DD256300A5 - Anordnung zum Arretieren einer Ladeeinheit - Google Patents
Anordnung zum Arretieren einer LadeeinheitInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Anordnung zum Arretieren einer Ladeeinheit. Zum Arretieren eines Containers dient eine Riegelplatte (15), die in eine in einem unteren Container-Rahmenelement (10) vorgesehene Gabelstapleroeffnung (12) eingreift und in einem aus dieser herausragende Teil (15 a) eine Aussparung (18) zum Eingriff mit einem Drehschloss (19) aufweist. Die Oeffnung (12) befindet sich an einer mittleren Stelle des Rahmenelements (10) zwischen den jeweiligen Ecken, so dass der Container gegen Kippen um seine vordere und seine hintere Kante gesichert ist. Oeffnung (12) und Riegelplatte (15) sind in ihrer Formgebung so aufeinander abgestimmt, dass der Container auch in Querrichtung verriegelt ist. Fig. 2
Description
Hierzu 2 Seiten Zeichnungen
Die Erfindung bezieht sich auf eine Anordnung zum Arretieren einer Ladeeinheit, d. h. eines Containers oder einer Transportplattform, die in seitlichen unteren Rahmenelementen Öffnungen von Gabelstaplerbahnen aufweist, an einem Arretierungselement.
Herkömmlicherweise werden Ladeeinheiten an Drehschlössern arretiert, die in nach ISO 1161 genormte Eckbeschläge eingreifen. Derartige Eckbeschläge, die für Großcontainer mit Nennlasten bis zu über30to (etwa 30OkN) bestimmt sind, wären für mittelgroße Container um den Faktor 3 oder mehr überdimensioniert. Außerdem entsprechen leichtere als die genannten Großcontainer in ihren Dimensionen auch nicht den genormten Abmessungen, so daß sie auch von der Breite her nicht ohne weiteres an den auf Ladeflächen von Transportfahrzeugen vorgesehenen Drehschlössern arretiert werden können. Ferner liegen die Arretierungspunkte bei der herkömmlichen Verriegelung in der Nähe der vorderen bzw. hinteren Containerkante. Um bei Auftreten von Vertikalbeschleunigungen, die insbesondere bei Straßenfahrzeugen zu berücksichtigen sind, die Gefahr eines Kippens um die betreffende Containerkante zu vermeiden, sind bei der herkömmlichen Arretierung an zwei Eckbeschlägen zusätzliche Befestigungsmaßnahmen erforderlich.
Ziel der Erfindung ist es, die relativ aufwendigen zusätzlichen Befestigungsmaßnahmen zu umgehen, und trotzdem die bei auftretenden Vertikalbeschleunigungen bestehenden Kippgefahr.en sicher auszuschließen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Ladeeinheiten der eingangs genannten Art, die in ihren Außenmaßen nicht der internationalen Norm ISO 1161 entsprechen, an Arretierungselementen, insbesondere ISO-Drehschlössern, wie sie an Fahrzeugladeflächen oder auf Schiffsdecks vorgesehen sind, zu arretieren, wobei insbesondere mittelgroße Ladeeinheiten
jeweils an lediglich zwei Punkten arretiert werden sollten. Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß eine Riegelplatte vorgesehen ist, die einen ersten Teil zum Eingriff in eine der Öffnungen und einen aus dieser Öffnung herausragenden zweiten Teil mit einer Aussparung zum Eingriff mit dem Arretierungselement aufweist, wobei einer der beiden Teile der Riegelplatte in Längsrichtung des Rahmenelements langer als die untere Kante der Öffnung ist. Zur Fixierung an dem betreffenden Arretierungselement greift die Riegelplatte demzufolge in eine Gabelstapleröffnung ein, die seitlich an der Ladeeinheit in Abstand von den beiden Ecken angeordnet ist. Riegelplatte und Öffnung sind dabei so aufeinander abgestimmt, daß die Riegelplatte mit einem breiteren Teil an der Außen-oder Innenfläche der Öffnung anstößt. Da gleiche Verriegelungen an beiden in Längsrichtung verlaufenden unteren Rahmenelementen der Ladeeinheit vorgesehen sind, wird diese in Querrichtung arretiert. Da ferner zum Eingriff der Riegelplatte die bei Containern und Plattformen regelmäßig vorhandenen Gabelstapleröffnungen herangezogen werden, lassen sich übliche Ladeeinheiten auch ohne besondere Vorkehrungen mit Hilfe der Riegelplatte arretieren. Dabei liegt jeweils ein Teil der Ladeeinheit von und hinter dem Arretierungspunkt, so daß diese gegen Kippen sowohl um ihre vordere als auch um ihre hintere untere Kante gesichert ist. Die Riegelplatte kann einfach geformt und in ihrer Herstellung unaufwendig und gleichzeitig im Betrieb einfach zu handhaben sein. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet. Die Gestaltung nach Anspruch 2 ergibt eine noch bessere Sicherung der Ladeeinheit bereits an einer Riegelplatte, die in diesem Fall die Außenwand der Gabelstapleröffnung hintergreift und nur durch eine Hubbewegung, bei der es sich um eine rein translatorische oder auch um eine Schwenkbewegung handeln kann, aus der Öffnung lösbar ist.
