-
Wechselschild für Etiketten u. dgl. Die Erfindung bezieht sich auf
Wechselschilder für Etiketten u. dgl., bei denen durch Verschieben eines band- oder
streifenförmigen Inschriftenträgers in einem ihn. führenden Durchlaß die gewünschte
Inschrift sichtbar gemacht werden kann.
-
Wechselschilder dieser Art sind z. B. vorgesehen für Verpackungen.
Es kann: aber auch vorgesehen sein, daß an solchen Wechselschildern kleinere Gegenstände
angehängt werden sollen, wie Ohrringe, Manschettenknöpfe, Schlüssel od. dgl.
-
Es ist bereits bekannt, Briefpapierpackungen mit wahlweise an oder
auf ihnen anbringbaren Etiketten mit Namens- oder Schmuckbezeichnungen zu versehen,
wobei die Packung mit einem doppelten Deckel versehen ist und der obere Deckel eine
Aussparung bzw. eine auf der Packung angebrachte, aus durchsichtigem Material bestehende
Tasche zur Aufnahme des Etiketts aufweist. Diese Kennzeichnungsmöglichkeit ist nur
auf Briefpapierpackungen und auf das einmalige Einsetzen eines Monogramms u. ä.
beim Verkauf der Briefpapierpackung beschränkt.
-
Es sind ferner Preisanzeigevorrichtungen in Form von Preistafeln bekannt,
wie sie zum Auszeichnen von Waren Verwendung finden. Bei diesen Vorrichtungen sind
bei aufgestellten Preistafeln in waagerechten Führungsschlitzen senkrecht hierzu
verschiebbare streifenförmige Zahlenträger vorgesehen, durch die der gewünschte
Preis wahlweise einstellbar ist. Diese Vorrichtungen beschränken sich nur auf eine
Zahlenangabe mit Hilfe eines relativ großen Auf stellschildes, ohne damit z. B.
die durch die Erfindung angestrebte Möglichkeit zu haben, auf einer Verpackung od.
dgl. ein Zeichen mit persönlicher oder dergleichen Note anzubringen, um durch eine
einfache und schnelle Auswechselbarkeit des Inschriftenträgers die Zahl der Verwendungsmöglichkeiten
zu steigern.
-
Um diese Möglichkeiten zu schaffen und bekannte Mängel zu beseitigen,
ist gemäß der Erfindung bei einem Wechselschild für Etiketten u. dgl., bei dem durch
Verschieben eines band- oder streifenförmigen Inschriftenträgers in einem ihn führenden
Durchlaß die gewünschte Inschrift sichtbar gemacht werden kann, die Anordnung so
getroffen, daß ein mindestens einen Durchlaß aufweisender und an der für das Ablesender
Inschrift vorgesehenen Stelle aus durchsichtigem Material bestehender Körper vorgesehen
ist, der einen Bund zum Auflegen und Abstützen auf der Oberseite eines Etiketts
od. dgl. und einen den Bund durchquerenden und über seine Rückseite hinausragenden
Vorsprung aufweist, dessen Durchlaß oder Durchlässe so angeordnet sind, daß der
in diesen eingeführte Inschriftenträger gleichzeitig eine Verriegelung zum Festhalten
des Körpers am Etikett od. dgl. darstellt. Dadurch wird erreicht, daß bei einer
Vielzahl von Varianten zur persönlichen Gestaltung des Schildes sein Anwendungsbereich
erheblich vergrößert und seine Form so gewählt ist, daß eine Serienfabrikation bei
geringen Fertigungskosten möglich ist. Hierbei kann sich die auswechselbare Inschrift
deutlich von den anderen Inschriften oder Schmuckmotiven, die das Schild selbst
trägt, abheben. Es wird ferner eine Hervorhebung der gewählten Inschrift erreicht,
da bei dem gemäß der Erfindung ausgebildeten Wechselschild das auswechselbare Zeichen
in einer anderen Ebene als der eigentlichen Schildebene erscheint. Ferner ist bei
dieser Unterbringung des Inschriftenträgers erreicht, daß er vor Beschädigungen
und Staub gesichert ist und gleichzeitig auch zur Veriegelung des Körpers selbst
dient.
-
Verschiedene andere charakteristische Ausführungsabwandlungen der
Erfindung ergeben sich im übrigen aus der Beschreibung.
-
Die Erfindung ist nachstehend unter Bezugnahme auf die Zeichnung beispielsweise
erläutert. Es zeigen Fig. 1 bis 4 verschiedene Ausführungsformen. von Bändern oder
Streifen für das erfindungsgemäße Wechselschild, Fig. 5 und 6 Schnitte einer Ausführungsform
eines Wechselschildes, Fig. 7, 8 und 9 Aufsichten auf einen Teil der Fig. 5 und
6 in abgewandelter Form, Fig. 10 und 11 eine Ansicht bzw. einen Schnitt des
in Fig. 8 dargestellten Teiles, Fig. 12 einen Grundriß einer Ausführungsabwandlung
eines Wechselschildes und
F'ig: 13 tuhd 14 eine Piickansicht bzw.
eine Se4teilansicht einer Ausführungsabwandlung eines Teils der Vorrichtung.
