DE1043450B - Gasdruckdichte Giessharz-Sperrmuffe fuer vieladrige elektrische Kabel, insbesondere fuer unter Gasinnendruck stehende Fernmeldekabel - Google Patents
Gasdruckdichte Giessharz-Sperrmuffe fuer vieladrige elektrische Kabel, insbesondere fuer unter Gasinnendruck stehende FernmeldekabelInfo
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- H02—GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
- H02G—INSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
- H02G15/00—Cable fittings
- H02G15/20—Cable fittings for cables filled with or surrounded by gas or oil
- H02G15/24—Cable junctions
- H02G15/25—Stop junctions
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- Cable Accessories (AREA)
Description
DEUTSCHES
Es sind Gießharzmuffen bekannt, bei denen die axial geführten Leiter bzw. Adern in quer zur
Muffenachse angeordneten Abstandhaltern gelagert sind. Dadurch wird beim Ausgießen der Muffe bzw.
Muffenform die vorgeschriebene Aderlage bzw. ein gleichmäßiger gegenseitiger Abstand der Adern gesichert.
Diese Ausführung ist aber nur bei elektrischen Kabeln mit wenigen Adern, z. B. bei Starkstromkabeln,
geeignet. Enthält das Kabel eine große Anzahl von Adern, z. B. bei Fernmeldekabeln, Steuerkabeln
usw., so würden sich bei dieser Anordnung große Muffendurchmesser ergeben, da ein bestimmter
gegenseitiger Abstand der Adern nicht unterschritten werden darf.
Gemäß der Erfindung werden bei einer gasdruckdichten Gießharz-Sperrmuffe für vieladrige elektrische
Kabel, insbesondere für unter Gasinnendruck stehende Fernmeldekabel, bei der die blankgemachten Adern
innerhalb der Muffe vom Gießharz umschlossen sind, die blanken Adern in einem dem ankommenden und
dem abgehenden Kabel zugeordneten Führungskörper quer zur Kabelachse gelagert. Vorteilhaft erhält der
Führungskörper die Form eines Doppel-T-Stückes, dessen Steg zwischen dem ankommenden und dem abgehenden
Kabel liegt und in dessen Flansche quer verlaufende Führungskanäle zur Lagerung der miteinander
verbundenen blanken Adern eingearbeitet sind. Es ist aber auch möglich, dem ankommenden und abgehenden
Kabel getrennte, vorzugsweise plattenförmige Führungskörper zuzuordnen.
Es ist eine Verbindungsmuffe für vieladrige elektrische
Kabel oder Leitungen, insbesondere Fernmeldekabel mit einem Gehäuse, das aus zwei aufeinanderlegbaren
Teilen besteht, an welche die beiden miteinander zu verbindenden Kabel- oder Leitungslängen
angeschlossen sind, bekanntgeworden, bei der die beiden Gehäuseteile mit kammartigen Ausschnitten
versehen sind, in welche die Enden der Adern jeder Kabel- oder Leitungslänge eingeführt und welche
beim Zusammenlegen der Gehäuseteile in geeignete Richtung gebracht werden, so daß jedes aus einem
Ausschnitt eines Gehäuseteiles herausragende Aderende mit dem aus dem entsprechenden Ausschnitt des
anderen Gehäuseteiles herausragenden Aderende verbunden werden kann. Vorteilhaft sollen die Kupplungsflächen
der aufeinanderlegbaren Gehäuseteile schräg verlaufen. Diese bekannte Verbindungsmuffe
verfolgt den Zweck, an der Montagestelle die entsprechenden Adern der beiden aneinanderzuschließenden
Kabellängen rasch und sicher, und zwar auch von ungelernten Arbeitskräften miteinander verbinden zu
können. Die Verbindung der Adern findet also zwischen zwei getrennten Endverschlüssen statt und
nicht —- wie beim Erfindungsgegenstand — innerhalb Gasdruckdichte Gießharz-Sperrmuffe
für vieladrige elektrische Kabel,
insbesondere für unter Gasinnendruck
stehende Fernmeldekabel
Anmelder:
Siemens & Halske Aktiengesellschaft,
Berlin und München, München 2, Witteisbacherplatz 2
Fritz Mickoleit, Berlin-Spandau,
und Dipl.-Ing. Georg Werner, Berlin-Charlottenburg,
sind als Erfinder genannt worden
ein und derselben Muffe in einem Führungskörper. Abgesehen hiervon liegen bei der bekannten Muffe die
miteinander verbundenen Adern mit ihrer Spleißstelle nicht quer zur Kabel- bzw. Muffenachse, sondern seitlich
an den gegeneinandergelegten Endverschlüssen. Ferner ist zu beachten, daß die Muffe nicht ausgegossen
wird, weil dies dem beabsichtigten Zweck, nämlich ein schnelles Lösen der Verbindung zu ermöglichen,
widersprechen würde.