Die Weiterbildungen nach den Ansprüchen 3 bis 5 betreffen bevorzugte einfache und für die Handhabung günstige Gestaltungen der Riegelplatte. Anspruch 6 bezieht sich auf eine zweckmäßige Anordnung der mit der Riegelplatte zusammenarbeitenden Öffnung, Ansprüche 7 und 8 auf vorteilhafte Formgebungen dieser Öffnung zur Erzielung einer sicheren Verankerung. Die Weiterbildung nach Anspruch 9 führt zu einer besonders einfachen Gestaltung und Handhabung der Riegelplatte.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachstehend anhand der Zeichnungen näher erläutert. In den Zeichnungen zeigt
Fig. 1: eine perspektivische Darstellung eines an einem Arretierungselement fixierten mittelgroßen Containers, Fig. 2: eine Teilansicht eines unteren Rahmenelementes des Containers nach Fig. 1 mit eingesetzter und mittels eines
Drehschlosses arretierter Riegelplatte, Fig. 3: und 4 andere Ausgestaltungen der Riegelplatte, Fig. 5: ein anderes Ausführungsbeispiel für das Container-Rahmenelement und die darin vorgesehene Gabelstapleröffnung zur
Aufnahme der Riegelplatte, und Fig. 6: eine wieder andere Gestaltung der Riegelplatte in Eingriff mit einer Gabelstapleröffnung.
Der in Fig. 1 gezeigte Container weist einen Rahmen auf, dessen verschiedene Rahmenelemente an Eckbeschlägen miteinander verbunden sind. Die in Längsrichtung der in Fig. 1 angedeuteten Ladefläche verlaufenden unteren Rahmenelemente 10 sind zwischen den Eckbeschlägen 9 von zwei Gabelstaplerbahnen durchbrochen, deren eine zur Fixierung des Containers an Arretierungselementen, wie sie auf der Ladefläche von Fahrzeugen zum Transport von ISO- und Landgroßcontainern vorgesehen sind, herangezogen wird.