-
Wie in Fig. 1 gezeigt ist, befinden sich Zeichen 5 des tandeg oder
Streifens4 ätil Ab#Achnitttn desselben, welche voneinander durch Punktlochungen
ü getrennt sind, sö daß einer oder mehrere Abschnitte leicht abgetrennt werden können,
wobei diese Abschnitte jedoch auch, wie in Fig.2 gezeigt ist, durch scharfe Kniffe
7 voneinander getrennt sein können. Diese sind gegebenenfalls zur Erleichterung
des Abreißens des Bandes oder Streifens an dieser Kniffstel.le eingeritzt, um die
gewiinschte Aufschrift von den nicht gewünschten Aufschriften zu trennen.
-
In Fig.3 zeigt das Band oder der Streifen zwei untereinänderlieggende
Reihen Aufschriften, welche durch Zerreißen des Bandes oder Streifens längs Pünktlöchürigen
öder Kniffe 8 voneinander getrennt werden können.
-
Fig. 4 zeigt einen ringförmigen Aufschriftenträger. Dieser hat einen
kleineren Durchmesser als das Wechselschild, so daß er nicht abgeschnitten oder
abgerissen werden muß, wenn die gewünschte Aufschrift auf dem Wechselschild od.
dgl. erscheint.
-
In Fig. 5 und 6 enthält .das Wechselschild 1 eine Öffnung 13, in welche
ein Teil 14 aus einem durchsichtigen Werkstoff eingesetzt ist. Dieser Teil besitzt
einen Bund 15, welcher seinen Durchtritt durch die Öffnung 13 in einer Richtung
verhindert, sowie einen kanalförmigen Dürchlaß 16, durch welchen zier die Aufschriften
tragende Streifen 4 tritt.
-
Der Streifen 4 wird hierauf an der Grundplatte des Wechselschildes
durch Kleben oder auf andere Weise befestigt, damit die durch den Streifen, das
Wechselschild und den durchsichtigen Teil gebildete Anordnung ein Ganzes bildet:
Die Form des Teils 14 kann natürlich ganz beliebig sein. Fig. 7 bis 10 zeigen Ausführungsformen
desselben.
-
Der in dem Teil 14 angebrachte kanalförmige Durchlaß 16 kann sich
in der Längsrichtung oder in der Breitenrichtung desselben erstrecken. In Fi.g.
9 besitzt der Teil 14 zwei Durchlässe 17 und 18 zur gleichzeitigen Sichtbarmachung
von zwei verschiedenen Aufschriften. Natürlich kann auch je nach der .Zahl der sichtbar
zu machenden Aufschriften eine andere Zahl Durchlässe vorgesehen werden, Fig. 12
zeigt eine besondere Anwendungsform der Vorrichtung ,der vorhergehenden Figuren,
bei welcher eine Aufschrift 19 in einer Öffnung 20 eines Plättchens oder einer Pappscheibe
2.1 erscheint, welche sa ausgebildet ist, daß sie als Halter für Schmucksachen 22,
Lederwaren oder Phantasieartikel dienen kann. Diese Artikel können insbesondere
Ohrringe sein, wie bei dem dargestellten Beispiel Manschettenknöpfe, Medaillons
usw.
-
in den Fig. 13 und 14 ist eine Ausführungsabwandlung der Vorrichtung
dargestellt, bei welcher ein z. B. aus Metall bestehender Rahmen 23 an den Enden
seiner rechteckigen Durchbrechung nach hinten abgebogene Laschen 24 bildet, in welchen
Öffnungen 25 für den Durchtritt des die Aufschriften tragenden Streifens angebracht
sind. Dieser Rahmen weist nicht dargestelhe Befestigungsmittel zu seiner Anbringung
auf einem Wechselschild oder einer Verpackung, z. B. einer Schachtel, einem Sack,
einem Schrein, usw. auf.
-
Die oben beschriebenen Ausführungsformen der Anzeigevorrichtungen
können zur Bezeichnung der Mengen von verschiedenen Gegenständen benutzt werden,
wie Verpackungsgegenständen, Tüten, Schachteln aus Papier, Metall od. dgl., Schreinen,
Behältern zur Verpackung von Konditorwaren usw.
-
Die zur Herstellung der beschriebenen Vorrichtungen benutzten Werkstoffe
können ganz verschiedener Art sein. So ist es insbesondere möglich, diese ganz oder
teilweise aus plastischer :Masse, Metall, Papier usw. herzustellen. Die von den
Bändern oder Streifen sowie von den Wechselschildern getragenen Aufschriften können
sich nur auf einer Seite derselben oder auf ihren beiden Seiten befinden.
-
Falls die Aufschriften die Buchstaben des Alphabets sind, können die
diese Aufschriften tragenden Streifen auf einer Seite die Hälfte dieser Buchstaben
und auf der anderen Seite die andere Hälfte derselben tragen. Ferner können z, B.
die Wechselschilder durch einen Anfangsbuchstaben tragende Plättchen ergänzt werden.
Die Buchstaben der Bänder oder Streifen können zu ihrer Verschönerung Verzierungen
aufweisen, Zur leichteren Sichtbarmachung der Aufschriften kann an dem Wechselschild
ein Randwulst gebildet werden, welcher die in dem Wechselschild oder dem Artikel
angebrachten Schlitze oder Fenster umgibt. Die Fenster können mit durehs:ichtigen
Platten oder Blättern bedeckt werden. Die die Aufschriften tragenden Teile oder
Wechselschilder können gegebenenfalls mit Trockenleim überzogen werden, welcher
zur Befestigung der Scheibe oder des gewünschten Streifenabschnitts befeuchtet wird.
Ferner können an dem gleichen Gegenstand mehrere der obigen Ausführungsformen kombiniert
werden,