CH701157B1 - Anordnung zum Testen der Zerfallszeit und der Wirkstofffreigabe von Prüflingen in Flüssigkeiten. - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Anordnung zum Testen der Zerfallszeit und der Wirkstofffreigabe eines Prüflings mit mindestens einem beheizbaren Prüfgefäss (1) für eine Testlösung, einer Rührvorrichtung und einer Auswerte- und Steuereinheit, wobei das Prüfgefäss (1) mit einem Hüllmantel (3) so umgeben ist, dass zwischen der Wandung des Hüllmantels (3) und der Wandung des Prüfgefässes (1) ein Zwischenraum (2) für aufzuheizende Luft gebildet ist, unterhalb des Prüfgefässes (1) mindestens eine Heizquelle (4) angeordnet ist und für die mittels der Heizquelle (4) aufzuheizende Luft, die durch den Zwischenraum (2) strömt, Eintrittsöffnungen und Austrittsöffnungen (9) vorgesehen sind. Mit der Erfindung verbindet sich der Vorzug, dass eine elegante, störungsfreie und wartungsarme technische Lösung bereitgestellt wird, die eine Sichtkontrolle des Prüfgefässes (1) und damit des Auflösungsvorganges des Prüflings ermöglicht und die kostengünstig herstellbar ist. Sie ermöglicht ein von der Heizquelle (4) unmittelbar getrenntes kontaktloses Aufheizen der Testlösung. Sie ist darüber hinaus mit geringen Energiekosten verbunden.
Description
[0001] Die Erfindung betrifft eine verbesserte Anordnung zum Testen der Zerfallszeit und der Wirkstofffreigabe von Prüflingen in Flüssigkeiten, wie sie zum Beispiel in Dissolutionstestgeräten einsetzbar ist.
[0002] Die Verbesserung bezieht sich insbesondere auf den Vorgang des Auflösens von Prüflingen in fester, halbfester oder transdermaler Verabreichungsform und die Freisetzung von in den Prüflingen enthaltenen Wirkstoffen.
[0003] Für das Testen der Zerfallsgeschwindigkeit und der Wirkstofffreigabe von Prüflingen kommt den Auflösungsvorgängen, insbesondere der Auflösungsgeschwindigkeit und der in den betreffenden Vorrichtungen dafür eingesetzten Technik, eine besondere Bedeutung zu.
[0004] Bekannte Vorrichtungen zum Testen der Zerfallgeschwindigkeit beziehungsweise der Wirkstofffreigabe weisen ein Prüfgefäss oder mehrere Prüfgefässe mit einer Testlösung auf, in die der Prüfling eingebracht wird. Mittels eines Rührelementes oder eines auf- und abfahrendes Korbes, der den Prüfling aufnimmt, und einer für den Auflösungsvorgang festgelegten Umdrehungsgeschwindigkeit beziehungsweise Hubgeschwindigkeit, einer festgelegten Dauer sowie einer für die Testlösung geforderten Temperatur, wie sie zum Beispiel der Körpertemperatur des Menschen entspricht, vollzieht sich der Auflösungsvorgang des Prüflings. Periodisch werden während dieser Zeit Proben gezogen, um den Grad des Auflösens des Prüflings und der Wirkstofffreigabe bestimmen zu können.
[0005] Bei herkömmlichen Vorrichtungen wird das Prüfgefäss mit der Testlösung in ein Wasserbad gesetzt und die Temperatur des Wasserbades im Allgemeinen durch eine externe Wasser-Pump-Heizeinrichtung bekannter Art geregelt. Das Wasser wird kontinuierlich zwischen dem Wasserbad und der Heizeinrichtung umgewälzt, bis auf diese Weise die festgelegte Temperatur der Testlösung erreicht wird und dann auf diesem Niveau gehalten werden kann.
[0006] Derartige Heizungssysteme erfordern in der Regel eine verhältnismässig lange Aufheizzeit und müssen nicht nur periodisch wegen Algenbewuchses gereinigt, sondern wegen verdampften Wassers auch aufgefüllt werden.