Weiterhin ist eine Kreuzungsmuffe für Fernmeldekabel bekanntgeworden, in der die ankommenden und
abgehenden Leitungen an einander gegenüberliegende Lötösenreihen geführt sind und die Kreuzungen zwischen
den Lötösen vorgenommen werden. Bei dieser Muffe findet keine unmittelbare Verbindung oder Verspleißung
von quer zur Kabel- oder Muffenachse verlaufenden Kabeln statt. Auch diese für Kreuzungszwecke vorgesehene Muffe wird nicht ausgegossen,
denn dies würde einerseits Kopplungsänderungen und andererseits eventuell eine störende Beeinflussung der
vorgesehenen Federkontakte zur Folge haben.
Die Erfindung wird im folgenden an Hand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele
näher erläutert.
Die Fig. 1 deutet in perspektivischer Darstellung einen nach der Erfindung hergestellten Gießharzkörper
in Muffenform an. Es ist angenommen, daß zwei Fernmeldekabel mit sternverseilten Adergruppen
durch eine Gießharzmuffe gasdicht miteinander zu verbinden sind. Es sind 10 und 11 die Kabelseele und
der Kabelmantel des ankommenden Kabels und 10'
i09 678/259
und 11' die Kabelseele und der Kabelmantel des abgehenden Kabels. Erfindungsgemäß ist zwischen den
Sternvierern 12 des ankommenden und den Sternvierern 12' des abgehenden Kabels das Führungsstück
13 angeordnet, das einen Doppel-T-förmigen Querschnitt hat, wobei der Steg zwischen den ankommenden
und abgehenden Sternvierern liegt und in die Flansche quer verlaufende Führungskanäle 14 eingearbeitet
sind. Der Deutlichkeit wegen ist in der Figur die Durchverbindung der Adern 15 und 15' nur eines
einzigen Sternvierers dargestellt. Es wird gezeigt, daß die Verdrillung der Sternvierer bis kurz vor ihrer
Ouerführung aufrechterhalten wird, was zur Erzielung kleiner Kopplungen von Bedeutung ist. Die
Adern werden an ihren Enden von der Isolierung befreit und blank miteinander verwürgt und verlötet.
Die Verwürgestellen, die mit 16 bezeichnet sind, werden in die Führungskanäle 14 des Führungskörpers
eingelegt, um eine gegenseitige Berührung der blanken Adern zu vermeiden. Nach Fertigstellung aller
Aderspleiße wird die gesamte Spleißstelle in einer Gießform mit einem Gießharz umgössen, so daß der
Gießharzkörper 17 entsteht. Da bei dieser Ausführung einerseits die ankommenden Adern von den abgehenden
Adern durch das Führungsstück voneinander getrennt und die blanken Aderverbindungsstellen voneinander
in Abstand gehalten und in Gießharz eingebettet sind, ist eine völlige Gewähr für eine gasdruckdichte
Verbindung der Kabel gegeben.
Der Führungskörper, der für hochadrige Kabel eine verhältnismäßig große Länge annehmen kann, wird
vorteilhaft aus mehreren in Längsrichtung aufeinanderfolgenden gleichartigen Teilkörpern zusammengesetzt.
Die Teilkörper können an ihren aneinanderstoßenden Stirnflächen mit ineinandergreifenden Vor-Sprüngen
und Vertiefungen, z. B. mit Zapfen und Bohrungen, versehen und gegebenenfalls ferner miteinander
verklebt werden, um einen festen Zusammenhalt der Teilkörper zu erzielen. Eine Ausführungsform eines derartigen Teilkörpers ist in der Fig. 2
dargestellt. Hiernach ist der Teilkörper 13 mit den Aderführungskanälen 14 an der einen Stirnfläche mit
dem Vorsprung 18 und an der anderen Stirnfläche mit einer diesem Vorsprung angepaßten Vertiefung versehen.
Auf diese Weise können die gleichartig ausgebildeten Teilkörper durch Ineinanderstecken miteinander
verbunden werden. Die Teilkörper sind im Spritz- oder Preßverfahren in einfacher Weise herstellbar,
und es ist möglich, aus den gleichartigen Teilkörpern beliebig lange Führungskörper zu bilden.
