tabelle II hergestellt ist. Man erhält eine ausgezeichnete Verzierung; beim Aufbringen
des zweiten Aufdruckes erfolgt keine Beschädigung des ersten. Ähnliche Ergebnisse
werden erhalten, wenn die Farbe für den zweiten oder überlagerten Aufdruck unter
Verwendung der lufttrocknenden Träger H, I oder K von Tabelle II hergestellt ist.
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Beispiel 3 Man wiederholt das allgemeine Verfahren vom Beispiel 1
mit der Ausnahme, daß auf den Gegenstand drei Aufdrucke aufgebracht werden. Zur
Herstellung der Farbe für die ersten beiden Aufdrucke, deren zweiter auf den ersten
aufgebracht wird, wird der hochschmelzende Träger B verwendet. Zur Herstellung der
Farbe für den letzten Aufdruck, der den ersten beiden Aufdrucken überlagert wird,
wird der lufttrocknende Träger G verwendet. Bei der Aufbringung des zweiten und
dritten Aufdruckes tritt keinerlei Beschädigung irgendeines Druckes auf, und nach
dem Einbrennen der Aufdrucke erhält man einen ausgezeichneten Überzug. Die gleichen
Ergebnisse
@verden erhalten, wenn man zur Herstellung der Farbe
für den letzten Aufdruck den lufttrocknenden Träger I c-erwendet.
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Beispiel 4 Man wiederholt Beispiel 1 mit der Ausnahme, daß die Farbe
für den ersten Aufdruck unter Verwendung des hochschmelzenden Trägers A und die
Farbe für den zweiten Aufdruck, der dem ersten überlagert wird, unter Verwendung
des lufttrocknenden Trägers G hergestellt ist. Nach Einbrennen erhält man eine ausgezeichnete
Verzierung. Im wesentlichen die gleichen Ergebnisse werden erhalten, wenn man zur
Herstellung der Farbe für den ersten Aufdruck den hochschmelzenden Träger C verwendet.
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Die in den Beispielen als Farben bezeichneten keramischen Massen werden
im allgemeinen hergestellt, indem man die keramische Farbe, z. B. ein feingemahlenes
Gemisch von anorganischem Pigment und Glas, entweder in dem hochschmelzenden oder
dem lufttrocknenden Träger im Verhältnis von etwa 2 bis 6 Gewichtsteilen je Teil
Träger suspendiert oder dispergiert, wobei gewöhnlich ein Gewichtsverhältnis von
etwa 4: 1 verwendet wird.
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Das in dem hochschmelzenden Träger verwendete Wachs, Wachsgemisch
oder Gemisch von Wachs und wachsähnlichem :Material soll bei einer Temperatur im
Bereich von 49 bis 110° C schmelzen und etwa 30 bis 80, vorzugsweise 40 bis 60%
des Trägers ausmachen. Beispiele für geeignete Wachse und wachsähnliche Stoffe,
die entweder allein - im Falle bestimmter Wachse - oder im Gemisch verwendet werden
können, um ein in dem erforderlichen Temperaturbereich schmelzendes Material zu
erhalten, sind Paraffin, Carnaubawachs, Spermaceti, Bienenwachs, Canawachs (vgl.
Tabelle I), Mikrowachs, Palmitinsäure, Stearinsäure und feste Seifen.
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Der Äthylcellulosegehalt des hochschmelzenden Trägers soll weder weniger
als etwa 1% noch mehr als etwa 10% betragen, beträgt vorzugsweise 1 bis 5 und in
den bevorzugten lufttrocknenden Trägern etwa 0,5 bis 7%. Die Äthylcellulose dient
zur Erhöhung der Viskosität oder als Dickungsmittel und ferner als Härter. In jedem
Trägertyp kann Äthylcellulose von geringer, mittlerer und hoher Viskosität verwendet
werden, vorzugsweise verwendet man jedoch im allgemeinen eine Cellulose von mittlerer
Viskosität.
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Das Kolophonium oder Kolophoniumderivat soll in dem hochschmelzenden
Träger in einer Menge von 14 bis 68, vorzugsweise 35 bis 55% enthalten sein, in
dem bevorzugten lufttrocknenden Träger in einer Menge von 15 bis _35%. Diese Stoffe
dienen in beiden Trägertypen als Härter und unterstützen das Anhaften des Druckes
an dem Gegenstand. Sie machen ferner die Äthylcellulöse mit dem Wachsbestandteil
des hochschmelzenden Trägers leichter mischbar. Beispiele für diese Stoffe sind
Kolophonium und Abietinsäure, Kolophonium- und Abietinsäureester, wie Methylabietat,
polymerisiertes Kolophonium und polymerisierteAbietinsäure, hydriertes Kolophonium
und hydrierte Abietinsäure und die Metallsalze von Kolophonium und Abietinsäure,
z. B. Zink-, Titan- und Calciumsalze. Das hydrierte Kolophonium wird besonders bevorzugt.