[0007] Aus dem US-Patent 4 754 657 ist bekannt, das Aufheizen der Testlösung mit in die Kammerwand des Prüfgerätes integrierten Heizelemente zu erreichen.
[0008] Das US-Patent 3 109 913 offenbart ein Auflösungsprüfgerät, bei dem in der Hohlwelle eines Mischers sowohl das Heizelement als auch ein Thermostat angeordnet sind.
[0009] Um die damit verbundenen Nachteile zu eliminieren, beschreibt das europäische Patent EP 0 746 750 B1 eine Vorrichtung zum Prüfen des Auflösens von Stoffen, bei der das Prüfgefäss ein Rührelement mit einer Hohlwelle aufweist, für das Prüfgefäss ein Heizelement, insbesondere ein Heizmantel um die Aussenseite des Prüfgefässes angeordnet ist und innerhalb des Rührelementes ein Temperatursensor angeordnet ist, der zur Regelung der Temperatur entsprechende Signale zur Steuerung des Heizelementes erzeugt.
[0010] Die nach dem Stand der Technik bekannten technischen Lösungen zum Aufheizen und zum Konstanthalten der Temperatur der Testlösung sind neben dem verhältnismässig hohen Aufwand störanfällig und wartungsaufwendig.
[0011] Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Anordnung zum Testen der Zerfallszeit und der Wirkstofffreigabe von Prüflingen in Flüssigkeiten mit einer verbesserten und weniger störanfälligen Heizvorrichtung bereitzustellen.
[0012] Erfindungsgemäss wird die Aufgabe durch eine Anordnung zum Testen der Zerfallszeit und der Wirkstofffreigabe eines Prüflings mit mindestens einem beheizbaren Prüfgefäss für eine Testlösung, einem Rührelement sowie einer Auswerte- und Steuereinheit gelöst, bei der das Prüfgefäss mit einem Hüllmantel so umgeben ist, dass zwischen der Wandung des Hüllmantels und der Wandung des Prüfgefässes ein Zwischenraum für aufzuheizende Luft gebildet ist, unterhalb des Prüfgefässes mindestens eine Licht-Heizquelle, ein Glas-Heizelement, ein Peltierelement oder ein Keramikheizkörper angeordnet ist und für die mittels der Licht-Heizquelle, des Glas-Heizelementes, des Peltierelementes oder des Keramikheizkörpers aufzuheizende Luft, die durch den Zwischenraum strömt, Eintritts- und Austrittsöffnungen vorgesehen sind.
[0013] Mit der Erfindung verbindet sich der besondere Vorzug, dass eine elegante, störungsfreie und wartungsarme technische Lösung bereitgestellt wird, die eine Sichtkontrolle des Prüfgefässes und damit des Auflösungsvorganges des Prüflings ermöglicht und zudem kostengünstig herstellbar ist. Sie ermöglicht ein von der Heizquelle unmittelbar getrenntes, also kontaktloses Aufheizen der Testlösung. Sie ist darüber hinaus mit geringen Energiekosten verbunden. Die zum Beheizen des Prüfgefässes eingesetzten Heizquellen sind ausserdem problemlos austauschbar.
[0014] Gemäss besonderer Ausführungsformen der Erfindung ist der Hüllmantel vorzugsweise abgedichtet und auf einem Sockelelement eines Gehäuses, das auch die Licht-Heizquelle aufnimmt, angeordnet.
[0015] Eine besondere Ausführungsform der Erfindung sieht vor, am Prüfgefäss oder innerhalb des Prüfgefässes mindestens einen mit der Auswerte- und Steuereinheit verbundenen Temperaturmessfühler anzuordnen.
[0016] Eine weitere Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass zwischen dem Prüfgefäss und der Licht-Heizquelle, vorzugsweise auf dem Sockelelement oder als Abdeckung der Licht-Heizquelle, eine Scheibe angeordnet ist.
[0017] Gemäss einer weiteren Ausführungsform der Erfindung besteht die Scheibe, die das sichtbare Licht im Wellenlängenbereich von 380 nm bis 780 nm abschirmt, aus Glaskeramik oder rot gefärbtem Glas, oder die Scheibe ist eine Metallscheibe.