Die Fig. 3 zeigt eine weitere zweckmäßige Ausführungsform für einen Führungskörper mit Doppel-T-förmigem
Querschnitt. Hiernach ist der Führungskörper an seinen Flanschen mit parallel zum Steg verlaufenden
vorspringenden Rippen 19 versehen, so daß zwischen je zwei Rippen ein freier Kanal 21 entsteht,
um die an den Enden von der Isolierung befreiten Adern 15 und 15' an der Stelle 16 in freier Lage miteinander
verspleißen zu können. Zur Führung der Adern dienen die Durchführungslöcher 20 in den
Seitenrändern der Flansche und die Führungskanäle
14 in den Rippen 19. Zur Erleichterung der Herstellung ist der Führungskörper zweiteilig ausgeführt,
wobei beide Teile durch Verkleben oder andere Maßnahmen, z. B. durch Anordnung von Vorsprüngen und
Vertiefungen, wie Zapfen und Bohrungen, an den Teilungsflächen, miteinander verbunden werden
können.
Nach der Fig. 4, in der die Querschnittfläche im
Bereich der Aderführungskanäle 14 angedeutet ist, befinden sich zwischen den Führungskanälen und an den
Enden des Führungskörpers besondere Stege bzw. Querwände 22, um die Sicherheit gegen Aderberührungen
zu erhöhen. Ferner sind in den Aderführungskanälen die Vorsprünge 23 vorgesehen, so daß die
Aderverspleißungen 16 frei liegen. Auch dieser Führungskörper kann zweiteilig ausgeführt werden, wobei
eine Teilung quer zum Steg vorteilhaft sein kann.
Bei dem in der Fig. 5 dargestellten Ausführungsbeispiel sind dem ankommenden und dem abgehenden
Kabel getrennte plattenförmige Führungskörper zugeordnet. Diese Anordnung ist entsprechend dem dargestellten
Beispiel mit Vorteil für solche Fälle anwendbar, in denen das ankommende und abgehende
Kabel in senkrechter Lage vom gleichen Ende her in die Gießharzmuffe eingeführt werden. Die Kabelseele
und der Kabelmantel des ankommenden und des abgehenden Kabels sind in Übereinstimmung mit der
Fig. 1 mit 10 und 11 bzw. mit 10' und 11' bezeichnet. Die Kabel sind durch die Grundplatte 24, die vorteilhaft
aus Messing od. dgl. besteht, gasdicht hindurchgeführt. Dem ankommenden Kabel 10/11 ist die
Isolierstofrplatte 25 und dem abgehenden Kabel 10711' die IsoHerstoffplatte 25' zugeordnet. Die beiden durch
Isolierstoffbolzen 26 fest miteinander verbundenen Platten sind mit Führungslöchern 27 und 27' zum
Hindurchführen der Adern 15 und 15' versehen. Die Figur deutet die Verspleißung von vier Adern an. Danach
werden die Adern 15 und 15' in dem zwischen den beiden Platten gebildeten Raum von innen her
durch die Führungslöcher 27 und 27' nach außen geführt und die blankgemachten Adern im Bereich
zwischen den Platten an den Stellen 16 in freier Lage miteinander verspleißt. Nach Fertigstellung der Aderverspleißungen
wird über die Spleißstelle die gestrichelt dargestellte Haube 28 aus Messing od. dgl.
gestülpt, die mit der Grundplatte 24 dicht verlötet wird. Die Haube hat oben zwei Öffnungen 29, durch
die der durch die Platte 24 und Haube 28 gebildete Raum mit einem Gießharz ausgegossen wird. Die frei
liegenden Spleißstellen 16 werden dabei einzeln mit dem Gießharz umgössen, so daß die gasdichte Verbindung
der beiden Kabel garantiert ist.
Die Erfindung ist nicht auf die angegebenen Ausführungsmöglichkeiten
beschränkt. So können die Führungskörper eine andere zweckentsprechende Gestalt erhalten. Das gilt auch hinsichtlich der Vorsprünge
18 und der dazugehörigen Vertiefungen. Die im Führungskörper 13 vorgesehenen Aderführungskanäle
können auch schräg zur Achse des Führungskörpers verlaufen. Der Führungskörper kann aus
einem spritzfähigen thermoplastischen Material, aus einem Kunstharzpreßstoff oder auch aus einem anderen
Isolierstoff, wie Glas oder Porzellan, bestehen.