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Der hochschmelzende Träger muß 0,5 bis 10% eines organischen Phosphates,
wie Sojalecithin, wärmebehandeltes oder »gekochtes« Lecithin und phosphoriertes
Tallöl enthalten. Einer oder beide dieser als Netzmittel dienenden Phosphatstoffe
ist auch in den bevorzugten lufttrocknenden Trägern enthalten, und zwar in einer
Menge von 0,5 bis 10%. In beiden Trägertypen wird Lecithin vorzugsweise in einer
Menge von 4 bis 10°/o verwendet, während das phosphorierte Tallöl vorzugsweise in
einer Menge von 0,5 bis 7,0'°/o verwendet wird. Das phosphorierte Tallöl wird bevorzugt.
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Die Pyrogallussäure stellt keinen wesentlichen Bestandteil des hochschmelzenden
Trägers dar. Sie scheint jedoch - z. B. in Konzentrationen von 0,01 bis 10/0 - in
einigen Fällen erwünscht zu sein, um ein Dickwerden des heißen Trägers oder der
Farbe zu verhindern. Ferner ist es im Falle der bevorzugten lufttrocknenden Träger
häufig erwünscht, wenn auch nicht wesentlich, daß kleine Mengen anderer Bestandteile
anwesend sind, wie die Zubereitungen von Tabelle II zeigen. Beispielsweise für solche
andere Stoffe, deren Anwesenheit erwünscht sein kann, um ein Gelieren der Siebdruckfarben
während der Herstellung oder Lagerung zu verhindern, und die Konzentrationen, in
denen sie im allgemeinen angewendet werden, sind Diäthyloxalat (1 bis 5%), DL-Äpfelsäure
(0,1 bis 1o4), Borsäure (0,4 bis 0,6%) und eine 10%ige Lösung von 85°/oiger Orthophosphorsäure
in Fichtenöl (1 bis 10%).
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Die erfindungsgemäße Verwendung eines hochschmelzenden Trägers zur
Aufbringung aller Aufdrucke mit Ausnahme des letzten und eines lufttrocknenden Trägers
zur Aufbringung des letzten Druckes ist in ihrer Art einzig und ergibt ausgeprägte
und wesentliche Vorteile gegenüber Verfahren, bei denen eine der beiden Trägerarten
allein zur Aufbringung aller Drucke verwendet wird. Ein wichtiger Vorteil liegt
darin, daß die Trockner, die bei allen lufttrocknenden Mehrfachdrucken üblich sind,
nicht mehr verwendet werden müssen. Ein weiterer wichtiger Vorteil besteht darin,
daß das Verfahren gemäß der Erfindung die feste Einspannung des Gegenstandes in
einer automatischen Verziermaschine für alle Farbdrucke erlaubt, wodurch das Indeckungbringen
der Vielfarbendrucke vereinfacht und die Notwendigkeit, auf der Flasche eine der
bisher üblichen Paßrippen anzubringen, wegfällt. Durch das Verfahren gemäß der Erfindung
brauchen ferner Schablone und Farbe nicht mehr für den letzten Druck auf erhöhter
Temperatur gehalten zu werden, was bei Verwendung hochschmelzender Massen für alle
Drucke notwendig wäre. Ferner ist die Menge an kohleartigem Material, das in der
Wärmebehandlungszone abgebrannt werden muß, im Vergleich zu allen Heißdrucken verringert.
Schließlich besteht eine geringere Gefahr der Beschädigung vorhergehender Drucke,
wenn der letzte Aufdruck bei Raum- anstatt bei erhöhter Temperatur aufgebracht wird.
Wenn lediglich zwei Drucke aufgebracht werden, kann beim Verfahren gemäß der Erfindung
keine Beschädigung des ersten Aufdruckes durch einen nachfolgenden Heißdruck erfolgen.
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Prozentangaben beziehen sich, wenn nicht anders angegeben, auf das
Gesamtgewicht des Trägers oder der überzügsmasse.