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Zündkapsel Die Erfindung betrifft eine Zündkapsel. Die bekannten Zündkapseln
oder Zündpillen bestehen aus einem oder mehreren zusammengepreßten pyrotechnischen
Elementen, die in einer metallischen Hülse angeordnet sind. Das Verschließen der
Hülse kann auf verschiedene Weise erfolgen, z. B. kann der Rand der Hülse um ein
Plättchen herumgebördelt werden. Man kann auch einen Deckel, der einen Teil des
pyrotechnischen Satzes enthält, in die Hülse hineindrücken, in die der übrige Teil
des pyrotechnischen Satzes vor dem Einsetzen des Deckels hinein-epreßt worden ist.
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Im ersteren Fall muß das Plättchen von genügender Dicke und Festigkeit
sein, damit das Umbördeln keinen Druck auf die Zündelemente ausüben kann. Daraus
ergibt sich bei dieser Art Zündladungen eine geringere Empfindlichkeit und eine
geringere Zündgeschwindigkeit beim Auftreffen des Schlagbolzens, einer Stoßwelle
oder irgendeines anderen Übertragungsmittels, das vor dem Erreichen der Zündelemente
das Plättchen durchstoßen muß.
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Im zweiten Fall muß ein Teil der Zündelemente gegen ein Plättchen
sehr geringer Dicke und Festigkeit, z. B. gegen ein Stück Papier, gedrückt werden,
das vorher in den mit einer Öffnung geringeren Durchmessers versehenen Deckel eingelegt
wurde. Der Deckel wird anschließend in eine mit den übrigen Zündelementen gefüllte
Hülse unter Druck eingepreßt. Hierbei müssen die in den beiden Teilen enthaltenen
Zündelemente in innige Berührung miteinander gebracht werden. Versuche haben gezeigt,
daß jede Unterbrechung der Kontinuität der im Innern der Zündkapsel enthaltenen
pyrotechnischen Elemente eine Verminderung der Wirksamkeit der Zündkapsel mit sich
bringt, ja sogar Versager zur Folge haben kann. Handelt es sich um Zündkapseln für
Geschosse, so kann auch die Gefahr einer vorzeitigen Zündung dadurch entstehen,
daß der Deckel unter der Wirkung von Beschleunigungen, die vor dem Abschuß auf ihn
einwirken, in die Hülse eingedrückt wird.
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Der für das Einpressen des Deckels erforderliche Druck und infolgedessen
die Tiefe des Einpressens des Deckels in die Hülse sind eine Funktion seines Außendurchmessers.
Daraus ergibt sich, daß, wenn der Deckel zu stramm in die Hülse geht, die verwendete
Presse, deren Arbeitsgangende selbsttätig durch einen bestimmten Höchstdruck bestimmt
wird, bereits ausgelöst wird, bevor der Deckel richtig in die Hülse eingedrückt
worden ist. Geht der Deckel zu leicht in die Hülse hinein, so ist dies für die Gleichmäßigkeit
der Arbeitsweise der Zündladung von Nachteil. Der Deckel wird beim Anschlagen der
Zündladung aus der Hülse herausgedrückt, und der Detonationsdruck ist von einem
Schuß zum anderen nicht gleichmäßig. Man konnte diese Nachteile, die sich durch
die bei den in Frage kommenden großen Herstellungsserien zu beachtenden Herstellungstoleranzen
ergeben, bis jetzt nicht vermeiden.
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Durch die Erfindung ist dies nun bei einer Zündkapsel gelungen, die
aus einer Hülse, einem in die Hülse eingesetzten Deckel und mindestens einem in
der Hülse befindlichen pyrotechnischen Element besteht, und zwar dadurch, daß Hülse
oder Deckel an den Flächen, mit denen sie sich berühren, mit punkt- oder linienförmigen
Einprägungen versehen sind, die sich beim Eindrücken des Deckels in die Hülse elastisch
verformen. Hierdurch ergibt sich ein im wesentlichen konstanter Einpreßdruck für
den Deckel, weil die Passungsunterschiede durch die Verformung der Einprägungen
ausgeglichen werden.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform gemäß der Erfindung haben die
Einprägungen die Form einzelner, rundum angeordneter Warzen, die an der Seitenwand
des Deckels nach außen oder an der Seitenwand der Hülse nach innen ragen.
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Es ist aber auch möglich, statt mehrerer Warzen einen ringsum verlaufenden
Ringwulst an dem Deckel oder an der Hülse vorzusehen.
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In der Zeichnung ist eine Zündkapsel gemäß der Erfindung beispielsweise
dargestellt, und zwar zeigt Fig. 1 einen Längsschnitt durch die Zündkapsel und Fig.2
eine Ansicht des zur Hälfte geschnittenen Deckels.
Die Zündkapsel
besteht aus einer Hülse 1, einem in diese einsetzbaren Deckel 2 und einer Zündladung,
die sich aus drei übereinanderliegenden Sprengstoffschichten 3 a, 3 b und 3 c zusammensetzt.
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Die Sprengstoffschicht 3d ist in das untere, geschlossene Ende der'Hülsel"eingepreßt;
während- die beiden anderen Schichten 3 b und 3 c in den Deckel 2 eingepreßt sind,
dessen Öffnung 4 durch ein Plättchen 5 geringer Stärke, z. B. aus Papier oder Pappe,
vorher abgeschlossen wurde.
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Die chemischen und pyrotechnischen Eigenschaften der Sprengstoffschichten
sind für das Wesen der Erfindung ohne Bedeutung. So können die Sprengstoffschichten
3 ca und 3 b aus sechskantigen Sprengstoffstäben verschiedener Dichte und die Schicht
3c aus einem empfindlichen Zündstoff, wie beispielsweise Knallquecksilber, bestehen.
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Der Deckel 2 weist auf seinem Umfang- Warzen 6 auf, die z. B. durch
Einprägungen der Wandung an diesen Stellen gebildet sein können. Diese Warzen sind
so ausgebildet, daß sie sich beim Einpressen des Deckels 2 in die Hülse 1 etwas
zurückdrücken lassen. Der Außendurchmesser des Deckels 2 kann dadurch innerhalb
bestimmter Toleranzen variieren, ohne daß der Deckel deshalb lose in der Hülse sitzt.
Vielmehr verformen sich die Warzen je nach der Größe des Außendurchmessers des Deckels
mehr oder weniger, ohne daß sich dadurch die Reibung zwischen den beiden Teilen
wesentlich ändert. Tatsächlich berühren sich- die beiden Teile auf sehr kleinen
Flächen, die sich beider Deformation vergrößern. Die Reibungskräfte können durch
entsprechende Wahl der Größe und der Zahl der- Warzen auf die gewünschte Höhe gebracht
werden.
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An Stelle mehrerer Warzen 6, wie sie in Fig. 2 gezeigt sind, kann
auch ein ringförmiger Wulst vorgesehen werden, der eine ähnliche Wirkung haben würde.
Auch ist es möglich, die Warzen oder den Ringwulst statt auf der Außenseite des
Deckels 2 auf der Innenseite der Hülse 1 vorzusehen.