Claims (13)
1. Gasdruckdichte Gießharz-Sperrmuffe für vieladrige elektrische Kabel, insbesondere für unter
Gasinnendruck stehende Fernmeldekabel, bei der die blankgemachten Adern innerhalb der Muffe
vom Gießharz umschlossen sind, dadurch gekennzeichnet, daß die blanken Adern in einem dem ankommenden
und dem abgehenden Kabel zugeordneten Führungskörper quer zur Kabel- bzw. Muffenachse verlaufen.
2. Gießharzmuffe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Führungskörper die Form
eines Doppel-T-Stückes hat, dessen Steg zwischen
dem ankommenden und abgehenden Kabel liegt und in dessen Flansche quer verlaufende Führungskanäle (14) zur Lagerung der miteinander verbundenen
blanken Adern eingearbeitet sind.
3. Gießharzmuffe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Führungskörper an seinen
Flanschen mit parallel zum Steg verlaufenden vorspringenden Rippen (19) versehen ist, so daß
zwischen je zwei Rippen ein freier Kanal (21) entsteht, um die blankgemachten Adern in freier
Lage miteinander verspleißen zu können.
4. Gießharzmuffe nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß in den Seitenrändern der
Flansche Durchführungslöcher (20) und in den Rippen (19) Führungskanäle (14) zur Führung
der Adern vorgesehen sind.
5. Gießharzmuffe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen den Aderführungskanälen (14) und an den Enden des Führungskörpers besondere Stege bzw. Querwände (22) zur
Erhöhung der Sicherheit gegen Aderberührungen vorgesehen sind.
6. Gießharzmuffe nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß in den Aderführungskanälen
beiderseits der Aderspleißstelle Vorsprünge (23) vorgesehen sind, so daß die Aderverspleißungen
frei liegen.
7. Gießharzmuffe nach den Ansprüchen 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Führungskörper
aus mehreren in der Längsrichtung aufeinanderfolgenden gleichartigen Teilkörpern zusammengesetzt
ist.
8. Gießharzmuffe nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Teilkörper an ihren aneinanderstoßenden
Stirnflächen mit ineinandergreifenden Vorsprüngen (18) und diesen Vorsprüngen
angepaßten Vertiefungen versehen sind.
9. Gießharzmuffe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß dem ankommenden und abgehenden
Kabel getrennte, vorzugsweise plattenförmige Führungskörper (25, 25') für die Adern zugeordnet
sind.
10. Gießharzmuffe nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das ankommende und abgehende
Kabel vom gleichen Ende her in die vorzugsweise stehend angeordnete Gießharzmuffe eingeführt
sind und die den beiden Kabeln zugeordneten Führungsplatten in paralleler Lage zueinander und mit einander zugekehrten Breitflächen
angeordnet sind.
11. Gießharzmuffe nach Anspruch 10', dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsplatten durch
Bolzen (26) od. dgl. fest miteinander verbunden sind.
12. Gießharzmuffe nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Kabeladern in dem
zwischen den beiden Führungsplatten gebildeten Raum von innen her durch Führungslöcher (27,
27') nach außen geführt und die blankgemachten Adern im Bereich zwischen den beiden Platten in
freier Lage miteinander verspleißt sind.
13. Gießharzmuffe nach Anspruch 1 für Fernmeldekabel mit verdrillten Adergruppen, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verdrillung der Adergruppen bis kurz vor der Ouerführung der blanken
Adern bzw. Aderspleißstellen aufrechterhalten wird.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Patentschriften Nr. 761 226, 842 666.
Deutsche Patentschriften Nr. 761 226, 842 666.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
© 805 &7&/259>
11.58,
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DES45812A DE1043450B (de) | 1955-09-30 | 1955-09-30 | Gasdruckdichte Giessharz-Sperrmuffe fuer vieladrige elektrische Kabel, insbesondere fuer unter Gasinnendruck stehende Fernmeldekabel |
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| DES45812A DE1043450B (de) | 1955-09-30 | 1955-09-30 | Gasdruckdichte Giessharz-Sperrmuffe fuer vieladrige elektrische Kabel, insbesondere fuer unter Gasinnendruck stehende Fernmeldekabel |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1043450B true DE1043450B (de) | 1958-11-13 |
Family
ID=7485714
Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DES45812A Pending DE1043450B (de) | 1955-09-30 | 1955-09-30 | Gasdruckdichte Giessharz-Sperrmuffe fuer vieladrige elektrische Kabel, insbesondere fuer unter Gasinnendruck stehende Fernmeldekabel |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE1043450B (de) |
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-
1955
- 1955-09-30 DE DES45812A patent/DE1043450B/de active Pending
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