[0018] Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, unterhalb des Prüfgefässes eine Achse vertikal anzuordnen, die mit ihrem oberen Ende durch die Scheibe ragt und an diesem Ende einen Sensor aufweist, der die Positionierung des Prüfgefässes erfasst und der mit der Auswerte- und Steuereinheit verbunden ist.
[0019] Gemäss weiteren Ausführungsformen der Anordnung ist die Licht-Heizquelle mittels eines Halteelementes an der Achse angeordnet und kann höhenverstellbar betrieben werden.
[0020] Der Hüllmantel und das Prüfgefäss bestehen nach einer weiteren Ausführungsform aus einem durchsichtigen und lichtbeständigen Kunststoff, vorzugsweise aus einem Acrylatglas, besonders bevorzugt aus Polymethylmethacrylat oder aus einem Polykarbonat-Kunststoff, besonders bevorzugt aus Poly[oxycarbonyloxy-1,4-phenylen-(1-methylethyliden)-1,4-phenylen].
[0021] Gemäss weiteren Ausführungsformen der Erfindung weist die Anordnung 3 Licht-Heizquellen auf, wobei diese in einem Winkel von annähernd 50° zur Vertikalen angeordnet sind.
[0022] Gemäss bevorzugten Ausführungsformen besitzt die Anordnung 3 Licht-Heizquellen, die beispielsweise Infrarotstrahler oder Halogenglühlampen sein können.
[0023] Bevorzugt weisen die Halogen-Glühlampe und der Infrarotstrahler jeweils eine Leistungsaufnahme von 20 Watt bis 75 Watt auf, wobei das Emissionsmaximum des Infrarotstrahlers bei einer Wellenlänge im Bereich von 0,75 μm bis 2,2 μm liegt.
[0024] Letztlich ist zur Erzielung eines besseren Heizeffektes im Gehäuse eine Luftumwälzvorrichtung vorgesehen.
[0025] Die Erfindung soll nun anhand von Zeichnungen näher erläutert werden. Es zeigen:
<tb>Fig. 1<sep>die Seitenansicht einer erfindungsgemässen Anordnung;
<tb>Fig. 2<sep>die Anordnung gemäss Fig. 1im Schnitt C–C;
<tb>Fig. 3<sep>die Seitenansicht der Anordnung gemäss Fig. 1im Schnitt D–D;
<tb>Fig. 4<sep>eine erfindungsgemässe Anordnung in perspektivischer Darstellung;
<tb>Fig. 5<sep>die Draufsicht auf die Anordnung;
<tb>Fig. 6<sep>die Anordnung gemäss Fig. 5im Schnitt A–A;
<tb>Fig. 7<sep>die perspektivische Darstellung mehrerer von einem Gestell aufgenommenen erfindungsgemässen Anordnungen;
<tb>Fig. 8<sep>die Draufsicht auf die Darstellung gemäss Fig. 7
<tb>Fig. 9<sep>die Seitenansicht der Anordnung gemäss Fig. 8.
[0026] In Fig. 1 ist die Seitenansicht einer erfindungsgemässen Anordnung dargestellt, und zwar mit dem Hüllmantel 3, aus dem das Prüfgefäss 1, für die Aufnahme der Testlösung des Prüflings und einer hier nicht dargestellten Rührvorrichtung, herausragt. Der Hüllmantel 3 ist auf dem Sockelelement 6 angeordnet. Zwischen dem Hüllmantel 3 und dem Sockelelement 6 befindet sich die Lichtfilterscheibe 5, positioniert mit Hilfe der Stifte 19. Zwischen dem Hüllmantel 3 und der Lichtfilterscheibe 5 kann zweckmässigerweise eine ringförmige Dichtung angeordnet sein. Deutlich ist der Stromversorgungsanschluss 12 zu erkennen.
[0027] Fig. 2 zeigt die Anordnung gemäss Fig. 1im Schnitt C–C. Diese Ausführungsform der Erfindung weist 3 Licht-Heizquellen 4 auf, die mittels des Halteelementes 11 an der Achse 10 angeordnet sind. An Stelle der Licht-Heizquellen 4 und der Lichtfilterscheibe 5 kann auch ein Glas-Heizelement, wie es beispielsweise unter der Marke Powerglas<®>erhältlich ist, eingesetzt werden. Zweckmässigerweise wird das Glas-Heizelement auf dem Sockelelement 6 des Gehäuses 16 positioniert.