In Fig. 2 ist in perspektivischer Ansicht ein Teil des unteren Rahmenelements 10 gezeigt. Die vom Containerabgewandte äußere Wand 11 ist mit einer rechteckigen Öffnung 12 versehen, deren größere Längein Längsrichtung des Rahmenelements verläuft. In diesem Ausführungsbeispiel besteht das Rahmenelement 10 aus einem Vierkantrohr, wobei mit der Öffnung 12 in der Wand 11 eine gleich große Öffnung 14 in der gegenüberliegenden inneren senkrechten Wand fluchtet; die beiden Öffnungen 12 und 14 bilden eine Tasche zur Einführung von Gabelstaplerzinken. In diesem Fall ist aus statischen Gründen der obere Flansch des Rahmenelements 10 im Bereich der Öffnungen 12 und 14 mit einer (nicht gezeigten) Verstärkungsplatte versehen. In die Öffnung 12 des Rahmenelements 10 ist eine Riegelplatte 15 eingelegt, die gemäß Fig. 2 trapezförmig gestaltet ist, wobei die hintere Kante 16 der Riegelplatte 15 länger ist als die vordere Kante 17 und langer als die untere Kante 13 der Öffnung 12. Der aus der Öffnung 12 herausragende Teil 15a der Riegelplatte 15 weist eine längliche Aussparung 18 auf, in die ein zur Sicherung von Großcontainern vorgesehenes Drehschloß 19 eingreift. In Fig. 2 ist das Drehschloß 19 in seiner verriegelten Stellung gezeigt. An ihrer vorderen Kante 17 ist die Riegelplatte 15 mit einem nach unten abgewickelten Steg 23 versehen, dessen Höhe gleich dem Abstand zwischen der unteren Kante 13 der Öffnung 12 und der Ladefläche des Fahrzeugs ist.
Beim Betrieb wird nach dem Aufsetzen des Containers auf die Ladefläche die Riegelplatte 15 mit ihrem hinteren Teil 15b in die Öffnung 12 eingefügt, wobei die Riegelplatte 15 mit ihrer hinteren Kante 16 auf die Diagonale der Öffnung 12 ausgerichtet wird, deren Länge etwas größer ist als die größte Breite des inneren Teils 15b der Riegelplatte 15. Zum leichteren Einführen bei trotzdem sicherer Verankerung ist die Riegelplatte 15 in ihrem in die Öffnung 12 eingreifenden Teil 15b bei 24 gerundet. Dadurch läßt sie sich zunächst mit ihrer in Fig. 2 rechten hinteren Spitze in die Öffnung 12 einführen und dann in diagonaler Ausrichtung mit dem gerundeten Teil eindrehen. Sodann wird die Riegelplatte 15 gesenkt, bis sie auf der unteren Kante 13 der Öffnung 12 aufliegt. Dabei wird die Aussparung 18 über das Drehschloß 19 hinweggeführt wird, das sich zunächst in einer gegenüber der Darstellung nach Fig. 2 um 90° gedrehten Stellung befindet. Durch Drehen des Drehschlosses 19 in die Stellung nach Fig. 2 wird dann die Riegelplatte 15 gegenüber der unteren Kante 13 der Öffnung 12 und mit ihrem Steg 23 gegenüber der Ladefläche verspannt, wodurch der Container arretiert ist.
Da die Gabelstaplertasche in dem in Längsrichtung verlaufenden unteren Container-Rahmenelements 10 zwischen den beiden Eckbeschlägen 9 angeordnet ist, verhindert die beschriebene Art der Verriegelung ein Kippen des Containers um seine vordere und seine hintere Kante. Dadurch, daß in üblicher Weise auch andern gegenüberliegenden, in Längsrichtung verlaufenden Rahmenelement des Containers eine der Fig. 2 entsprechende Verriegelung vorgenommen wird, ist der Container auch gegen Kippen um jede Längsachse gesichert.
In der alternativen Ausgestaltung nach Fig. 3 ist der aus der Öffnung 12 des Container-Rahmenelements 10 herausragende Teil 25a der Riegelplatte 25 gegenüber dem in die Öffnung eingreifende Teil 25 b durch seitliche Einschnitte 26 abgesetzt. Beide Teile der Riegelplatte können in diesem Fall rechteckig sein, wobei der aus der Öffnung herausragende und mit der Aussparung 18 versehene Teil 25 a etwas kürzer ist als die untere Kante 13 der Öffnung 12, während der andere Teil 25 b länger ist als diese Kante 13 aber etwas kürzer als das Diagonalmaß der Öffnung 12. Zum leichteren Eindrehen in die Öffnung 12 ist auch die Riegelplatte 25 nach Fig. 3 an ihrem inneren Teil 25b bei 24 abgerundet.
Die in Fig. 4 gezeigte Riegelplatte 35 unterscheidet sich von der Riegelplatte 25 nach Fig. 3 dadurch, daß die seitlichen Einschnitte als Schlitze 36 ausgebildet sind.
