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Vorrichtung zum Aufschneiden der Noppen von Florgeweben Die Erfindung
betrifft eine Vorrichtung zum Aufschneiden der Noppen von Florgeweben mit zwei kammartigen
Messern, von denen mindestens eines relativ zum andern eine Hin- und Herbewegung
quer zur Längsrichtung der Messerzähne ausführt, so daß zwischen den Zähnen der
beiden Messer eine Scherwirkung erzielt wird. Derartige Vorrichtungen sind an sich
bekannt, haben aber vielfach einen so verwickelten Aufbau, daß sie in der Herstellung
teuer und im Betrieb unzuverlässig sind und einem starken Verschleiß unterliegen.
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Es fehlt nicht an Versuchen, solche Schneidvorrichtungen zu verbessern.
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Bei einer bekannten Vorrichtung dieser Art ist eine Fördervorrichtung
vorgesehen, welche die Gewebebahn an der Schneidstelle abwechselnd beschleunigt
und verzögert; diese ist mit einer Schneidvorrichtung mit Kammessern kombiniert,
die quer zur Vorschubrichtung gegen die Oberfläche der Stoffbahn so angestellt sind,
daß sie seitlich an der zu beschneidenden Kante vorstehen. Zur Durchkrümmung der
Stoffbahn und zur Aufrichtung der Fadenschlaufen dient eine Art von Gebläse, dessen
Luftstrom die Fadenschlaufen senkrecht zur Stoffbahnebene stellt, so daß sie von
der Schneidvorrichtung erfaßt und zerschnitten werden können. Dadurch ergibt sich
der Vorteil, daß besondere Führungen für die Gewebebahn wegfallen können.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, derartige Schneidvorrichtungen
grundsätzlich einfacher zu gestalten.
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Die Vorrichtung nach der Erfindung geht von den eingangs erwähnten
Vorrichtungen zum Aufschneiden der Noppen von Florgeweben mit zwei kammartigen Messern
aus und besteht im wesentlichen darin, daß das bewegliche Messer nur die Hälfte
der Zähne des Messers bei gleicher Messerbreite aufweist und der Ausschlag der Zähne
des beweglichen Messers sich im wesentlichen nur über die Breite eines Zahnes und
einer zwischen diesen Zähnen liegenden Lücke des festen Messers erstreckt.
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Vorzugsweise besitzen die Zähne des festen Messers im wesentlichen
denselben Abstand wie die Reihen der Noppen des Florgewebes.
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Die Schneidvorrichtung nach der Erfindung hat unter anderem den Vorteil,
daß jeder Zahn des beweglichen Messers nur den Raum bestreicht, der von einem Paar
anliegender Zähne des festen Messers und dem entsprechenden Zwischenraum zwischen
den Zähnen eingenommen wird, so daß nur die Gewebefasern, die sich zwischen den
ein einziges Paar bildenden Zähnen des unbeweglichen Messers befinden, durchschnitten
werden.
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Eine solche Schneidvorrichtung ist beispielsweise zum Schneiden der
Noppenreihen von Florgeweben oder von Geweben nach Art von ungerissenem Samt bestimmt.
Ganz besonders eignet sie sich aber zur Verwendung bei der Verhakungsvorrichtung
nach der deutschen Patentschrift 958 100. Die in dieser Patentschrift beschriebene
Verhakungsvorrichtung weist zwei mit samtartigem Flor bedeckte Gewebestücke auf,
von denen mindestens ein Teil gebogen ist, um Haken zu bilden.
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Die Zeichnung veranschaulicht beispielhaft und schematisch eine Ausführungsform
der Schneidvorrichtung nach der Erfindung.
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Fig. 1 zeigt die Vorrichtung in perspektivischer Darstellung; Fig.
2 ist ein Teilschnitt nach Linie II-II der Fig. 1; Fig. 3 und 4 verdeutlichen die
Arbeitsweise der Schneidevorrichtung gemäß der Erfindung; Fig. 5 stellt ein samtartiges
Gewebe im Schnitt dar, dessen Flor zum Teil Haken bildet.
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Die mit Hilfe der Fig. 1 bis 4 beschriebene Schneidevorrichtung weist
zwei kammförmige Messer 1 und 2
auf. Das nachstehend als unbewegliches
Messer bezeichnete Messer 1 besitzt zweimal mehr Zähne 3 als das Messer
2, das als bewegliches Messer bezeichnet wird. In dem dargestellten Beispiel wird
das unbewegliche Messer 1 durch einen Kamm mit acht Zähnen 3
veranschaulicht,
während das bewegliche Messer 2 auf der gleichen Betriebsbreite nur vier
Zähne 4 aufweist.