[0028] Aus Fig. 3 ist die Seitenansicht der Anordnung gemäss Fig. 1im Schnitt D–D zu entnehmen.
Deutlich ist zu erkennen, dass zwischen der Wandung des Hüllmantels 2 und der Wandung des Prüfgefässes 1 der Zwischenraum 2 gebildet ist, in dem die mittels der Licht-Heizquelle 4 erwärmte Luft nach oben steigen kann. Es hat sich als zweckmässig erwiesen, dass der Abstand zwischen der Wandung des Hüllmantels 3 und der Wandung des Prüfgefässes 1 ungefähr 3 mm bis 10 mm beträgt.
[0029] Als Licht-Heizquelle 4 sind bei dieser Ausführungsform Halogen-Glühlampen mit einer Leistungsaufnahme von 25 Watt eingesetzt, die an der als Spindel oder Zahnwelle ausgebildeten Achse 10 mit dem Halteelement 11 höhenverstellbar angeordnet sind. Zum Höhenverstellen der Licht-Heizquelle 4 kann zum Beispiel ein Stellmotor eingesetzt werden. Der Hüllmantel 3 ruht auf dem Sockelelement 6, wobei zwischen beiden die Lichtfilterscheibe 5 gegebenenfalls mit Dichtungen angeordnet ist. Der Hüllmantel 3 und die Lichtfilterscheibe 5 sind mittels der Stifte 19 positioniert. Die Lichtfilterscheibe 5 dient insbesondere dazu, für den zu testenden Prüfling gegebenenfalls schädliches Licht zu adsorbieren. Es hat sich als zweckmässig erwiesen, eine Lichtfilterscheibe 5 bestehend aus Glaskeramik oder einem rot gefärbten Glas mit einer Stärke von 3 mm bis 5 mm einzusetzen. Die Lichtfilterscheibe 5 kann auch als Abdeckung der Licht-Heizquellen 4 angeordnet werden, so dass die Scheibe 5, sonst positioniert auf dem Sockelelement 6, nicht mehr erforderlich ist.
[0030] Bei anderen Ausführungsformen der erfindungsgemässen Anordnung können als Licht-Heizquelle 4 auch Infrarotstrahler eingesetzt werden. In diesem Fall ist es gegebenenfalls nicht erforderlich, die Lichtfilterscheibe 5 zu verwenden.
[0031] Eine weitere Ausführungsform sieht vor, dass an Stelle der Lichtfilterscheibe 5 eine metallische Scheibe, die ebenfalls Lufteintrittsöffnungen 8 aufweist, eingesetzt wird.
[0032] Am oberen Ende der Achse 10, das durch die Lichtfilterscheibe 5 ragt, ist der Sensor 7 angebracht, der die Positionierung des Prüfgefässes 1 erfasst und der mittels des Anschlusses 20 elektrisch mit der Auswerte- und Steuereinheit verbunden ist. Als Sensor 7 kann zum Beispiel ein magnetischer Näherungsschalter Typ Elobau 122 (G092.800) eingesetzt werden. Mit Hilfe des Sensors 7 wird gewährleistet, dass die Licht-Heizquelle 4 erst dann aktiviert wird, wenn sich das Prüfgefäss 1 in der für den Test vorgesehenen Position befindet.
[0033] Sobald die Licht-Heizquellen 4 aktiviert sind, kann durch die Öffnungen 8 Luft eintreten, die mittels der Licht-Heizquellen 4 erhitzt wird und durch hier nicht dargestellte Öffnungen der Lichtfilterscheibe 5 in den von Hüllmantel 3 und Prüfgefäss 1 gebildeten Zwischenraum 2 nach oben strömen kann und dabei das Prüfgefäss 1 mit der Testlösung erhitzt. Über die einen Spalt bildende Austrittsöffnung 9 kann die erhitzte Luft dann entweichen.