Fig. 5 zeigt ein Container-Rahmenelement 20 in Form eines I-Trägers, wobei eine die Gabelstaplerbahn bildende Öffnung 22 im Mittelsteg 21 angeordnet ist. Zum Unterschied von Fig. 2 weist die Öffnung 22 an ihrer oberen Kante einen über deren Länge hinausgehenden Schlitz 27 auf. In diesem Fall läßt sich die Riegelplatte 15,25 bzw. 35 mit ihrem breiteren hinteren Teil horizontal durch den Schlitz 27 hindurchführen und dann senkrecht nach unten absenken.
In der Variante nach Fig. 6 weist die Riegelplatte 45 einen breiteren äußeren Teil 45 a auf, der mit der Öffnung 18 zum Eingriff des Drehschlosses 19 versehen ist, sowie einen schmäleren, geraden Teil 45 b zum Eingriff in die Öffnung 12. Der Teil 45b ist etwas schmäler, derTeil 45a dagegen breiter als die Öffnung 12. In diesem Fall ist der Container gegen Verschieben in Richtung auf das Drehschloß 19 zu gesichert. Da Gabelstapleröffnungen 12 üblicherweise an beiden unteren, in Längsrichtung verlaufenden Container-Rahmenelementen 20 an einander entsprechenden Stellen vorgesehen sind, läßt sich die gleiche Verriegelung, wie sie in Fig. 6 gezeigt ist, auch auf der gegenüberliegenden Seite des Containers vornehmen, so daß dann der Container ebenso wie bei der Ausführungsform nach Fig. 2 sowohl gegen ein Verschieben in beiden Querrichtungen als auch gegen Kippen um jede Querachse gesichert ist.
Claims (9)
1. Anordnung zum Arretieren einer Ladeeinheit, die in seitlichen unteren Rahmenelementen Öffnungen von Gabelstaplerbahnen aufweist, an einem Arretierungselement, dadurch gekennzeichnet, daß eine Riegelplatte (15) vorgesehen ist, die einen ersten Teil (15 b) zum Eingriff in eine der Öffnungen (12) und einen aus dieser Öffnung (12) herausragenden zweiten Teil (15a) mit einer Aussparung (18) zum Eingriff mit dem Arretierungselement (19) aufweist, wobei einer der beiden Teile (15a, 15b) der Riegelplatte (15) in Längsrichtung des Rahmenelements (10) länger als die untere Kante (13) der Öffnung (12) ist.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Teil (15 b) der Riegelplatte (15) in Längsrichtung des Rahmenelements (10) länger ist als die untere Kante (13) der Öffnung (12), und daß Öffnungen (12) und Riegelplatte (15) derart gestaltet sind, daß die Riegelplatte (15) aus ihrer Verriegelungsstellung, in der sie im wesentlichen parallel zu der von der Ladeeinheit definierten Bodenebene verläuft, durch eine Hubbewegung relativ zu der Öffnung (12) lösbar ist.
3. Anordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Riegelplatte (15) trapezförmig ist.
4. Anordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Teil (25a) der Riegelplatte (25,35) durch seitliche Einschnitte (26,36) von dem ersten Teil (25b) abgesetzt ist.
5. Anordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Teil (15 b) der Riegelplatte 15 an einer Seite abgeschrägt oder abgerundet (24) ist.
6. Anordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (12,22) im Mittelsteg (21) eines I-Profil-Trägers (20) ausgebildet ist.
7. Anordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die die obere Kante der Öffnung (22) von einem Schlitz (27) gebildet ist, dessen Länge in Längsrichtung des Rahmenelements (20) über die Breite der Öffnung (22) hinausgeht.
8. Anordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das lichte Diagonalmaß der Öffnung (12) größer ist als die größte Breite der Riegelplatte (15).
9. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Teil (45 b) der Riegelplatte (45) in Längsrichtung des Rahmenelements (20) kürzer und ihr zweiter Teil (45 a) länger ist als die untere Kante (13) der Öffnung (12).
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