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Das bewegliche Messer 2 wird durch irgendeinen bekannten Mechanismus
quer zur Achse der Zähne in eine wechselweise Versatzbewegung mitgenommen.
Der
Ausschlag dieser Hin- und Herbewegung ist so gewählt, daß er im wesentlichen gleich
groß ist, wie der Abstand von Mitte zu Mitte zweier Zähne 3 des unbeweglichen Messers
1. Auf diese Weise bewegt sich jeder Zahn 4 des beweglichen Messers nur in bezug
auf dasselbe Paar der benachbarten Zähne des unbeweglichen Messers 1. Daher werden
nur die Flornoppen oder Fasern aller Art, die sich zwischen den zwei Zähnen 3 eines
gleichen Paares befinden, vom entsprechenden Zahn 4 des beweglichen Messers 2 durchschnitten.
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Ist die Schneidevorrichtung zur Bildung von Haken auf den ?\TOppenreihen
eines Gewebes von der Art ungerissenen Samtes bestimmt, so verwendet man einen Messerkamm,
dessen Zähne 3 des unbeweglichen Messers 1 im wesentlichen gleich dem Abstand der
Noppenreihen des Gewebes sind, so daß die Schneidevorrichtung gleichzeitig in verschiedene
Noppenreihen eingeführt werden kann (siehe Fig. 3).
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Die Noppen 5 einer gleichen Reihe des Gewebes bewegen sich rittlings
auf dem entsprechenden Zahn 3 des unteren Messers 1 vorwärts. Bei der Ankunft dieser
Noppen 5 in der in Fig. 4 mit f bezeichneten Zone wird nur ein Schenkel der Noppe
5 von dem entsprechenden Zahn 4 des oberen Messers 2 auf der in Fig. 3 und 4 angegebenen
Höhe h zerschnitten. In der Tat führt die Verschiebung des Messers 2 quer
zum Messer 1 zur Abtrennung eines der Schenkel der Noppen5, und zwar jenes
Schenkels, der sich zwischen den Zähnen 3 eines gleichen Paares befindet. Sobald
die Noppen 5 zerschnitten sind, werden sie vom Gewebe in die Richtung g gezogen,
um so der Schneidevorrichtung zu entgehen.
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Alle Noppen 5, die sich auf demselben Zahn 3 a folgen, werden in bezug
auf Fig.3 auf ihrem rechten Schenkel zerschnitten, während alle Noppen, die auf
dem Zahn 3 b gestaffelt sind, auf dem linken Schenkel zerschnitten werden. Dies
erlaubt, sowohl auf der linken als auch auf der rechten Seite Haken zu erhalten.
Derselbe Vorgang wiederholt sich zwischen den Zähnen 3 c und 3 d, denn der diesem
Paar Zähne 3 c und 3 d entsprechende Zahn 4 führt die gleiche Hin- und Herbewegung
aus, wie der dem Paar Zähne 3 a und 3 b entsprechende Zahn 4.
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Nach Beendigung des Schneidevorganges weist das ungerissene genoppte
Gewebe, das von einem Grund 6 gebildet wird, der l`Toppen 5 trägt, auf Zwischenhöhe
und nur auf einer ihrer Seiten geschnittene Noppen auf (siehe Fig. 5). Alle diese
Noppen 5 sind inzwischen in Haken verwandelt worden. Teil 7 jeder Noppe 5 bildet
den eigentlichen Haken, während Teil 8 eine gewöhnliche aufgerichtete Florfaser
darstellt.
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Mit der beschriebenen Schneidevorrichtung kann man ein mit hakenförmigen
Noppen versehenes Gewebe herstellen, wie es in der deutschen Patentschrift 958 100
beschrieben ist. In der Tat erlaubt diese Schneidevorrichtung das Aufschneiden der
Noppen wirtschaftlich und fortlaufend ohne nennenswerte Schwierigkeiten durchzuführen,
da die Zähne 3 des unbeweglichen Messers 1 von selbst unter den kleinen, von den
zu schneidenden Noppen gebildeten Bogen geführt werden.
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In dem vorstehend beschriebenen Beispiel war das bewegliche Messer
2 oberhalb des unbeweglichen Messers 1 angeordnet. Es ist jedoch selbstverständlich,
daß die relative Lage dieser beiden Messer 1 und 2 umgekehrt sein könnte, wobei
das bewegliche Messer 2 unter das unbewegliche Messer 1, d. h. zwischen den Grund
6 des Gewebes und das unbewegliche Messer 1 zu liegen käme.
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Ebenso können die Ausmaße und die Form der Zähne 3 und 4 in jedem
besonderen Fall gewählt werden, je nach der Art des ungerissenen Samtgewebes, das
von der Schneidevorrichtung bearbeitet werden soll.