Die Austrittsöffnungen 9 für die Luft können auch um den oberen Rand des Hüllmantels 3 verteilt angeordnet sein. In einem solchen Fall sitzt der abgewinkelte Rand 18 des Prüfgefässes 1 unmittelbar auf dem Hüllmantel 3 auf.
[0034] Zur Ermittlung der jeweiligen Temperatur weist die Wandung des Prüfgefässes 1 – hier nicht dargestellt – mindestens eine Kontaktfläche mit jeweils einem Temperaturmesssensor auf. Als Temperaturmesssensor kann zum Beispiel der Heissleiter NTCs Typ Epcos B57017-K (E111.000) verwendet werden, der für eine Temperaturregelung im Bereich von 20° C bis 45° C geeignet ist.
Die Temperatur der Testflüssigkeit kann jedoch auch mittels eines in dem Prüfgefäss 1 angeordneten Temperaturmessfühlers ermittelt werden.
[0035] Die Fig. 4 zeigt eine erfindungsgemässe Anordnung in perspektivischer Darstellung mit dem auf der Achse 10 positionierten Prüfgefäss 1, dem Hüllmantel 3 sowie den Stiften 19, mit deren Hilfe der Hüllmantel 3 sowie die Lichtfilterscheibe 5 auf dem Sockelelement 6 positioniert ist. Deutlich sind die Eintrittsöffnungen 8 für die zu erwärmende Luft zu erkennen.
[0036] Der Hüllmantel 3 und das Prüfgefäss 1 besteht aus einem durchsichtigen und lichtbeständigen Polykarbonat-Kunststoff, im vorliegenden Ausführungsbeispiel aus dem unter dem Handelsnamen Makrolon<®> bekannten Kunststoff. Auch ein Acrylglas, wie zum Beispiel Plexiglas<®>, ist dafür geeignet.
[0037] Die Fig. 5 zeigt eine Draufsicht auf die neue Anordnung mit einer Vielzahl von Eintrittsöffnungen 8 für die zu erhitzende Luft. Die Anordnung besitzt 3 Licht-Heizquellen 4, die mittels des Haltelementes 11 an der Achse 10 angeordnet sind.
[0038] In Fig. 6 ist die Anordnung gemäss Fig. 5im Schnitt dargestellt. Aus Fig. 6ist zu entnehmen, dass sich die Licht-Heizquellen 4 in einem Winkel von 50° zur Achse 10, die hier als Spindel ausgebildet ist, höhenverstellbar angeordnet sind.
[0039] Die Fig. 7, 8 und 9zeigen mehrere erfindungsgemässe Anordnungen in perspektivischer Darstellung sowie in einer Seitenansicht und einer Draufsicht.
In dem Gestell 17 mit dem Gehäuse 16 sowie den Abstandshaltern 14 und der Aufnahmeplatte 15 sind insgesamt 8 erfindungsgemässe Anordnungen vorgesehen. Im Gehäuse 16 sind – hier nicht sichtbar – die Licht-Heizquellen 4 angeordnet. Mittels der Feststellelemente 13 sind die Prüfgefässe 1 und der Hüllmantel 3 sicher positioniert. Um ein schnelleres Aufheizen zu erreichen, kann innerhalb des Gehäuses 16 eine Luftumwälzvorrichtung, beispielsweise ein Gebläse, angeordnet werden.
[0040] Für den Fachmann versteht sich, dass vielfältige Änderungen in den Einzelheiten, Materialien und konstruktiven Anordnung der einzelnen Bauelemente vorgenommen werden können, die zur Erläuterung des Wesens der vorliegenden Erfindung dargestellt und beschrieben worden sind, ohne den Bereich der Erfindung zu verlassen, wie er in den Patentansprüchen dokumentiert ist. So versteht sich, dass die erfindungsgemässe Anordnung andere Licht-Heizquellen 4 und auch andere technische Lösungen zur Höhenverstellbarkeit der Licht-Heizquellen 4 als dargestellt aufweisen kann.
Claims (15)
1. Anordnung zum Testen der Zerfallszeit und der Wirkstofffreigabe eines Prüflings mit mindestens einem beheizbaren Prüfgefäss (1) für eine Testlösung, einer Rührvorrichtung und einer Auswerte- und Steuereinheit, dadurch gekennzeichnet, dass das Prüfgefäss (1) mit einem Hüllmantel (3) so umgeben ist, dass zwischen der Wandung des Hüllmantels (3) und der Wandung des Prüfgefässes (1) ein Zwischenraum (2) für aufzuheizende Luft gebildet ist, unterhalb des Prüfgefässes (1) mindestens eine Licht-Heizquelle (4), ein Glas-Heizelement, ein Peltierelement oder ein Keramikheizkörper angeordnet ist und für die mittels der Licht-Heizquelle (4), des Glas-Heizelementes, des Peltierelementes oder des Keramikheizkörpers aufzuheizende Luft, die durch den Zwischenraum (2) strömt, Eintrittsöffnungen (8) und Austrittsöffnungen (9) vorgesehen sind.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Hüllmantel (3) auf einem Sockelelement (6) eines Gehäuses (16), das die Licht-Heizquelle (4) aufnimmt, angeordnet ist und vorzugsweise zwischen Hüllmantel (3) und Sockelelement (6) eine Dichtung vorgesehen ist.
3. Anordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Glas-Heizelement unterhalb des Prüfgefässes (1), vorzugsweise auf dem Sockelelement (6), angeordnet ist.
4. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass am Prüfgefäss (1) oder innerhalb des Prüfgefässes (1) mindestens ein mit der Auswerte- und Steuereinheit verbundener Temperaturmessfühler angeordnet ist.
5. Anordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Prüfgefäss (1) und der Licht-Heizquelle (4), vorzugsweise auf dem Sockelelement (6), oder als Abdeckung der Licht-Heizquelle (4) eine Scheibe (5) angeordnet ist.
6. Anordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Scheibe (5) eine Scheibe aus Glaskeramik oder rot gefärbtem Glas ist, die das sichtbare Licht im Wellenlängenbereich von 380 nm bis 780 nm abschirmt, oder eine Metallscheibe ist.
7. Anordnung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass unterhalb des Prüfgefässes (1) eine Achse (10) vertikal angeordnet ist, die mit ihrem oberen Ende durch die Scheibe (5) ragt und an diesem Ende einen Sensor (7) aufweist, der die Positionierung des Prüfgefässes (1) erfasst und der mit der Auswerte- und Steuereinheit verbunden ist.
8. Anordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Licht-Heizquelle (4) mittels eines Halteelementes (11) an der Achse (10) angeordnet ist.
9. Anordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Licht-Heizquelle (4) höhenverstellbar an der Achse (10) angebracht ist.
10. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Hüllmantel (3) und das Prüfgefäss (1) aus einem durchsichtigen und lichtbeständigen Kunststoff, vorzugsweise aus einem Acrylatglas, besonders bevorzugt aus Polymethylmethacrylat oder aus einem Polykarbonat-Kunststoff, besonders bevorzugt aus Poly[oxycarbonyloxy-1,4-phenylen-(1-methylethyliden)-1,4-phenylen] bestehen.
11. Anordnung nach einem der Ansprüche 1, 2, 5, 6, 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass sie 3 Licht-Heizquellen (4) aufweist.
12. Anordnung nach einem der Ansprüche 1, 2, 5, 6, 8, 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Licht-Heizquelle (4) in einem Winkel von 50° zur Vertikalen angeordnet ist.
13. Anordnung nach einem der Ansprüche 1, 2, 4, 7, 8, 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Licht-Heizquelle (4) ein Infrarotstrahler oder eine Halogen-Glühlampe ist.
14. Anordnung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Halogen-Glühlampe und der Infrarotstrahler eine Leistungsaufnahme von jeweils 20 Watt bis 75 Watt aufweisen und dass das Emissionsmaximum des Infrarotstrahlers bei einer Wellenlänge im Bereich von 0,75 μm bis 2,2 μm liegt.
15. Anordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass im Gehäuse (16) eine Luftumwälzvorrichtung vorgesehen ist.
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